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Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 20.02.2003

Rechtsprechung
   BayObLG, 13.02.2003 - 2Z BR 16/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,8634
BayObLG, 13.02.2003 - 2Z BR 16/03 (https://dejure.org/2003,8634)
BayObLG, Entscheidung vom 13.02.2003 - 2Z BR 16/03 (https://dejure.org/2003,8634)
BayObLG, Entscheidung vom 13. Februar 2003 - 2Z BR 16/03 (https://dejure.org/2003,8634)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 319 § 574 Abs. 1
    Sofortige weitere Beschwerde gegen Berichtigungsbeschluss nach Zulassung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Berichtigung eines Beschluss in Wohnungseigentumssachen wegen offenbarer Unrichtigkeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 592
  • NZM 2003, 490 (Ls.)
  • NZM 2003, 496 (Ls.)
  • ZMR 2003, 588
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 07.03.2002 - IX ZB 11/02

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum BGH nach der in der seit dem 1.1.2002 …

    Auszug aus BayObLG, 13.02.2003 - 2Z BR 16/03
    Daraus hat die Rechtsprechung den allgemeinen Rechtsgedanken abgeleitet, dass bei Verletzung von Verfahrensgrundrechten und in sonstigen Fällen der greifbaren Gesetzwidrigkeit eine Selbstkorrektur durch das entscheidende Gericht ermöglicht ist, die eine Anfechtung mit der außerordentlichen Beschwerde ausschließt (BGHZ 150, 133 = NJW 2002, 1577 ).
  • BayObLG, 21.03.2002 - 3Z BR 49/02

    Sofortige weitere Beschwerde gegen Zurückweisung der Richterablehnung im …

    Auszug aus BayObLG, 13.02.2003 - 2Z BR 16/03
    In Wohnungseigentumssachen als einem Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit gilt diese Einschränkung für die in Betracht kommende sofortige weitere Beschwerde ebenfalls (BayObLGZ 2002, 89 = FGPrax 2002, 119 ; OLG Zweibrücken FGPrax 2002, 220; OLG Köln FGPrax 2002, 230; Demharter NZM 2002, 233;… a.A. Keidel/Schmidt FGG 15. Aufl. § 18 Rn. 62).
  • OLG Zweibrücken, 03.07.2002 - 3 W 117/02

    Zur Zulässigkeit des Rechtsmittel der sofortigen weiteren Beschwerde gegen eine …

    Auszug aus BayObLG, 13.02.2003 - 2Z BR 16/03
    In Wohnungseigentumssachen als einem Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit gilt diese Einschränkung für die in Betracht kommende sofortige weitere Beschwerde ebenfalls (BayObLGZ 2002, 89 = FGPrax 2002, 119 ; OLG Zweibrücken FGPrax 2002, 220; OLG Köln FGPrax 2002, 230; Demharter NZM 2002, 233;… a.A. Keidel/Schmidt FGG 15. Aufl. § 18 Rn. 62).
  • BayObLG, 04.12.2002 - 2Z BR 120/02

    Rechtsmittel im FGG-Verfahren; insbesondere Wohnungseigentumssachen

    Auszug aus BayObLG, 13.02.2003 - 2Z BR 16/03
    Dieser Grundsatz gilt auch im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit (BayObLG Beschluss vom 4.12.2002, BayObLGZ 2002 Nr. 64 = FGPrax 2003, 25 ).
  • OLG Köln, 10.07.2002 - 2 Wx 11/02
    Auszug aus BayObLG, 13.02.2003 - 2Z BR 16/03
    In Wohnungseigentumssachen als einem Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit gilt diese Einschränkung für die in Betracht kommende sofortige weitere Beschwerde ebenfalls (BayObLGZ 2002, 89 = FGPrax 2002, 119 ; OLG Zweibrücken FGPrax 2002, 220; OLG Köln FGPrax 2002, 230; Demharter NZM 2002, 233;… a.A. Keidel/Schmidt FGG 15. Aufl. § 18 Rn. 62).
  • BayObLG, 09.12.1999 - 2Z BR 172/99

    Rechtsmittel gegen die Berichtigung einer offenbaren Unrichtigkeit

    Auszug aus BayObLG, 13.02.2003 - 2Z BR 16/03
    Dies betrifft nicht nur die Vorschrift des § 319 Abs. 3 ZPO , sondern auch die allgemeinen Bestimmungen über die Statthaftigkeit von Beschwerden (BayObLG NZM 2000, 348 m. w. N.).
  • OLG Rostock, 25.02.2016 - 3 U 73/12

    Mietvertragskündigung durch den Insolvenzverwalter: Bürgenhaftung bei …

    Er wird damit nur gehört, wenn die Unbegründetheit der Hauptforderung ausnahmsweise klar auf der Hand liegt (Fischer, NZM 2003, 497).

    Gleiches gilt, wenn er erwartet, dass der Bürge die Reichweite einer Bürgschaft auf erstes Anfordern nicht kennt und ihn hierauf auch nicht hinweist (…vgl. hierzu BGH, Urt. v. 12.03.1992, IX ZR 141/91, NJW 1992, 1446;… Urt. v. 02.04.1998, IX ZR 79/97, NJW 1998, 2280; Fischer, NZM 2003, 497).

    Dies trifft vor allem auf Kreditinstituten zu, denn Personen, die keine Bankgeschäfte betreiben, sind in der Regel nicht in der Lage, die besonderen Risiken einer solchen Bürgschaft zuerkennen und abzuschätzen (…BGH, Urt. v. 05.07.1990, NJW-RR 1990, 1265 = ZIP 1990, 1186;… BGH, Urt. v. 02.04.1998, IX ZR 79/97, NJW 1998, 2280; Fischer, NZM 2003, 497).

    Soweit es die Rechtsprechung abgelehnt hat, die unwirksame Klausel, wonach der Besteller des Bauwerks 5% der Auftragssumme für die Dauer der fünfjährigen Gewährleistungsfrist als Sicherheit einbehalten darf und der Auftragnehmer die Sicherheit nur durch eine Bürgschaft auf erstes Anfordern ablösen kann, in der Weise aufrecht zu erhalten, dass die Ablösung durch eine gewöhnliche Bürgschaft erfolgen kann, handelt es sich um eine hier nicht vergleichbare Fallkonstellation (vgl. hierzu ausführlich Fischer, NZM 2003, 497).

  • OLG Frankfurt, 30.09.2005 - 20 W 439/05

    Wohnungseigentum: Zulassung der sofortigen weiteren Beschwerde in …

    Dies betrifft aber nicht nur die Vorschrift des § 319 Abs. 3 ZPO, auf die das Landgericht im angefochtenen Beschluss hingewiesen hat, sondern auch die allgemeinen Bestimmungen über die Statthaftigkeit von Beschwerden (BayObLG WuM 2003, 296).

    In Wohnungseigentumssachen als einem Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit gilt diese Einschränkung für die in Betracht kommende sofortige weitere Beschwerde ebenfalls (BayObLG WuM 2003, 296 unter Hinweis auf BayObLG FGPrax 2002, 119; OLG Zweibrücken FGPrax 2002, 220; OLG Köln FGPrax 2002, 230;… vgl. auch Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 44 Rz. 127;… Palandt/Bassenge, BGB, 64. Aufl., § 45 WEG Rz. 6), wobei allerdings über die Rechtsbeschwerde entgegen § 133 GVG nicht der Bundesgerichtshof, sondern das Oberlandesgericht zu entscheiden hat (vgl. zum Ablehnungsverfahren etwa Senat, Beschluss vom 10.01.2005, 20 W 533/04, und Beschluss vom 08.07.2004, 20 W 262/04, jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Auch als "außerordentliche Beschwerde" wäre sie nicht zulässig (vgl. im Einzelnen Senat, Beschluss vom 30.03.2004, 20 W 360/03; BayObLG WuM 2003, 296 mit weiteren Nachweisen).

  • BayObLG, 05.01.2005 - 2Z BR 185/04

    Zulässige Eintragung eines Kellerrechts im Grundbuch

    Aus der von der Beteiligten herangezogenen Entscheidung des Senats vom 13.2.2003 (MDR 2003, 592 = ZMR 2003, 588) sowie derjenigen des Kammergerichts (OLGZ 1991, 385) ergibt sich nichts anderes.
  • KG, 07.12.2004 - 1 W 238/04

    Betreuervergütungsverfahren: Unstatthaftigkeit der außerordentlichen Beschwerde

    Ein Teil der Oberlandesgerichte lässt das außerordentliche Rechtsmittel im Hinblick auf eine mögliche Selbstkorrektur des entscheidenden Gerichts nicht mehr zu (vgl. BayObLG FGPrax 2003, 25 - 26; BayObLG MDR 2003, 592; OLG Köln, OLGR 2003.228; OLG Frankfurt a. M. FGPrax 2004, 75; auch Sternal, FGPrax 2004, 170 ff.).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 20.02.2003 - 2Z BR 5/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,12002
BayObLG, 20.02.2003 - 2Z BR 5/03 (https://dejure.org/2003,12002)
BayObLG, Entscheidung vom 20.02.2003 - 2Z BR 5/03 (https://dejure.org/2003,12002)
BayObLG, Entscheidung vom 20. Februar 2003 - 2Z BR 5/03 (https://dejure.org/2003,12002)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • prewest.de PDF

    § 17a GVG; §§ 16, 43, 48 WEG
    Appartements in der Hotelanlage - Verteilung der Gesamtpacht

  • rechtsportal.de

    Verpachtung von Wohnungseigentum - Verteilung der Pacht - Zuständigkeit des Wohnungseigentumsgerichts - Festsetzung des Geschäftswerts durch Vorinstanz

  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit des angerufenen Wohnungseigentumsgerichts i.R.d. Geltendmachung von Ansprüchen aus schuldrechtlichen Vereinbarungen über Wohnungseigentum; Zuständigkeit des Amtsgerichts im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf Antrag eines Wohnungseigentümers über ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2003, 520
  • ZMR 2003, 588
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (10)

  • BayObLG, 21.03.2002 - 2Z BR 170/01

    Zuständigkeit des Wohnungseigentumsgerichts - Inanspruchnahme des Bauträgers - …

    Auszug aus BayObLG, 20.02.2003 - 2Z BR 5/03
    Ausschlaggebend für die Zuständigkeit des Wohnungseigentumsgerichts ist nicht die jeweilige Anspruchsgrundlage, aus der die Ansprüche hergeleitet werden, sondern allein der Umstand, ob das von einem Wohnungseigentümer (oder Teileigentümer, § 1 Abs. 6 WEG ) in Anspruch genommene Recht oder die ihn treffende Pflicht in einem inneren Zusammenhang mit einer Angelegenheit steht, die aus dem Gemeinschaftsverhältnis der Wohnungseigentümer erwachsen ist (BGHZ 59, 58/62; BGH NJW-RR 1991, 907 f.; BayObLG NJW-RR 2002, 882 ).

    Die behauptete Zuständigkeit muss sich hieraus schlüssig ergeben (BGHZ 133, 240/243; BayObLG NJW-RR 2002, 882 ).

    Bei Streitigkeiten über die Abgabe des Verfahrens an das Prozessgericht ist grundsätzlich der Wert der Hauptsache maßgeblich (BayObLG NJW-RR 2002, 882 ).

  • BayObLG, 19.02.1999 - 2Z BR 180/98

    Zuständigkeit des Wohnungseigentumsgerichts

    Auszug aus BayObLG, 20.02.2003 - 2Z BR 5/03
    Die sofortige weitere Beschwerde ist statthaft (§ 17a Abs. 3 , Abs. 4 Satz 3 GVG entsprechend, § 43 Abs. 1 , § 45 Abs. 1 WEG ; vgl. BGHZ 130, 159/162 f.; BayObLGZ 1999, 40) und auch im Übrigen zulässig.

    Insbesondere bildet es keinen rechtlichen Unterschied, ob die Beteiligten ihre Appartements in einem Vertrag oder aufgespalten in Einzelverträge an den Dritten verpachten (siehe auch BayObLGZ 1999, 40/44).

  • BGH, 30.06.1995 - V ZR 118/94

    Abgrenzung der Zuständigkeit des Wohnungseigentums- und des Prozeßgerichts; …

    Auszug aus BayObLG, 20.02.2003 - 2Z BR 5/03
    Die sofortige weitere Beschwerde ist statthaft (§ 17a Abs. 3 , Abs. 4 Satz 3 GVG entsprechend, § 43 Abs. 1 , § 45 Abs. 1 WEG ; vgl. BGHZ 130, 159/162 f.; BayObLGZ 1999, 40) und auch im Übrigen zulässig.
  • BGH, 26.09.2002 - V ZB 24/02

    Zuständigkeit des Wohnungseigentumsgerichts für Ansprüche gegen ausgeschiedene …

    Auszug aus BayObLG, 20.02.2003 - 2Z BR 5/03
    Die Zuständigkeitsbestimmung ist weit auszulegen; im Zweifel spricht eine Vermutung für die Zuständigkeit der Wohnungseigentumsgerichte bei allen gemeinschaftsbezogenen Verfahrensgegenständen (siehe jüngst BGH NZM 2002, 1003 ).
  • BGH, 11.07.1996 - V ZB 6/96

    Zuständigkeit des Zivilrechtsweges bei Zusammenfallen von zuständigkeits- und …

    Auszug aus BayObLG, 20.02.2003 - 2Z BR 5/03
    Die behauptete Zuständigkeit muss sich hieraus schlüssig ergeben (BGHZ 133, 240/243; BayObLG NJW-RR 2002, 882 ).
  • BGH, 12.11.2002 - XI ZB 5/02

    Rechtsnatur der Beschwerde zur Überprüfung des Rechtswegs; Rechtsweg für …

    Auszug aus BayObLG, 20.02.2003 - 2Z BR 5/03
    Soweit die Reform der ZPO (Gesetz vom 27.7.2001, BGBl 1, 1887) auch Auswirkungen auf die Rechtsmittel in § 17a Abs. 4 GVG hat (siehe BGH Beschluss vom 12.11.2002 XI ZB 5/02), berührt dies den Rechtszug im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit nicht (siehe Demharter NZM 2002, 233).
  • BGH, 23.04.1991 - VI ZR 222/90

    Zuständigkeit der Gerichte im FGG -(Wohnungseigentums-)Verfahren bei Ansprüchen …

    Auszug aus BayObLG, 20.02.2003 - 2Z BR 5/03
    Ausschlaggebend für die Zuständigkeit des Wohnungseigentumsgerichts ist nicht die jeweilige Anspruchsgrundlage, aus der die Ansprüche hergeleitet werden, sondern allein der Umstand, ob das von einem Wohnungseigentümer (oder Teileigentümer, § 1 Abs. 6 WEG ) in Anspruch genommene Recht oder die ihn treffende Pflicht in einem inneren Zusammenhang mit einer Angelegenheit steht, die aus dem Gemeinschaftsverhältnis der Wohnungseigentümer erwachsen ist (BGHZ 59, 58/62; BGH NJW-RR 1991, 907 f.; BayObLG NJW-RR 2002, 882 ).
  • BGH, 05.06.1972 - VII ZR 35/70

    Verwalterstreitigkeiten i.S. d. § 43 Abs. 1 Nr. 2 WEG

    Auszug aus BayObLG, 20.02.2003 - 2Z BR 5/03
    Ausschlaggebend für die Zuständigkeit des Wohnungseigentumsgerichts ist nicht die jeweilige Anspruchsgrundlage, aus der die Ansprüche hergeleitet werden, sondern allein der Umstand, ob das von einem Wohnungseigentümer (oder Teileigentümer, § 1 Abs. 6 WEG ) in Anspruch genommene Recht oder die ihn treffende Pflicht in einem inneren Zusammenhang mit einer Angelegenheit steht, die aus dem Gemeinschaftsverhältnis der Wohnungseigentümer erwachsen ist (BGHZ 59, 58/62; BGH NJW-RR 1991, 907 f.; BayObLG NJW-RR 2002, 882 ).
  • BayObLG, 02.07.1998 - 3Z BR 6/98

    Geschäftswert eines Antrags auf Abänderung des Verteilungsschlüssels für die …

    Auszug aus BayObLG, 20.02.2003 - 2Z BR 5/03
    Ein tatsächlicher Anhaltspunkt für dessen Höhe ist die von der Antragstellerin behauptete Benachteiligung durch die Anwendung des gegenwärtigen Verteilungsschlüssels (umgerechnet 250 EUR jährlich bei einer Vertragslaufzeit von zehn Jahren; vgl. BayObLG WuM 1998, 750 ;… Niedenführ/Schulze § 48 Rn. 31).
  • BayObLG, 18.07.1989 - BReg. 2 Z 107/88

    Zulässigkeit des Wohnungseigentumsverfahrens und Vermutung für die Zuständigkeit …

    Auszug aus BayObLG, 20.02.2003 - 2Z BR 5/03
    Für die Verteilung von Miet- oder Pachterlösen aus dem Sondereigentum kommt zwar eine Zuständigkeit der Wohnungseigentumsgerichte nicht in Betracht, weil es sich nicht um die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums handelt (BayObLGZ 1989, 308/309 f.).
  • OLG München, 09.02.2017 - 34 Wx 333/16

    Gemeinschaftseigentum, Teileigentum und Sondereigentum an bestimmten Räumen und …

    Auch die Rechtsprechung hat für Hotelanlagen eine Aufteilung in der gewählten Form bisher als unbedenklich angesehen (vgl. BayObLG ZMR 1999, 418; auch ZMR 2003, 588).
  • LG München I, 30.11.2009 - 1 S 5342/09

    Wohnungseigentum: Anrechnung der Leistung bei Zahlungen auf Wohngeldschulden und …

    Gleiches gilt für eine - grundsätzlich mögliche - nachträgliche Vereinbarung von Schuldner und Gläubiger über die nachträgliche Abänderung der Tilgungswirkung (vgl. BayObLG ZMR 2003, 588).
  • OLG Naumburg, 14.03.2005 - 9 Wx 5/04

    Sondereigentumsfähigkeit von Hotelzimmern

    Jedenfalls stünde dies der Annahme von Sondereigentum nicht entgegen, da auch beim klassischen Wohnungseigentum eine notwendige Anbindung zu anderen Eigentumsbestandteilen (insbesondere zu Gemeinschaftseigentum) besteht (vgl. BayOblG ZMR 2003, 588 f.; OLG Oldenburg ZMR 1988, 195 f.).
  • BayObLG, 19.03.2003 - 2Z BR 150/01

    Erledigung des Antrags auf Zustimmungsverpflichtung der Wohnungseigentümer - …

    Der Senat ist zwar zur Abänderung, nicht aber zur bisher unterbliebenen Festsetzung des Geschäftswerts einer Vorinstanz befugt (BayObLG WE 1983, 60; Beschluss des Senats vom 20.2.2003 - 2Z BR 5/03).
  • BayObLG, 04.09.2003 - 2Z BR 139/03

    Eigentümerliste bei Eigentümerwechsel während des Verfahrens - Darlegungslast und …

    Der Senat ist zur Festsetzung des Geschäftswerts nicht befugt (Beschluss des Senats vom 20.2.2003 - 2Z BR 5/03).
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