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Rechtsprechung
   BayObLG, 18.05.1998 - 2Z BR 51/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,6700
BayObLG, 18.05.1998 - 2Z BR 51/98 (https://dejure.org/1998,6700)
BayObLG, Entscheidung vom 18.05.1998 - 2Z BR 51/98 (https://dejure.org/1998,6700)
BayObLG, Entscheidung vom 18. Mai 1998 - 2Z BR 51/98 (https://dejure.org/1998,6700)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    WEG §§ 23, 25
    Nichtbeschluß; Beschluß; Versammlungsniederschrift; Nichtigkeit; Eigentümerbeschluß

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 23 Abs. 4, § 25
    Beurteilung von Beschluss und Nichtbeschluss bei Abstimmungen von Wohnungseigentümern

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Maßgebliche Umstände für die Beurteilung des Vorliegens eines Beschlusses i.R.e. Wohnungseigentümerversammlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.is (Leitsatz)

    WEG - Niederschrift von Beschlüssen - Versammlungsniederschrift

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 1998, 917
  • ZMR 1998, 643
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 13.02.1997 - 2Z BR 115/96

    Zustimmung aller Wohnungseigentümer zum Umbau einer Waschküche in …

    Auszug aus BayObLG, 18.05.1998 - 2Z BR 51/98
    Können dagegen nach den Umständen des Einzelfalles für alle Beteiligten keine Zweifel daran bestehen, daß der Antrag wegen Nichterreichens der erforderlichen Stimmenzahl abgelehnt wurde und ein Beschluß mithin nicht zustande gekommen ist, bedarf es nicht der Anfechtung nach § 23 Abs. 4 , § 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG (BayObLG WuM 1997, 344 m.w.N.).

    Es können allerdings auch Begleitumstände herangezogen werden, die in der Versammlungsniederschrift zum Ausdruck gekommen sind (BayObLG WuM 1997, 344 ).

  • BayObLG, 24.07.1997 - 2Z BR 49/97

    Mitwirkende bei Umwandlung von Teileigentums in Wohnungseigentum - Rechtsstellung …

    Auszug aus BayObLG, 18.05.1998 - 2Z BR 51/98
    (3) Für das vorliegende Verfahren kann es auf sich beruhen, ob die Umwandlung von Teileigentum in Wohnungseigentum im Sinn einer materiellen Änderung der Zweckbestimmung als Regelung mit Vereinbarungscharakter anzusehen und damit nach § 1 e GO mit einer 3/4 Mehrheit vorgenommen werden kann oder ob die Änderung der Zweckbestimmung eine Änderung des dinglichen Rechtsaktes durch sämtliche Wohnungseigentümer und eine Eintragung in das Grundbuch (§§ 877, 873 BGB ) erfordert (vgl. dazu im einzelnen BayObLGZ 1997, 233/236).
  • KG, 06.06.1990 - 24 W 1227/90

    Feststellung des Zustandekommens bzw. Nichtzustandekommens von …

    Auszug aus BayObLG, 18.05.1998 - 2Z BR 51/98
    Zutreffend ist das Landgericht davon ausgegangen, daß für die Frage, ob ein Beschluß oder ein Nichtbeschluß vorliegt, der Feststellung des Verwalters in der Versammlung oder in der Versammlungsniederschrift allein keine konstitutive Bedeutung zukommt (BayObLG 1984, 213/216; KG OLGZ 90, 421/423).
  • KG, 18.03.1992 - 24 W 6007/91

    Abgrenzung zwischen Mehrheitsbeschluß und Probeabstimmung zur Erforschung des …

    Auszug aus BayObLG, 18.05.1998 - 2Z BR 51/98
    (1) Unterstellt man mit dem Landgericht, für die Annahme des Antrags sei ein einstimmiger Beschluß im Sinn der Allstimmigkeit erforderlich gewesen, dann bedarf es grundsätzlich einer sorgfältigen Prüfung, ob die Wohnungseigentümer nach den Vorgaben des Versammlungsleiters mit dem Bewußtsein in die Abstimmung gegangen sind, daß ein Beschluß nur bei allstimmiger Zustimmung zustande komme (vgl. KG NJW-RR 1992, 720 f.).
  • BayObLG, 07.02.2002 - 2Z BR 161/01

    Zustellungsvertretung der Wohnungseigentümer bei Streit über Wirksamkeit des …

    Soweit der erkennende Senat in derartigen Fällen bisher von einem Nichtbeschluss ausgegangen ist (z.B. ZMR 1998, 643; zuletzt noch Beschluss vom 19.9.2001, 2Z BR 106/01 = ZfIR 2001, 1006), wird an dieser Rechtsprechung nicht mehr festgehalten.
  • BayObLG, 12.07.2001 - 2Z BR 139/00

    Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Aufnahme von Punkten in die Tagesordnung …

    Der Feststellung des Verwalters in der Versammlung oder der Versammlungsniederschrift kommt nach der Rechtsprechung des Senats keine konstitutive Bedeutung zu (BayObLG ZMR 1998, 643/644).
  • OLG Düsseldorf, 09.09.2004 - 3 Wx 185/04

    Zu den in einer Teilungserklärung festgelegten Verpflichtungen eines …

    Die Auslegung von Wohnungseigentümerbeschlüssen ist Sache des Tatrichters (vgl. BayObLG ZMR 1998, 643, 644; OLG Düsseldorf FG-Prax 1995, 192; KG ZMR 1996, 279).
  • OLG Düsseldorf, 03.04.2000 - 3 Wx 465/99

    Anforderungen an die Feststellung eines Mehrheitsbeschlusses in der …

    Liegt somit ein Beschluß der Wohnungseigentümer für eine erneute Bestellung der Beteiligten zu 36) schon mangels einer entsprechenden mehrheitlichen Willensäußerung der Wohnungseigentümer nicht vor - was der Versammlungsleiter in der Versammlung selbst verkündet hat -, so kann die in Rechtsprechung und Literatur umstrittene Frage (…vgl. Bärmann/ Seuss, Praxis des Wohnungseigentums, 4. Aufl., Seite 554;… Staudinger/Bub BGB 12. Aufl., Rn. 165 ff. zu § 23 WEG m.w.N.;… Staudinger-Wenzel § 43 WEG Rn. 36;… Bärmann/Pick/Merle § 23. Rn. 36; OLG Hamm OLGZ 1979, 296 f.; OLGZ 1990, 180, 183; BayObLG ZMR 1998, 643; WE 1998, 511; DWE 1999, 35), ob es für das Zustandekommen eines Beschlusses auf die tatsächlich vorhandene Mehrheit der Stimmen oder auf die gegenteilige Feststellung und Verkündung des Abstimmungsergebnisses (und seine Protokollierung in der Niederschrift) ankommt, dahinstehen, denn einer der Feststellung und Verkündung des Abstimmungsergebnisses in der Versammlung der Wohnungseigentümer widersprechende "Protokollierung" kann jedenfalls keine konstitutive Wirkung für das Zustandekommen eines Beschlusses beigemessen werden.
  • BayObLG, 25.05.1999 - 2Z BR 25/99

    Zum Beschluss des Versammlungsleiter, die Stimmen eines Eigentümers wegen …

    Nach der Rechtsprechung des Senats kommt der Feststellung des Versammlungsleiters in der Versammlungsniederschrift, daß ein Antrag abgelehnt oder angenommen worden sei, grundsätzlich keine ausschlaggebende Bedeutung zu (vgl. BayObLGZ 1984, 213/216 f. und 1995, 407/410; BayObLG WuM 1998, 684 f. und 1999, 125).
  • BayObLG, 14.12.2000 - 2Z BR 114/00

    Anspruch auf eine den ursprünglichen Bauplänen entsprechende bauliche Veränderung

    Daran ändert die in der Niederschrift über die Eigentümerversammlung enthaltene Meinungsäußerung des Verwalters, ein Beschluss sei nicht zustande gekommen, nichts (BayObLG NZM 1998, 917).
  • BayObLG, 25.11.1998 - 2Z BR 98/98

    Anspruch auf erstmalige Herstellung eines ordnungsmäßigen Zustands des …

    Das Rechtsbeschwerdegericht kann die hierzu getroffenen Feststellungen nur beschränkt, nämlich auf Rechtsfehler nachprüfen (BayObLG ZMR 1998, 643/644 und WuM 1997, 344 m.w.N.).
  • BayObLG, 10.06.1998 - 2Z BR 67/98

    Ermittlung des Vorliegens eines Eigentümerbeschlusses oder Eines …

    Nach diesen Grundsätzen, die der Senat zuletzt im Beschluß vom 18.5.1998 (2Z BR 51/98) bestätigt hat, ist die sofortige Beschwerde vom Landgericht im Ergebnis zu Recht für im wesentlichen unbegründet erachtet worden.
  • BayObLG, 15.10.1998 - 2Z BR 126/98

    Für die Beschlussfassung erforderliche Mehrheit

    Können dagegen nach den Umständen des Einzelfalles für alle Beteiligten keine Zweifel daran bestehen, daß der Antrag wegen Nichterreichens der erforderlichen Stimmenzahl abgelehnt wurde und ein Beschluß mithin nicht zustande gekommen ist, bedarf es nicht der Anfechtung nach § 23 Abs. 4 , § 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG (BayObLG WuM 1997, 344 m.w.N.; BayObLG ZMR 1998, 643).
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