Rechtsprechung
| BGH, 23.05.2017 - II ZR 169/16 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Wertberechnung bei auf Dauer verlangten wiederkehrenden Leistungen mit sich verändernden Jahresbeträgen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 3 ZPO, § 9 Abs 1 ZPO, § 26 Nr 8 ZPOEG
Wertberechnung bei auf Dauer verlangten wiederkehrenden Leistungen mit sich verändernden Jahresbeträgen - IWW
§ 26 Nr. 8 EGZPO, § 4 Abs. 1 ZPO, § 5 ZPO, §§ 3, 9 Abs. 1 ZPO, § 3 ZPO, § 9 Abs. 1 ZPO, § 8 ZPO, § 9 ZPO, § 6 Satz 1 ZPO, § 543 Abs. 2 ZPO, § 544 Abs. 4 Satz 2, 2. Halbs. ZPO
- Wolters Kluwer
Bemessung des Werts des Beschwerdegegenstands für das Revisionsverfahren; Wertberechnung bei wiederkehrenden, auf Dauer verlangten Leistungen (hier: abzusichernde Versorgungsansprüche); Maßgeblichkeit des dreieinhalbfachen Wertes des einjährigen Bezugs für die ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bemessung des Werts des Beschwerdegegenstands für das Revisionsverfahren; Wertberechnung bei wiederkehrenden, auf Dauer verlangten Leistungen (hier: abzusichernde Versorgungsansprüche); Maßgeblichkeit des dreieinhalbfachen Wertes des einjährigen Bezugs für die ...
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Beschwerdewert bei wiederkehrenden Leistungen?
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Streitwertberechnung bei auf Dauer verlangten wiederkehrenden Leistungen nach dem höchsten Einzelwert in den ersten dreieinhalb Jahren nach Klageerhebung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Klage auf veränderliche, wiederkehrende Leistungen - und der Streitwert
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Wertbemessung bei wiederkehrenden Leistungen
Verfahrensgang
- LG München I, 17.12.2015 - 31 O 13913/15
- OLG München, 30.05.2016 - 28 U 481/16
- BGH, 23.05.2017 - II ZR 169/16
Papierfundstellen
- ZIP 2017, 1879
- MDR 2017, 965
- VersR 2017, 1033
- WM 2017, 1525
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (2)
- RG, 11.03.1939 - VI 6/39
Wie ist der Streitwert wiederkehrender Leistungen zu berechnen, wenn für …
Auszug aus BGH, 23.05.2017 - II ZR 169/16
Bei sich verändernden Jahresbeträgen ist auf den höchsten Betrag in der streitigen Zeit abzustellen (BGH…, Beschluss vom 21. September 2005 - XII ZR 256/03, NJW-RR 2006, 16 Rn. 10 ff. zu § 8 ZPO; RGZ 160, 83, 86 zu § 9 ZPO aF;… Wöstmann in MünchKommZPO, 5. Aufl., § 9 Rn. 9;… Gehle in Prütting/Gehrlein, ZPO, 9. Aufl., § 9 Rn. 7;… Heinrich in Musielak/Voit, ZPO, 14. Aufl., § 9 Rn. 5).Bezüglich des höchsten einzustellenden Jahreswerts kommt es dabei bei Rechten, bei denen kein Endzeitpunkt bestimmt ist, auf den gemäß § 9 Abs. 1 ZPO zu betrachtenden Zeitraum an (vgl. RG JW 1899, 1 Nr. 3 zu § 9 ZPO aF, sich dem anschließend RGZ 160, 83, 86;… Roth in Stein/Jonas, ZPO, 23. Aufl., § 9 Rn. 10).
- BGH, 21.09.2005 - XII ZR 256/03
Wertberechnung bei gestaffeltem Mietentgelt
Auszug aus BGH, 23.05.2017 - II ZR 169/16
Bei sich verändernden Jahresbeträgen ist auf den höchsten Betrag in der streitigen Zeit abzustellen (BGH, Beschluss vom 21. September 2005 - XII ZR 256/03, NJW-RR 2006, 16 Rn. 10 ff. zu § 8 ZPO; RGZ 160, 83, 86 zu § 9 ZPO aF;… Wöstmann in MünchKommZPO, 5. Aufl., § 9 Rn. 9;… Gehle in Prütting/Gehrlein, ZPO, 9. Aufl., § 9 Rn. 7;… Heinrich in Musielak/Voit, ZPO, 14. Aufl., § 9 Rn. 5).
- OLG Stuttgart, 13.09.2022 - 10 U 278/21
Rückübertragung eines Erbbaurechts; Ausübung eines Heimfallrechts
Rn. 284 4. Feststellung keine Erbauzinszahlungspflicht (3,5 x 53.004,00 EUR + 110.425,00 EUR, es ist auf den höchsten Einzelwert innerhalb der ersten 3, 5 Jahre abzustellen (BGH, Beschluss vom 23. Mai 2017 - II ZR 169/16 -, juris);… Rückstände bis zur Klageeinreichung sind zu addieren (Zöller-Herget u. Schultzky, ZPO, 34. Aufl. 2022, § 9 Rn. 5)): 295.939,00 EUR. - BGH, 29.05.2024 - IV ZR 189/23
Verletzung rechtlichen Gehörs bei Geltendmachung von Leistungsansprüchen aus …
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf bis 260.000 EUR festgesetzt (für den Klageantrag zu 2 war gemäß § 9 Satz 1 ZPO der höchste Jahresbetrag der vereinbarten Rente innerhalb eines Zeitraums von dreieinhalb Jahren ab Einreichung der Klage anzusetzen; vgl. Senatsbeschluss vom 29. November 2023 - IV ZR 106/23; BGH, Beschluss vom 23. Mai 2017 - II ZR 169/16, VersR 2017, 1033 Rn. 5). - LAG Berlin-Brandenburg, 27.10.2022 - 26 Ta 6036/22
Gegenstandswert bei Streit um Absicherung eines Pensionsanspruchs durch …
Maßgebend ist deshalb für die Wertberechnung der dreifache Jahresbetrag der wiederkehrenden Leistung (vgl. dazu BGH 23. Mai 2017 - II ZR 169/16, Rn. 4).Dies entspricht auch dem Rechtsgedanken des § 6 Satz 1 ZPO (vgl. dazu BGH 23. Mai 2017 - II ZR 169/16, Rn. 6).
Maßgebend ist deshalb für die Wertberechnung der dreifache Jahresbetrag der wiederkehrenden Leistung (vgl. dazu BGH 23. Mai 2017 - II ZR 169/16, Rn. 4).
Dies entspricht auch dem Rechtsgedanken des § 6 Satz 1 ZPO (vgl. dazu BGH 23. Mai 2017 - II ZR 169/16, Rn. 6).
- BGH, 10.10.2023 - VIII ZR 45/22
Mietpreisbremse in Berlin bei Staffelmiete: Fortwirkung qualifizierter Rüge der …
Der Wertberechnung des Anspruchs auf Abgabe einer Erklärung, dass die Miete künftig herabgesetzt wird, die sich nach § 48 Abs. 1 GKG, § 9 ZPO richtet (…vgl. Senatsurteil vom 27. Mai 2020 - VIII ZR 45/19, aaO Rn. 117), ist hingegen - da die hier getroffene Staffelmietvereinbarung zu sich verändernden Jahresbeträgen führt - der höchste für die Berechnung maßgebliche Einzelwert innerhalb des gemäß § 9 Abs. 1 ZPO zu betrachtenden Zeitraums von dreieinhalb Jahren zugrunde zu legen (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Mai 2017 - II ZR 169/16, ZIP 2017, 1879 Rn. 5). - OLG Nürnberg, 25.08.2026 - 8 W 1488/26
Streitwertfestsetzung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Feststellungsklage, …
Anderseits schreibt § 9 ZPO im Interesse der Vereinheitlichung und Vereinfachung der Streitwertfestsetzung eine normative Bemessung vor (vgl. BGH, Beschluss vom 23.05.2017 - II ZR 169/16, BeckRS 2017, 115056 Rn. 5;… MüKo-ZPO/Wöstmann, 7. Aufl., § 9 Rn. 1), die keine Rücksicht auf das konkrete Interesse der Klagepartei nimmt (vgl. BGH…, Beschluss vom 26.03.2015 - III ZR 344/14, BeckRS 2015, 07401 Rn. 5). - BGH, 10.03.2026 - VI ZR 165/23
Streitwertbemessung bei wiederkehrenden Leistungen?
Rn. 12 2. Für die Bemessung des Streitwerts auf bis 410.000 EUR ist unerheblich, ob als anderweitig erzieltes Einkommen der Klägerin 800 EUR oder - so die Gegenvorstellung - 785 EUR pro Monat anzusetzen sind (vgl. dazu weiter BGH, Beschluss vom 23. Mai 2017 - II ZR 169/16, WM 2017, 1525 Rn. 5 mwN). - BGH, 23.02.2022 - IV ZR 282/21
Gegenvorstellung gegen die Streitwertfestsetzung für das …
Bei sich verändernden Monats- und damit auch Jahresbeträgen zukünftiger Leistungen ist auf den höchsten Betrag in der streitigen Zeit abzustellen (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Mai 2017 - II ZR 169/16, VersR 2017, 1033 Rn. 5 m.w.N.). - BGH, 29.11.2023 - IV ZR 106/23
Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision
Streitwert: bis 40.000 EUR (für den nicht bezifferten Klageantrag zu 2. war gemäß § 9 Satz 1 ZPO der höchste Jahresbetrag der vereinbarten Prämien innerhalb eines Zeitraum von dreieinhalb Jahren ab Beginn des Feststellungszeitraums anzusetzen; vgl. BGH, Beschluss vom 23. Mai 2017 - II ZR 169/16, VersR 2017, 1033 Rn. 5). - BGH, 08.12.2021 - IV ZR 247/20
Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision
169/16, VersR 2017, 1033 Rn. - OLG Zweibrücken, 08.05.2020 - 1 U 73/18
Private Unfallversicherung: Versicherungsschutz für Gesundheitsschädigung durch …
Rn. 45 5. Die Festsetzung des Streitwertes für das Berufungsverfahren beruht auf § 48 Abs. 1 Satz 1 GKG und berücksichtigt für den Antrag auf Zahlung einer Rente gemäß § 9 ZPO die bei Klageeinreichung im Oktober 2017 bereits fälligen Beträge und für die laufenden Rentenzahlungen den im maßgeblichen Zeitraum höchsten Jahresbetrag von 1.175 EUR (vergleiche dazu BGH, Beschluss vom 23.5. 2017 - II ZR 169/16). - BGH, 04.05.2022 - IV ZR 37/21
Gegenvorstellungen gegen die Festsetzung des Streitwertes
- KG, 21.12.2021 - 8 W 28/21
Höhe des Streitwerts einer Feststellungsklage betreffend Gewerbemietverhältnis
- LG Augsburg, 04.04.2023 - 95 O 3213/19
Wartezeit in der Erwerbsunfähigkeitsversicherung
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