Rechtsprechung
| OLG Köln, 31.07.1997 - 16 Wx 78/97 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Verwirkung von Unterlassungsansprüchen unter Miteigentümern
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
WEG §§ 15, 14
Verwirkung von Unterlassungsansprüchen unter Miteigentümern - grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
§§ 15, 14 WEG
Verwirkung; Miteigentümer; Unterlassungsanspruch; Nutzung; Sondereigentum; Widerspruch; Teilungserklärung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG §§ 15, 14
Verwirkung von Unterlassungsanprüchen unter Miteigentümern - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verwirkung eines Anspruchs auf Unterlassung der zweckwidrigen Nutzung bestimmter dem Sondereigentum unterliegender Räume zu Wohnzwecken; Voraussetzungen der Verwirkung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- jurpage.net (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Köln, 04.09.1996 - 204 II 275/95
- LG Köln, 04.02.1997 - 29 T 258/96
- OLG Köln, 31.07.1997 - 16 Wx 78/97
Papierfundstellen
- ZMR 1998, 111
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (5)
- BayObLG, 19.07.1990 - BReg. 2 Z 61/90
Anspruch auf Unterlassen der Nutzung eines Speichers als Wohnung, obwohl das …
Auszug aus OLG Köln, 31.07.1997 - 16 Wx 78/97
Rn. 4 Ein Recht ist verwirkt, wenn der Berechtigte es längere Zeit hindurch nicht geltend gemacht hat und der Anspruchsgegner nach dem gesamten Verhalten des Berechtigten darauf vertrauen durfte, dieser werde sein Recht auch in Zukunft nicht geltend machen ( vgl. BayObLG, NJW-RR 1991, 1041; Senat, Beschluß vom 4. April 1997 - 16 Wx 35/97 - Beschluß vom 21. Februar 1997 - 16 Wx 8/97 - ). - OLG Köln, 24.01.1996 - 16 Wx 200/95
Voraussetzungen für Verwirkung eines Sondernutzungsrechts
Auszug aus OLG Köln, 31.07.1997 - 16 Wx 78/97
Ferner treten zu dem Zeitablauf vorliegend erhebliche Umstände hinzu, die das Vertrauen der Antragsgegner zu 2) und 3) in die weitere Nichtausübung des Rechts zu rechtfertigen vermögen ( vgl. Senat, Beschluß vom 24. Januar 1996 - 16 Wx 200/95 - ). - OLG Köln, 21.02.1997 - 16 Wx 8/97
Beseitigung einer über einer Terrasse errichteten Balkenkonstruktion bei …
Auszug aus OLG Köln, 31.07.1997 - 16 Wx 78/97
Rn. 4 Ein Recht ist verwirkt, wenn der Berechtigte es längere Zeit hindurch nicht geltend gemacht hat und der Anspruchsgegner nach dem gesamten Verhalten des Berechtigten darauf vertrauen durfte, dieser werde sein Recht auch in Zukunft nicht geltend machen ( vgl. BayObLG, NJW-RR 1991, 1041; Senat, Beschluß vom 4. April 1997 - 16 Wx 35/97 - Beschluß vom 21. Februar 1997 - 16 Wx 8/97 - ). - OLG Köln, 04.04.1997 - 16 Wx 35/97
Auszug aus OLG Köln, 31.07.1997 - 16 Wx 78/97
Rn. 4 Ein Recht ist verwirkt, wenn der Berechtigte es längere Zeit hindurch nicht geltend gemacht hat und der Anspruchsgegner nach dem gesamten Verhalten des Berechtigten darauf vertrauen durfte, dieser werde sein Recht auch in Zukunft nicht geltend machen ( vgl. BayObLG, NJW-RR 1991, 1041; Senat, Beschluß vom 4. April 1997 - 16 Wx 35/97 - Beschluß vom 21. Februar 1997 - 16 Wx 8/97 - ). - BGH, 27.04.1955 - IV ZB 33/55
Rechtsmittel
Auszug aus OLG Köln, 31.07.1997 - 16 Wx 78/97
Der Senat kann über den Antrag der Antragsteller vom 4. Juni 1996 selbst entscheiden, weil - wie oben ausgeführt worden ist - der Sachvortrag dafür hinreichend geklärt ist ( vgl. BGH, NJW 1955, 1070 ).
- OLG Düsseldorf, 09.02.2000 - 3 Wx 340/99
Zur Frage der Verwirkung eines Unterlassungsanspruchs im Falle zweckwidriger …
Die Rechtsprechung hat nämlich bislang ganz überwiegend nur das Verstreichenlassen längerer Zeiträume seit der Möglichkeit der Geltendmachung eines Rechts zum Anlass der Prüfung einer Verwirkung genommen (z.B. 26 Jahre - BayObLG WuM 1993, 558; 20 Jahre - BayObLG WE 1997, 76; 16 Jahre - BayObLG NJW-RR 1991, 1041; OLG Köln ZMR 1998, 111; 14 Jahre, Senatsbeschluss vom 13.12.1999 (3 Wx 326/99) und 10 Jahre BayObLG … - OLG Köln, 27.11.2002 - 16 Wx 226/02
Wohnungseigentum - Nutzung von Büroräumen im Keller als Wohnräume
Das Landgericht hat unter Beachtung der Rechtsprechung des Senats mit Recht ausgeführt, dass allein der Ablauf der längeren widerspruchslosen Zeitspanne für eine Verwirkung nicht ausreicht, sondern zu dieser Untätigkeitsdauer ein Verhalten des Berechtigten (Umstandsmoment) hinzukommen muss, das bei dem Anspruchsgegner das Vertrauen begründet hat, der Berechtigte werde auch in Zukunft seinen Anspruch nicht geltendmachen (vgl. etwa Senatsbeschluss vom 31.7.97 - 16 Wx 78/97 = ZMR 98, 111 - mehr als 16-jährige Nutzung eines Teileigentums zu Wohnzwecken;… ebenso OLG Düsseldorf und BayObLG jeweils aaO mwN). - OLG Düsseldorf, 28.03.2003 - 3 Wx 50/03
Wohnungseigentum: Verwirkung des Anspruchs Anspruch auf Unterlassung der Nutzung …
Zwar hat die Rechtsprechung bisher ganz überwiegend nur das Verstreichenlassen längerer Zeiträume seit der Möglichkeit der Geltendmachung eines Rechts zum Anlass der Prüfung einer Verwirkung genommen (z. B. 26 Jahre - BayObLG in WM 1993, 558; 20 Jahre - BayObLG WE 1997, 76; 16 Jahre OLG Köln ZMR 1998, 111; 10 Jahre BayObLG … - BayObLG, 01.09.2004 - 2Z BR 101/04
Zweckwidrige Nutzung eines Hobbyraumes als eigenständige Wohnung
Ein Recht ist verwirkt, wenn der Berechtigte es längere Zeit hindurch nicht geltend gemacht hat und der Anspruchsgegner nach dem gesamten Verhalten des Berechtigten darauf vertrauen durfte, dieser werde sein Recht auch in Zukunft nicht geltend machen (BayObLG NZM 2000, 44; OLG Köln ZMR 1998, 111;… Palandt/Heinrichs BGB 63. Aufl. § 242 Rn. 87). - OLG Köln, 18.11.1998 - 16 Wx 169/98
Beginn der Rechtsmittelfrist bei verkündeten Beschlüssen
Es liegt hier nämlich der Sonderfall einer Wohngeldklage vor, bei der in Abweichung von dem Grundsatz, dass im WEG-Verfahren die Beteiligten ihre außergerichtlichen Kosten selbst zu tragen haben, nach allgemeiner Meinung und ständiger Rechtsprechung des Senats regelmäßig eine entsprechende Anwendung zivilprozessualer Erstattungsgrundsätze angezeigt ist (…vgl. z. B. Bärmann/Pick/Merle a.a.O. § 47 Rdn. 35;… Weitnauer/Hauger a.a.O. § 8 Rdn. 8; Senatsbeschlüsse vom 27.01.1997 - 16 Wx 134/96 u. 24.05.98 - 16 Wx 78/97).
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 27.08.1997 - 16 Wx 86/97 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Faktische Eigentümergemeinschaft
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
WEG § 10; FAKTISCHE EIGENTÜMERGEMEINSCHAFT
- grundeigentum-verlag.de
WEG § 10
Auflassungsvormerkung; Anwartschaftsrecht; Faktische Eigentümergemeinschaft; Anwartschaftsberechtigte - rechtsportal.de
WEG § 10
Faktische Eigentümergemeinschaft - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Anspruch auf Beseitigung eingebauter Dachfenster von Inhabern einer Auflassungvormerkung gegen andere Wohnungseigentümer nach den §§ 1004 Abs. 1 BGB, 15 Abs. 3 Wohnungseigentumsgesetz (WEG); Anwendbarkeit der Normen des Wohnungseigentümergesetzes für Personen mit für sie ...
Verfahrensgang
- LG Köln, 20.02.1997 - 29 T 44/96
- OLG Köln, 27.08.1997 - 16 Wx 86/97
Papierfundstellen
- NJW-RR 1998, 518
- NZM 1998, 199
- ZMR 1998, 111
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BayObLG, 11.09.1985 - BReg. 2 Z 63/85
Anspruch auf Entfernung einer Markise gegen einen Wohnungseigentümer einer …
Auszug aus OLG Köln, 27.08.1997 - 16 Wx 86/97
Für die entsprechende Anwendung der Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes genügt insofern nach einhelliger Auffassung (BGH NJW-RR 1987, 1036; BayObLG NJW-RR 1986, 178;… Weitnauer, WEG, 8 Auflage, Anhang zu § 10 Rn. 1 mit weiteren Nachweisen), daß die Anwartschaftsrechtsinhaber die Wohnungseigentumsanlage in Besitz genommen haben.Darunter fallen alle Veränderungen des vorhandenen Gebäudes, die von dem im Aufteilungsplan vorgesehenen Zustand abweichen und eine gegenständliche Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums bewirken, die über die ordnungsgemäße Instandsetzung oder Instandhaltung hinaus geht (BayObLG NJW-RR 1986, 178 mwNw.).
- BGH, 11.12.1986 - V ZB 5/86
Abgabe einer Teilungserklärung zwecks Bildung von Wohnungseigentum - …
Auszug aus OLG Köln, 27.08.1997 - 16 Wx 86/97
Für die entsprechende Anwendung der Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes genügt insofern nach einhelliger Auffassung (BGH NJW-RR 1987, 1036; BayObLG NJW-RR 1986, 178;… Weitnauer, WEG, 8 Auflage, Anhang zu § 10 Rn. 1 mit weiteren Nachweisen), daß die Anwartschaftsrechtsinhaber die Wohnungseigentumsanlage in Besitz genommen haben. - KG, 10.02.1992 - 24 W 402/91
Auszug aus OLG Köln, 27.08.1997 - 16 Wx 86/97
Für die Annahme eines Nachteils im Sinne des § 14 Abs. 1 Nr. 1 WEG genügt nach allgemeiner Meinung (BayObLG WM 1991, 53 (54); KG NJW-RR 1992 1232 OLG Karlsruhe ZMR 1985, 209 (210)), die Beeinträchtigung des optischen Gesamteindrucks des Gebäudes.
- OLG Köln, 28.01.1999 - 16 Wx 3/99
Haftung des werdenden Wohnungseigentümers
Mit der Invollzugsetzung der tatsächlichen Wohnungseigentümergemeinschaft endete die faktische Wohnungseigentümergemeinschaft, die bis dahin bestanden haben mag (zur Entstehung der faktischen Eigentümergemeinschaft vgl. die Entscheidung des Senats vom 27.08.1997 - 16 Wx 86/97 -, NZM 1998, 199). - OLG Köln, 16.04.1999 - 16 Wx 8/99
Faktische Wohnungseigentümergemeinschaft
Nach der Rechtsprechung des Senats ist zu Gunsten und zu Lasten des Käufers eines Wohnungseigentumsrechts eine antizipierte Anwendung sowohl der §§ 43 ff WEG wie auch insbesondere der §§ 14 Nr. 1, 15 Abs. 3 und 22 Abs. 1 WEG auf seine Rechtsverhältnisse gerechtfertigt, sobald dieser Mitglied zumindest einer solchen faktischen Eigentümergemeinschaft geworden ist ( Senat NZM 98, 199; ebenso OLGReport BayObLG 98, 1o; OLG Frankfurt DWE 98, 43;… Palandt/Bassenge BGB Überblick zum WEG Rdnr. 6). - OLG Köln, 23.04.1999 - 16 Wx 54/99
Ausschluss eines Wohnungseigentümers vom Stimmrecht in der …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist im Fall der Begründung von Wohnungseigentum durch Grundstücksteilung nach § 8 WEG das Vorliegen einer werdenden bzw. faktischen Wohnungseigentümergemeinschaft und damit die Anwendbarkeit der Vorschriften des WEG für und gegen den Erwerber einer Eigentumswohnung anzuerkennen, wenn dessen Übereignungsanspruch durch Eintragung einer Auflassungsvormerkung gesichert und diesem der Besitz an der Wohnung übertragen ist ( vgl. z.B. NZM 98, 199 = NJW-RR 98, 518; BayObLG WE 98, 157 = FGPrax 98, 98, 17; NJW-RR 97, 1443; Merle WE 98, 16o; zweifelnd SaarlOLG WE 98, 314).
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