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Rechtsprechung
   BayObLG, 06.02.2003 - 2Z BR 111/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,10539
BayObLG, 06.02.2003 - 2Z BR 111/02 (https://dejure.org/2003,10539)
BayObLG, Entscheidung vom 06.02.2003 - 2Z BR 111/02 (https://dejure.org/2003,10539)
BayObLG, Entscheidung vom 06. Februar 2003 - 2Z BR 111/02 (https://dejure.org/2003,10539)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    GBO § 53; AGBG § 1 Abs. 1; § 10 Nr. 4; § 9 (§ 305 Abs. 1, § 308 Nr. 4, § 307 BGB n.F.)
    Änderungsvollmacht für Bauträger

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verkäufervollmacht zur Schaffung neuen Wohnungseigentums durch Umwandlung von Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum - Prüfung der Unwirksamkeit einer Vollmacht durch Grundbuchamt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übertragung von Teileigentum an einem Keller auf eine GmbH durch Eintragung einer Eigentumsvormerkung im Grundbuch sowie späterer Eintragung im Grundbuch als Eigentümerin; Zulässigkeit eines Amtswiderspruchs wegen Unrichtigkeit des Grundbuchs durch die im Verfahren ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2003, 518
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 12.10.2001 - 2Z BR 110/01

    Unzulässikeit weiterer Beschwerde gegen Zwischenverfügung aufhebende Entscheidung …

    Auszug aus BayObLG, 06.02.2003 - 2Z BR 111/02
    Insoweit werde Bezug genommen auf die Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 12.10.2001 in einem Parallelverfahren (BayObLGZ 2001, 279 f.).

    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird insoweit auf die in einem Parallelverfahren hierzu gemachten Ausführungen des Senats (BayObLGZ 2001, 279/282 ff.) Bezug genommen.

    Die Vollmacht ist unwiderruflich (BayObLGZ 2001, 279/284).

  • BayObLG, 12.09.2002 - 2Z BR 75/02

    Auslegung der Vollmacht zur Änderung der Teilungserklärung samt …

    Auszug aus BayObLG, 06.02.2003 - 2Z BR 111/02
    Die vom Senat (BayObLGZ 1994, 302/308; 2002, 296/298) nicht abschließend entschiedene Frage, ob das AGBG (jetzt § 305 ff. BGB) auf Grundbuchvollmachten überhaupt anzuwenden ist, bedarf auch vorliegend keiner abschließenden Entscheidung.

    Eine für das Grundbuchamt offensichtliche Unwirksamkeit nach § 10 Nr. 4 AGBG (§ 308 Nr. 4 BGB n.F.) liegt in der Regel nicht vor, wenn eine nach außen unbeschränkte Vollmacht Bindungen im Innenverhältnis unterliegt (BayObLGZ 2002, 296/298 f.).

  • BGH, 18.06.1976 - V ZR 156/75

    Anforderungen an die Wirksamkeit eines Grundstückskaufvertrages - Ausrichtung …

    Auszug aus BayObLG, 06.02.2003 - 2Z BR 111/02
    Das Wohnungseigentumsgesetz schreibt kein bestimmtes - etwa an Wert oder Umfang des Sondereigentums orientiertes - Verhältnis zwischen dem Sondereigentum und dem damit verbundenen Miteigentumsanteil vor (BGH NJW 1976, 1976;… Staudinger/Rapp WEG § 3 Rn. 4).
  • BayObLG, 18.10.1994 - 2Z BR 55/94

    Geltungserhaltende Reduktion einer Grundbuchvollmacht, die dem …

    Auszug aus BayObLG, 06.02.2003 - 2Z BR 111/02
    Die vom Senat (BayObLGZ 1994, 302/308; 2002, 296/298) nicht abschließend entschiedene Frage, ob das AGBG (jetzt § 305 ff. BGB) auf Grundbuchvollmachten überhaupt anzuwenden ist, bedarf auch vorliegend keiner abschließenden Entscheidung.
  • BayObLG, 09.10.2002 - 2Z BR 110/01

    Geschäftswert der Rechtsbeschwerde wegen Eintragung von Amtswidersprüchen gegen …

    Auszug aus BayObLG, 06.02.2003 - 2Z BR 111/02
    Hinsichtlich der Geschäftswertfestsetzung wird auf den Senatsbeschluss vom 9.10.2002 in dem Parallelverfahren 2Z BR 110/01 Bezug genommen.
  • OLG München, 13.06.2006 - 32 Wx 79/06

    Unwirksamkeit abredewidriger Erklärung trotz unbeschränkter Vollmacht

    e) Es kann deswegen für die Entscheidung auch dahinstehen, ob das Grundbuchamt im Hinblick auf die § 305 ff. BGB zu einer Inhaltskontrolle der erteilten Vollmachten befugt oder gar berufen war (vgl hierzu OLG Frankfurt a.M. OLGR Frankfurt 2005, 35/37; BayObLG ZMR 2003, 518).
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