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Weitere Entscheidung unten: BFH, 08.07.2011

Rechtsprechung
   BFH, 13.04.2011 - II R 49/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,5690
BFH, 13.04.2011 - II R 49/09 (https://dejure.org/2011,5690)
BFH, Entscheidung vom 13.04.2011 - II R 49/09 (https://dejure.org/2011,5690)
BFH, Entscheidung vom 13. April 2011 - II R 49/09 (https://dejure.org/2011,5690)
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Volltextveröffentlichungen (12)

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  • lexetius.com

    Kraftfahrzeugsteuer als Masseverbindlichkeit - Umfang der Verwaltungsbefugnis und Verfügungsbefugnis des Insolvenzverwalters - Unpfändbarkeit eines Kraftfahrzeugs wegen zukünftiger Erwerbstätigkeit - Umsatzsteuer als Masseverbindlichkeit

  • openjur.de

    Kraftfahrzeugsteuer als Masseverbindlichkeit; Umfang der Verwaltungsbefugnis und Verfügungsbefugnis des Insolvenzverwalters; Unpfändbarkeit eines Kraftfahrzeugs wegen zukünftiger Erwerbstätigkeit; Umsatzsteuer als Masseverbindlichkeit

  • Bundesfinanzhof

    AO § 33, AO § 34, InsO § 35 Abs 1, InsO § 36, InsO § 55 Abs 1 Nr 1, InsO § 80, KraftStG § 7 Nr 1, ZPO § 811 Abs 1 Nr 5, UStG § 1 Abs 1 Nr 1
    Kraftfahrzeugsteuer als Masseverbindlichkeit - Umfang der Verwaltungsbefugnis und Verfügungsbefugnis des Insolvenzverwalters - Unpfändbarkeit eines Kraftfahrzeugs wegen zukünftiger Erwerbstätigkeit - Umsatzsteuer als Masseverbindlichkeit

  • rechtsinformationen.bund.de

    Kraftfahrzeugsteuer als Masseverbindlichkeit - Umfang der Verwaltungsbefugnis und Verfügungsbefugnis des Insolvenzverwalters - Unpfändbarkeit eines Kraftfahrzeugs wegen zukünftiger Erwerbstätigkeit - Umsatzsteuer als Masseverbindlichkeit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 33 AO, § 34 AO, § 35 Abs 1 InsO, § 36 InsO, § 55 Abs 1 Nr 1 InsO
    Kraftfahrzeugsteuer als Masseverbindlichkeit - Umfang der Verwaltungsbefugnis und Verfügungsbefugnis des Insolvenzverwalters - Unpfändbarkeit eines Kraftfahrzeugs wegen zukünftiger Erwerbstätigkeit - Umsatzsteuer als Masseverbindlichkeit

  • IWW
  • zvi-online.de

    InsO §§ 35, 55; KfzStG § 5
    Keine Zugehörigkeit der Kfz-Halterposition zur Insolvenzmasse

  • Betriebs-Berater

    KfzSt als Masseverbindlichkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einordnung der nach Insolvenzeröffnung entstandenen Kraftfahrzeugsteuer als Masseverbindlichkeit; Kraftfahrzeug als Teil der Insolvenzmasse; Pfändungs- und Insolvenzfreiheit eines Kraftfahrzeugs

  • datenbank.nwb.de

    Kraftfahrzeugsteuer als Masseverbindlichkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kraftfahrzeugsteuer nach Insolvenzeröffnung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Einordnung der nach Insolvenzeröffnung entstandenen Kraftfahrzeugsteuer als Masseverbindlichkeit; Kraftfahrzeug als Teil der Insolvenzmasse; Pfändungs- und Insolvenzfreiheit eines Kraftfahrzeugs

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Kfz-Steuer als Masseverbindlichkeit

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO § 34, InsO § 36 Abs 1, InsO § 55 Abs 1, KraftStG § 5 Abs 4, ZPO § 811 Abs 1 Nr 5, KraftStG § 7 Nr 1
    Insolvenz; Kraftfahrzeugsteuer; Masseverbindlichkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 234, 97
  • ZIP 2011, 1728
  • ZIP 2011, 1882
  • NZI 2011, 828
  • BB 2011, 2389
  • DB 2011, 2531
  • BStBl II 2011, 944
 
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Wird zitiert von ... (32)Zitiert selbst (9)

  • BFH, 08.09.2009 - II B 63/09

    Kraftfahrzeugsteuer für unpfändbares Kraftfahrzeug als Masseverbindlichkeit

    Auszug aus BFH, 13.04.2011 - II R 49/09
    Rn. 9 a) Im Ansatzpunkt zutreffend geht das FG davon aus, dass mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 80 Abs. 1 InsO das Recht des Schuldners, das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen (§ 35 InsO) zu verwalten, auf den Insolvenzverwalter übergeht und er als Vermögensverwalter gemäß § 34 Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 der Abgabenordnung (AO) die steuerlichen Pflichten des Insolvenzschuldners zu erfüllen hat, soweit seine Verwaltung reicht (vgl. BFH-Beschluss vom 8. September 2009 II B 63/09, BFH/NV 2010, 68;… Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 24. Mai 2007 IX ZR 8/06, BFH/NV 2007, Beilage 4, 459).

    Gegenstände, die nicht der Zwangsvollstreckung unterliegen, gehören nicht zur Insolvenzmasse (§ 36 Abs. 1 Satz 1 InsO) und unterliegen als Teil des insolvenzfreien Vermögens des Schuldners nicht der Verwaltungsbefugnis des Insolvenzverwalters (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2010, 68).

  • BVerwG, 16.12.2009 - 8 C 9.09

    Aktie; Börse; Delisting; Einführung; Insolvenzforderung; Insolvenzmasse; …

    Auszug aus BFH, 13.04.2011 - II R 49/09
    Kraftfahrzeugsteuer ist als Abgabenforderung im Sinne der zweiten Tatbestandsalternative den "in anderer Weise" durch die Verwaltung, Verwertung und Verteilung der Masse begründeten Verbindlichkeiten zuzuordnen, soweit sie die Insolvenzmasse betrifft (vgl. allgemein zu Abgabenforderungen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 16. Dezember 2009 8 C 9/09, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2010, 2152).

    Dies ist der Fall, wenn die Abgabenforderung selbst einen Bezug zur Insolvenzmasse aufweist und erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründet wurde (BVerwG-Urteil in NJW 2010, 2152).

  • BGH, 28.01.2010 - VII ZB 16/09

    Zur Pfändbarkeit von Kraftfahrzeugen, die der Ehegatte des Schuldners zur …

    Auszug aus BFH, 13.04.2011 - II R 49/09
    Zur Fortsetzung der Erwerbstätigkeit i.S. des § 811 Abs. 1 Nr. 5 ZPO erforderliche Gegenstände können auch Kraftfahrzeuge sein, die ein Arbeitnehmer für die täglichen Fahrten von seiner Wohnung zu seinem Arbeitsplatz und zurück benötigt (BGH-Beschluss vom 28. Januar 2010 VII ZB 16/09, Monatsschrift für Deutsches Recht 2010, 405).
  • BGH, 20.03.2003 - IX ZB 388/02

    Versagung der Restschuldbefreiung; Umfang der Auskunftspflicht über Einkünfte aus …

    Auszug aus BFH, 13.04.2011 - II R 49/09
    Die Aufgaben des Insolvenzverwalters nimmt insofern der Treuhänder wahr (vgl. § 313 Abs. 1 InsO; BGH-Beschluss vom 20. März 2003 IX ZB 388/02, Der Betrieb 2003, 1507, unter V.2.d).
  • BGH, 24.05.2007 - IX ZR 8/06

    Verwalter übt Wahlrecht d. Ehegatten zur Art d. Veranlagung aus

    Auszug aus BFH, 13.04.2011 - II R 49/09
    Rn. 9 a) Im Ansatzpunkt zutreffend geht das FG davon aus, dass mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 80 Abs. 1 InsO das Recht des Schuldners, das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen (§ 35 InsO) zu verwalten, auf den Insolvenzverwalter übergeht und er als Vermögensverwalter gemäß § 34 Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 der Abgabenordnung (AO) die steuerlichen Pflichten des Insolvenzschuldners zu erfüllen hat, soweit seine Verwaltung reicht (…vgl. BFH-Beschluss vom 8. September 2009 II B 63/09, BFH/NV 2010, 68; Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 24. Mai 2007 IX ZR 8/06, BFH/NV 2007, Beilage 4, 459).
  • BFH, 29.08.2007 - IX R 4/07

    Nach Insolvenzeröffnung entstehende Kfz-Steuer stellt Masseverbindlichkeit dar

    Auszug aus BFH, 13.04.2011 - II R 49/09
    Der Senat teilt insbesondere nicht die im BFH-Urteil vom 29. August 2007 IX R 4/07 (BFHE 218, 435, BStBl II 2010, 145) vertretene Auffassung, dass die Rechtsposition als Halter eines Kraftfahrzeugs zur Insolvenzmasse gehört.
  • BFH, 17.03.2010 - XI R 2/08

    Umsatzsteuer aufgrund einer unternehmerischen Tätigkeit des Schuldners nach …

    Auszug aus BFH, 13.04.2011 - II R 49/09
    Dementsprechend ist auch die nach Insolvenzeröffnung durch sonstige Leistungen des Insolvenzschuldners begründete Umsatzsteuer jedenfalls dann keine Masseverbindlichkeit, wenn die Umsätze nicht im Wesentlichen auf der Nutzung von Massegegenständen beruhen (vgl. BFH-Urteil vom 17. März 2010 XI R 2/08, BFHE 229, 394).
  • BFH, 21.12.1988 - V R 29/86

    Die während der Sequestration bis zur Konkurseröffnung begründeten …

    Auszug aus BFH, 13.04.2011 - II R 49/09
    Rn. 10 Als Vermögensverwalter ist der Insolvenzverwalter Steuerpflichtiger (§ 33 Abs. 1 AO; vgl. auch BFH-Urteil vom 21. Dezember 1988 V R 29/86, BFHE 155, 475, BStBl II 1989, 434, allgemein zu Vermögensverwalter) und richtiger Bekanntgabe- und Inhaltsadressat von Steuerbescheiden, mit denen eine Finanzbehörde bestehende Masseverbindlichkeiten geltend macht.
  • FG Köln, 20.11.2008 - 6 K 1746/08

    Berücksichtigung einer Kraftfahrzeugsteuer als Masseverbindlichkeit

    Auszug aus BFH, 13.04.2011 - II R 49/09
    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2009, 615 veröffentlicht.
  • BFH, 10.02.2015 - IX R 23/14

    Zwangsverwaltung - Einkommensteuer - Entrichtungspflicht des Zwangsverwalters

    Rn. 21 aa) Voraussetzung dafür ist, dass der Zwangsverwalter im Rahmen der ihm übertragenen Aufgaben und Befugnisse handelt und dass die Einkommensteuer einen hinreichenden Bezug zu dem der Zwangsverwaltung unterliegenden Vermögen aufweist (vgl. BFH-Urteil vom 13. April 2011 II R 49/09, BFHE 234, 97, BStBl II 2011, 944; ferner Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Dezember 2009 8 C 9/09, NJW 2010, 2152 beide zu § 55 der Insolvenzordnung --InsO--).

    Rn. 33 (2) Die Kfz-Steuer ist im Insolvenzverfahren als Masseverbindlichkeit vom Insolvenzverwalter zu entrichten, wenn das Fahrzeug Teil der Insolvenzmasse ist (vgl. BFH-Urteile in BFHE 234, 97, BStBl II 2011, 944; vom 8. September 2011 II R 54/10, BFHE 235, 1, BStBl II 2012, 149 zur Freigabe).

    Als Vermögensverwalter ist der Insolvenzverwalter Steuerpflichtiger (§ 33 Abs. 1 AO) und richtiger Inhaltsadressat von Steuerbescheiden, mit denen eine Finanzbehörde bestehende Masseverbindlichkeiten geltend macht (BFH-Urteile in BFHE 234, 97, BStBl II 2011, 944; in BFHE 235, 1, BStBl II 2012, 149; in BFHE 238, 319, BStBl II 2013, 131).

  • BFH, 11.04.2024 - IV R 18/21

    Kraftfahrzeugsteuer als Masseverbindlichkeit

    Demgegenüber sind Steuerforderungen, die sich nicht gegen die Insolvenzmasse, sondern gegen das insolvenzfreie Vermögen des Insolvenzschuldners richten, gegen den Insolvenzschuldner selbst festzusetzen (BFH-Urteile vom 13.04.2011 - II R 49/09, BFHE 234, 97, BStBl II 2011, 944, Rz 10; vom 08.09.2011 - II R 54/10, BFHE 235, 1, BStBl II 2012, 149, Rz 9; vom 01.08.2012 - II R 28/11, BFHE 238, 319, BStBl II 2013, 131, Rz 14; vom 10.02.2015 - IX R 23/14, BFHE 249, 202, BStBl II 2017, 367, Rz 39; vom 11.04.2018 - X R 39/16, Rz 23).

    Dies ist der Fall, wenn die erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründete Abgabenforderung selbst einen Bezug zur Insolvenzmasse aufweist (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16.12.2009 - 8 C 9.09; BFH-Urteile vom 13.04.2011 - II R 49/09, BFHE 234, 97, BStBl II 2011, 944, Rz 13; vom 01.08.2012 - II R 28/11, BFHE 238, 319, BStBl II 2013, 131, Rz 16).

    Denn der Insolvenzverwalter kann dann über die Art und Weise der Verwendung oder Verwertung des Fahrzeugs bestimmen und gegebenenfalls verhindern, dass weiterhin Kraftfahrzeugsteuer entsteht, indem er das Fahrzeug veräußert oder außer Betrieb setzt und der Zulassungsbehörde dies anzeigt (BFH-Urteil vom 13.04.2011 - II R 49/09, BFHE 234, 97, BStBl II 2011, 944, Rz 15, mit Hinweis auf § 5 Abs. 4 und Abs. 5 KraftStG, § 13 Abs. 4, § 14 Abs. 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung --FZV-- in der für den Streitzeitraum gültigen Fassung).

    Maßgebend ist danach, ob das Fahrzeug (tatsächlich/körperlich) Teil der Insolvenzmasse ist (BFH-Urteile vom 13.04.2011 - II R 49/09, BFHE 234, 97, BStBl II 2011, 944, Rz 15; vom 08.09.2011 - II R 54/10, BFHE 235, 1, BStBl II 2012, 149, Rz 14; vom 01.08.2012 - II R 28/11, BFHE 238, 319, BStBl II 2013, 131, Rz 16; vom 21.03.2019 - III R 30/18, BFHE 264, 106, Rz 13).

    Die Rechtsposition des Halters eines Kraftfahrzeugs ist kein geldwertes Recht oder Gut und damit kein "Vermögen" im Sinne des § 35 InsO (BFH-Urteil vom 13.04.2011 - II R 49/09, BFHE 234, 97, BStBl II 2011, 944, Rz 19).

    Denn nach dem Wortlaut des § 55 Abs. 1 Nr. 1 Alternative 2 InsO ("durch die Verwaltung ... der Insolvenzmasse") liegen Masseverbindlichkeiten nur vor, wenn ein Massegegenstand verwaltet wird und daraus eine (Steuer-)Verbindlichkeit resultiert (BFH-Urteil vom 13.04.2011 - II R 49/09, BFHE 234, 97, BStBl II 2011, 944, Rz 16, m.w.N.).

    Rn. 44 Beide Beteiligte sind zur Mitwirkung bei der Aufklärung der Frage verpflichtet, ob die 23 Fahrzeuge im maßgeblichen Besteuerungszeitraum existierten, ob sie im Eigentum der Insolvenzschuldnerin standen und ob der Kläger über die Art und Weise der Verwendung oder Verwertung der Fahrzeuge bestimmen und gegebenenfalls verhindern konnte, dass weiterhin Kraftfahrzeugsteuer entsteht, indem er die Fahrzeuge veräußert oder außer Betrieb setzt und der Zulassungsbehörde dies anzeigt (§ 5 Abs. 4 und Abs. 5 KraftStG a.F. --seit dem 12.06.2015: § 5 Abs. 4 KraftStG--, § 13 Abs. 4, § 14 Abs. 1 FZV a.F. --seit dem 01.09.2023: § 15 Abs. 5, § 16 Abs. 1 FZV--; vgl. BFH-Urteil vom 13.04.2011 - II R 49/09, BFHE 234, 97, BStBl II 2011, 944, Rz 15).

  • BFH, 11.04.2024 - IV R 16/21

    Kraftfahrzeugsteuer als Masseverbindlichkeit

    Demgegenüber sind Steuerforderungen, die sich nicht gegen die Insolvenzmasse, sondern gegen das insolvenzfreie Vermögen des Schuldners richten, gegen den Schuldner selbst festzusetzen (BFH-Urteile vom 13.04.2011 - II R 49/09, BFHE 234, 97, BStBl II 2011, 944, Rz 10; vom 08.09.2011 - II R 54/10, BFHE 235, 1, BStBl II 2012, 149, Rz 9; vom 01.08.2012 - II R 28/11, BFHE 238, 319, BStBl II 2013, 131, Rz 14; vom 10.02.2015 - IX R 23/14, BFHE 249, 202, BStBl II 2017, 367, Rz 39; vom 11.04.2018 - X R 39/16, Rz 23).

    Dies ist der Fall, wenn die erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründete Abgabenforderung selbst einen Bezug zur Insolvenzmasse aufweist (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16.12.2009 - 8 C 9.09; BFH-Urteile vom 13.04.2011 - II R 49/09, BFHE 234, 97, BStBl II 2011, 944, Rz 13; vom 01.08.2012 - II R 28/11, BFHE 238, 319, BStBl II 2013, 131, Rz 16).

    Denn der Insolvenzverwalter kann dann über die Art und Weise der Verwendung oder Verwertung des Fahrzeugs bestimmen und gegebenenfalls verhindern, dass weiterhin Kraftfahrzeugsteuer entsteht, indem er das Fahrzeug veräußert oder außer Betrieb setzt und der Zulassungsbehörde dies anzeigt (BFH-Urteil vom 13.04.2011 - II R 49/09, BFHE 234, 97, BStBl II 2011, 944, Rz 15, mit Hinweis auf § 5 Abs. 4 und Abs. 5 KraftStG, § 13 Abs. 4, § 14 Abs. 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung in der für den Streitzeitraum gültigen Fassung).

    Maßgebend ist danach, ob das Fahrzeug (tatsächlich/körperlich) Teil der Insolvenzmasse ist (BFH-Urteile vom 13.04.2011 - II R 49/09, BFHE 234, 97, BStBl II 2011, 944, Rz 15; vom 08.09.2011 - II R 54/10, BFHE 235, 1, BStBl II 2012, 149, Rz 14; vom 01.08.2012 - II R 28/11, BFHE 238, 319, BStBl II 2013, 131, Rz 16; vom 21.03.2019 - III R 30/18, BFHE 264, 106, Rz 13).

    Die Rechtsposition des Halters eines Kraftfahrzeugs ist kein geldwertes Recht oder Gut und damit kein "Vermögen" im Sinne des § 35 InsO (BFH-Urteil vom 13.04.2011 - II R 49/09, BFHE 234, 97, BStBl II 2011, 944, Rz 19).

    Denn nach dem Wortlaut des § 55 Abs. 1 Nr. 1 Alternative 2 InsO ("durch die Verwaltung ... der Insolvenzmasse") liegen Masseverbindlichkeiten nur vor, wenn ein Massegegenstand verwaltet wird und daraus eine (Steuer-)Verbindlichkeit resultiert (BFH-Urteil vom 13.04.2011 - II R 49/09, BFHE 234, 97, BStBl II 2011, 944, Rz 16 f., m.w.N.).

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   BFH, 08.07.2011 - II R 49/09   

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https://dejure.org/2011,11559
BFH, 08.07.2011 - II R 49/09 (https://dejure.org/2011,11559)
BFH, Entscheidung vom 08.07.2011 - II R 49/09 (https://dejure.org/2011,11559)
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  • ewir-online.de

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    InsO § 35; InsO § 55 Abs. 1 Nr. 1
    Beurteilung der Kfz-Steuer als Masseverbindlichkeit

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beurteilung der Kfz-Steuer als Masseverbindlichkeit

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  • ZIP 2011, 1728
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (9)

  • BFH, 08.09.2009 - II B 63/09

    Kraftfahrzeugsteuer für unpfändbares Kraftfahrzeug als Masseverbindlichkeit

    Auszug aus BFH, 08.07.2011 - II R 49/09
    Im Ansatzpunkt zutreffend geht das FG davon aus, dass mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gem. § 80 Abs. 1 InsO das Recht des Schuldners, das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen (§ 35 InsO ) zu verwalten, auf den Insolvenzverwalter übergeht und er als Vermögensverwalter gem. § 34 Abs. 3 AO i.V.m. Abs. 1 AO die steuerlichen Pflichten des Insolvenzschuldners zu erfüllen hat, soweit seine Verwaltung reicht (vgl. BFH, Beschl. v. 8.9.2009 - II B 63/09, BFH/NV 2010, 68 ;… BGH, Urt. v. 24.5.2007 - IX ZR 8/06, BFH/NV 2007, Beil. 4, 459 ).

    Gegenstände, die nicht der Zwangsvollstreckung unterliegen, gehören nicht zur Insolvenzmasse (§ 36 Abs. 3 Satz 1 InsO ) und unterliegen als Teil des insolvenzfreien Vermögens des Schuldners nicht der Verwaltungsbefugnis des Insolvenzverwalters (vgl. BFH-Beschl., BFH/NV 2010, 68 ).

  • BVerwG, 16.12.2009 - 8 C 9.09

    Aktie; Börse; Delisting; Einführung; Insolvenzforderung; Insolvenzmasse; …

    Auszug aus BFH, 08.07.2011 - II R 49/09
    Kfz-Steuer ist als Abgabenforderung im Sinne der zweiten Tatbestandsalternative den "in anderer Weise" durch die Verwaltung, Verwertung und Verteilung der Masse begründeten Verbindlichkeiten zuzuordnen, soweit sie die Insolvenzmasse betrifft (vgl. allgemein zu Abgabenforderungen BVerwG, Urt. v. 16.12.2009 - 8 C 9/09, NJW 2010, 2152 ).

    Dies ist der Fall, wenn die Abgabenforderung selbst einen Bezug zur Insolvenzmasse aufweist und erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründet wurde (BVerwG-Urt., NJW 2010, 2152 ).

  • BGH, 28.01.2010 - VII ZB 16/09

    Zur Pfändbarkeit von Kraftfahrzeugen, die der Ehegatte des Schuldners zur …

    Auszug aus BFH, 08.07.2011 - II R 49/09
    Zur Fortsetzung der Erwerbstätigkeit i.S.d. § 811 Abs. 1 Nr. 5 ZPO erforderliche Gegenstände können auch Kfz sein, die ein Arbeitnehmer für die täglichen Fahrten von seiner Wohnung zu seinem Arbeitsplatz und zurück benötigt (BGH, Beschl. v. 28.1.2010 - VII ZB 16/09, MDR 2010, 405 ).
  • BGH, 20.03.2003 - IX ZB 388/02

    Versagung der Restschuldbefreiung; Umfang der Auskunftspflicht über Einkünfte aus …

    Auszug aus BFH, 08.07.2011 - II R 49/09
    Die Aufgaben des Insolvenzverwalters nimmt insofern der Treuhänder wahr (vgl. § 313 Abs. 1 InsO ; BGH, Beschl. v. 20.3.2003 - IX ZB 388/02, DB 2003, 1507 , unter V.2.d).
  • BGH, 24.05.2007 - IX ZR 8/06

    Verwalter übt Wahlrecht d. Ehegatten zur Art d. Veranlagung aus

    Auszug aus BFH, 08.07.2011 - II R 49/09
    Im Ansatzpunkt zutreffend geht das FG davon aus, dass mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gem. § 80 Abs. 1 InsO das Recht des Schuldners, das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen (§ 35 InsO ) zu verwalten, auf den Insolvenzverwalter übergeht und er als Vermögensverwalter gem. § 34 Abs. 3 AO i.V.m. Abs. 1 AO die steuerlichen Pflichten des Insolvenzschuldners zu erfüllen hat, soweit seine Verwaltung reicht (…vgl. BFH, Beschl. v. 8.9.2009 - II B 63/09, BFH/NV 2010, 68 ; BGH, Urt. v. 24.5.2007 - IX ZR 8/06, BFH/NV 2007, Beil. 4, 459 ).
  • BFH, 29.08.2007 - IX R 4/07

    Nach Insolvenzeröffnung entstehende Kfz-Steuer stellt Masseverbindlichkeit dar

    Auszug aus BFH, 08.07.2011 - II R 49/09
    Der Senat teilt insbesondere nicht die im BFH, Urt. v. 29.8.2007 - IX R 4/07 (BFHE 218, 435 , BStBl. II 2010, S. 145) vertretene Auffassung, dass die Rechtsposition als Halter eines Kfz zur Insolvenzmasse gehört.
  • BFH, 17.03.2010 - XI R 2/08

    Umsatzsteuer aufgrund einer unternehmerischen Tätigkeit des Schuldners nach …

    Auszug aus BFH, 08.07.2011 - II R 49/09
    Dementsprechend ist auch die nach Insolvenzeröffnung durch sonstige Leistungen des Insolvenzschuldners begründete USt jedenfalls dann keine Masseverbindlichkeit, wenn die Umsätze nicht im Wesentlichen auf der Nutzung von Massegegenständen beruhen (vgl. BFH, Urt. v. 17.3.2010 - XI R 2/08, BFHE 229, 394).
  • BFH, 21.12.1988 - V R 29/86

    Die während der Sequestration bis zur Konkurseröffnung begründeten …

    Auszug aus BFH, 08.07.2011 - II R 49/09
    Als Vermögensverwalter ist der Insolvenzverwalter Steuerpflichtiger (§ 33 Abs. 1 AO ; vgl. auch BFH, Urt. v. 21.12.1988 - V R 29/86, BFHE 155, 475, BStBl. II 1989, S. 434, allgemein zu Vermögensverwalter) und richtiger Bekanntgabe- und Inhaltsadressat von Steuerbescheiden, mit denen eine Finanzbehörde bestehende Masseverbindlichkeiten geltend macht.
  • FG Köln, 20.11.2008 - 6 K 1746/08

    Berücksichtigung einer Kraftfahrzeugsteuer als Masseverbindlichkeit

    Auszug aus BFH, 08.07.2011 - II R 49/09
    Das Urteil ist in EFG 2009, 615 veröffentlicht.
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