Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×

Rechtsprechung
   BGH, 26.01.2021 - VI ZR 405/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,1512
BGH, 26.01.2021 - VI ZR 405/19 (https://dejure.org/2021,1512)
BGH, Entscheidung vom 26.01.2021 - VI ZR 405/19 (https://dejure.org/2021,1512)
BGH, Entscheidung vom 26. Januar 2021 - VI ZR 405/19 (https://dejure.org/2021,1512)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,1512) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (15)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • autokaufrecht.info

    Zur sekundären Darlegungslast der Volkswagen AG im VW-Abgasskandal - § 826 BGB

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Deliktische Haftung des Kraftfahrzeugherstellers gegenüber einem vom sog. Abgasskandal betroffenen Gebrauchtwagenkäufer: Sekundäre Darlegungslast hinsichtlich der Frage der Kenntnis des Vorstandes von der Entscheidung über den Einsatz einer unzulässigen ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 31 BGB, § 249 BGB, §§ 249 ff BGB, § 826 BGB, § 6 EG-FGV
    Deliktische Haftung des Kraftfahrzeugherstellers gegenüber einem vom sog. Abgasskandal betroffenen Gebrauchtwagenkäufer: Sekundäre Darlegungslast hinsichtlich der Frage der Kenntnis des Vorstandes von der Entscheidung über den Einsatz einer unzulässigen ...

  • IWW

    § 823 Abs. 2 BGB, § 263 StGB, § 31 BGB, § 826 BGB, §§ 6, 27 Abs. 1 EG-FGV, § 831 BGB, § 138 Abs. 3 ZPO, § 562 Abs. 1, § 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzanspruch wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung im Zusammenhang mit dem Kauf eines Kraftfahrzeuges mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung; Sekundäre Darlegungslast des Anspruchsgegners

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)

    "Abgasskandal"; Umfang der Darlegungslast des Klägers im Hinblick auf die Voraussetzungen des § 31 BGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 826
    Schadensersatzanspruch wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung im Zusammenhang mit dem Kauf eines Kraftfahrzeuges mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung; Sekundäre Darlegungslast des Anspruchsgegners

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Sekundäre Darlegungslast des Fahrzeugherstellers zur Frage, wer über den Einsatz einer unzulässigen Abschalteinrichtung entschieden hat und ob der Vorstand hiervon Kenntnis hatte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Sekundäre Darlegungslast des Herstellers bei Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung

  • test.de (Kurzinformation)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2021, 368
  • MDR 2021, 356
  • VersR 2021, 458
  • WM 2021, 359
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (80)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.07.2020 - VI ZR 367/19

    Erfolgreiche Revision gegen Abweisung einer Schadensersatzklage in einem …

    Auszug aus BGH, 26.01.2021 - VI ZR 405/19
    Bei der Inanspruchnahme einer juristischen Person hat der Anspruchsteller dementsprechend auch darzulegen und zu beweisen, dass ein verfassungsmäßig berufener Vertreter (§ 31 BGB) die objektiven und subjektiven Tatbestandsvoraussetzungen des § 826 BGB verwirklicht hat (vgl. Senatsurteile vom 30. Juli 2020 - VI ZR 367/19, ZIP 2020, 1763 Rn. 15;… vom 25. Mai 2020 - VI ZR 252/19, ZIP 2020, 1179 Rn. 35).

    Genügt er seiner sekundären Darlegungslast nicht, gilt die Behauptung des Anspruchstellers nach § 138 Abs. 3 ZPO als zugestanden (vgl. Senatsurteile vom 30. Juli 2020 - VI ZR 367/19, ZIP 2020, 1763 Rn. 16;… vom 25. Mai 2020 - VI ZR 252/19, ZIP 2020, 1179 Rn. 37 ff. mwN).

    Angesichts der Tatsache, dass die Entscheidung über den Einsatz der unzulässigen Abschalteinrichtung die grundlegende strategische Frage betrifft, mit Hilfe welcher technischen Lösung die Beklagte die Einhaltung der - im Verhältnis zu dem zuvor geltenden Recht strengeren - Stickoxidgrenzwerte der Euro 5-Norm sicherstellen wollte (dies stellte die von der Klägerin erwähnte "technische Problematik" dar), sind die entsprechenden Behauptungen der Klägerin nicht von der Hand zu weisen (vgl. Senatsurteil vom 30. Juli 2020 - VI ZR 367/19, ZIP 2020, 1763 Rn. 18).

    Demgegenüber war der Beklagten Vortrag hierzu möglich und zumutbar (vgl. Senatsurteile vom 30. Juli 2020 - VI ZR 367/19, ZIP 2020, 1763 Rn. 19;… vom 25. Mai 2020 - VI ZR 252/19, ZIP 2020, 1179 Rn. 39 ff.).

    Rn. 21 a) Das Berufungsgericht hat zwar im Ausgangspunkt zutreffend angenommen, dass ein Schaden im Sinne des § 826 BGB auch in einer auf dem sittenwidrigen Verhalten beruhenden Belastung mit einer ungewollten Verpflichtung liegen kann (Senatsurteile vom 30. Juli 2020 - VI ZR 367/19, ZIP 2020, 1763 Rn. 21;… vom 25. Mai 2020 - VI ZR 252/19, ZIP 2020, 1179 Rn. 46 ff. mwN).

    Diese Umstände führen nicht dazu, dass der ungewollte Vertragsschluss rückwirkend zu einem gewollten wird (vgl. Senatsurteile vom 30. Juli 2020 - VI ZR 367/19, ZIP 2020, 1763 Rn. 22;… vom 25. Mai 2020 - VI ZR 252/19, ZIP 2020, 1179 Rn. 58 mwN).

    Auf den Schutzzweck der §§ 6, 27 Abs. 1 EG-FGV und der zur vollständigen Harmonisierung der technischen Anforderungen für Fahrzeuge erlassenen Rechtsakte der Europäischen Union kommt es im Rahmen des Schadensersatzanspruchs aus § 826 BGB entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts nicht an (vgl. Senatsurteil vom 30. Juli 2020 - VI ZR 367/19, ZIP 2020, 1763 Rn. 23 f.).

  • BGH, 25.05.2020 - VI ZR 252/19

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG überwiegend …

    Auszug aus BGH, 26.01.2021 - VI ZR 405/19
    Rn. 13 Ein derartiges Verhalten ist im Verhältnis zur Klägerin, die ein mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehenes Fahrzeug in Unkenntnis dieses Umstands erworben hatte, als objektiv und subjektiv sittenwidrig zu bewerten und steht wertungsmäßig einer unmittelbaren arglistigen Täuschung der Klägerin gleich (vgl. im Einzelnen Senatsurteil vom 25. Mai 2020 - VI ZR 252/19, ZIP 2020, 1179 Rn. 16 ff., 23, 25).

    Bei der Inanspruchnahme einer juristischen Person hat der Anspruchsteller dementsprechend auch darzulegen und zu beweisen, dass ein verfassungsmäßig berufener Vertreter (§ 31 BGB) die objektiven und subjektiven Tatbestandsvoraussetzungen des § 826 BGB verwirklicht hat (…vgl. Senatsurteile vom 30. Juli 2020 - VI ZR 367/19, ZIP 2020, 1763 Rn. 15; vom 25. Mai 2020 - VI ZR 252/19, ZIP 2020, 1179 Rn. 35).

    Genügt er seiner sekundären Darlegungslast nicht, gilt die Behauptung des Anspruchstellers nach § 138 Abs. 3 ZPO als zugestanden (…vgl. Senatsurteile vom 30. Juli 2020 - VI ZR 367/19, ZIP 2020, 1763 Rn. 16; vom 25. Mai 2020 - VI ZR 252/19, ZIP 2020, 1179 Rn. 37 ff. mwN).

    Demgegenüber war der Beklagten Vortrag hierzu möglich und zumutbar (…vgl. Senatsurteile vom 30. Juli 2020 - VI ZR 367/19, ZIP 2020, 1763 Rn. 19; vom 25. Mai 2020 - VI ZR 252/19, ZIP 2020, 1179 Rn. 39 ff.).

    Rn. 21 a) Das Berufungsgericht hat zwar im Ausgangspunkt zutreffend angenommen, dass ein Schaden im Sinne des § 826 BGB auch in einer auf dem sittenwidrigen Verhalten beruhenden Belastung mit einer ungewollten Verpflichtung liegen kann (…Senatsurteile vom 30. Juli 2020 - VI ZR 367/19, ZIP 2020, 1763 Rn. 21; vom 25. Mai 2020 - VI ZR 252/19, ZIP 2020, 1179 Rn. 46 ff. mwN).

    Diese Umstände führen nicht dazu, dass der ungewollte Vertragsschluss rückwirkend zu einem gewollten wird (…vgl. Senatsurteile vom 30. Juli 2020 - VI ZR 367/19, ZIP 2020, 1763 Rn. 22; vom 25. Mai 2020 - VI ZR 252/19, ZIP 2020, 1179 Rn. 58 mwN).

    Rn. 23 c) Soweit das Berufungsgericht den Schaden mit Blick auf die Nutzung des Fahrzeugs durch die Klägerin der Höhe nach deutlich reduziert sieht, ist es zutreffend davon ausgegangen, dass sich die Klägerin auf einen etwaigen Kaufpreiserstattungsanspruch im Wege des Vorteilsausgleichs die von ihr gezogenen Nutzungen anrechnen lassen muss (Senatsurteil vom 25. Mai 2020 - VI ZR 252/19, ZIP 2020, 1179 Rn. 64-77 mwN).

  • BGH, 30.07.2020 - VI ZR 354/19

    "VW-Dieselverfahren": Nutzungsvorteile können Schadensersatzanspruch vollständig …

    Auszug aus BGH, 26.01.2021 - VI ZR 405/19
    Nach den Feststellungen des Berufungsgerichts ist es aber im Zeitpunkt der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung jedenfalls noch nicht zu einem vollständigen Wegfall des Schadens gekommen (vgl. zu dieser Möglichkeit Senatsurteil vom 30. Juli 2020 - VI ZR 354/19, NJW 2020, 2796 Rn. 11).
  • LG Krefeld, 28.02.2018 - 7 O 10/17

    Schadensersatzbegehren wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung im …

    Auszug aus BGH, 26.01.2021 - VI ZR 405/19
    Auf Seite 6 der vom Berufungsgericht konkret in Bezug genommenen Berufungsbegründung hat sich die Klägerin darüber hinaus unter anderem die Feststellungen des Landgerichts Krefeld in seinem Urteil vom 28. Februar 2018 (7 O 10/17, juris Rn. 43) wörtlich zu eigen gemacht, wonach die Beklagte mit der illegalen Abschalteinrichtung ein System zur planmäßigen Verschleierung ihres Vorgehens gegenüber den Aufsichtsbehörden und den Verbrauchern geschaffen habe, um sich einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen oder sich wettbewerbsfähig zu halten, weil sie entweder nicht über eine Technik verfügt habe, um die gesetzlichen Abgasvorschriften einzuhalten, oder aus Gewinnstreben den Einbau der ansonsten notwendigen Vorrichtungen unterlassen habe.
  • OLG Naumburg, 09.04.2021 - 8 U 68/20

    Ansprüche eines Fahrzeugkäufers im Diesel-Abgasskandal

    Rn. 44 Die Revision ist nicht zuzulassen, weil die Voraussetzungen des § 543 Abs. 2 S. 1 ZPO aufgrund der zwischenzeitlich ergangenen Grundsatzentscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 25.05.2020 (VI ZR 252/19), 30.07.2020 (VI ZR 5/20 und VI ZR 397/19), 08.12.2020 (VI ZR 244/20), 17.12.2020 (VI ZR 739/20), 19.01.2021 (VI ZR 433/19), 26.01.2021 (VI ZR 405/19), 02.03.2021 (VI ZR 147/20), 09.03.2021 (VI ZR 889/20) nicht mehr vorliegen.
  • BGH, 20.07.2021 - VI ZR 533/20

    Urteil zum Schadensersatzanspruch nach Weiterverkauf eines vom sogenannten …

    Da die Verkehrsanschauung diesen Vertragsschluss bei Berücksichtigung der obwaltenden Umstände als unvernünftig, den konkreten Vermögensinteressen nicht angemessen und damit als nachteilig ansieht, liegt in der damit verbundenen Belastung mit einer ungewollten Verpflichtung der dem Kläger zugefügte Schaden im Sinne des § 826 BGB (vgl. Senatsurteile vom 26. Januar 2021 - VI ZR 405/19, ZIP 2021, 368 Rn. 21;… vom 30. Juli 2020 - VI ZR 367/19, NJW 2020, 2804 Rn. 21;… vom 25. Mai 2020 - VI ZR 252/19, BGHZ 225, 316 Rn. 46 ff.;… vom 28. Oktober 2014 - VI ZR 15/14, NJW-RR 2015, 275 Rn. 19; BGH…, Urteil vom 9. Mai 2005 - II ZR 287/02, NJW 2005, 2450, 2451, juris Rn. 13).
  • BGH, 29.06.2021 - VI ZR 566/19

    Deliktische Haftung des Kraftfahrzeugherstellers gegenüber einem vom sog. …

    Bei der Inanspruchnahme einer juristischen Person hat der Anspruchsteller dementsprechend auch darzulegen und zu beweisen, dass ein verfassungsmäßig berufener Vertreter (§ 31 BGB) die objektiven und subjektiven Tatbestandsvoraussetzungen des § 826 BGB verwirklicht hat (vgl. Senatsurteil vom 26. Januar 2021 - VI ZR 405/19, ZIP 2021, 368 Rn. 15 mwN).

    Genügt er seiner sekundären Darlegungslast nicht, gilt die Behauptung des Anspruchstellers nach § 138 Abs. 3 ZPO als zugestanden (vgl. Senatsurteil vom 26. Januar 2021 - VI ZR 405/19, ZIP 2021, 368 Rn. 16 mwN).

    Demgegenüber ist der Beklagten Vortrag hierzu möglich und zumutbar (vgl. Senatsurteil vom 26. Januar 2021 - VI ZR 405/19, ZIP 2021, 368 Rn. 19 mwN).

    Auf den Schutzzweck der §§ 6, 27 Abs. 1 EG-FGV und der zur vollständigen Harmonisierung der technischen Anforderungen für Fahrzeuge erlassenen Rechtsakte der Europäischen Union kommt es im Rahmen des Schadensersatzanspruchs aus § 826 BGB, anders als das Berufungsgericht meint, nicht an (vgl. Senatsurteil vom 26. Januar 2021 - VI ZR 405/19, ZIP 2021, 368 Rn. 24 mwN).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht