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Rechtsprechung
   BFH, 01.04.2008 - X B 201/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,3603
BFH, 01.04.2008 - X B 201/07 (https://dejure.org/2008,3603)
BFH, Entscheidung vom 01.04.2008 - X B 201/07 (https://dejure.org/2008,3603)
BFH, Entscheidung vom 01. April 2008 - X B 201/07 (https://dejure.org/2008,3603)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de

    Steuerforderungen als Masseverbindlichkeit oder Insolvenzforderung

  • Judicialis

    InsO § 38; ; InsO §§ ... 129 ff.; ; InsO § 143; ; InsO § 143 Abs. 1 Satz 1; ; InsO § 143 Abs. 1 Satz 2; ; EStG § 4 Abs. 3; ; EStG § 11; ; EStG § 11 Abs. 2; ; FGO § 69 Abs. 2 Satz 2; ; FGO § 69 Abs. 3 Satz 1; ; FGO § 128 Abs. 3; ; AO § 38

  • zvi-online.de

    InsO §§ 38, 129 ff.; AO § 38
    Steueransprüche als Masseverbindlichkeit oder Insolvenzforderung

  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de

    Steuerforderungen als Masseverbindlichkeit oder Insolvenzforderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Insolvenzen und Steuern
    Die Umsatzsteuer im Insolvenzverfahren
    Istbesteuerung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2008, 1780
 
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Wird zitiert von ... (42)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 01.02.2007 - IX ZR 96/04

    Verzinsung der Rückgewährforderung bei anfechtbarem Erwerb von Geld; Anspruch des …

    Auszug aus BFH, 01.04.2008 - X B 201/07
    Der Bundesgerichtshof (BGH) habe im Urteil vom 1. Februar 2007 IX ZR 96/04 (BGHZ 171, 38) ausdrücklich klargestellt, dass Anfechtungsrechte erst mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstünden.
  • BGH, 07.04.2005 - IX ZB 129/03

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Feststellung der Rücknahme eines …

    Auszug aus BFH, 01.04.2008 - X B 201/07
    Begründet in diesem Sinne ist ein Anspruch, wenn das Schuldverhältnis vor Verfahrenseröffnung bestand, selbst wenn sich hieraus eine Forderung erst nach Verfahrenseröffnung ergibt (vgl. BGH-Beschluss vom 7. April 2005 IX ZB 129/03, Zeitschrift für das gesamte Insolvenzrecht 2005, 537, m.w.N. aus der Rechtsprechung und Literatur).
  • BFH, 15.07.1998 - I B 134/97

    Anschlussbeschwerde; KSt-Pflicht ausländischer KapG

    Auszug aus BFH, 01.04.2008 - X B 201/07
    Nach der Rechtsprechung des BFH bestehen solche Zweifel, wenn bei summarischer Prüfung des Bescheides neben den für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung einer Rechtsfrage bewirken (BFH-Entscheidungen vom 15. Juli 1998 I B 134/97, BFH/NV 1999, 372, und vom 10. November 1994 IV R 44/94, BFHE 176, 303, BStBl II 1995, 814, m.w.N.).
  • BFH, 06.10.2005 - VII B 309/04

    Insolvenzverfahren: Aufrechnung des FA gegen USt-Erstattungsanspruch

    Auszug aus BFH, 01.04.2008 - X B 201/07
    Es kommt nicht darauf an, ob der Anspruch zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens im steuerrechtlichen Sinne entstanden ist, sondern darauf, ob in diesem Zeitpunkt nach insolvenzrechtlichen Grundsätzen der Rechtsgrund für den Anspruch bereits gelegt war (BFH-Beschluss vom 6. Oktober 2005 VII B 309/04, BFH/NV 2006, 369; Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 17. Dezember 1998 IV A 4 -S 0550- 28/98, BStBl I 1998, 1500 Tz 4.2).
  • BFH, 21.09.1993 - VII R 119/91

    Das FA kann im Konkurs mit Steueransprüchen aus der Zeit vor Konkurseröffnung …

    Auszug aus BFH, 01.04.2008 - X B 201/07
    Für die Behandlung von Steueransprüchen ergebe sich daraus, dass eine Steuerforderung immer dann Insolvenzforderung sei, wenn der zu Grunde liegende zivilrechtliche Sachverhalt, der zu der Entstehung der Steueransprüche führe, vor Insolvenzeröffnung verwirklicht worden sei (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. September 1993 VII R 119/91, BFHE 172, 308, BStBl II 1994, 83;… BFH-Beschluss vom 23. April 2007 VII B 310/06, BFH/NV 2007, 1452).
  • BFH, 10.11.1994 - IV R 44/94

    Bei Aussetzung der Vollziehung sind steuerliche Auswirkungen in anderen …

    Auszug aus BFH, 01.04.2008 - X B 201/07
    Nach der Rechtsprechung des BFH bestehen solche Zweifel, wenn bei summarischer Prüfung des Bescheides neben den für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung einer Rechtsfrage bewirken (…BFH-Entscheidungen vom 15. Juli 1998 I B 134/97, BFH/NV 1999, 372, und vom 10. November 1994 IV R 44/94, BFHE 176, 303, BStBl II 1995, 814, m.w.N.).
  • BFH, 23.04.2007 - VII B 310/06

    NZB: Insolvenzverfahren, Erstattungsanspruch

    Auszug aus BFH, 01.04.2008 - X B 201/07
    Für die Behandlung von Steueransprüchen ergebe sich daraus, dass eine Steuerforderung immer dann Insolvenzforderung sei, wenn der zu Grunde liegende zivilrechtliche Sachverhalt, der zu der Entstehung der Steueransprüche führe, vor Insolvenzeröffnung verwirklicht worden sei (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. September 1993 VII R 119/91, BFHE 172, 308, BStBl II 1994, 83; BFH-Beschluss vom 23. April 2007 VII B 310/06, BFH/NV 2007, 1452).
  • BGH, 19.01.2012 - IX ZR 2/11

    Insolvenzanfechtung: Umsatzsteuerzahlung bei umsatzsteuerlicher Organschaft; …

    Auf die Frage, ob der Anspruch zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens im steuerrechtlichen Sinne entstanden ist, kommt es dagegen nicht an (BFH, Beschluss vom 1. April 2008 - X B 201/07, ZIP 2008, 1780 Rn. 17 mwN).
  • BVerwG, 26.02.2015 - 3 C 8.14

    Subvention; Finanzierungshilfe; Investitionsvorhaben; Dauerarbeitsplatz; …

    Umgekehrt gilt, dass ein Anspruch nicht erst dann begründet ist, wenn ein für seine Entstehung notwendiges Gestaltungsrecht durch den Gläubiger ausgeübt wurde, etwa eine Kündigung ausgesprochen ist (BGH, Urteile vom 18. April 2002 - IX ZR 161/01 - BGHZ 150, 305 und vom 6. November 1978 - VIII ZR 179/77 - BGHZ 72, 263 ; zur Insolvenzanfechtung vgl. BFH, Beschluss vom 1. April 2008 - X B 201/07 - ZIP 2008, 1780 Rn. 16 f.).

    Mit anderen Worten muss der Rechtsgrund seiner Entstehung bereits gelegt sein (BFH, Urteil vom 11. November 1993 - XI R 73/92 - ZIP 1994, 1286 und Beschluss vom 1. April 2008 - X B 201/07 - ZIP 2008, 1780 Rn. 17).

  • BFH, 31.10.2018 - III B 77/18

    Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit nach Eröffnung der Insolvenz

    Rn. 20 c) Soweit der Kläger eine Abweichung von der Entscheidung des BFH vom 1. April 2008 X B 201/07 (BFH/NV 2008, 925) rügt, fehlt es auch hier an der Gegenüberstellung einander widersprechender Rechtssätze.

    Zwar kommt der Beschluss des BFH in BFH/NV 2008, 925 wegen Aussetzung der Vollziehung grundsätzlich als Divergenzentscheidung in Betracht (…vgl. Senatsbeschluss vom 7. Dezember 2010 III B 199/09, BFH/NV 2011, 411, Rz 9), dies gilt aber nur dann, wenn in der Entscheidung über eine revisible Rechtsfrage entschieden wurde (vgl. Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 115 FGO Rz 175).

    Soweit der Kläger geltend macht, dass sich aus der Entscheidung in BFH/NV 2008, 925, der Rechtssatz entnehmen lasse, dass "Ansprüche auf Einkommensteuer auf Zuflüsse zur Insolvenzmasse ... Insolvenzforderungen im Sinne von § 38 InsO" seien, kann dem Beschluss ein solcher Rechtssatz nicht entnommen werden.

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