Rechtsprechung
| LG Hamburg, 18.01.2012 - 318 S 164/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Justiz Hamburg
§ 21 WoEigG, § 27 Abs 1 Nr 3 WoEigG, § 43 Nr 4 WoEigG, § 46 WoEigG
Wohnungseigentum: Instandsetzungsmaßnahme am Dach als Notmaßnahme; Einholung von Alternativangeboten durch den Verwalter; Geeignetheit eines mündlichen Angebots; Rechtsschutzinteresse für Anfechtungsklage nach Durchführung der Maßnahme - iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Vor der Auftragsvergabe an Handwerksunternehmen sind grds. drei Vergleichsangebote einzuholen; §§ 21, 27 Abs. 1 Nr. 3, 43, 46 WEG
- mietrechtsiegen.de
WEG - Instandsetzungsmaßnahme am Dach - Einholung von Alternativangeboten
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Vergleichsangebote für Reparatur fehlen: Beschluss ungültig?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- schneideranwaelte.de (Kurzinformation)
Keine Instandsetzungsmaßnahmen ohne Vergleichsangebote
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Keine Instandsetzung eines undichten Daches ohne Einholung von Vergleichsangeboten! (IMR 2012, 1126)
Verfahrensgang
- AG Hamburg, 07.07.2011 - 102g C 28/10
- LG Hamburg, 18.01.2012 - 318 S 164/11
Papierfundstellen
- ZMR 2012, 388
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (3)
- BGH, 13.05.2011 - V ZR 202/10
Wohnungseigentum: Rechtsschutzbedürfnis für eine Beschlussanfechtungsklage nach …
Auszug aus LG Hamburg, 18.01.2012 - 318 S 164/11
Auch nach Vollzug des angefochtenen Beschlusses besteht ein Rechtsschutzbedürfnis für die Beschlussanfechtungsklage, solange Auswirkungen der Beschlussanfechtung auf Folgeprozesse nicht sicher auszuschließen sind (BGH NJW 2011, 2660). - LG München I, 10.11.2008 - 1 T 4472/08
Wohnungseigentum: Anforderungen an eine Jahresabrechnung; Berufung auf einen vom …
Auszug aus LG Hamburg, 18.01.2012 - 318 S 164/11
Rn. 27 Zu Recht weisen die Kläger in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Verlagerung der Entscheidungskompetenz von der Eigentümerversammlung auf den Verwalter hinsichtlich des Umfangs der Sanierungsarbeiten und der Beauftragung des konkreten Unternehmens durch Mehrheitsbeschluss nur in eng begrenzten Ausnahmefällen wirksam ist (LG München I, ZMR 2009, 398;… Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, § 21 Rdnr. 46). - EuGH, 02.09.2010 - C-28/10
Rechtsmittel-Zurückweisung
Auszug aus LG Hamburg, 18.01.2012 - 318 S 164/11
Rn. 9 das Urteil des Amtsgerichts Hamburg vom 07.07.2011 (Geschäfts-Nr.: 102G C 28/10) abzuändern und die Klage abzuweisen.
- LG Karlsruhe, 08.08.2013 - 11 T 355/12
Beschlussanfechtung in Wohnungseigentumssachen: Beachtung der Grundsätze …
Durch die Einholung von Konkurrenz- und Alternativangeboten soll gewährleistet werden, dass einerseits technische Lösungen gewählt werden, die eine dauerhafte Beseitigung von Mängeln und Schäden versprechen, dass aber andererseits auf Wirtschaftlichkeit geachtet wird und keine überteuerten Aufträge erteilt werden (LG Hamburg ZMR 2012, 388 LS 1 u. Rn. 20 mwN).Bei Kosten von 3.000 EUR ist die Bagatellgrenze jedenfalls überschritten (vgl. LG Hamburg ZMR 2012, 388 Rn. 33 f Bärmann/Merle WEG 11. Aufl. § 21 Rn. 31 FN 92).; Die Kammer verkennt zwar nicht, dass es sich um diverse Einzelaufträge handelt, für die für sich betrachtet nicht zwingend Alternativangebote einzuholen gewesen wären, jedoch ist zu berücksichtigen, dass sich die Arbeiten in der Summe unter Berücksichtigung der nicht preislich bezifferten Arbeiten an den Fenstersprossen und den Fugen über 3.000 EUR belaufen und es sich um eine kleine Gemeinschaft handelt, so dass auch bei verhältnismäßig niedrigen Beträgen die einzelnen Eigentümer relativ hoch belastet werden.
- LG Frankfurt/Main, 26.04.2016 - 9 S 26/14
Reparatur einer undichten Gasleitung ist eilbedürftig!
Entscheidend ist, ob die Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums gefährdet wäre, wenn nicht umgehend gehandelt würde (vgl. nur LG Hamburg, Urteil vom 19.01.2012 (318 S 164/11, ZMR 2012, 388, juris-Rdn. 24;… Niedenführ, a.a.O., § 27 Rdn. 40). - LG Aurich, 09.03.2018 - 4 S 5/17
WEG - Vergabe eines Reparaturauftrags durch Verwalter
Für eine eigenmächtige Auftragserteilung durch den Verwalter ist grundsätzlich kein Raum (LG Hamburg, ZMR 2012, 388; BayOblG NZM 2004, 390;… Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 12. Aufl. 2017, § 27 Rdnr. 15).Rn. 57 Durch die Einholung von Konkurrenz- und Alternativangeboten soll gewährleistet werden, dass einerseits technische Lösungen gewählt werden, die eine dauerhafte Beseitigung von Mängeln und Schäden versprechen, dass aber andererseits auf Wirtschaftlichkeit geachtet wird und keine überteuerten Aufträge erteilt werden (LG Hamburg ZMR 2012, 388 LS 1 u. Rn. 20 mwN).
- LG Hamburg, 12.11.2014 - 318 S 74/14
Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Negativbeschluss über eine …
Kein Wohnungseigentümer kann verpflichtet werden, der Vergabe von Sanierungsarbeiten auf der Grundlage von Vergleichsangeboten zuzustimmen, die erst noch eingeholt werden sollen (Kammer, Urteil vom 18.01.2012 - 318 S 164/11, ZMR 2012, 388 , Rn. 20 , zitiert nach juris). - LG München I, 22.09.2022 - 36 S 613/22
Keine "unbillige Benachteiligung" bei Genehmigung einer Gabionenwand als …
Das Rechtsschutzbedürfnis geht - mit der Folge nachträglicher Unzulässigkeit der Anfechtungsklage - nur dann verloren, wenn sicher feststeht, dass Ansprüche des Klägers auf Folgenbeseitigung, Freistellung oder Schadensersatz und damit Auswirkungen auf Folgeprozesse infolge der möglichen Bindungswirkung einer Entscheidung über die Anfechtungsklage nicht bestehen (BGH ZWE 2012, 334 (335); NZM 2011, 551; LG Berlin ZMR 2017, 498; LG Frankfurt a. M. NJW 2015, 1767; ZMR 2015, 959; ZMR 2014, 305; LG München I ZMR 2012, 579; ZWE 2011, 280 (281); LG Hamburg ZMR 2012, 388; LG Köln ZWE 2012, 230; Bonifacio ZMR 2010, 163 (166)); vgl. auch LG Düsseldorf ZMR 2016, 389 (390): kein Rechtsschutzbedürfnis, wenn ein Erfolg der Anfechtungsklage den Wohnungseigentümern oder der Gemeinschaft keinerlei Nutzen bringen kann). - AG Hamburg, 23.04.2018 - 22a C 280/17
Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Beschluss über die Erstellung …
Nur aufgrund einer Bestandsaufnahme kann sachgerecht entschieden werden, ob eine Mangelbehebung zwingend erforderlich ist, ob sie sofort durchzuführen ist und in welchem Umfang sie vorzunehmen ist (Vgl. auch LG Hamburg ZMR 2012, 388 f; OLG Köln ZWE 2000, 321, 323; OLG Hamm ZMR 2007, 131;… Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 12. Auflage, § 21 Rz. 73;… Bärmann, WEG 13. Auflage, § 21 Rz. 112a). - LG Dortmund, 30.10.2020 - 17 S 193/20
Vorratsbeschluss - das neue WEG bringt Klarheit
Rn. 10 Für Instandsetzungsmaßnahmen ist in Rechtsprechung und Literatur jedoch anerkannt, dass es in engen Grenzen möglich ist, die Vergabe und Durchführung eines Sanierungsauftrages durch Mehrheitsbeschluss auf die Verwaltung zu delegieren, wenn dies zu einem überschaubaren und für den einzelnen Wohnungseigentümer begrenzten finanziellen Risiko führt und die grundsätzliche Verantwortlichkeit für den Beschluss bei der Eigentümerversammlung bleibt, vgl. OLG Düsseldorf v. 30.7.1997 - 3 Wx 61/97, ZMR 1997, 605 (606) = NJW-RR 1998, 13; OLG Düsseldorf v. 8.11.2000 - 3 Wx 253/00, NJW-RR 2001, 660 = ZMR 2001, 304; LG Hamburg v. 18.1.2012 - 318 S 164/11, ZMR 2012, 388 (389) = ZWE 2012, 285 (286); LG Itzehoe v. 1.7.2014 - 11 S 10/13, ZMR 2014, 915; LG München I v. 5.8.2010 - 36 S 19282/09, ZWE 2011, 42 (43); LG München I, Beschluss vom 10.11.2008 - 1 T 4472/08, ZMR 2009, 398 ;Heinemann in: Jennißen, Wohnungseigentumsgesetz, 6. Aufl. 2019, § 21 WEG, Rn. 74; Bärmann/Suilmann, 14. Aufl. 2018, WEG § 10 Rn. 77; Reichel-Scherer in: Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK-BGB, 9. Aufl., § 20 WEG (Stand: 01.07.2020), Rn. 17).
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