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Rechtsprechung
   LG Darmstadt, 18.05.2004 - 8 O 143/03, 8 O 147/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,12558
LG Darmstadt, 18.05.2004 - 8 O 143/03, 8 O 147/03 (https://dejure.org/2004,12558)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 18.05.2004 - 8 O 143/03, 8 O 147/03 (https://dejure.org/2004,12558)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 18. Mai 2004 - 8 O 143/03, 8 O 147/03 (https://dejure.org/2004,12558)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • anwalt-a.de

    Inländische Gerichtszuständigkeit für Ansprüche aus verlustreichen Optionsgeschäften über ausländischen Broker bei Rechtsschein einer deutschen Niederlassung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Erstattung von Geldbeträgen im Zusammenhang mit Verlustgeschäften bei Optionsgeschäften auf US-amerikanische Aktien; Art der Auslegung des Begriffes der Niederlassung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • iprspr.mpipriv.de (Auszüge)

    BörsG § 53; EUGVVO 44/2001 Art. 15; EUGVVO 44/2001 Art. 16; ZPO § 303
    Zuständigkeit --> Besonderer Vertragsgerichtsstand

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2004, 1924
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus LG Darmstadt, 18.05.2004 - 8 O 143/03
    Eine Vorlage der noch nicht entschiedenen Frage des Gemeinschaftsrechts an den EuGH war nicht erforderlich, da das vorliegende Urteil mit Rechtsmitteln angegriffen werden kann (vgl. EuGH NJW 1983, 1257).
  • EuGH, 19.01.1993 - C-89/91

    Shearson Lehman Hutton / TVB

    Auszug aus LG Darmstadt, 18.05.2004 - 8 O 143/03
    Die in Art. 15, 16 EuGVVO für den Verbraucher geschaffene Sonderregelung hinsichtlich der Zuständigkeit hat den Zweck, den Verbraucher als wirtschaftlich schwächeren und rechtlich weniger erfahrenen Vertragspartner zu schützen und diesem so den Entschluss zur gerichtlichen Wahrnehmung seiner Rechte nicht dadurch zu erschweren, dass er bei den Gerichten des Staates klagen muss, in dessen Hoheitsgebiet sein Vertragspartner seine Niederlassung hat (EuGH ZIP 1993, 826 = NJW 1993, 1251, dazu EWiR 1993, 1077 (Heinemann)).
  • EuGH, 09.12.1987 - 218/86

    SAR Schotte / Parfums Rothschild

    Auszug aus LG Darmstadt, 18.05.2004 - 8 O 143/03
    Er hat jedoch in seiner Entscheidung vom 9.12.1987 ausdrücklich ausgeführt, dass sich Dritte auf den erweckten Anschein einer Niederlassung verlassen können müssen (EuGH NJW 1988, 625, dazu EWiR 1988, 63 (Geimer)).
  • BGH, 15.06.1987 - II ZR 124/86

    Vereinbarung eines ausländischen Schiedsgerichts; Vereinbarung einer …

    Auszug aus LG Darmstadt, 18.05.2004 - 8 O 143/03
    Die vom Kläger unterzeichnete Schiedsabrede ist unwirksam wegen Umgehung des Termin- und Differenzeinwandes nach deutschen Börsengesetzen (vgl. BGH ZIP 1987, 1373 = WM 1987, 1153, 1154, dazu EWiR 1987, 1083 (Welter)).
  • BGH, 21.09.1993 - XI ZR 52/92

    Börsentermingeschäft - Rechtswahlklausel - Schiedsvertrag - New York - Ordre …

    Auszug aus LG Darmstadt, 18.05.2004 - 8 O 143/03
    Die von der Beklagten zitierte Entscheidung des BGH vom 21.9.1993, die dieselbe Abrede mit einem andern Vertragspartner zum Gegenstand hat und diese für wirksam erachtet (Beschl. v. 21.9.1993 - XI ZR 52/92), ist auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar.
  • LG Darmstadt, 18.05.2004 - 8 O 147/03

    Internationale Zuständigkeit eines deutschen Gerichts für Klage gegen in USA …

    Auszug aus LG Darmstadt, 18.05.2004 - 8 O 143/03
    Das LG Darmstadt hat in einer Parallelentscheidung (Urt. v. 18.5.2004 - 8 O 147/03) in den Gründen wortgleich entschieden.
  • OLG Frankfurt, 09.03.2005 - 16 U 152/04

    Abschluss eines Vergleichs

    Auszug aus LG Darmstadt, 18.05.2004 - 8 O 143/03
    Das Berufungsverfahren ist anhängig beim OLG Frankfurt/M. unter dem Az. 16 U 152/04.
  • BGH, 06.06.2007 - III ZR 315/06

    Internationaler Gerichtsstand der Zweigniederlassung

    Das entspricht heute auch ganz herrschender Meinung (vgl. etwa LG Darmstadt ZIP 2004, 1924, 1926;… Geimer/Schütze, Europäisches Zivilverfahrensrecht, 2. Aufl., Art. 15 Rn. 13 f.;… Kropholler, Europäisches Zivilprozessrecht, 8. Aufl., Art. 5 Rn. 108, Art. 15 Rn. 28; Mankowski, EWiR 2004, 1221, 1222;… Rauscher/Staudinger, Europäisches Zivilprozessrecht, Art. 5 Brüssel I-VO Rn. 17;… Zöller/Geimer, ZPO, 26. Aufl., Art. 15-17 EuGVVO Rn. 7; jew. m.w.N.).
  • OLG Dresden, 20.06.2007 - 8 U 328/07

    Internat. Zuständigkeit deutscher Gerichte nach Lugano-Übereinkommen - …

    Denn hierzu rechnen auch solche aus c.i.c. und Rückabwicklungsansprüche (…Hüßtege in Thomas/Putzo, ZPO, 27. Aufl., Art. 15 EuGVVO, Rn. 1 a.E.) sowie - gerade im Hinblick auf den Zweck der Vorschrift, den Vertragspartner zu schützen und ihm als schwächeren Vertragspartner die gerichtliche Wahrnehmung seiner Rechte nicht dadurch zu erschweren, dass er bei den Gerichten des Staates seines Vertragspartners klagen muss (EuGH NJW 1993, 1251 Tz. 18 zu Art. 13 EuGVÜ) - auch Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung, die an einen wegen Verstoßes gegen Verbrauchervorschriften nichtigen Vertrag anknüpfen (zutreffend LG Darmstadt, ZIP 2004, 1924, 1925).
  • OLG Celle, 15.06.2006 - 4 U 43/06

    Voraussetzungen des Gerichtsstands der Niederlassung

    Die Gegenansicht will die EuGVVO im Wege eines Erst-Recht-Schlusses auch auf Konstellationen anwenden, in denen der "europäische Stützpunkt" des Vertragspartners im Wohnsitzstaat des Verbrauchers ansässig ist (…Geimer/Schütze, Europäisches Zivilverfahrensrecht, 2. Aufl., Art. 15 EuGVVO Rz. 15; Geimer EWiR 2004, 971, 972).

    Als Ausnahmevorschrift muss die Norm eng ausgelegt werden (Geimer EWiR 2004, 971, 972).

  • LG Bad Kreuznach, 17.12.2004 - 2 O 385/02

    Anspruch auf Rückzahlung von Geldbeträgen aus der Durchführung von …

    Die kommissionsweise Durchführung von Devisen -, Wertpapier- und Warentermingeschäften ist unter Art. 15 Abs. 1 EuGWO subsumierbar (vergl. LG Darmstadt, Urt. vom 18.05.2004, Az: 8 O 143/03 ).

    So genügt es, wenn die Beklagte in zurechenbarer Weise den Eindruck einer deutschen Niederlassung erweckt hat (vergl. LG Darmstadt, Urt. V. 18.05.2004, Az: 8 O 143/03).

  • OLG Köln, 01.09.2006 - 19 U 65/06

    Erfüllungsort und Gerichtsstand im europäischen Geschäftsverkehr

    Es liegen keinerlei Anhaltspunkte dafür vor, dass auch der Kläger sich unter Vertauensschutzgesichtspunkten auf einen möglicherweise vom Beklagten gesetzten Rechtschein einer Niederlassung in X zur Begründung der internationalen Zuständigkeit (vgl. dazu EuGH NJW 1988, 625; BGH NJW 1987, 3081 ff; OLG Frankfurt OLGR 2002, 351; LG Darmstadt ZIP 2004, 1924;… Zöller/Geimer, a.a.O:, Rn. 45 f.) berufen könnte.
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