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Rechtsprechung
   BayObLG, 09.12.1999 - 2Z BR 172/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,7780
BayObLG, 09.12.1999 - 2Z BR 172/99 (https://dejure.org/1999,7780)
BayObLG, Entscheidung vom 09.12.1999 - 2Z BR 172/99 (https://dejure.org/1999,7780)
BayObLG, Entscheidung vom 09. Dezember 1999 - 2Z BR 172/99 (https://dejure.org/1999,7780)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 43; ZPO § 319, § 567 Abs. 3
    Rechtsmittel gegen die Berichtigung einer offenbaren Unrichtigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2000, 348
  • ZMR 2000, 236
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.02.1989 - V ZB 25/88

    Anfechtung von Berichtigungsbeschlüssen im Wohnungseigentumsverfahren

    Auszug aus BayObLG, 09.12.1999 - 2Z BR 172/99
    Die Statthaftigkeit von Rechtsmitteln gegen einen solchen Beschluß richtet sich ebenfalls nach den Bestimmungen der Zivilprozeßordnung (BGHZ 106, 370 ff.; BayObLG WÜM 1989, 104).
  • BGH, 22.03.1990 - I ZB 14/89

    Berichtigung eines Urteilsauspruchs - Unrichtigkeit - Mündliche Verhandlung - …

    Auszug aus BayObLG, 09.12.1999 - 2Z BR 172/99
    Die Bestimmung des § 319 ZPO ist hier nicht aufgeführt; die Beschwerde gegen einen Berichtigungsbeschluß des Landgerichts ist somit trotz § 319 Abs. 3 Halbsatz 1 nicht statthaft (vgl. auch BGH,NJW-RR 1990, 893;… Thomas/Putzo ZPO 22. Aufl. § 319 Rn. 9).
  • BayObLG, 04.12.1991 - ZGS 1/91
    Auszug aus BayObLG, 09.12.1999 - 2Z BR 172/99
    Es gilt hier nichts anderes als in anderen Fällen, in denen zur Schließung von Regelungslücken im Wohnungseigentumsverfahren Vorschriften der Zivilprozeßordnung entsprechend herangezogen werden (vgl. BayObLGZ 19 65, 137/139 zu § 320 ZPO ; BayObLG WuM 1993, 768 und WE 1995, 346 zu § 252 ZPO ; BayObLGZ 1991, 414/416 zur Versagung der Prozeßkostenhilfe).
  • BayObLG, 09.05.1985 - BReg. 1 Z 31/85
    Auszug aus BayObLG, 09.12.1999 - 2Z BR 172/99
    In Wohnungseigentumssachen kann ein Beschluß wegen offenbarer Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit in entsprechender Anwendung des § 319 ZPO berichtigt werden (BayObLGZ 1985, 184/187 m.w.N.; Senatsbeschluß vom 4.9.1986, BReg 2Z 85/86).
  • BayObLG, 13.02.2003 - 2Z BR 16/03

    Sofortige weitere Beschwerde gegen Berichtigungsbeschluss nach Zulassung

    Dies betrifft nicht nur die Vorschrift des § 319 Abs. 3 ZPO , sondern auch die allgemeinen Bestimmungen über die Statthaftigkeit von Beschwerden (BayObLG NZM 2000, 348 m. w. N.).
  • BayObLG, 05.07.2001 - 2Z BR 104/01

    Rechtsmittel gegen Berichtigungsbeschluss eines Landgerichts

    Für die Anfechtbarkeit derartiger Entscheidungen gelten ebenfalls die Vorschriften der Zivilprozessordnung entsprechend (BGHZ 106, 370; BayObLG WuM 1998, 120; ZMR 2000, 236).
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