Rechtsprechung
| BGH, 26.07.2022 - XI ZR 483/21 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- rechtsinformationen.bund.de
Nichtzulassungsbeschwerde: Analoge Anwendung der Regelungen zum Verbraucherdarlehensvertrag auf ein Garantieversprechen; Verbrauchereigenschaft eines GmbH-Geschäftsführers
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 13 BGB, § 14 BGB, § 491 BGB, §§ 491 ff BGB
Nichtzulassungsbeschwerde: Analoge Anwendung der Regelungen zum Verbraucherdarlehensvertrag auf ein Garantieversprechen; Verbrauchereigenschaft eines GmbH-Geschäftsführers - Wolters Kluwer
Garantieversprechen gegenüber dem Darlehensgeber
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Tenor)
Verfahrensgang
- LG München I, 03.03.2021 - 3 O 7237/20
- OLG München, 10.08.2021 - 17 U 1324/21
- BGH, 26.07.2022 - XI ZR 483/21
Papierfundstellen
- ZIP 2022, 2168
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (10)
- BGH, 22.09.2020 - XI ZR 219/19
Verbraucher-Widerrufsrecht gilt nicht bei Bürgschaft
Auszug aus BGH, 26.07.2022 - XI ZR 483/21
Für die Bürgschaft hat der Senat (Urteil vom 22. September 2020 - XI ZR 219/19, BGHZ 227, 72) schließlich erkannt, dass dem Bürgen kein Widerrufsrecht nach § 355 BGB i.V.m. § 312b Abs. 1, § 312g Abs. 1 BGB zusteht, und dass Verträge, in denen der Verbraucher die für den Vertragstypus charakteristische Leistung schuldet, sowie unentgeltliche Verbraucherverträge nicht von den verbraucherschützenden Regelungen der §§ 312 ff. BGB erfasst sind. - BGH, 20.02.2018 - XI ZR 445/17
Immobiliardarlehensvertrag: Vorliegen eines Verbraucherdarlehensvertrags; …
Auszug aus BGH, 26.07.2022 - XI ZR 483/21
Nach der Rechtsprechung des Senats ist die Verwaltung eigenen Vermögens grundsätzlich keine gewerbliche Tätigkeit (Senatsurteile vom 23. Oktober 2001 - XI ZR 63/01, BGHZ 149, 80, 86…, vom 25. Januar 2011 - XI ZR 350/08, WM 2011, 548 Rn. 25, vom 20. Februar 2018 - XI ZR 445/17, WM 2018, 782 Rn. 21 …und vom 3. März 2020 - XI ZR 461/18, juris Rn. 12). - BGH, 23.10.2001 - XI ZR 63/01
Anwendbarkeit des VerbrKrG auf einen Kreditvertrag einer BGB -Gesellschaft; …
Auszug aus BGH, 26.07.2022 - XI ZR 483/21
Nach der Rechtsprechung des Senats ist die Verwaltung eigenen Vermögens grundsätzlich keine gewerbliche Tätigkeit (Senatsurteile vom 23. Oktober 2001 - XI ZR 63/01, BGHZ 149, 80, 86…, vom 25. Januar 2011 - XI ZR 350/08, WM 2011, 548 Rn. 25…, vom 20. Februar 2018 - XI ZR 445/17, WM 2018, 782 Rn. 21 …und vom 3. März 2020 - XI ZR 461/18, juris Rn. 12).
- BGH, 03.03.2020 - XI ZR 461/18
Qualifizierung eines Darlehensvertrags als Verbraucherdarlehen trotz Option zur …
Auszug aus BGH, 26.07.2022 - XI ZR 483/21
Nach der Rechtsprechung des Senats ist die Verwaltung eigenen Vermögens grundsätzlich keine gewerbliche Tätigkeit (Senatsurteile vom 23. Oktober 2001 - XI ZR 63/01, BGHZ 149, 80, 86…, vom 25. Januar 2011 - XI ZR 350/08, WM 2011, 548 Rn. 25…, vom 20. Februar 2018 - XI ZR 445/17, WM 2018, 782 Rn. 21 und vom 3. März 2020 - XI ZR 461/18, juris Rn. 12). - BGH, 28.06.2000 - VIII ZR 240/99
Widerrufsrecht beim Finanzierungsleasingvertrag; Wirksamkeit einer Kündigung
Auszug aus BGH, 26.07.2022 - XI ZR 483/21
Auch der geschäftsführende Alleingesellschafter einer GmbH ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Urteil vom 28. Juni 2000 - VIII ZR 240/99, BGHZ 144, 370) Verbraucher, wenn er im eigenen Namen der Kreditschuld seiner GmbH beitritt (…Senatsurteil vom 24. Juli 2007 - XI ZR 208/06, juris Rn. 16). - BGH, 24.07.2007 - XI ZR 208/06
Anwendung des VerbrKrG auf die Mithaftungsübernahme des geschäftsführenden …
Auszug aus BGH, 26.07.2022 - XI ZR 483/21
Auch der geschäftsführende Alleingesellschafter einer GmbH ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Urteil vom 28. Juni 2000 - VIII ZR 240/99, BGHZ 144, 370) Verbraucher, wenn er im eigenen Namen der Kreditschuld seiner GmbH beitritt (Senatsurteil vom 24. Juli 2007 - XI ZR 208/06, juris Rn. 16). - BGH, 21.04.1998 - IX ZR 258/97
Keine Anwendung des Verbraucherkreditgesetzes auf Bürgschaften für …
Auszug aus BGH, 26.07.2022 - XI ZR 483/21
Für die Bürgschaft als Personalsicherheit gilt, wie der Bundesgerichtshof (Urteil vom 21. April 1998 - IX ZR 258/97, BGHZ 138, 321, 329) ebenfalls bereits entschieden hat, nichts Anderes. - BGH, 21.09.2021 - XI ZR 650/20
Wirksamkeit eines erklärten Widerrufs einer auf Abschluss einer …
Auszug aus BGH, 26.07.2022 - XI ZR 483/21
Anders als derjenige, der neben einem Darlehensnehmer den Beitritt zu dessen Schuld erklärt und der demzufolge unmittelbar vom Darlehensgeber aus dem Darlehensvertrag in Anspruch genommen werden kann (vgl. zur Gleichstellung von Schuldbeitritt und Verbraucherdarlehensvertrag zuletzt Senatsurteil vom 21. September 2021 - XI ZR 650/20, WM 2021, 2147 Rn. 11 mwN), wird derjenige, der, wie hier, ein Garantieversprechen gegenüber dem Darlehensgeber abgibt, nicht aus dem Darlehensvertrag verpflichtet. - BGH, 25.01.2011 - XI ZR 350/08
Formerfordernis bei Schiedsklausel in Verträgen ausländischer Broker mit …
Auszug aus BGH, 26.07.2022 - XI ZR 483/21
Nach der Rechtsprechung des Senats ist die Verwaltung eigenen Vermögens grundsätzlich keine gewerbliche Tätigkeit (Senatsurteile vom 23. Oktober 2001 - XI ZR 63/01, BGHZ 149, 80, 86, vom 25. Januar 2011 - XI ZR 350/08, WM 2011, 548 Rn. 25…, vom 20. Februar 2018 - XI ZR 445/17, WM 2018, 782 Rn. 21 …und vom 3. März 2020 - XI ZR 461/18, juris Rn. 12). - BGH, 28.01.1997 - XI ZR 251/95
Anwendung des VerbrKrG auf den Schuldbeitritt zu einem Existenzgründungskredit …
Auszug aus BGH, 26.07.2022 - XI ZR 483/21
Wie der Senat (Urteil vom 28. Januar 1997 - XI ZR 251/95, WM 1997, 663, 664) zum Verbraucherkreditgesetz und für eine von einem Dritten zur Sicherung eines Verbraucherkreditvertrags bestellte Grundschuld bereits klargestellt hat, handelt es sich bei einer grundpfandrechtlichen Absicherung und der damit verbundenen Sicherungszweckabrede weder um einen Verbraucherkreditvertrag noch um ein diesem Vertrag gleichstehendes Geschäft.
- OLG Stuttgart, 29.04.2025 - 6 U 139/24
Schuldbeitritt eines Alleingesellschafters als Verbraucher zu Darlehensschuld
Und in der Übernahme der gesamtschuldnerischen Mithaftung liegt auch ein Schuldbeitritt des Beklagten und keine Bürgschaft oder Garantievereinbarung, auf die die §§ 491 ff. BGB nicht entsprechend anwendbar sind (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Juli 2022 - XI ZR 483/21 -, juris).Notwendig ist aber, dass die Haftungsübernahme auf einem eigenständigen Willensentschluss des Geschäftsführers als Privatperson beruht (BGH, Beschluss vom 26. Juli 2022 - XI ZR 483/21 -, juris; BGH…, Urteil vom 24. Juli 2007 - XI ZR 208/06 -, Rn. 17, juris).
Unter diesen Umständen fehle es an einem eigenständigen Willensentschluss des Geschäftsführers als Privatperson, vielmehr sei das abgegebene Garantieversprechen überwiegend dem Gewerbe zuzuordnen, das von dem Beklagten als wirtschaftlichem Eigentümer der Gesellschaft betrieben werde (BGH, Beschluss vom 26. Juli 2022 - XI ZR 483/21 -, juris).
Rn. 25 Die vorliegende Fallgestaltung ist nicht anders zu bewerten als diejenige, über die der Bundesgerichtshof im zitierten Beschluss vom 26. Juli 2022 - XI ZR 483/21 - zu befinden hatte.
- OLG Koblenz, 18.11.2025 - 9 VKl 1/24
Abhilfeklage nach dem Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz: Zulässigkeit einer …
Rn. 105 Offen bleiben kann, ob auch ein Gesellschafter und Geschäftsführer als Unternehmer zu werten sein kann, sofern er eine Mithaftung für eine Verbindlichkeit der Gesellschaft übernimmt und die Haftungsübernahme nicht auf einem eigenständigen Willensentschluss des Geschäftsführers als Privatperson beruht, sondern diese überwiegend dem Gewerbe zuzuordnen ist (vgl. hierzu BGH, Beschl. v. 26.7.2022 - XI ZR 483/21, ZIP 2022, 2168 = juris;… BGH, Urt. v. 24.7.2007 - XI ZR 208/06 Rz. 17, WM 2007, 1833 = juris; OLG Stuttgart WM 2025, 1147, 1148).Nur dann bedarf es der Abgrenzung, ob der Geschäftsführer als Verbraucher zu werten ist, weil das Halten eines Geschäftsanteils an einer GmbH der privaten Vermögensverwaltung zuzurechnen ist und die Anstellung als Geschäftsführer keine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit begründet (…vgl. BGH, Urt. v. 24.7.2007 - XI ZR 208/06 Rz. 16, WM 2007, 1833 = juris;… v. 28.6.2000 - VIII ZR 240/99 Rz. 36, WM 2000, 1632 = juris;… v. 5.6.1996 - VIII ZR 151/95 Rz. 19, WM 1996, 1258 = juris; OLG Stuttgart WM 2025, 1147, 1148), oder ob die Qualifikation des Geschäftsführers als Unternehmer gerechtfertigt sein kann, weil dieser als wirtschaftlicher Eigentümer der Gesellschaft ein eigenes Gewerbe betreibt, dem die im eigenen Namen entfaltete Tätigkeit zuzuordnen ist (BGH, Beschl. v. 26.7.2022 - XI ZR 483/21, ZIP 2022, 2168; OLG Stuttgart WM 2025, 1147, 1148).
- BGH, 10.03.2026 - XI ZR 132/24
Der darlehensfinanzierte Erwerb von Gesellschaftsanteilen
Rn. 29 c) Anders als in dem der Senatsentscheidung vom 26. Juli 2022 (XI ZR 483/21, BKR 2022, 717) zugrunde liegenden Fall (siehe auch OLG Stuttgart…, Urteil vom 29. April 2025 - 6 U 139/24, juris Rn. 25 f.) sind hier keine Anhaltspunkte ersichtlich, die Zweifel an einem eigenständigen Willensentschluss des Geschäftsführers als Privatperson (…vgl. Senatsurteil vom 24. Juli 2007 - XI ZR 208/06, WM 2007, 1833 Rn. 17) wecken könnten.
- LG Stuttgart, 04.02.2026 - 49 O 74/25
Zur Anwendbarkeit des Verbraucherdarlehensrechts auf den Schuldbeitritt von …
Der Schuldbeitritt durch einen Geschäftsführer kann als unternehmerisches Handeln im Sinne des § 14 BGB einzustufen sein, wenn die Haftungsübernahme nicht auf einem eigenständigen Willensentschluss des Geschäftsführers als Privatperson beruht (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Juli 2022 - XI ZR 483/21).Rn. 96 Nach langjähriger Rechtsprechung des BGH wurden regelmäßig auch Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, welche einer Schuld ihrer Gesellschaft beitraten, als Verbraucher angesehen (BGH…, Urteil vom 28. Juni 2000 - VIII ZR 240/99, Rn. 36; BGH, Urteil vom 25.02.1997 - XI ZR 49/96; BGH, Beschluss vom 26.07.2022, XI ZR 483/21).
Rn. 97 Nach einem neueren Urteil des BGH soll ein Geschäftsleiter als Unternehmer anzusehen sein, wenn der Erklärung des Gesellschafter-Geschäftsführers kein eigenständiger Willensentschluss als Privatperson zugrunde liege, die Verpflichtung vielmehr überwiegend dem Gewerbe zuzuordnen ist, das von dem Beklagten als wirtschaftlicher Eigentümer betrieben wird (BGH, Beschluss vom 26.07.2022, XI ZR 483/21).
- OLG München, 11.08.2025 - 19 U 3438/24
Darlehensverträge, Darlehensrückzahlungsanspruch, Darlehensvaluta, …
Die vom Beklagten abgegebene Willenserklärung auf Abschluss eines Darlehensvertrags war vielmehr überwiegend dem Gewerbe zuzuordnen, das von dem Beklagten als wirtschaftlicher Eigentümer der ... betrieben wird (vgl. auch BGH, Beschluss vom 26. Juli 2022 - XI ZR 483/21 -, juris). - LG Stuttgart, 14.02.2025 - 23 O 32/24 Auf ein von Verbrauchern abgegebenes Garantieversprechen sind die §§ 491 ff. BGB hingegen auch nicht analog anwendbar (BGH, Beschluss vom 26.07.2022 - XI ZR 483/21).
Die Verwaltung eigenen Vermögens stellt dabei grundsätzlich keine gewerbliche Tätigkeit dar, wobei die Verwaltung eigenen Vermögens auch dann grundsätzlich dem privaten Bereich zugerechnet wird, wenn es sich - wie hier - um die Anlage beträchtlichen Kapitals handelt (st. Rspr. BGH, Urteil vom 07.04.2021 - VIII ZR 49/19 m.w.N.; BGH, Beschluss vom 26.07.2022 - XI ZR 483/21; BGH, Urteil vom 23.10.2001 - XI ZR 63/01; BGH, Urteil vom 25.1.2011 - XI ZR 350/08; BGH, Urteil vom 20.02.2018 - XI ZR 445/17; BGH, Urteil vom 03.03.2020 - XI ZR 461/18).
- LG Hamburg, 04.04.2024 - 302 O 233/23 Auch ist zu sehen, dass der Bundesgerichtshof, der für eine richtlinienkonforme Auslegung oder Rechtsfortbildung des § 312 Abs. 1 BGB im Hinblick auf Bürgschaftsverträge keinen Raum sieht, da § 312 Abs. 1 BGB, soweit er eine Leistung eines Unternehmers als Gegenstand des Verbrauchervertrages voraussetze, der Richtlinie 2011/83/EU entspreche, in neuerer Zeit in seinem Beschluss vom 26.07.2022 - XI ZR 483/21 -, juris, auf seine Entscheidung vom 22.09.2020 verwiesen und hiermit deutlich gemacht hat, dass er bei dieser Einschätzung bleibt.
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