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Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 20.01.2009

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 19.12.2008 - 20 U 17/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,5472
OLG Stuttgart, 19.12.2008 - 20 U 17/06 (https://dejure.org/2008,5472)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19.12.2008 - 20 U 17/06 (https://dejure.org/2008,5472)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19. Dezember 2008 - 20 U 17/06 (https://dejure.org/2008,5472)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Judicialis

    BGB § 826

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 826
    Haftungsausfüllende Kausalität bei Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen vorsätzlich grob unrichtiger Unternehmensmitteilungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Haftungsausfüllende Kausalität bei Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen vorsätzlich grob unrichtiger Unternehmensmitteilungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2009, 1916 (Ls.)
  • NZG 2009, 560 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (24)

  • BGH, 19.07.2004 - II ZR 218/03

    Persönliche Haftung der Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft für …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.12.2008 - 20 U 17/06
    Zwar kann ein Anleger, der aufgrund einer vorsätzlich grob unrichtig Tatsachenveröffentlichung Aktien erwirbt, Schadensersatz aus § 826 BGB verlangen (…vgl. BGH NJW 2004, 2668 [juris Rn. 34 ff.] "Infomatec I"; BGH NJW 2004, 2664 [juris Rn. 33 ff.] "Infomatec II";… BGHZ 160, 149 [juris Rn. 33 ff.] "Infomatec III";… BGH NJW 2005, 2450 [juris Rn. 12 ff.] "EM.TV" [Zivil];… Sprau in Palandt, BGB, 68. Aufl., § 826 Rn. 35a; Buck-Heeb/Dieckmann, AG 2008, 681, 683; Müller-Michaels/Wecker, ZCG 2007, 207, 208; Longino, DStR 2008, 2068, 2072; Kort, AG 2005, 21, 25; Unzicker, WM 2007, 1596, 1597).

    Er hat dazu aber einen konkreten Kausalzusammenhang zwischen der Veröffentlichung der unrichtigen Tatsache und seinem Kaufentschluss darzulegen und zu beweisen; eine etwaige Beweisnot des Anlegers führt nicht dazu, dass an seine Behauptungen nur ein geminderter Wahrscheinlichkeitsmaßstab anzulegen wäre (so ausdrücklich BGH NJW 2004, 2664 [juris Rn. 48] "Infomatec II").

    Die von der Rechtsprechung im Bereich der Prospekthaftung entwickelte Rechtsfigur der "positiven Anlagestimmung" lässt sich grundsätzlich nicht auf die Deliktshaftung wegen fehlerhafter Einzelmitteilungen übertragen (…BGH NJW 2004, 2668 [juris Rn. 54] "Infomatec I"; BGH NJW 2004, 2664 [juris Rn. 44] "Infomatec II").

    Auf eine "positive Anlagestimmung" kann sich der Anleger allenfalls berufen, wenn er zur Überzeugung des Gerichts konkrete Anknüpfungstatsachen vorträgt, aus denen sich ergibt, dass eine bestimmte Einzelmeldung eine Anlagestimmung auf dem Kapitalmarkt erzeugt hat, auf die er seine Anlageentscheidung gestützt hat, und dass sich im Einzelfall - je nach Tragweite der Information - aus positiven Signalen einer einzelnen Information eine regelrechte Anlagestimmung für den Erwerb von Aktien entwickelt hat; dazu lassen sich aber keine - für einen Anscheinsbeweis erforderlichen - verallgemeinerungsfähigen Erfahrungssätze aufstellen (vgl. BGH NJW 2004, 2664 [juris Rn. 44] "Infomatec II";… BGH NZG 2007, 708 [juris Rn. 15] "ComROAD IV"; Logino, DStR 2008, 2068, 2073; Buck-Heeb/Dieckmann, AG 2008, 681, 684).

    Dies gilt nach der Rechtsprechung ausdrücklich auch im Bereich der Informationsdeliktshaftung (BGH NJW 2004, 2664 [juris Rn. 46] "Infomatec II"; BGH NZG 2007, 711 [juris RN. 25] "ComROAD V";… BGH NZG 2008, 382 [juris Rn. 24] "ComROAD VI";… BGH NZG 2008, 385 [juris Rn. 24] "ComROAD VII";… BGH BZG 29008, 386 [juris Rn. 27] "ComROAD VIII").

    Auch auf § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. dem schon vor dem 01.07.2002 geltenden § 15 Abs. 1 Satz 1 WpHG kann sich der Kläger nicht berufen, weil § 15 WpHG in seiner bis zum 30.06.2002 geltenden Fassung kein Schutzgesetz i.S.v. § 823 Abs. 2 BGB war; § 15 Abs. 6 Satz 1 WpHG hatte ausdrücklich klargestellt, dass Verstöße gegen § 15 Abs. 1 Satz 1 WpHG keine Schadensersatzpflicht des Emittenten auslösen (…vgl. BGH NJW 2004, 2668 [juris Rn. 19] "Infomatec I"; BGH NJW 2004, 2664 [juris Rn. 18] "Infomatec II";… BGH NJW 2004, 2971 [juris Rn. 19] "Infomatec III").

    aa) Die von der Rechtsprechung im Bereich der Prospekthaftung entwickelte Rechtsfigur der "positiven Anlagestimmung" lässt sich grundsätzlich nicht auf die Deliktshaftung wegen fehlerhafter Einzelmeldungen übertragen (…BGH NJW 2004, 2668 [juris Rn. 54] "Infomatec I"; BGH NJW 2004, 2664 [juris Rn. 44] "Infomatec II").

    Auf eine "positive Anlagestimmung" kann sich der Anleger allenfalls berufen, wenn er zur Überzeugung des Gerichts konkrete Anknüpfungstatsachen vorträgt, aus denen sich ergibt, dass eine bestimmte Information eine Anlagestimmung auf dem Kapitalmarkt erzeugt hat, auf die er seine Anlageentscheidung gestützt hat, und dass sich im Einzelfall - je nach Tragweite der Information - aus positiven Signalen einer einzelnen Information eine regelrechte Anlagestimmung für den Erwerb von Aktien entwickelt hat; dazu lassen sich aber keine - für einen Anscheinsbeweis erforderlichen - verallgemeinerungsfähigen Erfahrungssätze aufstellen (vgl. BGH NJW 2004, 2664 [juris Rn. 44] "Infomatec II";… BGH NZG 2007, 708 [juris Rn. 15] "ComROAD IV"; Logino, DStR 2008, 2068, 2073; Buck-Heeb/Dieckmann, AG 2008, 681, 684).

    In jedem Fall ist zu bedenken, dass eine Anlagestimmung nicht zeitlich unbegrenzt ist und jedenfalls dann endet, wenn im Laufe der Zeit andere Faktoren für die Einschätzung des Wertpapiers bestimmend werden, etwa eine wesentliche Änderung des Börsenindex, der Konjunktureinschätzung oder aber neue Unternehmensdaten, wie zum Beispiel ein neuer Jahresabschluss, ein Halbjahres- oder Quartalsbericht oder eine neue Ad-hoc-Mitteilung (…BGH NJW 2004, 2668 [juris Rn. 54] "Infomatec I"; BGH NJW 2004, 2664 [juris Rn. 44] "Infomatec II").

    Unabhängig davon, ob sich aus einzelnen Mitteilungen - auch in großer Zahl - eine "positive Anlagestimmung" ergeben kann (dazu oben II. 1 b)) endet diese jedenfalls, wenn im Laufe der Zeit andere Faktoren für die Einschätzung des Wertpapiers bestimmend werden, etwa eine wesentliche Änderung des Börsenindex, der Konjunktureinschätzung oder aber neue Unternehmensdaten, wie zum Beispiel ein neuer Jahresabschluss, ein Halbjahres- oder Quartalsbericht oder eine neue Ad-hoc-Mitteilung (…BGH NJW 2004, 2668 [juris Rn. 54] "Infomatec I"; BGH NJW 2004, 2664 [juris Rn. 44] "Infomatec II").

  • BGH, 19.07.2004 - II ZR 217/03

    Persönliche Haftung der Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft für …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.12.2008 - 20 U 17/06
    Zwar kann ein Anleger, der aufgrund einer vorsätzlich grob unrichtig Tatsachenveröffentlichung Aktien erwirbt, Schadensersatz aus § 826 BGB verlangen (vgl. BGH NJW 2004, 2668 [juris Rn. 34 ff.] "Infomatec I";… BGH NJW 2004, 2664 [juris Rn. 33 ff.] "Infomatec II";… BGHZ 160, 149 [juris Rn. 33 ff.] "Infomatec III";… BGH NJW 2005, 2450 [juris Rn. 12 ff.] "EM.TV" [Zivil];… Sprau in Palandt, BGB, 68. Aufl., § 826 Rn. 35a; Buck-Heeb/Dieckmann, AG 2008, 681, 683; Müller-Michaels/Wecker, ZCG 2007, 207, 208; Longino, DStR 2008, 2068, 2072; Kort, AG 2005, 21, 25; Unzicker, WM 2007, 1596, 1597).

    Die von der Rechtsprechung im Bereich der Prospekthaftung entwickelte Rechtsfigur der "positiven Anlagestimmung" lässt sich grundsätzlich nicht auf die Deliktshaftung wegen fehlerhafter Einzelmitteilungen übertragen (BGH NJW 2004, 2668 [juris Rn. 54] "Infomatec I";… BGH NJW 2004, 2664 [juris Rn. 44] "Infomatec II").

    aa) Zwar wird die Sittenwidrigkeit der Beeinflussung der Anlageentscheidung des Sekundärmarktpublikums durch die Veröffentlichung grob unrichtiger kursbeeinflussender Tatsachen indiziert (BGH NJW 2004, 2668 [juris Rn. 49] "Infomatec I";… BGH NJW 2004, 2971 [juris Rn. 49] "Infomatec III") und indiziert das Bewusstsein des Handelnden um die Kursrelevanz einer ihm als falsch bekannten Tatsache auch die subjektiven Voraussetzungen des § 826 BGB (BGH NJW 2004, 2668 [juris Rn. 45] "Infomatec I";… BGH NJW 2004, 2971 [juris Rn. 45] "Infomatec III").

    (3) Zu beachten ist in diesem Zusammenhang schließlich, dass in den vom Bundesgerichtshof bejahten Fällen der Informationsdelikthaftung aus § 826 BGB stets ein positives Handeln der Vorstandsmitglieder vorlag, die als Aktionäre zugleich von dem Kursanstieg profitierten, den die von ihnen verbreiteten falschen Tatsachen verursacht hatten (vgl. BGH NJW 2004, 2668 [juris Rn. 50] "Infomatec I").

    Auch auf § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. dem schon vor dem 01.07.2002 geltenden § 15 Abs. 1 Satz 1 WpHG kann sich der Kläger nicht berufen, weil § 15 WpHG in seiner bis zum 30.06.2002 geltenden Fassung kein Schutzgesetz i.S.v. § 823 Abs. 2 BGB war; § 15 Abs. 6 Satz 1 WpHG hatte ausdrücklich klargestellt, dass Verstöße gegen § 15 Abs. 1 Satz 1 WpHG keine Schadensersatzpflicht des Emittenten auslösen (vgl. BGH NJW 2004, 2668 [juris Rn. 19] "Infomatec I";… BGH NJW 2004, 2664 [juris Rn. 18] "Infomatec II";… BGH NJW 2004, 2971 [juris Rn. 19] "Infomatec III").

    aa) Die von der Rechtsprechung im Bereich der Prospekthaftung entwickelte Rechtsfigur der "positiven Anlagestimmung" lässt sich grundsätzlich nicht auf die Deliktshaftung wegen fehlerhafter Einzelmeldungen übertragen (BGH NJW 2004, 2668 [juris Rn. 54] "Infomatec I";… BGH NJW 2004, 2664 [juris Rn. 44] "Infomatec II").

    In jedem Fall ist zu bedenken, dass eine Anlagestimmung nicht zeitlich unbegrenzt ist und jedenfalls dann endet, wenn im Laufe der Zeit andere Faktoren für die Einschätzung des Wertpapiers bestimmend werden, etwa eine wesentliche Änderung des Börsenindex, der Konjunktureinschätzung oder aber neue Unternehmensdaten, wie zum Beispiel ein neuer Jahresabschluss, ein Halbjahres- oder Quartalsbericht oder eine neue Ad-hoc-Mitteilung (BGH NJW 2004, 2668 [juris Rn. 54] "Infomatec I";… BGH NJW 2004, 2664 [juris Rn. 44] "Infomatec II").

    Zu bedenken ist deshalb auch hier, dass in den vom Bundesgerichtshof bejahten Fällen der Informationsdelikthaftung aus § 826 BGB stets ein positives Handeln der Vorstandsmitglieder vorlag, die als Aktionäre zugleich von dem Kursanstieg profitierten, der durch die von ihnen verbreiteten unwahren Tatsachen verursacht worden war (vgl. BGH NJW 2004, 2668 [juris Rn. 50] "Infomatec I").

    Unabhängig davon, ob sich aus einzelnen Mitteilungen - auch in großer Zahl - eine "positive Anlagestimmung" ergeben kann (dazu oben II. 1 b)) endet diese jedenfalls, wenn im Laufe der Zeit andere Faktoren für die Einschätzung des Wertpapiers bestimmend werden, etwa eine wesentliche Änderung des Börsenindex, der Konjunktureinschätzung oder aber neue Unternehmensdaten, wie zum Beispiel ein neuer Jahresabschluss, ein Halbjahres- oder Quartalsbericht oder eine neue Ad-hoc-Mitteilung (BGH NJW 2004, 2668 [juris Rn. 54] "Infomatec I";… BGH NJW 2004, 2664 [juris Rn. 44] "Infomatec II").

  • BGH, 16.12.2004 - 1 StR 420/03

    Revisionen der Angeklagten im Fall Haffa/EM.TV verworfen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.12.2008 - 20 U 17/06
    Bei der Auslegung des Inhalts einer Unternehmensmitteilung ist auf einen kundigen Leser als Erklärungsempfänger abzustellen (BGHSt 49, 381 [juris Rn. 55] "EM.TV" [Straf]).

    Die Rechtsprechung hat vor diesem Hintergrund Ad-hoc-Meldungen, die Angaben zu Umatz, EBIT, EBITDA und Nettoergebnis enthielten, als Darstellungen über den Vermögensstand i.S.v. § 400 Abs. 1 Nr. 1 AktG angesehen (vgl. BGHSt 49, 381 [juris Rn. 5-10, 48 ff.] "EM.TV" [Straf]).

    Stellt man auf einen kundigen Leser als Erklärungsempfänger ab (vgl. BGHSt 49, 381 [juris Rn. 55] "EM.TV" [Straf]), war durch die Wendung "u.E." ohne weiteres erkennbar, dass es sich bei den Ausführungen zur Unwirksamkeit der Kündigung um eine Einschätzung der Erklärenden handelte, die nicht unbedingt zutreffend sein musste.

  • BGH, 19.07.2004 - II ZR 402/02

    Persönliche Haftung der Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft für …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.12.2008 - 20 U 17/06
    Zwar kann ein Anleger, der aufgrund einer vorsätzlich grob unrichtig Tatsachenveröffentlichung Aktien erwirbt, Schadensersatz aus § 826 BGB verlangen (…vgl. BGH NJW 2004, 2668 [juris Rn. 34 ff.] "Infomatec I";… BGH NJW 2004, 2664 [juris Rn. 33 ff.] "Infomatec II"; BGHZ 160, 149 [juris Rn. 33 ff.] "Infomatec III";… BGH NJW 2005, 2450 [juris Rn. 12 ff.] "EM.TV" [Zivil];… Sprau in Palandt, BGB, 68. Aufl., § 826 Rn. 35a; Buck-Heeb/Dieckmann, AG 2008, 681, 683; Müller-Michaels/Wecker, ZCG 2007, 207, 208; Longino, DStR 2008, 2068, 2072; Kort, AG 2005, 21, 25; Unzicker, WM 2007, 1596, 1597).

    aa) Zwar wird die Sittenwidrigkeit der Beeinflussung der Anlageentscheidung des Sekundärmarktpublikums durch die Veröffentlichung grob unrichtiger kursbeeinflussender Tatsachen indiziert (…BGH NJW 2004, 2668 [juris Rn. 49] "Infomatec I"; BGH NJW 2004, 2971 [juris Rn. 49] "Infomatec III") und indiziert das Bewusstsein des Handelnden um die Kursrelevanz einer ihm als falsch bekannten Tatsache auch die subjektiven Voraussetzungen des § 826 BGB (…BGH NJW 2004, 2668 [juris Rn. 45] "Infomatec I"; BGH NJW 2004, 2971 [juris Rn. 45] "Infomatec III").

    Auch auf § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. dem schon vor dem 01.07.2002 geltenden § 15 Abs. 1 Satz 1 WpHG kann sich der Kläger nicht berufen, weil § 15 WpHG in seiner bis zum 30.06.2002 geltenden Fassung kein Schutzgesetz i.S.v. § 823 Abs. 2 BGB war; § 15 Abs. 6 Satz 1 WpHG hatte ausdrücklich klargestellt, dass Verstöße gegen § 15 Abs. 1 Satz 1 WpHG keine Schadensersatzpflicht des Emittenten auslösen (…vgl. BGH NJW 2004, 2668 [juris Rn. 19] "Infomatec I";… BGH NJW 2004, 2664 [juris Rn. 18] "Infomatec II"; BGH NJW 2004, 2971 [juris Rn. 19] "Infomatec III").

  • BGH, 09.05.2005 - II ZR 287/02

    Umfang der persönlichen Haftung der Vorstandsmitglieder eine Aktiengesellschaft …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.12.2008 - 20 U 17/06
    Zwar kann ein Anleger, der aufgrund einer vorsätzlich grob unrichtig Tatsachenveröffentlichung Aktien erwirbt, Schadensersatz aus § 826 BGB verlangen (…vgl. BGH NJW 2004, 2668 [juris Rn. 34 ff.] "Infomatec I";… BGH NJW 2004, 2664 [juris Rn. 33 ff.] "Infomatec II";… BGHZ 160, 149 [juris Rn. 33 ff.] "Infomatec III"; BGH NJW 2005, 2450 [juris Rn. 12 ff.] "EM.TV" [Zivil];… Sprau in Palandt, BGB, 68. Aufl., § 826 Rn. 35a; Buck-Heeb/Dieckmann, AG 2008, 681, 683; Müller-Michaels/Wecker, ZCG 2007, 207, 208; Longino, DStR 2008, 2068, 2072; Kort, AG 2005, 21, 25; Unzicker, WM 2007, 1596, 1597).

    Der Kläger müsste deshalb im Einzelnen darlegen und beweisen, dass er von dem zu einem bestimmten Zeitpunkt fest beabsichtigten Verkauf der Aktien Abstand genommen hat (BGH NJW 2005, 2450 [juris Rn. 19] "EM.TV" [Zivil];… vgl. auch OLG Stuttgart, OLGR 2006, 351 [juris Rn. 57]).

    Der Schadensersatzanspruch wäre in diesem Fall nach dem hypothetischen Erlös zu bemessen, den der Kläger bei einer Veräußerung seiner vom 25.06.1999 bis zum 04.01.2001 erworbenen Aktien im März 2001 hätte erzielen können (vgl. BGH NJW 2005, 2450 [juris Rn. 19] "EM.TV" [Zivil]).

  • OLG Stuttgart, 08.02.2006 - 20 U 24/04

    Kapitalanlage: Schadensersatzansprüche eines Altanlegers wegen unrichtiger …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.12.2008 - 20 U 17/06
    385 [juris Rn. 13] "ComROAD VII"; BGH NZG 2008, 386 [juris Rn. 13] "ComROAD VIII"; Fleischer ZIP 2007, 1805, 1807; Kort, AG 2005, 21, 26; Longino, DStR 2008, 2068, 2073; Leuschner, ZIP 2008, 1050, 1054 [jedenfalls soweit der Kläger - wie hier - Naturalrestitution begehrt]; vgl. auch OLG Stuttgart, OLGR 2006, 351 [juris Rn. 53]).

    Der Kläger müsste deshalb im Einzelnen darlegen und beweisen, dass er von dem zu einem bestimmten Zeitpunkt fest beabsichtigten Verkauf der Aktien Abstand genommen hat (…BGH NJW 2005, 2450 [juris Rn. 19] "EM.TV" [Zivil]; vgl. auch OLG Stuttgart, OLGR 2006, 351 [juris Rn. 57]).

    Insoweit kann auf die Ausführungen unter II. 1. b) und III. 1. b) verwiesen werden (vgl. zu den Voraussetzungen für die Annahme einer "Haltestimmung" auch OLG Stuttgart, OLGR 2006, 351 [juris Rn. 56]).

  • BGH, 25.06.2008 - II ZR 133/07

    Zum aktienrechtlichen Wettbewerbsverbot eines herrschenden Aktionärs

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.12.2008 - 20 U 17/06
    Zwar hält die Rechtsprechung ein aus der gesellschaftsrechtlichen Treuepflicht folgendes ungeschriebenes Wettbewerbsverbot des Mehrheitsaktionärs nicht generell für ausgeschlossen (vgl. BGH ZIP 2008, 1872 [juris Rn. 16]).

    Erwirbt ein Wettbewerber die Mehrheit an einer Gesellschaft, hat sie das Eingreifen eines solchen Wettbewerbsverbots aber unter Hinweis darauf abgelehnt, dass die bloße Aufrechterhaltung des "status quo ante" in Bezug auf die gesellschaftsrechtliche Treuepflicht wertneutral sei (BGH ZIP 2008, 1872 [juris Rn. 17]).

  • BGH, 04.06.2007 - II ZR 147/05

    "ComROAD IV"

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.12.2008 - 20 U 17/06
    Auf eine "positive Anlagestimmung" kann sich der Anleger allenfalls berufen, wenn er zur Überzeugung des Gerichts konkrete Anknüpfungstatsachen vorträgt, aus denen sich ergibt, dass eine bestimmte Einzelmeldung eine Anlagestimmung auf dem Kapitalmarkt erzeugt hat, auf die er seine Anlageentscheidung gestützt hat, und dass sich im Einzelfall - je nach Tragweite der Information - aus positiven Signalen einer einzelnen Information eine regelrechte Anlagestimmung für den Erwerb von Aktien entwickelt hat; dazu lassen sich aber keine - für einen Anscheinsbeweis erforderlichen - verallgemeinerungsfähigen Erfahrungssätze aufstellen (…vgl. BGH NJW 2004, 2664 [juris Rn. 44] "Infomatec II"; BGH NZG 2007, 708 [juris Rn. 15] "ComROAD IV"; Logino, DStR 2008, 2068, 2073; Buck-Heeb/Dieckmann, AG 2008, 681, 684).

    Auf eine "positive Anlagestimmung" kann sich der Anleger allenfalls berufen, wenn er zur Überzeugung des Gerichts konkrete Anknüpfungstatsachen vorträgt, aus denen sich ergibt, dass eine bestimmte Information eine Anlagestimmung auf dem Kapitalmarkt erzeugt hat, auf die er seine Anlageentscheidung gestützt hat, und dass sich im Einzelfall - je nach Tragweite der Information - aus positiven Signalen einer einzelnen Information eine regelrechte Anlagestimmung für den Erwerb von Aktien entwickelt hat; dazu lassen sich aber keine - für einen Anscheinsbeweis erforderlichen - verallgemeinerungsfähigen Erfahrungssätze aufstellen (…vgl. BGH NJW 2004, 2664 [juris Rn. 44] "Infomatec II"; BGH NZG 2007, 708 [juris Rn. 15] "ComROAD IV"; Logino, DStR 2008, 2068, 2073; Buck-Heeb/Dieckmann, AG 2008, 681, 684).

  • BGH, 18.05.1999 - X ZR 158/97

    Behauptung eines Schenkungsversprechens

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.12.2008 - 20 U 17/06
    Die vorgenannte Rechtsfigur dient der Bewältigung von Fällen, in denen die im Ausgangspunkt darlegungs- und beweisbelastete Partei keine Kenntnis von Vorgängen haben kann, die sich ausschließlich zwischen Dritten abgespielt haben (…BGH ZIP 2001, 914 [juris Rn. 25]), oder die sonst in der Sphäre des Gegners liegen (vgl. BGH VersR 2000, 1565 [juris Rn. 15] und das vom Kläger angeführte Schrifttum vgl. Meyke NJW 2000, 2030, 2033; Katzenmaier JZ 2002, 533, 535).

    Ist es einer Partei nicht zumutbar, zu allen auch nur entfernt in Betracht zu ziehenden Umständen in der Sphäre des Gegners vorzutragen und Beweis anzutreten, hat der Gegner jedenfalls dann die Umstände darzulegen, auf die er sich stützt, wenn ihm dies unschwer möglich ist; im Anschluss daran muss die darlegungs- und beweisbelastete Partei diese Umstände allerdings durch geeignete Nachweise widerlegen (so BGH VersR 2000, 1565 [juris Rn. 15] für den möglichen Rechtsgrund einer erlangten Leistung; in diesem Sinne auch das vom Kläger angeführte Schrifttum vgl. Meyke NJW 2000, 2030, 2033; Katzenmaier JZ 2002, 533, 535).

  • BGH, 05.04.2001 - IX ZR 276/98

    Bürgschaft für Schuld des Bürgen gegenüber dem Hauptschuldner; Aufschub des …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.12.2008 - 20 U 17/06
    Die vorgenannte Rechtsfigur dient der Bewältigung von Fällen, in denen die im Ausgangspunkt darlegungs- und beweisbelastete Partei keine Kenntnis von Vorgängen haben kann, die sich ausschließlich zwischen Dritten abgespielt haben (BGH ZIP 2001, 914 [juris Rn. 25]), oder die sonst in der Sphäre des Gegners liegen (…vgl. BGH VersR 2000, 1565 [juris Rn. 15] und das vom Kläger angeführte Schrifttum vgl. Meyke NJW 2000, 2030, 2033; Katzenmaier JZ 2002, 533, 535).

    Hat die im Ausgangspunkt darlegungs- und beweisbelastete Partei keine Kenntnis von Vorgängen, die sich ausschließlich zwischen Dritten abgespielt haben, darf sie auch solche Tatsachen behaupten und unter Beweis stellen, die sie nur vermutet (BGH ZIP 2001, 914 [juris Rn. 25]).

  • BGH, 07.01.2008 - II ZR 229/05

    ComROAD VI

  • BGH, 04.06.2007 - II ZR 173/05

    "ComROAD V"

  • BGH, 06.02.2007 - X ZR 117/04

    Meistbegünstigungsvereinbarung

  • BGH, 20.09.2004 - II ZR 302/02

    Ansprüche der Gesellschaftsgläubiger wegen planmäßiger Entziehung und Verlagerung …

  • OLG Frankfurt, 17.03.2005 - 1 U 149/04

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung: Deliktische Haftung einer …

  • LG Frankfurt/Main, 28.04.2003 - 7 O 47/02

    Haftung für Aktienkursverlust bei erfundenen und falschen Unternehmenszahlen

  • BGH, 03.03.2008 - II ZR 310/06

    ComROAD VIII

  • BGH, 14.07.1998 - XI ZR 173/97

    Unternehmensberichtshaftung der emissionsbegleitenden Bank; Begriff des böslichen …

  • BGH, 21.09.1982 - VI ZR 302/80

    Voraussetzungen der Beweislastumkehr wegen grober Behandlungsfehler; Umkehr der …

  • BGH, 26.06.2006 - II ZR 153/05

    Haftung des Vorstandes einer Aktiengesellschaft wegen sittenwidriger Schädigung …

  • BGH, 28.11.2005 - II ZR 246/04

    Nachweis des Kausalzusammenhangs zwischen fehlerhafter Ad-hoc-Publizität und der …

  • BGH, 07.01.2008 - II ZR 68/06

    ComROAD VII

  • BGH, 09.11.1994 - IV ZR 66/94

    Abtretung des Anspruchs auf Rückgewähr eines Geschenks wegen Bedürftigkeit

  • BGH, 12.07.1982 - II ZR 172/81

    Erwerb von Aktien - Schadensersatz wegen unrichtiger Angaben und Verschweigens …

  • OLG Karlsruhe, 16.11.2012 - 17 Kap 1/09

    Musterentscheid im Verfahren gegen die MLP AG und einen früheren …

    Für einen Schadensersatzanspruch, der auf einer Entscheidung zum Halten einer Aktie beruht, muss der Anleger danach vortragen und beweisen, dass er zu einem bestimmten Zeitpunkt von seiner bereits gefassten Verkaufsabsicht endgültig Abstand genommen hat (vgl. BGH, Urteil vom 09.05.2005 - II ZR 287/02, WM 2005, 1358; OLG München, Urteil vom 21.12.2006 - 19 U 4568/06, BeckRS 2006, 15282; OLG Stuttgart, Urteil vom 19.12.2008 - 20 U 17/06, ZIP 2009, 1916).
  • OLG Stuttgart, 29.09.2009 - 12 U 147/05

    Haftung des Abschlussprüfers: Haftungsbegründende Kausalität zwischen Testaten …

    (2) Aber auch hinsichtlich des Testats für den Jahresabschluss 2000 fehlt es an einem substanziierten Vortrag des Klägers zum Vorhandensein einer Anlagestimmung zu den Zeitpunkten der Aktienkäufe, weshalb es der Einholung eines Sachverständigengutachtens nicht bedurfte (BGH NZG 2007, 346 Tz. 4; OLG Stuttgart v. 19.12.2008 - 20 U 17/06).
  • OLG Düsseldorf, 19.06.2009 - 22 U 2/09

    Voraussetzungen der Haftung eines börsennotierten Unternehmens wegen Herausgabe …

    Entgegen der vom Kläger in seiner Berufungsbegründung vom 23.01.2009 vertretenen Ansicht kommt es für das Verständnis des Erklärungsinhalts nicht auf die Sicht eines durchschnittlichen Kleinaktionärs mit durchschnittlichen Kenntnissen an (Bl. 446 GA), vielmehr ist auf einen kundigen Leser abzustellen (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 19.12.2008, Aktenzeichen 20 U 17/06, zitiert nach juris, dort Rn. 118;… der BGH hat im Beschluss vom 25.02.2008, Aktenzeichen II ZB 9/07, bei der Auslegung einer Insiderinformation ebenfalls auf einen "verständigen Anleger" abgestellt, vgl. juris, Rn. 26).

    Unlauteres Handeln im Sinne von § 826 BGB setzt zumindest Kenntnis von der Unrichtigkeit der mitgeteilten Tatsachen voraus (…vgl. BGH, wie vor, Rn. 45; OLG Stuttgart, Beschluss vom 19.12.2008, Aktenzeichen 20 U 17/06, zitiert nach juris, dort Rn. 64).

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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 20.01.2009 - 17 U 173/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,9600
OLG Karlsruhe, 20.01.2009 - 17 U 173/07 (https://dejure.org/2009,9600)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20.01.2009 - 17 U 173/07 (https://dejure.org/2009,9600)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20. Januar 2009 - 17 U 173/07 (https://dejure.org/2009,9600)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    BGB-Gesellschaft: Berufung eines Gesellschafters auf die Haftungsbeschränkung in einem vor der Rechtsprechungsänderung des BGH geschlossenen Gesellschaftsvertrag im Falle einer zur Weiterveräußerung der Gesellschaftsanteile gegründeten Grundstücksgesellschaft

  • Judicialis

    BGB § 242; ; BGB § 736 Abs. 2; ; HGB § 128; ; HGB § 160

  • rechtsportal.de

    BGB § 242; BGB § 736 Abs. 2; HGB § 128; HGB § 160
    Wirksamkeit der Beschränkung der Haftung der Gesellschafter einer BGB -Gesellschaft nach Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wirksamkeit der Beschränkung der Haftung der Gesellschafter einer BGB-Gesellschaft nach Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Nachhaftung des GbR-Gesellschafters

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2009, 1916 (Ls.)
  • NZG 2009, 503
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.09.1999 - II ZR 371/98

    Haftung von Mitgliedern einer Personengesellschaft "mbH"

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.01.2009 - 17 U 173/07
    Bei der Frage, ob sich der Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts nach der Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH NJW 1999, 3483, 3485) für die davor abgeschlossenen Verträge weiterhin auf eine im Gesellschaftsvertrag vorgesehene, dem Vertragspartner erkennbare Haftungsbeschränkung berufen kann, ist außerhalb der vom Bundesgerichtshof (NJW 2002, 1642 f.) anerkannten Fallgruppen im Einzelfall abzuwägen, ob den Interessen des auf die Fortgeltung der Rechtslage vertrauenden Gesellschafters Vorrang einzuräumen ist gegenüber der materiellen Gerechtigkeit.

    Denn nach den Grundsatzentscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 27. September 1999 (NJW 1999, 3483, 3485) und vom 29. Januar 2001 (NJW 2001, 1056, 1061) haftet der Gesellschafter schon kraft Gesetzes für die durch Rechtsgeschäft begründeten Verbindlichkeiten der Gesellschaft.

    Diese - zuvor herrschende - Lehre von der rechtsgeschäftlichen Doppelverpflichtung hat der Bundesgerichtshof vielmehr ausdrücklich abgelehnt (NJW 1999, 3483, 3484).

    Nach der erwähnten Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs vom 27. September 1999 (NJW 1999, 3483, 3485) kann die persönliche Haftung des Gesellschafters nur durch eine individualvertragliche Vereinbarung mit dem Gläubiger eingeschränkt oder ausgeschlossen werden.

  • BGH, 21.01.2002 - II ZR 2/00

    Haftung der Gesellschafter eines geschlossenen Immobilienfonds

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.01.2009 - 17 U 173/07
    Bei der Frage, ob sich der Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts nach der Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH NJW 1999, 3483, 3485) für die davor abgeschlossenen Verträge weiterhin auf eine im Gesellschaftsvertrag vorgesehene, dem Vertragspartner erkennbare Haftungsbeschränkung berufen kann, ist außerhalb der vom Bundesgerichtshof (NJW 2002, 1642 f.) anerkannten Fallgruppen im Einzelfall abzuwägen, ob den Interessen des auf die Fortgeltung der Rechtslage vertrauenden Gesellschafters Vorrang einzuräumen ist gegenüber der materiellen Gerechtigkeit.

    In einem späteren Urteil vom 21. Januar 2002 (NJW 2002, 1642 f.) hat er allerdings eine Ausnahme für geschlossene Immobilienfonds anerkannt, die als Gesellschaft bürgerlichen Rechts ausgestaltet sind.

    Dem liegt die Erwägung zugrunde, dass der Erwerb einer Fondsbeteiligung bei typisierter Betrachtung eine reine Kapitalanlage darstellt und die Übernahme der persönlichen Haftung für das gesamte Investitionsvolumen weder dem einzelnen Anleger zugemutet noch vernünftigerweise vom Rechtsverkehr erwartet werden kann (BGH NJW 2002, 1642, 1643).

  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.01.2009 - 17 U 173/07
    Denn nach den Grundsatzentscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 27. September 1999 (NJW 1999, 3483, 3485) und vom 29. Januar 2001 (NJW 2001, 1056, 1061) haftet der Gesellschafter schon kraft Gesetzes für die durch Rechtsgeschäft begründeten Verbindlichkeiten der Gesellschaft.
  • BGH, 29.02.1996 - IX ZR 153/95

    Wirksamkeit eines durch Blankounterschrift erteilten Bürgschaftsversprechens; …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.01.2009 - 17 U 173/07
    Die Partei, die nach gegenwärtiger höchstrichterlicher Erkenntnis das Recht auf ihrer Seite hat, muss ein ihr ungünstiges Urteil nur dann hinnehmen, wenn die materiell richtige Entscheidung für den Gegner zu unbilligen, nicht zumutbaren Härten führen würde (BGH NJW 1996, 1467, 1470 m.w.N.).
  • BGH, 12.12.2005 - II ZR 283/03

    Klarstellung zum Vertrauensschutz hinsichtlich der Haftung des einer …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.01.2009 - 17 U 173/07
    In jedem Fall einer mit Rückwirkung verbundenen Rechtsprechungsänderung ist zu prüfen, ob den Interessen des auf die Fortgeltung der Rechtslage Vertrauenden Vorrang einzuräumen ist gegenüber der materiellen Gerechtigkeit (BGH NJW 2006, 765, 766).
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