Rechtsprechung
| LSG Hessen, 07.09.2001 - L 10 AL 681/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bemessung des Kaug-Anspruches
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Fulda, 31.03.1999 - S 1c AL 276/98
- SG Fulda, 31.03.1999 - S-1c/AL-276/98
- LSG Hessen, 07.09.2001 - L 10 AL 681/99
- BSG, 01.06.2002 - B 11 AL 90/01 R
- BSG, 25.06.2002 - B 11 AL 90/01 R
Papierfundstellen
- NZI 2002, 55
- ZInsO 2002, 548
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BSG, 27.09.1994 - 10 RAr 6/93
Arbeitsförderung - Konkursausfallgeld - Urlaubsabgeltung - Anschlusskonkurs - …
Auszug aus LSG Hessen, 07.09.2001 - L 10 AL 681/99
Zutreffend hat das SG im angefochtenen Urteil insofern ausgeführt, dass das Kaug nach dem Zweck des Gesetzes die Ansprüche auf Arbeitsentgelt sichern soll, die im Kaug-Zeitraum erarbeitet worden sind und dazu ausgeführt, dass nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts es darauf ankommt, dass eine Zuordnung der Forderung zum Kaug-Zeitraum rechtlich möglich ist und zwar unabhängig vom Zeitpunkt ihrer Entstehung oder ihrer Fälligkeit (BSG vom 27. September 1994 - 10 RAr 6/93 und Bundestagsdrucksache 7/1750, S. 12 zu § 141 b Abs. 1 AFG).
- LAG Hamm, 14.10.2004 - 4 Sa 1102/04
Ende der Amtszeit des Betriebsrats - Neubegründung der Arbeitsverhältnisse der …
Ob dieser Grundsatz auch dann gilt, wenn für die verabredeten Eigenkündigungen kein wichtiger Grund im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB vorliegt, etwa weil entweder die Lohn oder Gehaltsrückstände des Arbeitgebers noch nicht erheblich (siehe dazu BAG, Urt. v. 26.07.2001 - 8 AZR 739/00, BAGReport 2002, 107 = NZA 2002, 325 = ZInsO 2002, 548) oder aber die Lohn oder Gehaltszahlungen durch Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes gesichert (…LAG Hamm, Urt. v. 26.11.1998 - 4/19 Sa 1360/98, InVo 1999, 234 = ZInsO 1999, 363) sind oder wenn die Arbeitnehmer mit dem Hinweis auf eine geplante Betriebsveräußerung und Arbeitsplatzgarantien des Erwerbers veranlasst werden, ihre Arbeitsverhältnisse mit dem Betriebsveräußerer selbst fristlos zu kündigen, um dann mit dem Betriebserwerber neue Arbeitsverträge zu veränderten (meist schlechteren) Konditionen abschließen zu können (sog. Lemgoer Modell - Umgehung von § 613a BGB - siehe dazu BAG, Urt. v. 28.04.1987 - 3 AZR 75/86, AP Nr. 5 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung.
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