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   OLG Köln, 10.12.2003 - 2 U 135/03   

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https://dejure.org/2003,6288
OLG Köln, 10.12.2003 - 2 U 135/03 (https://dejure.org/2003,6288)
OLG Köln, Entscheidung vom 10.12.2003 - 2 U 135/03 (https://dejure.org/2003,6288)
OLG Köln, Entscheidung vom 10. Dezember 2003 - 2 U 135/03 (https://dejure.org/2003,6288)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    AnfG §§ 3 Abs. 1, Abs. 2, 11 A; InsO § 142

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gläubigerbenachteilligung bei einem Bargeschäft; Möglichkeit der erneuten Tatsachenfeststellung in der Berufungsinstanz; Umfang der Überprüfbarkeit einer Tatsachenfeststellung der Vorinstanz; Voraussetzung einer unmittelbaren Benachteiligung der Gläubiger durch ein ...

  • Judicialis

    ZPO § 286; ; ZPO § ... 522 Abs. 2; ; ZPO § 522 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2; ; ZPO § 522 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3; ; ZPO § 522 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 529; ; ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 1; ; AnfG § 2; ; AnfG § 3 a.F.; ; AnfG § 3 Abs. 1; ; AnfG § 3 Abs. 2; ; AnfG § 3 Abs. 2 Satz 2; ; AnfG § 11; ; AnfG § 11 Abs. 1; ; InsO § 133; ; InsO § 133 Abs. 1; ; InsO § 142

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AnfG § 3 Abs. 1, 2 § 11; InsO § 142
    Anfechtbarkeit eines Bargeschäfts

  • rechtsportal.de

    AnfG § 3 Abs. 1 §§ 2 11 ; InsO § 142
    Gläubigerbenachteiligung bei Bargeschäften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZInsO 2004, 452
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 03.03.1988 - IX ZR 11/87

    Anfechtung bei Veräußerung von Grundbesitz bei Führen der Veräußerung zu einer

    Auszug aus OLG Köln, 10.12.2003 - 2 U 135/03
    So hat auch der Bundesgerichtshof zu § 3 AnfG a.F. eine Veräußerung zu einem angemessenen Preis wegen mittelbarer Gläubigerbenachteilung nach dem Anfechtungsgesetz als anfechtbar angesehen, wenn der Erlös nicht mehr für die Gläubigerbefriedigung zur Verfügung steht (vgl. BGH NJW-RR 1988, 827 [828]).
  • LG München II, 13.03.2007 - 9 O 496/03

    Klage auf Zustimmung zur Löschung einer eingetragenen Sicherungshypothek;

    In solchen Fällen kann dann allenfalls noch eine Anfechtung wegen vorsätzlicher Gläubigerbenachteiligung gemäß § 3 Abs. 1 AnfG in Betracht kommen (vgl. OLGR Köln 2004, 240-242), da dort bereits eine nur mittelbare Benachteiligung ausreicht (vgl. Huber a.a.O. § 3 RdNrn. 17, 20).

    Auch wenn der in der Literatur teilweise vertretenen Ansicht, wonach beim Vorliegen eines Bargeschäfts eine Anfechtung nach dem AnfG schlechthin ausgeschlossen sein soll (vgl. Paulus in Kübler/Prütting, InsO, Band II Stand: September 2003, Anh I, § 3 AnfG, Rn. 3; Nerlich/Niehus, AnfG, 2000, § 3 Rn. 8 auch mit Nachweisen der Gegenauffassung), vorliegend nicht gefolgt werden kann, da es vielmehr näher liegt, bei einem Bargeschäft auch nach dem Anfechtungsgesetz eine Anfechtung bei Vorliegen der Voraussetzungen einer vorsätzlichen Gläubigerbenachteiligung gemäß § 3 Abs. 1 AnfG zuzulassen (vgl. näher hierzu OLG Köln vom 01.12.2003, 2 U 135/03 - www.[...].de; m.w.N.), kann dies - und damit insbesondere die Frage, ob es im Rahmen des "Bargeschäfts" im Sinne von § 142 InsO darauf ankommt, ob sich der im Gegenzug gegen den empfangenen Vermögenswert hingegebene Vermögenswert schneller "verflüchtigen" kann - vorliegend dahingestellt bleiben.

    Aber auch eine Anfechtung nach § 3 Abs. 1 AnfG (sog. Absichtsanfechtung), die insbesondere auch beim vorliegen eines "Bargeschäfts" im Sinne von § 142 InsO in Betracht kommen kann (vgl. OLG Köln vom 01.12.2003, 2 U 135/03 - www.[...].de; Huber a.a.O. § 3 RdNr. 17 und 47 m.w.N.), kommt vorliegend nicht in Betracht.

  • OLG Saarbrücken, 10.05.2011 - 4 U 297/10

    Anfechtung außerhalb der Insolvenz: Gläubigerbenachteiligung durch eine

    Insoweit ist zur Erzielung systemkonformer Ergebnisse die Regelung des § 142 letzter HS InsO bei der Rechtsanwendung von § 3 Abs. 1 InsO zu beachten: Es erschiene interessenwidrig, trotz deckungsgleicher Anfechtungstatbestände in AnfG und InsO den Erfolg der Anfechtung davon abhängig zu machen, ob ein Insolvenzverfahren eröffnet wird (Huber, aaO, § 3 Rdnr. 17; OLG Köln, ZInsO 2004, 452).
  • FG Hamburg, 04.10.2007 - 2 K 188/06

    Abgabenordnung: Zur Anfechtung wegen Gläubigerbenachteiligung gem. § 3 AnfG

    Der Senat folgt nicht der zum Teil vertretenen Meinung, dass Bargeschäfte i.S.v. § 142 InsO - um ein solches handelte es sich hier im Falle gleichwertigen Leistungsaustauschs - wegen Fehlens einer dem § 142 InsO entsprechenden Vorschrift im AnfG eine Anfechtung gem. § 3 AnfG insgesamt, also auch gem. § 3 Abs. 1 AnfG, ausschließen (Nerlich/Niehus § 3, 8; a.A. OLG Köln Urteil vom 10.12.2003 2 U 135/03, ZinsO 2004, 452; Huber Anfechtungsgesetz § 3 Rn. 17, 47).
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