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Rechtsprechung
   LG Itzehoe, 12.07.2011 - 11 S 51/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,28223
LG Itzehoe, 12.07.2011 - 11 S 51/10 (https://dejure.org/2011,28223)
LG Itzehoe, Entscheidung vom 12.07.2011 - 11 S 51/10 (https://dejure.org/2011,28223)
LG Itzehoe, Entscheidung vom 12. Juli 2011 - 11 S 51/10 (https://dejure.org/2011,28223)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • ra.de
  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur ordnungsgemäßen Ankündigung eines Beschluss in der Einladung / Zum Erfordernis der Begründung der Anfechtungsklage innerhalb der Begründungsfrist; §§ 46, 23 WEG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Der in einem Wohnungseigentümerbeschluss festgelegte Einbau zusätzlicher Fenster im Rahmen einer Modernisierungsmaßnahme stellt keine bauliche Veränderung dar; Baurechtliche Auswirkungen des in einem Wohnungseigentümerbeschluss festgelegten Einbaus zusätzlicher Fenster ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gilt Einbau zusätzlicher Fenster als bauliche Veränderung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2012, 219
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

    Auszug aus LG Itzehoe, 12.07.2011 - 11 S 51/10
    Rn. 25 Beschlüsse sind aus sich heraus - objektiv und normativ - auszulegen (BGH NJW 1998, 3713).
  • BGH, 16.01.2009 - V ZR 74/08

    Begründung der Anfechtungsklage

    Auszug aus LG Itzehoe, 12.07.2011 - 11 S 51/10
    Deshalb muss sich der Lebenssachverhalt, auf den die Anfechtungsklage gestützt wird, zumindest in seinem wesentlichen Kern aus den innerhalb der Frist eingegangenen Schriftsätzen selbst ergeben (ständige Rechtsprechung des BGH, NJW 2009, 999 f.; NJW 2009, 2132 f.) Danach kann einerseits keine Substantiierung im Einzelnen gefordert werden, anderseits lässt sich der Anfechtungsgrund von anderen nur abgrenzen, wenn auch der Lebenssachverhalt wenigstens in Umrissen vorgetragen wird.
  • BGH, 27.03.2009 - V ZR 196/08

    Gültigkeit von Beschlüssen einer Wohnungserbbauberechtigtengemeinschaft; …

    Auszug aus LG Itzehoe, 12.07.2011 - 11 S 51/10
    Deshalb muss sich der Lebenssachverhalt, auf den die Anfechtungsklage gestützt wird, zumindest in seinem wesentlichen Kern aus den innerhalb der Frist eingegangenen Schriftsätzen selbst ergeben (ständige Rechtsprechung des BGH, NJW 2009, 999 f.; NJW 2009, 2132 f.) Danach kann einerseits keine Substantiierung im Einzelnen gefordert werden, anderseits lässt sich der Anfechtungsgrund von anderen nur abgrenzen, wenn auch der Lebenssachverhalt wenigstens in Umrissen vorgetragen wird.
  • BayObLG, 12.03.1998 - 2Z BR 4/98

    Sanierung eines Flachdaches durch Herstellung eines Walmdaches

    Auszug aus LG Itzehoe, 12.07.2011 - 11 S 51/10
    Ist eine Maßnahme wirtschaftlich sinnvoll und hält sie sich im Bereich erprobter und bewährter Techniken, so kann eine modernisierende Instandsetzungsmaßnahme auch dann vorliegen, wenn der ursprüngliche Zustand des Gebäudes verändert wird (Riecke / Schmid - Drabek, WEG; § 21 Rn 195; Niedenführ / Kümmel / Vandenhouten - Vandenhouten, WEG, § 22 Rn 14, § 21 Rn 84 f.; so z.B. auch die Sanierung eines Flachdaches durch die Herstellung eines Walmdaches: BayObLG WuM 1998, 506).
  • LG Hamburg, 04.03.2016 - 318 S 109/15

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Einstimmiger Beschluss über die dauerhafte …

    Rn. 34 Während für den Bereich der Instandhaltung oder Instandsetzung im Sinne des § 21 Abs. 5 Ziff. 2 WEG anerkannt ist, dass mit dem "Einzelfall" die Verteilung der Kosten für eine konkrete Instandsetzungsmaßnahme (z.B. Dachsanierung an einem bestimmten Gebäude der Gemeinschaft) gemeint ist, so dass sich der Beschluss in dem Vollzug der Maßnahme erschöpft (BGH…, Urteil vom 18.06.2010 - V ZR 164/09, BGHZ 186, 51, Rn. 11, zitiert nach juris), ist dies in Bezug auf Folgekosten für bauliche Veränderungen im Sinne von § 22 Abs. 1 WEG streitig (für die Erfassung auch der Folgekosten der baulichen Veränderung durch das Merkmal des Einzelfalls in § 16 Abs. 4 WEG: LG Itzehoe, Urteil vom 12.07.2011 - 11 S 51/10, ZMR 2012, 219, Rn. 51, zitiert nach juris;… Bärmann/Becker, WEG, 12. Auflage, § 16 Rdnr. 132 ff.;… Niedenführ in: Niedenführ/Kümmel/ Vandenhouten, WEG, 11. Auflage, § 16 Rdnr. 106; a.A. LG München I…, Urteil vom 23.06.2014 - 1 S 13821/13, ZMR 2014, 920, Rn. 14 ff., zitiert nach juris;… BeckOK WEG/ Bartholome, 25. Edition, Stand: 01.10.2015, § 16 Rdnr. 187 ff. m.w.N.).

    Jedenfalls in den Fällen, in denen die Errichtung einer baulichen Anlage ausschließlich dem Interesse einzelner Wohnungseigentümer dient und der Genehmigungsbeschluss im Zusammenhang mit dem Kostenfreistellungsbeschluss erfolgt, so dass für die von der baulichen Veränderung begünstigten Wohnungseigentümer von vornherein der Zusammenhang zwischen Errichtungsbefugnis und Kostenfreistellung erkennbar wird, soll der Begriff des "Einzelfalls" auch die Folgekosten beinhalten (LG Itzehoe, Urteil vom 12.07.2011 - 11 S 51/10, ZMR 2012, 219, Rn. 51, zitiert nach juris;… Bärmann/Becker, a.a.O., § 16 Rdnr. 133).

    Unabhängig davon weicht die Kammer hinsichtlich der Auslegung des Merkmals "Einzelfall" im Sinne von § 16 Abs. 4 WEG bei baulichen Veränderungen von dem Urteil des LG Itzehoe vom 12.07.2011 - 11 S 51/10 (ZMR 2012, 219) ab.

  • LG Itzehoe, 07.08.2020 - 11 S 43/17

    Dritte dürfen an Eigentümerversammlung teilnehmen - wenn gewollt und beschlossen

    In der Regel genügt eine stichwortartige Bezeichnung, wenn ein mit der Wohnanlage vertrauter Eigentümer erkennen kann, was Gegenstand der Eigentümerversammlung sein soll (vgl. Urteil der Kammer vom 12.07.2011 - 11 S 51/10;… Vandenhouten, in: Niedenführ/Schmidt-Räntsch/Vandenhouten, WEG, 13. Auflage 2019, § 23 Rn. 72).
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