Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 26.11.1998 - 8 U 52/98 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Insolvenzrechtliche Anfechtung; Vorliegen einer Gläubigerbenachteiligung; Rechtshandlung durch Scheckweitergabe; Voraussetzungen einer Schädigungsabsicht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Cottbus, 11.03.1998 - 5 O 399/97
- OLG Brandenburg, 26.11.1998 - 8 U 52/98
Papierfundstellen
- ZIP 1999, 1015
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (13)
- BGH, 07.05.1991 - IX ZR 30/90
Benachteiligung der Konkursgläubiger bei Bestehen von Ansprüchen anderer …
Auszug aus OLG Brandenburg, 26.11.1998 - 8 U 52/98
Allerdings kann es - wie zur Klarstellung bemerkt sei - keinem Zweifel unterliegen, daß Prozesse über einen insolvenzrechtlichen "Anfechtungsanspruch" als bürgerliche Rechtsstreitigkeiten im Sinne des § 13 GVG anzusehen sind (BGH NJW 1991, 2147/2148).Auch der Steuerfiskus ist in keiner besseren Lage (BGH NJW 1991, 2147).
An der objektiven Gläubigerbenachteiligung kann es allerdings dann fehlen, wenn mit dem - an sich - anfechtbaren Betrage gerade derjenige Gläubiger befriedigt wurde, den auch der Verwalter mit diesem Betrag, wäre er im Vermögen des Schuldners verblieben, hätte befriedigen müssen (BGH NJW 1991, 2147/2149).
- BGH, 09.01.1997 - IX ZR 47/96
Stellung des Eintragungsantrags durch den späteren Gesamtvollstreckungsschuldner
Auszug aus OLG Brandenburg, 26.11.1998 - 8 U 52/98
Die Absicht muß also nicht etwa der Beweggrund des Handelns sein, sondern es genügt, daß der Schuldner den benachteiligenden Erfolg als sicher voraussieht und ihn billigend in Kauf nimmt, sei es auch nur als unvermeidliche Nebenfolge eines an sich erstrebten anderen Vorteils (BGH ZIP 1997, 423/426).Der Anfechtungsgegner muß die Benachteiligungsabsicht des Schuldners nur kennen, nicht aber selbst die anderen Gläubiger benachteiligen wollen (BGH ZIP 1997, 423/427), wenngleich die näheren Umstände des Streitfalles - die Scheckhingabe erfolgte aufgrund einer gemeinsamen Absprache zwischen der Gemeinde K., der Schuldnerin und der Beklagten in der erklärten Absicht, den Scheck nicht über ein Bankkonto der Schuldnerin einzulösen; die Schecksumme überstieg die Forderung der Beklagten, so daß der Schuldnerin ohne rechtlich beachtlichen Anlaß (weitere) Liquidität entzogen wurde - sogar die positive Feststellung der Gläubigerbenachteiligungsabsicht und der Kenntnis der Beklagten davon erlaubte.
- BGH, 23.10.1997 - IX ZR 249/96
Beginn der Konkursanfechtungsfrist
Auszug aus OLG Brandenburg, 26.11.1998 - 8 U 52/98
Das gilt nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung sowohl für die "Absichtsanfechtung" nach § 31 Nr. 1 KO, als auch für dieselbe nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 GesO (BGH DtZ 1997, 156/157; NJW 1998, 609/612 mit weiteren Nachweisen).
- BGH, 20.03.1997 - IX ZR 71/96
Umfang der Pfändung der künftigen Ansprüche aus einem Girovertrag; Erstreckung …
Auszug aus OLG Brandenburg, 26.11.1998 - 8 U 52/98
Mangels Zustimmung des Gerichts (gemäß Ziff. 2. des Beschlusses) war die Verfügung des Geschäftsführers der Schuldnerin nach Maßgabe der §§ 135, 136 BGB relativ unwirksam; insofern folgt der Senat der herrschenden Meinung (vom BGH in DtZ 1997, 25 und in NJW 1997, 1857 [BGH 20.03.1997 - IX ZR 71/96] offengelassen;… vgl. hierzu: Kilger/K. Schmidt, a.a.O., § 106 KO Anm. 3). - BGH, 30.09.1993 - IX ZR 227/92
Konkursanfechtung bei Bardeckung
Auszug aus OLG Brandenburg, 26.11.1998 - 8 U 52/98
Die - hier in Rede stehende - Gewährung eines "Kundenschecks" ist regelmäßig eine inkongruente Erfüllungshandlung (BGH NJW 1993, 3267/3268), also eine Befriedigung, die "nicht in der Art" beansprucht werden konnte (vgl. § 30 Nr. 2 KO). - BGH, 30.01.1997 - IX ZR 89/96
Abtretung einer Forderung auf künftigen Grundstücksmietzins; Nachweis der …
Auszug aus OLG Brandenburg, 26.11.1998 - 8 U 52/98
Das gilt nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung sowohl für die "Absichtsanfechtung" nach § 31 Nr. 1 KO, als auch für dieselbe nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 GesO (BGH DtZ 1997, 156/157; NJW 1998, 609/612 mit weiteren Nachweisen). - BGH, 07.06.1988 - IX ZR 144/87
Probleme der Kausalität im Anfechtungsrecht
Auszug aus OLG Brandenburg, 26.11.1998 - 8 U 52/98
Denn auch im Anfechtungsrecht können nur gedachte (hypothetische) Geschehensabläufe die Kausalität einer realen Ursache nicht beseitigen (BGH NJW 1988, 3265/3266); NJW 1993, 663, 665) [BGH 21.01.1993 - IX ZR 275/91]. - BGH, 21.01.1993 - IX ZR 275/91
Anfechtung einer Vermögensübertragung auf Konkursmasse durch KG-Gesellschafter
Auszug aus OLG Brandenburg, 26.11.1998 - 8 U 52/98
Denn auch im Anfechtungsrecht können nur gedachte (hypothetische) Geschehensabläufe die Kausalität einer realen Ursache nicht beseitigen (BGH NJW 1988, 3265/3266); NJW 1993, 663, 665) [BGH 21.01.1993 - IX ZR 275/91]. - BGH, 19.09.1996 - IX ZR 277/95
Zeitpunkt der Wirksamkeit eines allgemeinen Verfügungsverbots im …
Auszug aus OLG Brandenburg, 26.11.1998 - 8 U 52/98
Mangels Zustimmung des Gerichts (gemäß Ziff. 2. des Beschlusses) war die Verfügung des Geschäftsführers der Schuldnerin nach Maßgabe der §§ 135, 136 BGB relativ unwirksam; insofern folgt der Senat der herrschenden Meinung (vom BGH in DtZ 1997, 25 und in NJW 1997, 1857 [BGH 20.03.1997 - IX ZR 71/96] offengelassen;… vgl. hierzu: Kilger/K. Schmidt, a.a.O., § 106 KO Anm. 3). - BGH, 04.12.1992 - BLw 26/92
Rückforderung von Inventarbeiträgen durch Gesamtvollstreckungsverwalter
Auszug aus OLG Brandenburg, 26.11.1998 - 8 U 52/98
Das Landgericht ist zutreffend davon ausgegangen, daß dem Kläger als Verwalter in der Gesamtvollstreckung ein anfechtungsrechtlicher Rückgewähranspruch in entsprechender Anwendung des § 37 Abs. 1 KO (vgl. BGH DtZ 1993, 120) zusteht. - BGH, 10.12.1980 - VIII ZR 327/79
Anfechtbarkeit der Befriedigung von Masseschulden neuen Rechts
- OLG Dresden, 16.04.1997 - 12 U 20/97
Anfechtung gegenüber einem Sozialversicherungsträger als Massegläubiger
- OLG Dresden, 28.04.1997 - 17 U 2919/96
Anfechtbarkeit der Beitragszahlung an die Krankenkasse nach Eröffnung der …
- OLG Stuttgart, 13.01.2005 - 2 U 164/04
Insolvenzanfechtung: Gläubigerbenachteiligung bei Scheckeinlösung durch …
- OLG Karlsruhe, 30.03.2004 - 21 U 9/03
Insolvenzanfechtung: Inhalt des anfechtungsrechtlichen Rückgewähranspruchs bei …
Ältere Rechtsprechung und Literatur, die lediglich eine Verzinsung von 4 % angenommen hatte (OLG Brandenburg, ZIP 1999, 1015;… Kilger/K. Schmidt, Insolvenzgesetze, 17. Aufl., § 37 KO Anm. 3), stammt aus der Zeit vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Beschleunigung fälliger Zahlungen vom 30.03.2000, mit welchem der Zinssatz für Verzugs- und Prozesszinsen auf 5 % über dem Basiszinssatz erhöht wurde. - BGH, 22.09.2005 - IX ZR 271/01
Umfang des Rückgewähranspruchs nach Konkursanfechtung
Besteht die anfechtbare Handlung in einer Geldzahlung, ist der Anfechtungsgegner dann zur Erstattung entgangener Zinsen verpflichtet, wenn sich feststellen läßt, daß das Geld ohne die anfechtbare Handlung verzinslich angelegt worden wäre (RG JW 1931, 2110, 2111;… Jaeger/Henckel, aaO Rn. 118;… Kuhn/Uhlenbruck, aaO Rn. 4; aA OLG Brandenburg ZIP 1999, 1015, 1017 unter 8.;… wohl auch Kilger/K. Schmidt, aaO Anm. 3 a.E.).
- OLG Hamm, 12.07.2011 - 27 U 25/11
Verpflichtung des Fiskus als Anfechtungsgegner zum Nutzungsersatz wegen …
Unter Berufung auf eine Entscheidung des OLG Brandenburg (OLG Brandenburg ZIP 1999, 1015) meint der Kläger, es sei eine höhere Verzinsung in Höhe von 4 % vorzunehmen.Rn. 53 Ob das Landgericht von seinem Standpunkt aus zu Recht auf die durchschnittliche Umlaufrendite abgestellt hat, ob es auf einen kurzfristigen Anlagezins oder den vom Land zu zahlenden Schuldzins hätte abstellen oder etwa einen Zins von 4 % (vgl. OLG Brandenburg, Urt. v. 26.11.1998 - 8 U 52/98, ZIP 1999, 1015, Juris-Rn. 22) zusprechen müssen, bedarf keiner Entscheidung.
- OLG Brandenburg, 16.08.2006 - 7 U 42/06
Insolvenzanfechtung: Zahlung infolge der Vollstreckungsankündigung als …
OLG [8. Zivilsenat] ZIP 1999, 1015, 1016; HeidelbKomm./Kreft, a.a.O., § 133, Rn. 17; MünchKomm./Kirchhof, a.a.O., § 133, Rn. 29). - OLG Brandenburg, 15.11.2006 - 7 U 35/06
Objektive Gläubigerbenachteiligung nach § 129 Abs. 1 InsO
OLG [8. Zivilsenat] ZIP 1999, 1015, 1016; HeidelbKomm./Kreft, a.a.O., § 133, Rn. 17; MünchKomm./Kirchhof, a.a.O., § 133, Rn. 29). - OLG Brandenburg, 03.04.2003 - 8 U 92/02
Anfechtung von Rechtshandlungen des Schuldners durch den Insolvenzverwalter
Die Hingabe des von einem Dritten auf dessen Konto gezogenen Schecks ist jedoch inkongruent, da der Gläubiger diese Art der Erfüllung vom Schuldner regelmäßig nicht fordern darf (vgl. zum Fall der Gewährung von Kundenschecks BGHZ 123, 320, 324 m.w.N.; Senat, ZIP 1999, 1015; OLG Frankfurt OLGR 2000, 51, 52; OLG Düsseldorf ZIP 1990, 362;… Heidelberger Kommentar zur InsO/Kreft, 2. Aufl., § 131 Rn. 9; vgl. auch Senat, ZIP 1999, 1015). - LG Essen, 31.01.2011 - 17 O 148/10
Anspruch eines Insolvenzschuldners auf Ersatz für im Zeitraum von der …
Soweit der Kläger auf eine Entscheidung des OLG Brandenburg (U. v. 26.11.1998, ZIP 1999, 1015) verweist, ist dieser Entscheidung keine überzeugende Begründung für eine Anwendbarkeit des gesetzlichen Zinssatzes zu entnehmen. - OLG Dresden, 25.02.1999 - 4 U 455/98
Anfechtbarkeit einer Zahlung in der Gesamtvollstreckung
Schließlich kommt der Beklagten als Sozialversicherungsträger nach ständiger Rechtsprechung keine besondere Begünstigung im Rahmen der Anfechtungsvorschriften zu (vgl. dazu jüngst OLG Brandenburg, EWiR 1999, 125, mit zustimmender Anmerkung Gerhardt, ebenda). - LG Berlin, 31.10.2002 - 13 O 551/01 Es genügt, dass der Gläubiger den benachteiligenden Erfolg als sicher voraussieht und ihn billigend in Kauf nimmt, sei es auch nur als unvermeidliche Nebenfolge eines an sich erstrebten anderen Vorteils (etwa der Begegnung der Strafandrohung des § 266 a StGB oder der Verhinderung der Einleitung eines Gewerbeuntersagungsverfahrens) (vgl. OLG Brandenburg, ZIP 1999, 1015, 1017 [OLG Brandenburg 26.11.1998 - 8 U 52/98] ;… Weis in Hess/Weis/Wienberg, a.a.O., § 133, Rnr. 50).
- LG Düsseldorf, 09.12.2005 - 39 O 234/04
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".