Rechtsprechung
| OLG Zweibrücken, 23.02.2001 - 3 W 39/01 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
WEG § 3 Abs. 2; ; WEG § 4; ; WEG § 7 Abs. 4 Nr. 2; ; BGB § 873; ; BGB § 925; ; BGB § 313
- Deutsches Notarinstitut
WEG § 3 Abs. 2, 4, § 7 Abs. 4 Nr. 2; BGB §§ 873, 925, 313
Abgeschlossenheitsbescheinigung bei Übertragung von - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Grenzänderung bei Übertragung von Sondereigentum - neuer Aufteilungsplan - Bescheinigung über Abgeschlossenheit - Bad ohne WC
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Sondereigentum: Übertragung, Abgeschlossenheitsbescheinigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)
WEG § 3 Abs. 2, 4, § 7 Abs. 4 Nr. 2; BGB §§ 873, 925, 313
Abgeschlossenheitsbescheinigung bei Übertragung von Sondereigentum - Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Abgeschlossenheit bei SE-Veränderung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Sondereigentum; Abgeschlossenheitsbescheinigung; Aufteilungsplan; Abgeschlossenheit; Wohneinheit; Wohnraum; Wohnungseigentum; Wohnung
Verfahrensgang
- LG Frankenthal, 02.01.2001 - 5 T 130/00
- OLG Zweibrücken, 23.02.2001 - 3 W 39/01
Papierfundstellen
- FGPrax 2001, 105
- ZMR 2001, 663
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (8)
- BayObLG, 24.02.1994 - 2Z BR 122/93
Vorlage von Aufteilungsplan (Unterteilungsplan) und …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.02.2001 - 3 W 39/01
Verändern sich die Grenzen des Sondereigentums bedarf es jedoch, wie im Fall der Unterteilung (vgl. dazu BayObLG NJW-RR 1994, 716 m.w.N.), der Vorlage eines neuen bestätigten Aufteilungsplans sowie einer Bescheinigung der Baubehörde über die Abgeschlossenheit der neu gebildeten Einheiten (Rapp, MittBayNot. 1996, 344, 348; Hauger, WE 1991, 66, 67; Bauer/von Oefele, GBO AT V 346).Dabei ist die Abgeschlossenheitsbescheinigung zwingende Eintragungsvoraussetzung; fehlt sie, so darf Wohnungseigentum durch das Grundbuchamt nicht begründet werden (vgl. BayObLGZ 1990, 168, 170f. sowie NJW-RR 1994, 716;… Hauger aaO).
Jedenfalls könnte die ursprüngliche Bescheinigung mit Aufteilungsplan nur dann zum Nachweis herangezogen werden, wenn bezüglich der verbleibenden Wohnung Nr. 2 keine Änderung eingetreten wäre (vgl. zur Auswirkung etwaiger Änderungen tatsächlicher Zustände BayObLG NJW-RR 1994, 716).
- BGH, 21.12.2000 - V ZB 45/00
Eintritt eines nicht hinnehmbaren Nachteils durch Durchbruch einer tragenden Wand
Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.02.2001 - 3 W 39/01
Wie im Fall der Vereinigung mehrerer Wohnungen (vgl. dazu BayObLG ZMR 1999, 266, 267 und ZMR 2000, 468, 469; KG NJW-RR 1989, 1360, 1361; zuletzt BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2000 - V ZB 45/00 -) ist es nicht erforderlich, dass die vom neu gebildeten einheitlichen Sondereigentum erfassten Räume eine in sich abgeschlossene Gesamtwohnung bilden. - BayObLG, 23.03.2000 - 2Z BR 167/99
Erfordniss der Zustimmung anderer Wohnungseigentümer bei Zusammenlegung, …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.02.2001 - 3 W 39/01
Wie im Fall der Vereinigung mehrerer Wohnungen (vgl. dazu BayObLG ZMR 1999, 266, 267 und ZMR 2000, 468, 469; KG NJW-RR 1989, 1360, 1361; zuletzt BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2000 - V ZB 45/00 -) ist es nicht erforderlich, dass die vom neu gebildeten einheitlichen Sondereigentum erfassten Räume eine in sich abgeschlossene Gesamtwohnung bilden.
- BayObLG, 20.06.1990 - BReg. 2 Z 37/90
Kraftloserklärung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung
Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.02.2001 - 3 W 39/01
Dabei ist die Abgeschlossenheitsbescheinigung zwingende Eintragungsvoraussetzung; fehlt sie, so darf Wohnungseigentum durch das Grundbuchamt nicht begründet werden (vgl. BayObLGZ 1990, 168, 170f. sowie NJW-RR 1994, 716;… Hauger aaO). - KG, 27.06.1989 - 1 W 2309/89
Vereinigung; Zusammenlegung; Wohnungseigentum; Wohnungseigentumsrechte; …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.02.2001 - 3 W 39/01
Wie im Fall der Vereinigung mehrerer Wohnungen (vgl. dazu BayObLG ZMR 1999, 266, 267 und ZMR 2000, 468, 469; KG NJW-RR 1989, 1360, 1361; zuletzt BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2000 - V ZB 45/00 -) ist es nicht erforderlich, dass die vom neu gebildeten einheitlichen Sondereigentum erfassten Räume eine in sich abgeschlossene Gesamtwohnung bilden. - OLG Düsseldorf, 15.09.1997 - 3 Wx 313/97
Voraussetzungen der Abgeschlossenheit; Feststellung durch das Grundbuchamt
Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.02.2001 - 3 W 39/01
Denn als abgeschlossen gelten Wohnungen bei Vorhandensein der übrigen Voraussetzungen nur, wenn das WC innerhalb der Wohnung liegt (vgl. unter Hinweis auf Nr. 5 a Satz 3 AVA OLG Düsseldorf ZMR 1997, 662, 664). - OLG Celle, 29.03.1974 - 4 Wx 2/74
Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde; …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.02.2001 - 3 W 39/01
Grund dafür ist, dass durch die Übertragung hinsichtlich der Aufteilung der einzelnen Räume keine Unklarheit geschaffen wird (vgl. OLG Celle DNotZ 1975, 42, 44). - BayObLG, 02.02.1984 - BReg. 2 Z 125/83
Zum Austausch des Sondereigentums unter Beibehaltung des jeweiligen …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.02.2001 - 3 W 39/01
Dazu bedarf es, wie in Rechtsprechung und Literatur allgemein anerkannt ist (vgl. BayObLG DNotZ 1984, 381, 382 f;… Haegele/Schöner/Stöber, Grundbuchrecht 11. Aufl. Rdnr. 2968;… Bärmann/Pick, WEG 8. Aufl. § 6 Rdnr. 4;… Weitnauer, WEG 8. Aufl. § 6 Rdnr. 4 jew. m.w.N.), weder einer gleichzeitigen Änderung der jeweiligen Miteigentumsanteile noch einer Mitwirkung der übrigen Wohnungseigentümer.
- OLG München, 13.08.2010 - 34 Wx 105/10
Wohnungseigentum: Geänderter Aufteilungsplan für den grundbuchamtlichen Vollzug …
Dies erfordert keinen geänderten Aufteilungsplan, wenn Keller- oder Garagenräume ausgetauscht werden (vgl. auch OLG Zweibrücken MittBayNot 2001, 318 f.). - OLG München, 06.06.2017 - 34 Wx 440/16
Änderung des Sondereigentums durch Übertragung einzelner Räume
2 Z 125/83">BayObLGZ 1984, 10/13; Senat vom 30.7.2008, 34 Wx 49/08 = Rpfleger 2009, 20; OLG Zweibrücken FGPrax 2001, 105; OLG Köln FGPrax 2007, 19; Schneider in Riecke/Schmid § 6 Rn. 12, § 7 Rn. 268; Bärmann WEG 13. Aufl. § 2 Rn. 116, § 6 Rn. 6; Jennißen WEG 5. Aufl. § 6 Rn. 22; Demharter Anhang zu § 3 Rn. 62 und 87; Schöner/Stöber Rn. 2968; Hügel/Kral WEG Rn. 139; Röll Rpfleger 1976; auch Elzer/Schneider in Riecke/Schmid § 3 Rn. 12 ff.).Rn. 25 b) Zur Wirksamkeit einer solchen Verfügung ist die Mitwirkung der übrigen Wohnungs- und Teileigentümer nach dem Gesetz nicht erforderlich (Senat vom 30.7.2008, 34 Wx 49/08 = Rpfleger 2009, 20; OLG Zweibrücken FGPrax 2001, 105; OLG Köln FGPrax 2007, 19;… Bärmann § 2 Rn. 117;… Demharter Anhang zu § 3 Rn. 63 und 87;… Hügel/Kral WEG Rn. 139;… Meikel/Morvilius Einl B Rn. 218; Röll Rpfleger 1976, 283/285).
- OLG Frankfurt, 07.04.2011 - 20 W 156/11
Grundbuch: Abgeschlossenheitsbescheinigung als Eintragungsvoraussetzung
Das Grundbuchamt hat keine Ermittlungen darüber anzustellen, ob die technischen Voraussetzungen für die Richtigkeit vorliegen, sondern offenbare Irrtümer und Abweichungen zu beanstanden (…vgl. Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 14. Aufl., Rz. 2856;… Bauer/von Oefele, a.a.O., Rz. V 223; OLG Zweibrücken, FGPrax 2001, 105, zitiert nach juris).Das Abgeschlossenheitserfordernis des § 3 Abs. 2 WEG hat dabei den Sinn, die Eigentums- und Benutzungsverhältnisse innerhalb des in Wohnungseigentum aufgeteilten Gebäudes klar zu stellen und langwierige und kostenintensive Streitigkeiten vorzubeugen, die sich aus einer Unklarheit dieser Beziehungen in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht innerhalb eines Gebäudes ergeben können (vgl. dazu OLG Zweibrücken, FGPrax 2001, 105).
- OLG Köln, 31.07.2006 - 16 Wx 98/06
Tausch einzelner Räume des Sondereigentums
Dazu bedarf es weder einer gleichzeitigen Änderung der jeweiligen Miteigentumsanteile noch einer Mitwirkung der übrigen Wohnungseigentümer (vgl. OLG Zweibrücken, ZMR 2001, 663 f.; BayOblG ZMR 2000, 468 ff.;… Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Auflage, § 6 Randziffer 4;… Staudinger-Rapp, WEG, 13. Auflage, § 6 Randziffer 19 ff., 21). - OLG München, 24.09.2018 - 34 Wx 194/18
Inhaltsänderung des Sondereigentums durch Änderungsvermerk im Bestandsverzeichnis
Rn. 11 Dass kein geänderter Aufteilungsplan und keine neue Abgeschlossenheitsbescheinigung vorzulegen sind, wenn die Änderung einen von vornherein in sich abgeschlossenen Raum betrifft, dessen Übertragung keine Unklarheit im Hinblick auf die Grenzen des Sondereigentums (Identifikation der im Sondereigentum stehenden Räume) und die Abgeschlossenheit der neuen Einheiten bewirkt, entspricht allgemeiner Meinung (vgl. nur Senat vom 13.8.2010, 34 Wx 105/10 = MittBayNot 2011, 229; OLG Celle DNotZ 1975, 42/44; OLG Zweibrücken MittBayNot 2001, 318;… Schöner/Stöber Grundbuchrecht 15. Aufl. Rn. 2968;… Schneider in Bauer/Schaub AT E Rn. 348;… Staudinger/Rapp BGB [2018] § 6 WEG Rn. 19 und § 7 WEG Rn. 21;… Riecke/Schmid WEG § 7 Rn. 91;… Timme/Kral WEG 2. Aufl. § 7 Rn. 61). - OLG München, 27.05.2011 - 34 Wx 161/10
Grundbucheintragung: Erfordernis einer Abgeschlossenheitsbescheinigung bei …
Einer der Fälle, in denen ausnahmsweise eine Abgeschlossenheitsbescheinigung vor der Unterteilung nicht verlangt werden kann (vgl. z. B. OLG Zweibrücken ZMR 2001, 663;… Schneider in Riecke/Schmid 3. Aufl. § 7 Rn. 249), liegt ersichtlich nicht vor. - OLG München, 30.07.2008 - 34 Wx 49/08
Grundbucheintragung: Anspruch des Eigentümers zweier Wohnungen auf Zuschreibung …
Verneint wird dies bei der Übertragung eines in sich abgeschlossenen Raums, etwa einer Garage oder eines Kellers (vgl. OLG Zweibrücken FGPrax 2001, 105/106; OLG Celle DNotZ 1975, 42/44;… ferner Schöner/Stöber Grundbuchrecht Rn. 2851 bei Rn. 3 m.w.N.).
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