Rechtsprechung
| BGH, 29.04.2014 - XI ZR 130/13 |
Volltextveröffentlichungen (17)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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BGB § 280 Abs. 1 Satz 1; InvG §§ 37, 81 (in der bis zum 7. April 2011 geltenden Fassung)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflichten bei dem Erwerb von Aktien an einem offenen Immobilienfonds
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 280 Abs 1 S 1 BGB, § 37 InvG vom 21.12.2007, § 81 InvG vom 15.12.2003
Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflichten bei dem Erwerb von Aktien an einem offenen Immobilienfonds - IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit dem Erwerb von Anteilen an einem offenen Immobilienfonds; Aufklärungspflicht hinsichtlich der Möglichkeit einer zeitweiligen Aussetzung der Anteilsrücknahme durch die Fondsgesellschaft
- zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Aufklärungspflicht der beratenden Bank über eine mögliche Aussetzung der Anteilsrücknahme bei offenen Immobilienfonds (auch schon im Jahr 2008)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 280 Abs. 1 Satz 1; InvG §§ 37, 81 (in der bis zum 7. April 2011 geltenden Fassung)
Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung; Aufklärungspflicht der empfehlenden Bank über zeitweilige Aussetzung der Anteilrücknahme bei offenem Immobilienfonds - zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
BGB § 280 Abs. 1 Satz 1; InvG §§ 37, 81 (in der bis zum 7.4.2011 geltenden Fassung)
Aufklärungspflicht der beratenden Bank über eine mögliche Aussetzung der Anteilsrücknahme bei offenen Immobilienfonds (auch schon im Jahr 2008) - ra.de
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 280 Abs. 1 S. 2; KAGB § 257
Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit dem Erwerb von Anteilen an einem offenen Immobilienfonds; Aufklärungspflicht hinsichtlich der Möglichkeit einer zeitweiligen Aussetzung der Anteilsrücknahme durch die Fondsgesellschaft - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (33)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Schadensersatzklagen wegen fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit offenen Immobilienfonds
- lto.de (Kurzinformation)
Fehlerhafter Anlageberatung - Aufklärungspflichten der Banken
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Eine Anlageempfehlung für offene Immobilienfonds
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
BGH erweitert Rechte für Anleger geschlossener Immobilienfonds
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Offene Immobilienfonds: Anleger müssen vor Kauf über Liquiditätsrisiko aufgeklärt werden
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
- zbb-online.com (Leitsatz)
BGB § 280 Abs. 1 Satz 1; InvG a. F. § 37 (= § 187 KAGB), § 81 (= § 257 KAGB)
Aufklärungspflicht der beratenden Bank über eine mögliche Aussetzung der Anteilsrücknahme bei offenen Immobilienfonds (auch schon im Jahr 2008) - Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)
Banken müssen bei offenen Immobilienfonds auf die Möglichkeit einer Aussetzung der Anteilsrücknahme hinweisen
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Bank muss ungefragt über mögliche zeitweilige Aussetzung der Anteilsrücknahme durch Fondsgesellschaft aufklären
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Offener Immobilienfonds - Aufklärungspflicht einer Bank
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Bank muss ungefragt über mögliche zeitweilige Aussetzung der Anteilsrücknahme durch Fondsgesellschaft aufklären
- sueddeutsche.de (Pressebericht, 29.04.2014)
Falsch beraten? Dann muss die Bank zahlen
- handelsvertreter-blog.de (Kurzinformation)
Kunden müssen unaufgefordert über die Möglichkeit der Schließung eines Fonds informiert werden
- haerlein.de (Zusammenfassung)
Erwerb von Anteilen an einem offenen Immobilienfond - Bank muss ungefragt über das Bestehen der Möglichkeit einer Aussetzung der Anteilsrücknahme durch die Fondsgesellschaft aufklären
- kanzleimitte.de (Kurzinformation)
Aufklärungspflicht über die Aussetzungsmöglichkeit der Anteilsrücknahme
- haufe.de (Kurzinformation)
Bank muss OIF-Anleger auf mögliche Rücknahmeaussetzung hinweisen
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Schadensersatz bei offenen Immobilienfonds
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Aufklärungspflicht bei offenen Immobilienfonds
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Allianz Flexi Immo - Dachfonds ist seit mehr als zwei Jahren geschlossen: Ist Schadensersatz für Anleger noch möglich?
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Banken müssen ungefragt über das Risiko der Schließung offener Immobilienfonds aufklären
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Offenen Immobilienfonds: Bankberater musste die Bankkunden vor der Investition auf das Schließungsrisiko hinweisen
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Schadensersatz bei offenen Immobilienfonds
- anwalt.de (Kurzinformation)
Banken müssen über Schließungsrisiko bei offenen Immobilienfonds aufklären
- anwalt.de (Kurzinformation)
Aufklärungspflicht der Bank über das Risiko einer Aussetzung bei einem offenen Immobilienfonds
- mgup-kanzlei.de (Kurzinformation)
Aufklärungspflicht der Bank bei Anlageberatung im Zusammenhang mit offenen Immobilienfonds
- anwalt.de (Kurzinformation)
Rechte der Anleger von offenen Immobilienfonds gestärkt
- anwalt.de (Kurzinformation)
Schadensersatz bei Offenen Immobilienfonds BGH stärkt Rechte der Anleger
- Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)
Banken müssen bei offenen Immobilienfonds auf die Möglichkeit einer Aussetzung der Anteilsrücknahme hinweisen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Immobilienfonds: Aufklärungspflichten der Banken weiter ausgeweitet
- anwalt.de (Kurzinformation)
Sind Banken verpflichtet, über das Schließungsrisiko bei offenen Fonds aufzuklären?
- anwalt.de (Kurzinformation)
SEB Immoinvest & Schadensatz: Bessere Aussichten für Anleger
- anwalt.de (Kurzinformation)
SEB Optimix Ertrag: Können Anleger auch nach dem Aus des Dachfonds noch Schadensersatz fordern?
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Offener Immobilienfonds - Aufklärungspflicht einer Bank
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 07.11.2011 - 19 O 170/11
- OLG Frankfurt, 13.02.2013 - 9 U 131/11
- BGH, 29.04.2014 - XI ZR 130/13
Papierfundstellen
- BGHZ 201, 55
- NJW 2014, 2945
- ZIP 2013, 1214
- ZIP 2014, 1324
- MDR 2014, 831
- VersR 2015, 1425
- WM 2014, 1221
- BB 2014, 1601
- BB 2014, 1680
- DB 2014, 1487
- NZG 2014, 1106
Wird zitiert von ... (24) Zitiert selbst (10)
- OLG Frankfurt, 13.02.2013 - 9 U 131/11
Anlageberatung: Aufklärungs- und Beratungspflichten der beratenden Bank bei …
Auszug aus BGH, 29.04.2014 - XI ZR 130/13
Rn. 6 Das Berufungsgericht hat zur Begründung seiner in BKR 2013, 290 ff. veröffentlichten Entscheidung, soweit für das Revisionsverfahren noch von Interesse, im Wesentlichen ausgeführt:.Rn. 19 Nach einer Auffassung hat bis zum Beginn der Finanzkrise im Oktober 2008 eine solche Aufklärungspflicht nicht bestanden, weil es sich bei der Möglichkeit, die Anteilsrücknahme auszusetzen, bis dahin um ein fernliegendes, rein theoretisches Risiko gehandelt habe, die Aussetzung der Anteilsrücknahme ein Instrument zum Anlegerschutz sei und die Anleger auch während einer solchen Aussetzung ihre Anteile jederzeit an der Börse veräußern könnten (vgl. OLG Dresden, WM 2013, 363, 366; OLG Schleswig, WM 2013, 2258, 2262 ff.; Homberger, EWiR 2013, 475 f.; Stumpf/Kotte, BB 2013, 1613, 1617; Thume/Edelmann, WuB I G 5.- 3.13).
Rn. 20 Demgegenüber bejaht die Gegenansicht, die vom Berufungsgericht geteilt wird, eine Aufklärungspflicht der Bank, weil die Möglichkeit einer Aussetzung der Anteilsrücknahme ein die Anlage in offene Immobilienfonds prägendes Strukturprinzip und ein ihr grundsätzlich innewohnendes (Liquiditäts-)Risiko darstelle (vgl. OLG Nürnberg…, Beschluss vom 23. August 2012 - 4 U 512/12, juris Rn. 8 f.; Schröder, jurisPR-BKR 7/2012 Anm. 6; Merk, BKR 2013, 290, 294).
Rn. 26 (4) Der Umstand, dass die Anleger eines offenen Immobilienfonds ihre Anteile während einer Aussetzung der Anteilsrücknahme jederzeit an der Börse veräußern können, spricht - wie das Berufungsgericht entgegen der Auffassung der Revision zutreffend angenommen hat - ebenfalls nicht gegen die Pflicht der Bank, über die Möglichkeit einer solchen Aussetzung aufzuklären (ebenso Schröder, jurisPR-BKR 7/2012 Anm. 6; a.A. OLG Dresden, WM 2013, 363, 366; OLG Schleswig, WM 2013, 2258, 2262; Homberger, EWiR 2013, 475 f.; Stumpf/Kotte, BB 2013, 1613, 1617).
- OLG Dresden, 15.11.2012 - 8 U 512/12
Anlageberatung bei Immobilienfonds
Auszug aus BGH, 29.04.2014 - XI ZR 130/13
Rn. 19 Nach einer Auffassung hat bis zum Beginn der Finanzkrise im Oktober 2008 eine solche Aufklärungspflicht nicht bestanden, weil es sich bei der Möglichkeit, die Anteilsrücknahme auszusetzen, bis dahin um ein fernliegendes, rein theoretisches Risiko gehandelt habe, die Aussetzung der Anteilsrücknahme ein Instrument zum Anlegerschutz sei und die Anleger auch während einer solchen Aussetzung ihre Anteile jederzeit an der Börse veräußern könnten (vgl. OLG Dresden, WM 2013, 363, 366; OLG Schleswig, WM 2013, 2258, 2262 ff.; Homberger, EWiR 2013, 475 f.; Stumpf/Kotte, BB 2013, 1613, 1617; Thume/Edelmann, WuB I G 5.- 3.13).Rn. 25 (3) Dementsprechend ist es für die Beantwortung der Frage, ob die Bank den Anleger über dieses Risiko aufklären muss, ebenfalls unerheblich, ob bis zum Ausbruch der Finanzkrise im Oktober 2008 insoweit ein fernliegendes oder gar ein nur theoretisches Risiko (so OLG Dresden, WM 2013, 363, 366; OLG Schleswig, WM 2013, 2258, 2262; vgl. auch Stumpf/Kotte, BB 2013, 1613, 1617; Thume/Edelmann, WuB I G 5.- 3.13) bestanden hat.
Rn. 26 (4) Der Umstand, dass die Anleger eines offenen Immobilienfonds ihre Anteile während einer Aussetzung der Anteilsrücknahme jederzeit an der Börse veräußern können, spricht - wie das Berufungsgericht entgegen der Auffassung der Revision zutreffend angenommen hat - ebenfalls nicht gegen die Pflicht der Bank, über die Möglichkeit einer solchen Aussetzung aufzuklären (ebenso Schröder, jurisPR-BKR 7/2012 Anm. 6; a.A. OLG Dresden, WM 2013, 363, 366; OLG Schleswig, WM 2013, 2258, 2262; Homberger, EWiR 2013, 475 f.; Stumpf/Kotte, BB 2013, 1613, 1617).
- OLG Schleswig, 19.09.2013 - 5 U 34/13
Kein Schadensersatz bei "Tauschempfehlung" der Bank für Wertpapiere
Auszug aus BGH, 29.04.2014 - XI ZR 130/13
Rn. 19 Nach einer Auffassung hat bis zum Beginn der Finanzkrise im Oktober 2008 eine solche Aufklärungspflicht nicht bestanden, weil es sich bei der Möglichkeit, die Anteilsrücknahme auszusetzen, bis dahin um ein fernliegendes, rein theoretisches Risiko gehandelt habe, die Aussetzung der Anteilsrücknahme ein Instrument zum Anlegerschutz sei und die Anleger auch während einer solchen Aussetzung ihre Anteile jederzeit an der Börse veräußern könnten (vgl. OLG Dresden, WM 2013, 363, 366; OLG Schleswig, WM 2013, 2258, 2262 ff.; Homberger, EWiR 2013, 475 f.; Stumpf/Kotte, BB 2013, 1613, 1617; Thume/Edelmann, WuB I G 5.- 3.13).Rn. 25 (3) Dementsprechend ist es für die Beantwortung der Frage, ob die Bank den Anleger über dieses Risiko aufklären muss, ebenfalls unerheblich, ob bis zum Ausbruch der Finanzkrise im Oktober 2008 insoweit ein fernliegendes oder gar ein nur theoretisches Risiko (so OLG Dresden, WM 2013, 363, 366; OLG Schleswig, WM 2013, 2258, 2262; vgl. auch Stumpf/Kotte, BB 2013, 1613, 1617; Thume/Edelmann, WuB I G 5.- 3.13) bestanden hat.
Rn. 26 (4) Der Umstand, dass die Anleger eines offenen Immobilienfonds ihre Anteile während einer Aussetzung der Anteilsrücknahme jederzeit an der Börse veräußern können, spricht - wie das Berufungsgericht entgegen der Auffassung der Revision zutreffend angenommen hat - ebenfalls nicht gegen die Pflicht der Bank, über die Möglichkeit einer solchen Aussetzung aufzuklären (ebenso Schröder, jurisPR-BKR 7/2012 Anm. 6; a.A. OLG Dresden, WM 2013, 363, 366; OLG Schleswig, WM 2013, 2258, 2262; Homberger, EWiR 2013, 475 f.; Stumpf/Kotte, BB 2013, 1613, 1617).
- BGH, 29.06.2010 - XI ZR 308/09
Kreditinstitute haben Pflicht zur Aufklärung über sogenannte Rückvergütungen …
Auszug aus BGH, 29.04.2014 - XI ZR 130/13
Er handelt mithin schuldhaft, wenn er mit der Möglichkeit rechnen musste, dass das zuständige Gericht einen anderen Rechtsstandpunkt einnimmt (Senatsbeschluss vom 29. Juni 2010 - XI ZR 308/09, WM 2010, 1694 Rn. 3). - BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93
Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren
Auszug aus BGH, 29.04.2014 - XI ZR 130/13
Rn. 16 a) Eine beratende Bank ist zu einer anleger- und objektgerechten Beratung verpflichtet (st. Rspr., vgl. Senatsurteil vom 6. Juli 1993 - XI ZR 12/93, BGHZ 123, 126, 128 f.). - BGH, 08.05.2012 - XI ZR 262/10
Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Beweislastumkehr bei …
Auszug aus BGH, 29.04.2014 - XI ZR 130/13
Rn. 33 4. Das Berufungsgericht ist weiter in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats zur "Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens" (Senatsurteil vom 8. Mai 2012 - XI ZR 262/10, BGHZ 193, 159 Rn. 28 ff.) davon ausgegangen, dass die unterlassene Aufklärung über die Möglichkeit einer Aussetzung der Anteilsrücknahme kausal für die Anlageentscheidung der Klägerin war. - BGH, 27.09.2011 - XI ZR 182/10
Zwei Schadensersatzklagen von Lehman-Anlegern
Auszug aus BGH, 29.04.2014 - XI ZR 130/13
Das Risiko, dass eine aufgrund anleger- und objektgerechter Beratung getroffene Anlageentscheidung sich im Nachhinein als falsch erweist, trägt der Anleger (vgl. zusammenfassend Senatsurteile vom 27. September 2011 - XI ZR 182/10, BGHZ 191, 119 Rn. 22 und XI ZR 178/10, WM 2011, 2261 Rn. 23 …sowie vom 24. September 2013 - XI ZR 204/12, WM 2013, 2065 Rn. 20). - BGH, 27.09.2011 - XI ZR 178/10
Zwei Schadensersatzklagen von Lehman-Anlegern
Auszug aus BGH, 29.04.2014 - XI ZR 130/13
Das Risiko, dass eine aufgrund anleger- und objektgerechter Beratung getroffene Anlageentscheidung sich im Nachhinein als falsch erweist, trägt der Anleger (vgl. zusammenfassend Senatsurteile vom 27. September 2011 - XI ZR 182/10, BGHZ 191, 119 Rn. 22 und XI ZR 178/10, WM 2011, 2261 Rn. 23 …sowie vom 24. September 2013 - XI ZR 204/12, WM 2013, 2065 Rn. 20). - BGH, 24.09.2013 - XI ZR 204/12
Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung und Tätigkeit als Kaufkommissionärin: …
Auszug aus BGH, 29.04.2014 - XI ZR 130/13
Das Risiko, dass eine aufgrund anleger- und objektgerechter Beratung getroffene Anlageentscheidung sich im Nachhinein als falsch erweist, trägt der Anleger (…vgl. zusammenfassend Senatsurteile vom 27. September 2011 - XI ZR 182/10, BGHZ 191, 119 Rn. 22 und XI ZR 178/10, WM 2011, 2261 Rn. 23 sowie vom 24. September 2013 - XI ZR 204/12, WM 2013, 2065 Rn. 20). - OLG Nürnberg, 23.08.2012 - 4 U 512/12
Kapitalanlagerecht: Schadensersatzansprüche wegen Beratungsfehler beim Erwerb von …
Auszug aus BGH, 29.04.2014 - XI ZR 130/13
Rn. 20 Demgegenüber bejaht die Gegenansicht, die vom Berufungsgericht geteilt wird, eine Aufklärungspflicht der Bank, weil die Möglichkeit einer Aussetzung der Anteilsrücknahme ein die Anlage in offene Immobilienfonds prägendes Strukturprinzip und ein ihr grundsätzlich innewohnendes (Liquiditäts-)Risiko darstelle (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 23. August 2012 - 4 U 512/12, juris Rn. 8 f.; Schröder, jurisPR-BKR 7/2012 Anm. 6; Merk, BKR 2013, 290, 294).
- BGH, 09.06.2016 - IX ZR 314/14
Teilunwirksamkeit des Rahmenvertrages für Finanztermingeschäfte, soweit dieser § …
Zwar kann zu einer anleger- und anlagegerechten Beratung (vgl. dazu etwa BGH, Urteil vom 6. Juli 1993 - XI ZR 12/93, BGHZ 123, 126, 128 ff;… vom 27. September 2011 - XI ZR 182/10, BGHZ 191, 119 Rn. 22; vom 29. April 2014 - XI ZR 130/13, WM 2014, 1221 Rn. 16) im Einzelfall auch die Aufklärung über sich aus dem Gesetz ergebende Rechtsfolgen gehören. - BGH, 24.03.2015 - XI ZR 278/14
Aufklärungs- oder Beratungspflichtverletzung eines …
Mangels vom Berufungsgericht dazu getroffener Feststellungen ist für das Revisionsverfahren des Weiteren davon auszugehen, dass die Beklagte ihre Pflicht verletzt hat, den Kläger ungefragt über die Möglichkeit einer zeitweiligen Aussetzung der Anteilsrücknahme durch die Fondsgesellschaft aufzuklären (vgl. dazu Senatsurteile vom 29. April 2014 - XI ZR 130/13, BGHZ 201, 55 Rn. 17 ff. und XI ZR 477/12, juris Rn. 16 ff.). - BGH, 25.11.2014 - XI ZR 169/13
Bankenhaftung bei Anlageberatung: Aufklärungspflicht gegenüber dem an …
Das Risiko, dass sich eine aufgrund anleger- und objektgerechter Beratung getroffene Anlageentscheidung im Nachhinein als falsch erweist, trägt der Anleger (…vgl. Senatsurteile vom 27. September 2011 - XI ZR 182/10, BGHZ 191, 119 Rn. 22 und vom 29. April 2014 - XI ZR 130/13, WM 2014, 1221 Rn. 16, jeweils mwN).
- OLG Frankfurt, 13.01.2016 - 23 Kap 1/14
Musterentscheid im Kapitalanleger-Musterverfahren N. ./. Morgan Stanley Real …
Eine solche Aufklärung hat stets zu erfolgen, unabhängig von einem (konkreten) Aussetzungsrisiko (BGH, Urteil vom 29. April 2014, XI ZR 130/13, zit. nach juris, Rn. 24).Dabei ist über die Möglichkeit einer Aussetzung der Rücknahme sowie das Vorliegen einer entsprechenden Regelung in den Vertragsbedingungen, die nach § 81 InvG a.F. dafür Voraussetzung war, aufzuklären (BGH, Urteil vom 29. April 2014, a.a.O., Rn. 31).
- FG Hessen, 16.02.2016 - 1 K 1161/15
§ 11 Abs.4, § 11 Abs.1, § 9 BewG
Die preisbeeinflussende Verfügungsbeschränkung ist auch nicht ungewöhnlich im Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 3 Alt. 1 BewG, sondern stellt ein "prägendes Strukturprinzip und ein ihr grundsätzlich innewohnendes (Liquiditäts-)Risiko" eines offenen Immobilienfonds dar (Urteil des Bundesgerichtshofes - BGH - vom 29. April 2014 XI ZR 130/13, Entscheidungssammlung des BGH in Zivilsachen - BGHZ - 201, 55, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 2014, 2945). - BGH, 25.11.2014 - XI ZR 480/13
Bankenhaftung bei Anlageberatung: Aufklärungspflicht über Sonderkündigungsrecht …
Das Risiko, dass sich eine aufgrund anleger- und objektgerechter Beratung getroffene Anlageentscheidung im Nachhinein als falsch erweist, trägt der Anleger (…vgl. Senatsurteile vom 27. September 2011 - XI ZR 182/10, BGHZ 191, 119 Rn. 22 und vom 29. April 2014 - XI ZR 130/13, WM 2014, 1221 Rn. 16, jeweils mwN). - OLG Naumburg, 12.03.2015 - 4 U 61/14
Haftung des Versicherungsvermittlers: Unterlassener Hinweis auf die altersmäßig …
Rn. 18 Hiergegen wendet sich die Klägerin mit der Berufung, mit der sie ihr Schadensersatzbegehren unter Vertiefung ihres bisherigen Vorbringens weiterverfolgt und vor allem, mit Verweis auf ein Urteil des BGH vom 29. April 2014, Az.: XI ZR 130/13, auf eine gebotene Aufklärung über die Möglichkeit einer zeitweiligen Aussetzung der Rücknahme von Anteilen bei einem Offenen Immobilienfonds des Näheren eingeht.Rn. 43 Angesichts der damit im Ergebnis feststehenden Beratungspflichtverletzung kommt es auf die sich sonst stellende Frage, ob der Beklagte daneben noch eine weitergehende Beratung über spezifische Risiken der in dem schriftlichen Vorschlag (Bl. 27, 28 d. A.) für die Klägerin ausgewählten Anlagefonds schuldete oder, was nach Auffassung des Senats durchaus bedenklich wäre, sich insoweit allein auf die allgemein gehaltenen schriftlichen Hinweise über nicht garantierte Wertsteigerungen und das Risiko eines Kurszurückgangs beschränken durfte, genauso wenig mehr an wie darauf, ob bei einem Offenen Immobilienfonds selbst dann, wenn dieser nicht direkt von einem Anlageberater, sondern, eingekleidet in eine fondsgebundene Rentenversicherung, von einem Versicherungsvermittler vorgeschlagen wird, gegebenenfalls, anknüpfend an ein einschlägiges Urteil des BGH vom 29. April 2014 (Az.: XI ZR 130/13), über das spezifische Risiko einer ausgesetzten Anteilsrücknahme hätte aufgeklärt werden müssen.
- OLG Celle, 20.11.2013 - 3 U 65/13
Pflichten der anlageberatenden Bank beim Erwerb von Anteilen an einem Dachfonds …
Nach der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Frankfurt ist der Anleger über die Möglichkeit der zeitweiligen Aussetzung der Anteilsrücknahme gem. § 81 InvG grundsätzlich ohne Rücksicht auf den Zeitpunkt der Anlageentscheidung aufzuklären (OLG Frankfurt, Urteil vom 13. Februar 2013, Az.: 9 U 131/11; Revision beim BGH anhängig unter dem Az.: XI ZR 130/13). - LG Flensburg, 14.11.2014 - 2 O 139/13
Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Zusicherung der jederzeitigen …
Die beratende Bank muss den Anleger ungefragt darüber aufklären, dass Kapitalanlagegesellschaften bei offenen Immobilienfonds zeitweilig die Rücknahme der Anteile aussetzen können (BGH, Urteile vom 29.04.2014 - XI ZR 477/12 und XI ZR 130/13, WM 2014, 1221 ff.).Die Frage, ob eine Bank, die den Erwerb von Anteilen an einem offenen Immobilienfonds empfiehlt, den Anleger ungefragt über das Bestehen der Möglichkeit einer Aussetzung der Anteilsrücknahme durch die Kapitalanlagegesellschaft aufklären muss, wurde bis zu den grundsätzlichen Entscheidungen des BGH im April 2014 sowohl in der Instanzrechtsprechung als auch in der Literatur unterschiedlich beantwortet (BGH, Urteile vom 29.04.2014 - XI ZR 477/12 und XI ZR 130/13, WM 2014, 1221 ff. mwN).
- OLG Frankfurt, 01.06.2016 - 23 U 28/15
Schadenersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung (fondsgebundene …
Aktuell hat der BGH mit Urteil vom 29.4.2014 (XI ZR 130/13 - bei juris) die Pflichten aus dem Beratungsvertrag wie folgt zusammengefasst:. - OLG Düsseldorf, 06.11.2015 - 7 U 160/13
Umfang der Aufklärungspflichten der anlageberatenden Bank bei Vermittlung von …
- OLG Frankfurt, 19.01.2015 - 23 U 20/14
Haftung wegen fehlerhafter Anlageberatung bzw. Prospektfehler im Zusammenhang mit …
- OLG Celle, 20.11.2013 - 3 U 75/13
Pflichten der anlageberatenden Bank beim Erwerb von Anteilen an einem Dachfonds …
- OLG Düsseldorf, 25.09.2015 - 7 U 171/13
Pflichten der anlageberatenden Bank bei Vermittlung von Anteilen an einem offenen …
- BGH, 26.03.2015 - III ZR 2/14
Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflichten bei dem Erwerb von Anteilen eines …
- OLG Dresden, 27.05.2021 - 8 U 2187/20
Haftung des Anlagevermittlers wegen fehlerhafter Aufklärung über die Risiken von …
- OLG Düsseldorf, 25.09.2015 - 7 U 174/13
Pflichten der anlageberatenden Bank bei Vermittlung von Anteilen an einem offenen …
- LG Hamburg, 03.08.2015 - 318 O 303/14
Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung: Vermittlung einer …
- LG Berlin, 10.07.2015 - 2 O 301/14
Anlageberatungsvertrag - Schadensersatzanspruch bei Pflichtverletzungen
- LG Verden, 08.02.2018 - 4 O 262/16
Anlageberatungsvertrag: Schadensersatz wegen fehlerhafter Beratung
- OLG Frankfurt, 21.07.2014 - 23 U 92/13
Anlageberatung: Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens bei Rückvergütungen
- OLG Brandenburg, 10.12.2014 - 7 U 154/13
Anlageberatung: Anspruch auf Rückgängigmachung von Fondsbeteiligungen wegen …
- OLG Frankfurt, 27.01.2016 - 1 U 217/13
Anlageberatung: Nicht anlegergerechte Empfehlung einer Schiffsfondsbeteiligung
- LG Hamburg, 09.09.2021 - 333 O 185/20
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Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 13.02.2013 - 9 U 131/11 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Anlageberatung: Aufklärungs- und Beratungspflichten der beratenden Bank bei Erwerb von Anteilen eines offenen Immobilienfonds
- zip-online.de
Aufklärungspflicht der beratenden Bank über eine mögliche Aussetzung der Anteilsrücknahme bei offenen Immobilienfonds (auch schon im Jahr 2008)
- rechtsportal.de
BGB § 280
Aufklärungs- und Beratungspflichten der anlageberatenden Bank bei einer Kapitalanlage in einem offenen Immobilienfonds - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Aufklärungs- und Beratungspflichten der anlageberatenden Bank bei einer Kapitalanlage in einem offenen Immobilienfonds
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (14)
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Schließungsrisiko von offenen Immobilienfonds aufklärungspflichtig?
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Schadenersatzpflicht: Neues Urteil zu Falschberatung bei offenen Immobilienfonds
- zbb-online.com (Leitsatz)
BGB § 280 Abs. 1; InvG § 81
Aufklärungspflicht der beratenden Bank über eine mögliche Aussetzung der Anteilsrücknahme bei offenen Immobilienfonds (auch schon im Jahr 2008)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Anlageberatende Bank muss über Möglichkeit der Aussetzung der Rücknahme von Investmentanteilen aufklären
- cash-online.de (Kurzinformation)
Schließungsrisiko bei offenen Immobilienfonds
- kanzleimitte.de (Kurzinformation)
CS Euroreal - Schadensersatzansprüche prüfen - Verjährungen zum Jahresende
- kanzleimitte.de (Rechtsprechungsübersicht)
Stratego Grund Fonds: erfolgreich durch Vergleich
- kanzleimitte.de (Kurzinformation)
Anleger sind über Schließungsrisiko eines offenen Immobilienfonds aufzuklären
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Aufklärungspflicht bezüglich des Schließungsrisikos eines offenen Immobilienfonds
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Offene Immobilienfonds: Schließungsrisiko aufklärungspflichtig?
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Schließungsrisiko eines offenen Immobilienfonds aufklärungspflichtig - Kapitalmarktrecht
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Schließungsrisiko offener Immobilienfonds aufklärungsbedürftig - Kapitalmarktrecht
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Offene Immobilienfonds
- anwalt.de (Kurzinformation)
Bank muss auf mögliche Schließung eines Fonds hinweisen
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 07.11.2011 - 19 O 170/11
- OLG Frankfurt, 13.02.2013 - 9 U 131/11
- BGH, 29.04.2014 - XI ZR 130/13
Papierfundstellen
- ZIP 2013, 1214
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (10)
- BGH, 18.01.2007 - III ZR 44/06
Beratungs- und Hinweispflichten eines Anlageberaters bei Vermittlung einer …
Auszug aus OLG Frankfurt, 13.02.2013 - 9 U 131/11
Entsprechend hat der Bundesgerichtshof auch im Fall der Eingehung einer Kommanditbeteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds die Pflicht des Anlageberaters bejaht, über die eingeschränkte Handelbarkeit der Anteile ungefragt aufzuklären (BGH, Urteil vom 18.01.2007 - III ZR 44/06).Auch in den Fällen einer an sich auf Dauer ausgerichteten Anlage kann, wie der Interessent in der Regel in Rechnung stellt, ein vorzeitiges Bedürfnis entstehen, die festgelegten Vermögenswerte - wenn auch um den Preis des Wegfalls der steuerlichen und sonstigen erstrebten Vorteile der Anlage - liquide zu machen."(BGH, Urteil vom 10.05.2007, III ZR 44/06)..
- BGH, 08.05.2012 - XI ZR 262/10
Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Beweislastumkehr bei …
Auszug aus OLG Frankfurt, 13.02.2013 - 9 U 131/11
Diese Vermutung, bei der es sich nicht lediglich um eine Beweiserleichterung im Sinne eines Anscheinsbeweises, sondern um eine zur Beweislastumkehr führende widerlegliche Vermutung handelt, gilt entgegen der Auffassung der Beklagten für alle Aufklärungs- und Beratungsfehler eine Anlageberaters (BGH, Urteil 08.05.2012, XI ZR 262/10, Rdnr. 28 - zitiert nach juris). - BGH, 13.09.2012 - III ZB 24/12
Berufungsbegründungsschrift: Notwendiger Inhalt bei Angriffen gegen die …
Auszug aus OLG Frankfurt, 13.02.2013 - 9 U 131/11
Besondere formale Anforderungen werden nicht gestellt; für die Zulässigkeit der Berufung ist es insbesondere ohne Bedeutung, ob die Ausführungen in sich schlüssig und rechtlich haltbar sind (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, zuletzt BGH, Beschluss vom 13.09.2012, III ZB 24/12, Rdnr. 8 - zitiert nach juris).
- BGH, 26.06.2012 - XI ZR 316/11
Bankenhaftung bei Anlageberatung: Aufklärungspflichten bei dem Verkauf von …
Auszug aus OLG Frankfurt, 13.02.2013 - 9 U 131/11
Das Risiko, dass eine aufgrund anleger- und objektgerechter Beratung getroffene Anlageentscheidung sich im Nachhinein als falsch erweist, trägt der Anleger (ständige Rechtsprechung; BGH, Urteil vom 26.06.2012, XI ZR 316/11, Rdnr. 16 mit weiteren Nachweisen - zitiert nach juris). - OLG Dresden, 15.11.2012 - 8 U 512/12
Anlageberatung bei Immobilienfonds
Auszug aus OLG Frankfurt, 13.02.2013 - 9 U 131/11
Rn. 20 Zur Darstellung des Diskussionsstandes wird Bezug genommen auf S. 9 des Urteils des OLG Dresden vom 15.11.2012, 8 U 512/12 (Bl. 352 d.A.) sowie die Auflistung der eine Aufklärungspflicht verneinenden Entscheidungen im Schriftsatz der Beklagten vom 08.01.2013 (Bl. 339 d.A.). - LG Frankfurt/Main, 23.03.2012 - 19 O 334/11
Erwerb von Anteilen an offenen Immobilienfonds - Beratungspflichtverletzung
Auszug aus OLG Frankfurt, 13.02.2013 - 9 U 131/11
Die Tatsache der Aussetzung der Anteilsrücknahme wird nämlich in den Kurs eingepreist und führt zu Abschlägen (Schröder, Anmerkung zu LG Frankfurt, 19 O 334/11, in jurisPR-BKR 7/2012 Anm.6). - OLG Frankfurt, 21.09.2010 - 9 U 151/09
Schadensersatz für die Anlage in Lehmann-Zertifikate
Auszug aus OLG Frankfurt, 13.02.2013 - 9 U 131/11
Ist die Übergabe eines mehr als 100seitigen Kompendiums ohne ausdrücklichen Hinweis auf die für die konkrete Anlageentscheidung relevanten Risikohinweise aber schon nicht geeignet, die Unvollständigkeit eines - vorangegangen - Aufklärungsgesprächs zu beseitigen (OLG Frankfurt…, Urteil vom 16.12.2011, 19 U 124/11, Rdnr. 11; 9 U 151/09, Rdnr. 61; KG…, Urteil vom 12.03.2012, 8 U 67/11, Rdnr. 12 - sämtliche Entscheidungen zitiert nach juris), so gilt dies erst recht, wenn die Übergabe der Broschüre geraume Zeit vor dem Beratungsgespräch erfolgte und in keinem konkreten Zusammenhang mit der im Streit befindlichen Anlageentscheidung gestanden hat. - OLG Frankfurt, 16.12.2011 - 19 U 124/11
Anlageberatung: Notwendigkeit der Aufklärung über Emittentenrisiko bei Anlage in …
Auszug aus OLG Frankfurt, 13.02.2013 - 9 U 131/11
Ist die Übergabe eines mehr als 100seitigen Kompendiums ohne ausdrücklichen Hinweis auf die für die konkrete Anlageentscheidung relevanten Risikohinweise aber schon nicht geeignet, die Unvollständigkeit eines - vorangegangen - Aufklärungsgesprächs zu beseitigen (OLG Frankfurt, Urteil vom 16.12.2011, 19 U 124/11, Rdnr. 11;… 9 U 151/09, Rdnr. 61; KG…, Urteil vom 12.03.2012, 8 U 67/11, Rdnr. 12 - sämtliche Entscheidungen zitiert nach juris), so gilt dies erst recht, wenn die Übergabe der Broschüre geraume Zeit vor dem Beratungsgespräch erfolgte und in keinem konkreten Zusammenhang mit der im Streit befindlichen Anlageentscheidung gestanden hat. - OLG Frankfurt, 16.01.2013 - 17 U 59/12
Anlageberatung: konkludent erfolgter Abschluss eines Beratungsvertrages
Auszug aus OLG Frankfurt, 13.02.2013 - 9 U 131/11
Daher verfängt auch die von der Beklagten angeführte Entscheidung des 17. Zivilsenats des OLG Frankfurt vom 16.01.2013, 17 U 59/12, wonach es sich bei einem offenen Immobilienfonds bis Oktober 2008 um eine "relativ sichere Anlage" gehandelt habe, nicht. - KG, 12.03.2012 - 8 U 67/11
Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Notwendige Beratung beim Erwerb von …
Auszug aus OLG Frankfurt, 13.02.2013 - 9 U 131/11
Ist die Übergabe eines mehr als 100seitigen Kompendiums ohne ausdrücklichen Hinweis auf die für die konkrete Anlageentscheidung relevanten Risikohinweise aber schon nicht geeignet, die Unvollständigkeit eines - vorangegangen - Aufklärungsgesprächs zu beseitigen (OLG Frankfurt…, Urteil vom 16.12.2011, 19 U 124/11, Rdnr. 11;… 9 U 151/09, Rdnr. 61; KG, Urteil vom 12.03.2012, 8 U 67/11, Rdnr. 12 - sämtliche Entscheidungen zitiert nach juris), so gilt dies erst recht, wenn die Übergabe der Broschüre geraume Zeit vor dem Beratungsgespräch erfolgte und in keinem konkreten Zusammenhang mit der im Streit befindlichen Anlageentscheidung gestanden hat.
- BGH, 29.04.2014 - XI ZR 130/13
Schadensersatzklagen wegen fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit …
Rn. 6 Das Berufungsgericht hat zur Begründung seiner in BKR 2013, 290 ff. veröffentlichten Entscheidung, soweit für das Revisionsverfahren noch von Interesse, im Wesentlichen ausgeführt:.Rn. 19 Nach einer Auffassung hat bis zum Beginn der Finanzkrise im Oktober 2008 eine solche Aufklärungspflicht nicht bestanden, weil es sich bei der Möglichkeit, die Anteilsrücknahme auszusetzen, bis dahin um ein fernliegendes, rein theoretisches Risiko gehandelt habe, die Aussetzung der Anteilsrücknahme ein Instrument zum Anlegerschutz sei und die Anleger auch während einer solchen Aussetzung ihre Anteile jederzeit an der Börse veräußern könnten (vgl. OLG Dresden, WM 2013, 363, 366; OLG Schleswig, WM 2013, 2258, 2262 ff.; Homberger, EWiR 2013, 475 f.; Stumpf/Kotte, BB 2013, 1613, 1617; Thume/Edelmann, WuB I G 5.- 3.13).
Rn. 20 Demgegenüber bejaht die Gegenansicht, die vom Berufungsgericht geteilt wird, eine Aufklärungspflicht der Bank, weil die Möglichkeit einer Aussetzung der Anteilsrücknahme ein die Anlage in offene Immobilienfonds prägendes Strukturprinzip und ein ihr grundsätzlich innewohnendes (Liquiditäts-)Risiko darstelle (vgl. OLG Nürnberg…, Beschluss vom 23. August 2012 - 4 U 512/12, juris Rn. 8 f.; Schröder, jurisPR-BKR 7/2012 Anm. 6; Merk, BKR 2013, 290, 294).
Rn. 26 (4) Der Umstand, dass die Anleger eines offenen Immobilienfonds ihre Anteile während einer Aussetzung der Anteilsrücknahme jederzeit an der Börse veräußern können, spricht - wie das Berufungsgericht entgegen der Auffassung der Revision zutreffend angenommen hat - ebenfalls nicht gegen die Pflicht der Bank, über die Möglichkeit einer solchen Aussetzung aufzuklären (ebenso Schröder, jurisPR-BKR 7/2012 Anm. 6; a.A. OLG Dresden, WM 2013, 363, 366; OLG Schleswig, WM 2013, 2258, 2262; Homberger, EWiR 2013, 475 f.; Stumpf/Kotte, BB 2013, 1613, 1617).
- BGH, 29.04.2014 - XI ZR 477/12
Schadensersatzklagen wegen fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit …
Rn. 18 Nach einer Auffassung, der sich das Berufungsgericht angeschlossen hat, hat bis zum Beginn der Finanzkrise im Oktober 2008 eine solche Aufklärungspflicht nicht bestanden, weil es sich bei der Möglichkeit, die Anteilsrücknahme auszusetzen, bis dahin um ein fernliegendes, rein theoretisches Risiko gehandelt habe, die Aussetzung der Anteilsrücknahme ein Instrument zum Anlegerschutz sei und die Anleger auch während einer solchen Aussetzung ihre Anteile jederzeit an der Börse veräußern könnten (vgl. OLG Schleswig, WM 2013, 2258, 2262 ff.; Homberger, EWiR 2013, 475 f.; Stumpf/Kotte, BB 2013, 1613, 1617; Thume/Edelmann, WuB I G 5.- 3.13).Rn. 19 Demgegenüber bejaht die Gegenansicht eine Aufklärungspflicht der Bank, weil die Möglichkeit einer Aussetzung der Anteilsrücknahme ein die Anlage in offene Immobilienfonds prägendes Strukturprinzip und ein ihr grundsätzlich innewohnendes (Liquiditäts-)Risiko darstelle (vgl. OLG Frankfurt am Main, BKR 2013, 290 Rn. 21 ff.; OLG Nürnberg…, Beschluss vom 23. August 2012 - 4 U 512/12, juris Rn. 8 f.; Schröder, jurisPR-BKR 7/2012 Anm. 6; Merk, BKR 2013, 290, 294).
Rn. 24 (3) Der Umstand, dass die Anleger eines offenen Immobilienfonds ihre Anteile während einer Aussetzung der Anteilsrücknahme jederzeit an der Börse veräußern können, spricht ebenfalls nicht gegen die Pflicht der Bank, über die Möglichkeit einer solchen Aussetzung aufzuklären (ebenso Schröder, jurisPR-BKR 7/2012 Anm. 6; a.A. OLG Schleswig, WM 2013, 2258, 2262; Homberger, EWiR 2013, 475 f.; Stumpf/Kotte, BB 2013, 1613, 1617).
- OLG Schleswig, 19.09.2013 - 5 U 34/13
Kein Schadensersatz bei "Tauschempfehlung" der Bank für Wertpapiere
Rn. 60 Der Senat schließt sich der Auffassung des OLG Dresden (Urteil vom 15. November 2012, WM 2013, 363-366; a.A. OLG Frankfurt, Urteil vom 13.2.2013, 9 U 131/11, ZIP 2013, 1214-1217) an, dass jedenfalls im Frühjahr 2008 noch keine Aufklärungspflicht über die prinzipielle Möglichkeit der vorübergehenden Aussetzung der Anteilsrücknahme für einen offenen Immobilienfonds bestand.
- OLG Celle, 20.11.2013 - 3 U 65/13
Pflichten der anlageberatenden Bank beim Erwerb von Anteilen an einem Dachfonds …
Nach der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Frankfurt ist der Anleger über die Möglichkeit der zeitweiligen Aussetzung der Anteilsrücknahme gem. § 81 InvG grundsätzlich ohne Rücksicht auf den Zeitpunkt der Anlageentscheidung aufzuklären (OLG Frankfurt, Urteil vom 13. Februar 2013, Az.: 9 U 131/11; Revision beim BGH anhängig unter dem Az.: XI ZR 130/13). - OLG Düsseldorf, 06.11.2015 - 7 U 160/13
Umfang der Aufklärungspflichten der anlageberatenden Bank bei Vermittlung von …
Rn. 16 Zu einer anlagegerechten Beratung hätte auch die Aufklärung über das Schließungsrisiko des streitgegenständlichen Fonds gehört, wie das OLG Frankfurt durch Urteil vom 13.02.2013 - 9 U 131/11 - festgestellt habe. - OLG Celle, 20.11.2013 - 3 U 75/13
Pflichten der anlageberatenden Bank beim Erwerb von Anteilen an einem Dachfonds …
Nach der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Frankfurt ist der Anleger über die Möglichkeit der zeitweiligen Aussetzung der Anteilsrücknahme gem. § 81 InvG grundsätzlich ohne Rücksicht auf den Zeitpunkt der Anlageentscheidung aufzuklären (OLG Frankfurt, Urteil vom 13. Februar 2013, Az.: 9 U 131/11; Revision beim BGH anhängig unter dem Az.: XI ZR 130/13). - LG Aachen, 08.08.2013 - 1 O 579/12
Beratungspflichtverletzung, fondsgebundene Lebensversicherung, Aussetzung, …
Hingegen hat das OLG Frankfurt in einer Entscheidung vom 13.02.2013 (9 U 131/11) eine entsprechende Aufklärungspflicht für das Jahr 2006 unter anderem mit der Begründung bejaht, dass sich die Wesentlichkeit der Möglichkeit der Aussetzung der Anteilsrücknahme für die von den Anlageinteressenten zu treffende Anlageentscheidung bereits darin spiegle, dass sich in dem Verkaufsprospekt sowie in verwendeten Werbebroschüren ein Hinweis auf die Rücknahmeaussetzung findet. - LG Frankfurt/Main, 18.10.2013 - 7 O 320/12 Dies stellt grundsätzlich eine Pflichtverletzung dar, denn die Möglichkeit der Schließung eines offenen Fonds ist generell aufklärungspflichtig und zwar unabhängig davon, ob die Schließung im Beratungszeitpunkt wahrscheinlich oder unwahrscheinlich ist (OLG Frankfurt/M., Urteil vom 13.2. 2013 - 9 U 131/11, ZIP 2013, 1214).
- LG Nürnberg-Fürth, 10.02.2014 - 6 O 3784/12
Bankenhaftung bei Anlageberatung: Pflicht zur Aufklärung über das …
Dies gilt auch für die Zeit vor der durch die Insolvenz der US-Investmentbank Lehman Brothers im Herbst 2008 ausgelösten Flucht der (institutionellen) Anleger (auch) aus offenen Immobilienfonds und unabhängig davon, ob es beim beratungsgegenständlichen Fonds bereits in der Vergangenheit zu einer Rücknahmeaussetzung kam (ebenso OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 13.02.2013, 9 U 131/11; a. A. OLG Dresden, Urteil vom 15.11.2012, 8 U 512/12; OLG Schleswig, Urteil vom 19.09.2013, 5 U 34/13).
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