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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 20.12.2006 - 9 U 18/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,5155
OLG Frankfurt, 20.12.2006 - 9 U 18/06 (https://dejure.org/2006,5155)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.12.2006 - 9 U 18/06 (https://dejure.org/2006,5155)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. Dezember 2006 - 9 U 18/06 (https://dejure.org/2006,5155)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 495, 13, 355, 765
    Keine Anwendung der Verbraucherschutzvorschriften des Verbraucherdarlehens auf Bürgschaft

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 355 § 495 § 765
    Keine Berufung des Bürgen auf Verbraucherschutzregelungen, da der Bürge kein Kreditnehmer ist

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Verpflichtung des Bürgen aus einer Darlehensforderung; Widerruf einer Bürgschaftserklärung; Mithaftungsübernahme durch den geschäftsführenden Alleingesellschafter oder Mehrheitsgesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH); Anwendbarkeit des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Widerrufsrecht des Bürgen bei Kreditaufnahme

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZGS 2007, 240
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.11.2005 - XI ZR 34/05

    Anwendung des VerbrkrG auf die Mithaftungsübernahme des geschäftsführenden …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.12.2006 - 9 U 18/06
    Es sind keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass der BGH diese Unterscheidung in seiner Entscheidung vom 08.11.2005 - XI ZR 34/05 - aufgegeben hat.

    In seiner Entscheidung vom 8.11.2005, XI ZR 34/05, habe der BGH im Übrigen die Unterscheidung zwischen Mithaftungsübernahme und Bürgschaft aufgegeben.

    Dieser sei nicht wie ein Kaufmann oder Unternehmer zu behandeln, sondern als Verbraucher im Sinne von § 1 I VerbrKrG (so z.B. BGH vom 8.11.2005, XI ZR 34/05 (BKR 2006, 62) - mit weiteren Nachweisen zur vorausgegangenen Rechtsprechung).

  • BGH, 21.04.1998 - IX ZR 258/97

    Keine Anwendung des Verbraucherkreditgesetzes auf Bürgschaften für …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.12.2006 - 9 U 18/06
    In einer Entscheidung vom 21.4.98, IX ZR 258/97, hat der BGH ausgeführt, dass die Vorschriften des VerbrKrG jedenfalls nicht für Bürgschaften gelten, die - wie hier - Kredite sichern, welche für eine bereits ausgeübte gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit bestimmt oder gemäß § 3 I VerbrKrG vom Anwendungsbereich des Gesetzes ausgenommen sind.

    Es ist nicht erkennbar, dass der BGH von seiner noch im Urteil vom 21.4.1998 - IX ZR 258/97 - geäußerten Auffassung, die verbraucherschutzrechtlichen Vorschriften seien grundsätzlich nicht auf die Bürgschaft anzuwenden, abrücken wollte.

  • OLG Düsseldorf, 08.09.2008 - 24 U 40/08

    Wirksamkeit einer nach Stellung des Insolvenzantrags erklärten Kündigung eines …

    Dies gilt sowohl für den Fall, dass der Beitretende Mehrheitsgesellschafter und Alleingeschäftsführer ist (vgl. BGHZ 165, 43 ff.; 133, 71 (77 f.); BGH NJW 2000, 3133 ff.; OLG Frankfurt ZGS 2007, 240), als auch dass er Hauptgesellschafter und Mitgeschäftsführer der kreditnehmenden Hauptschuldnerin ist (vgl. BGHZ 165, 43 ff.; 144, 370 (380); 133, 71 (77 f.); BGH NJW 2000, 3133 ff.; OLG Frankfurt ZGS 2007, 240) oder auch dann, wenn es sich um den geschäftsführenden Alleingesellschafter handelt (BGHZ 165, 43 ff.; 144, 370 (380); BGH NJW 1997, 1443 (1443) ;… vgl. auch Graf von Westphalen, aaO, Kap. C Rn. 55 und Kap. L Rn. 15 ff.).

    Denn auch wenn der Schuldbeitritt selbst kein "Kreditvertrag" gemäß § 499 Abs. 1 BGB (= § 1 Abs. 2 VerbrKrG) ist, so ist er gleichwohl einem solchen gleichzustellen (mit ausführlicher Begründung zu § 1 Abs. 2 VerbrKrG: BGH NJW 1996, 2158; NJW 2006, 431 f.; OLG Köln BB 1999, 2576; OLG Frankfurt ZGS 2007, 240; Senat, Urteil vom 25. März 2003, Az. I-24 U 111/02, nicht veröffentlicht;… Graf von Westphalen, a.a.O., Kap. C Rn. 55).

  • LG Hamburg, 28.10.2015 - 304 O 65/15

    Insolvenz: Ansprüche des Insolvenzverwalters aus Insolvenzanfechtung bzw. auf …

    Insbesondere handelt es sich bei der Bürgschaft eines Gesellschafters nicht um einen Verbraucherdarlehensvertrag im Sinne von § 495 BGB (OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 20.12.2006, Az.: U 18/06, BeckRS 2007, 01615).
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