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Rechtsprechung
   BGH, 14.07.2016 - IX ZR 188/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,25002
BGH, 14.07.2016 - IX ZR 188/15 (https://dejure.org/2016,25002)
BGH, Entscheidung vom 14.07.2016 - IX ZR 188/15 (https://dejure.org/2016,25002)
BGH, Entscheidung vom 14. Juli 2016 - IX ZR 188/15 (https://dejure.org/2016,25002)
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Volltextveröffentlichungen (21)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    InsO § 133 Abs. 1 Satz 2, § 17 Abs. 2 Satz 2

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Insolvenzanfechtung: Kenntnis des Gläubigers von der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners bei Ratenzahlungsangebot

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 17 Abs 2 S 2 InsO, § 133 Abs 1 S 2 InsO
    Insolvenzanfechtung: Kenntnis des Gläubigers von der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners bei dessen Erklärung, nur Ratenzahlungen leisten zu können

  • IWW

    § 143 Abs. 1 Satz 1, § 133 Abs. 1 InsO, § 129 Abs. 1 InsO, § 133 Abs. 1 Satz 1 und 2 InsO, § 286 ZPO, § 133 Abs. 1 Satz 2 InsO, § 17 Abs. 2 Satz 1 InsO, § 17 Abs. 2 Satz 2 InsO, § 561 ZPO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berechtigung des Gläubigers zur Annahme einer Zahlungseinstellung des Schuldners nach dessen Ankündigung einer Ratenzahlung

  • Betriebs-Berater

    Ratenzahlungsangebot lässt nicht zwingend die Schlussfolgerung einer Zahlungseinstellung zu

  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Ratenzahlungsverlangen wegen Unmöglichkeit sofortiger Forderungstilgung allein kein zwingendes Indiz für Zahlungseinstellung

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Erklärung, nur Ratenzahlungen leisten zu können

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)

    Subjektive Voraussetzungen der Vorsatzanfechtung

  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 133 Abs. 1 S. 2; InsO § 17 Abs. 2 S. 2
    Berechtigung des Gläubigers zur Annahme einer Zahlungseinstellung des Schuldners nach dessen Ankündigung einer Ratenzahlung

  • rechtsportal.de

    InsO § 17 Abs. 2 S. 2; InsO § 133 Abs. 1 S. 2
    Berechtigung des Gläubigers zur Annahme einer Zahlungseinstellung des Schuldners nach dessen Ankündigung einer Ratenzahlung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Ratenzahlungsverlangen wegen Unmöglichkeit sofortiger Forderungstilgung allein kein zwingendes Indiz für Zahlungseinstellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Insolvenzanfechtung - und das Ratenzahlungsangebot als Zahlungseinstellung?

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Ratenzahlungsangebot lässt nicht zwingend die Schlussfolgerung einer Zahlungseinstellung zu

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ratenzahlung rechtfertigt Annahme einer Zahlungseinstellung nicht

  • soziale-schuldnerberatung-hamburg.de (Kurzinformation)

    Ratenzahlung und Insolvenzanfechtung

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Ratenzahlungsangebot und Insolvenzanfechtung

Besprechungen u.ä.

  • buchalik-broemmekamp.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Die neue Rechtsprechung des BGH zur Kenntnis des Gläubigers von drohender Zahlungsunfähigkeit des Schuldners (§ 133 Abs. 1 InsO)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 1140
  • ZIP 2016, 1686
  • ZIP 2016, 65
  • MDR 2016, 1172
  • NZI 2016, 837
  • WM 2016, 1701
  • BB 2016, 2050
  • BB 2016, 2125
  • DB 2016, 2052
 
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Wird zitiert von ... (63)Zitiert selbst (13)

  • BGH, 25.02.2016 - IX ZR 109/15

    Insolvenzanfechtung: Kenntnis des Gläubigers von dem Benachteiligungsvorsatz des …

    Auszug aus BGH, 14.07.2016 - IX ZR 188/15
    Die revisionsgerichtliche Kontrolle der vom Berufungsgericht zur Kenntnis des Benachteiligungsvorsatzes getroffenen Feststellungen beschränkt sich darauf, ob sich der Tatrichter entsprechend dem Gebot des § 286 ZPO mit dem Prozessstoff umfassend und widerspruchsfrei auseinandergesetzt hat, die Beweiswürdigung also vollständig und rechtlich möglich ist und nicht gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstößt (BGH…, Urteil vom 12. Februar 2015 - IX ZR 180/12, WM 2015, 591 Rn. 15;… vom 21. Januar 2016 - IX ZR 84/13, WM 2016, 366 Rn. 10; vom 25. Februar 2016 - IX ZR 109/15, WM 2016, 560 Rn. 12).

    Rn. 17 (1) Eigene Erklärungen des Schuldners, fällige Verbindlichkeiten nicht begleichen zu können, deuten auf eine Zahlungseinstellung hin, auch wenn sie mit einer Stundungsbitte versehen sind (BGH…, Urteil vom 6. Dezember 2012 - IX ZR 3/12, WM 2013, 174 Rn. 21;… vom 10. Juli 2014 - IX ZR 280/13, WM 2014, 1868 Rn. 28; vom 25. Februar 2016 - IX ZR 109/15, WM 2016, 560 Rn. 20 f;… vom 24. März 2016 - IX ZR 242/13, WM 2016, 797 Rn. 8).

    Ein Gläubiger, der von der einmal eingetretenen Zahlungsunfähigkeit des Schuldners wusste, hat darzulegen und zu beweisen, warum er später davon ausging, der Schuldner habe seine Zahlungen möglicherweise allgemein wieder aufgenommen (BGH, Urteil vom 25. Februar 2016 - IX ZR 109/15, WM 2016, 560 Rn. 24 mwN).

    Rn. 23 (2) Das monatelange völlige Schweigen eines Schuldners auf Rechnungen und vielfältige Mahnungen kann für sich genommen ein Indiz für eine Zahlungseinstellung begründen (BGH, Urteil vom 25. Februar 2016 - IX ZR 109/15, WM 2016, 560 Rn. 13).

    Aus dem Zeitablauf bis zur Bewirkung der einzelnen Zahlungen kann eine Zahlungseinstellung nicht gefolgert werden, weil zwischen dem Schuldner und der Beklagten nach den unangegriffenen Feststellungen des Berufungsgerichts keine Ratenzahlungsvereinbarung zustande gekommen war, deren Nichteinhaltung ein Indiz für eine Zahlungseinstellung bedeutet (BGH…, Urteil vom 6. Dezember 2012 - IX ZR 3/12, WM 2013, 174 Rn. 29; Urteil vom 25. Februar 2016, aaO Rn. 26).

    Rn. 25 (3) Ferner ist in Übereinstimmung mit der Würdigung des Berufungsgerichts zu berücksichtigen, dass die Beklagte in der Erwartung weiterer freiwilliger Zahlungen des Schuldners keine Titulierung und Vollstreckung ihrer Forderung angestrebt hat (BGH…, Urteil vom 30. April 2015 - IX ZR 149/14, WM 2015, 1339 Rn. 12; anders gelagert BGH, Urteil vom 25. Februar 2016, aaO Rn. 14 ff).

  • BGH, 16.06.2016 - IX ZR 23/15

    Insolvenzanfechtung: Gläubigerkenntnis von der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners …

    Auszug aus BGH, 14.07.2016 - IX ZR 188/15
    Infolge der tatsächlich bewirkten Zahlungen kam es nicht zu einem sprunghaften Anwachsen der Zahlungsrückstände, was ein Indiz für die Kenntnis der Zahlungseinstellung bildet (vgl. BGH, Urteil vom 16. Juni 2016 - IX ZR 23/15, WM 2016, 1307 Rn. 14).

    Rn. 26 (4) Überdies ist der Zahlungsverzug entsprechend der Würdigung des Berufungsgerichts als weniger schwerwiegend einzustufen, weil die Beklagte gleichwohl die Geschäftsbeziehung zu dem Schuldner aufrechterhielt und nicht etwa zur Durchsetzung ihrer Forderung eine Liefersperre verhängte (vgl. BGH, Urteil vom 16. Juni 2016, aaO Rn. 17).

  • BGH, 06.12.2012 - IX ZR 3/12

    Insolvenzanfechtung: Beweislast des Gläubigers/Anfechtungsgegners für den …

    Auszug aus BGH, 14.07.2016 - IX ZR 188/15
    Rn. 17 (1) Eigene Erklärungen des Schuldners, fällige Verbindlichkeiten nicht begleichen zu können, deuten auf eine Zahlungseinstellung hin, auch wenn sie mit einer Stundungsbitte versehen sind (BGH, Urteil vom 6. Dezember 2012 - IX ZR 3/12, WM 2013, 174 Rn. 21;… vom 10. Juli 2014 - IX ZR 280/13, WM 2014, 1868 Rn. 28;… vom 25. Februar 2016 - IX ZR 109/15, WM 2016, 560 Rn. 20 f;… vom 24. März 2016 - IX ZR 242/13, WM 2016, 797 Rn. 8).

    Aus dem Zeitablauf bis zur Bewirkung der einzelnen Zahlungen kann eine Zahlungseinstellung nicht gefolgert werden, weil zwischen dem Schuldner und der Beklagten nach den unangegriffenen Feststellungen des Berufungsgerichts keine Ratenzahlungsvereinbarung zustande gekommen war, deren Nichteinhaltung ein Indiz für eine Zahlungseinstellung bedeutet (BGH, Urteil vom 6. Dezember 2012 - IX ZR 3/12, WM 2013, 174 Rn. 29;… Urteil vom 25. Februar 2016, aaO Rn. 26).

  • BGH, 13.08.2009 - IX ZR 159/06

    Zur Anfechtung wegen vorsätzlicher Gläubigerbenachteiligung

    Auszug aus BGH, 14.07.2016 - IX ZR 188/15
    Die subjektiven Voraussetzungen der Vorsatzanfechtung hat der Tatrichter gemäß § 286 ZPO unter Würdigung aller maßgeblichen Umstände des Einzelfalls auf der Grundlage des Gesamtergebnisses der Verhandlung und einer etwaigen Beweisaufnahme zu prüfen (BGH, Urteil vom 13. August 2009 - IX ZR 159/06, WM 2009, 1943 Rn. 8).

    Da die Beklagte ihre Forderungen nicht tituliert hatte und gegenüber dem Schuldner keinen Vollstreckungsdruck entfaltete, musste sie nicht davon ausgehen, durch den Erhalt der Teilzahlungen besser als die sonstigen Gläubiger des Schuldners gestellt zu werden (vgl. BGH, Urteil vom 13. August 2009 - IX ZR 159/06, WM 2009, 1943 Rn. 11).

  • BGH, 30.04.2015 - IX ZR 149/14

    Rückgewährklage nach Insolvenzanfechtung: Gläubigerkenntnis von einer …

    Auszug aus BGH, 14.07.2016 - IX ZR 188/15
    Lässt ein gewerblich tätiger Schuldner monatelang einen Rückstand von erheblicher Höhe mit betriebsnotwendigen fortlaufenden Verbindlichkeiten - insbesondere Steuern und Sozialabgaben, aber auch Löhne und Mieten - aufkommen und zahlt er danach unregelmäßig einzelne Raten, ohne jedoch die Gesamtschuld verringern zu können, so deuten diese Tatsachen auf eine Zahlungsunfähigkeit hin (BGH, Urteil vom 30. April 2015 - IX ZR 149/14, WM 2015, 1339 Rn. 9).

    Rn. 25 (3) Ferner ist in Übereinstimmung mit der Würdigung des Berufungsgerichts zu berücksichtigen, dass die Beklagte in der Erwartung weiterer freiwilliger Zahlungen des Schuldners keine Titulierung und Vollstreckung ihrer Forderung angestrebt hat (BGH, Urteil vom 30. April 2015 - IX ZR 149/14, WM 2015, 1339 Rn. 12; anders gelagert BGH…, Urteil vom 25. Februar 2016, aaO Rn. 14 ff).

  • BGH, 17.12.2015 - IX ZR 61/14

    Insolvenzanfechtung: Beweislast des Anfechtungsgegners und Wirkungen eines …

    Auszug aus BGH, 14.07.2016 - IX ZR 188/15
    Infolge des Vermögensabflusses haben die Zahlungen eine objektive Gläubigerbenachteiligung im Sinne von § 129 Abs. 1 InsO bewirkt (BGH…, Urteil vom 7. Mai 2015 - IX ZR 95/14, WM 2015, 1202 Rn. 8 mwN; vom 17. Dezember 2015 - IX ZR 61/14, WM 2016, 172 Rn. 13).

    Mithin ist der Anfechtungsgegner regelmäßig über den Benachteiligungsvorsatz im Bilde (BGH, Urteil vom 17. Dezember 2015 - IX ZR 61/14, WM 2016, 172 Rn. 23).

  • BGH, 24.03.2016 - IX ZR 242/13

    Insolvenzanfechtung: Ratenzahlung nach Zahlungseinstellung; Darlegungs- und …

    Auszug aus BGH, 14.07.2016 - IX ZR 188/15
    Rn. 17 (1) Eigene Erklärungen des Schuldners, fällige Verbindlichkeiten nicht begleichen zu können, deuten auf eine Zahlungseinstellung hin, auch wenn sie mit einer Stundungsbitte versehen sind (BGH…, Urteil vom 6. Dezember 2012 - IX ZR 3/12, WM 2013, 174 Rn. 21;… vom 10. Juli 2014 - IX ZR 280/13, WM 2014, 1868 Rn. 28;… vom 25. Februar 2016 - IX ZR 109/15, WM 2016, 560 Rn. 20 f; vom 24. März 2016 - IX ZR 242/13, WM 2016, 797 Rn. 8).

    Allein dieser Umstand legt nicht nahe, dass der Schuldner seine Zahlungsfähigkeit zurückgewonnen und seine Zahlungen im Wesentlichen vollständig wieder aufgenommen hatte (BGH, Urteil vom 24. März 2016 - IX ZR 242/13, WM 2016, 797 Rn. 14).

  • BGH, 12.05.2016 - IX ZR 65/14

    Insolvenzanfechtung: Darlegungs- und Beweislast des Gläubigers für Zahlungen …

    Auszug aus BGH, 14.07.2016 - IX ZR 188/15
    Die Mitteilung deutete auf einen Liquiditätsengpass hin, brachte aber, weil eine vollständige ratenweise Tilgung der Forderung in Aussicht gestellt wurde, im Unterschied zu dem Hinweis auf einen ohne sofortigen Forderungsverzicht unabwendbaren Eintritt der Zahlungsunfähigkeit (vgl. BGH, Urteil vom 12. Mai 2016 - IX ZR 65/14, WM 2016, 1182 Rn. 21) nicht zweifelsfrei zum Ausdruck, dass bereits Insolvenzreife vorlag und die Zahlungsschwierigkeiten unüberwindbar waren.
  • BGH, 07.05.2015 - IX ZR 95/14

    Insolvenzanfechtung der Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Indizwirkung …

    Auszug aus BGH, 14.07.2016 - IX ZR 188/15
    Infolge des Vermögensabflusses haben die Zahlungen eine objektive Gläubigerbenachteiligung im Sinne von § 129 Abs. 1 InsO bewirkt (BGH, Urteil vom 7. Mai 2015 - IX ZR 95/14, WM 2015, 1202 Rn. 8 mwN;… vom 17. Dezember 2015 - IX ZR 61/14, WM 2016, 172 Rn. 13).
  • BGH, 30.06.2011 - IX ZR 134/10

    Insolvenzanfechtung: Zahlungseinstellung des Schuldners

    Auszug aus BGH, 14.07.2016 - IX ZR 188/15
    Dies hat das Berufungsgericht nicht verkannt, jedoch in Ausübung des ihm durch § 286 ZPO eröffneten Wertungsrahmens angenommen, dass die Beklagte aus dem isolierten Beweisanzeichen nicht notwendigerweise die Schlussfolgerung einer Zahlungseinstellung herleiten musste (vgl. BGH, Urteil vom 30. Juni 2011 - IX ZR 134/10, WM 2011, 1429 Rn. 17, 18).
  • BGH, 12.02.2015 - IX ZR 180/12

    Insolvenzanfechtung: Beweisanzeichen der Schuldnerkenntnis von seiner …

  • BGH, 10.07.2014 - IX ZR 280/13

    Insolvenzanfechtung: Begleichung einer Geldstrafe durch den zahlungsunfähigen …

  • BGH, 21.01.2016 - IX ZR 84/13

    Insolvenzanfechtung: Vorsatzanfechtung gegenüber der kontoführenden Bank wegen …

  • BGH, 06.05.2021 - IX ZR 72/20

    Insolvenz, Vorsatzanfechtung, Gläubigerbenachteiligungsvorsatz

    Die subjektiven Voraussetzungen der Vorsatzanfechtung können daher in aller Regel nur mittelbar aus objektiven (Hilfs-)Tatsachen hergeleitet werden (vgl. BGH, Urteil vom 14. Juli 2016 - IX ZR 188/15, ZIP 2016, 1686 Rn. 12; st. Rspr.).

    Rn. 12 Es ist Aufgabe des Tatrichters, die ihm unterbreiteten Hilfstatsachen auf der Grundlage des Gesamtergebnisses der mündlichen Verhandlung und einer etwaigen Beweisaufnahme umfassend und widerspruchsfrei zu würdigen (vgl. BGH, Urteil vom 14. Juli 2016, aaO).

    Dementsprechend hat der Senat bisher entschieden, dass der Anfechtungsgegner regelmäßig den Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des Schuldners erkennt, wenn er um dessen Zahlungsunfähigkeit weiß (BGH, Urteil vom 14. Juli 2016, aaO Rn. 14;… Beschluss vom 5. März 2020, aaO).

    Die Rechtsprechung, wonach allein aus der vom Anfechtungsgegner erkannten Zahlungsunfähigkeit gefolgert wird, dieser sei in der Regel auch über den Benachteiligungsvorsatz des Schuldners im Bilde (BGH, Urteil vom 14. Juli 2016 - IX ZR 188/15, ZIP 2016, 1686 Rn. 14 mwN; st. Rspr.), bedarf einer neuen Ausrichtung.

  • BGH, 22.06.2017 - IX ZR 111/14

    Insolvenzanfechtung: Rückschluss von der erfolgreichen zwangsweisen Durchsetzung …

    Die revisionsgerichtliche Kontrolle der getroffenen Feststellungen beschränkt sich darauf, ob sich der Tatrichter entsprechend dem Gebot des § 286 ZPO mit dem Prozessstoff umfassend und widerspruchsfrei auseinandergesetzt hat, die Beweiswürdigung also vollständig und rechtlich möglich ist und nicht gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstößt (BGH, Urteil vom 14. Juli 2016 - IX ZR 188/15, WM 2016, 1701 Rn. 12 mwN).
  • BGH, 03.03.2022 - IX ZR 78/20

    Rückforderungsklage des Insolvenzverwalters nach Insolvenzanfechtung: …

    Die revisionsgerichtliche Kontrolle der getroffenen Feststellungen beschränkt sich darauf, ob sich der Tatrichter entsprechend dem Gebot des § 286 ZPO mit dem Prozessstoff umfassend und widerspruchsfrei auseinandergesetzt hat, die Beweiswürdigung also vollständig und rechtlich möglich ist und nicht gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstößt (BGH, Urteil vom 14. Juli 2016 - IX ZR 188/15, WM 2016, 1701 Rn. 12 mwN;… vom 7. Mai 2020, aaO mwN).
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