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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 11.01.2006

Rechtsprechung
   BVerwG, 28.11.2005 - 7 B 45.05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,16423
BVerwG, 28.11.2005 - 7 B 45.05 (https://dejure.org/2005,16423)
BVerwG, Entscheidung vom 28.11.2005 - 7 B 45.05 (https://dejure.org/2005,16423)
BVerwG, Entscheidung vom 28. November 2005 - 7 B 45.05 (https://dejure.org/2005,16423)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Restitutionsansprüche hinsichtlich einer Wohnungseinrichtung und des lebenden und toten Inventars eines Landwirtschaftsbetriebes; Nichtzulassungsbeschwerde wegen Divergenz; Schädigungsbedingter Verlust einer beweglichen Sache durch rechtsstaatswidrige Verhaftung des ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    EntschG § 5 a Abs. 5
    Entschädigung für die Entziehung von beweglichen Gegenständen; Nachweisbeleg

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZOV 2006, 282
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 17.01.2002 - 7 C 23.01

    Entschädigungsberechtigung; bewegliche Sache; schriftlicher Beleg; Fotodokument; …

    Auszug aus BVerwG, 28.11.2005 - 7 B 45.05
    Rn. 3 1. Die Klägerin hat nicht dargelegt, dass das angefochtene Urteil von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Januar 2002 - BVerwG 7 C 23.01 - (…Buchholz 428.41 § 5a EntschG Nr. 3, S. 1) i.S. von § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO abweicht.

    Überdies bezieht sich dieser - sinngemäß wiedergegebene - Rechtssatz, wie die Klägerin selbst einräumt, auf den Verlust einer bei der Verhaftung mitgeführten beweglichen Sache; darum geht es im vorliegenden Fall jedoch ebenso wenig wie um die von der Vermutung ebenfalls erfasste Charakterisierung der Entziehung als unlautere Machenschaft (Urteil vom 17. Januar 2002, a.a.O., S. 4).

    Das Verwaltungsgericht hat daraus - in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 26. September 2001 - BVerwG 8 C 20.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 29; Urteil vom 17. Januar 2002 - BVerwG 7 C 23.01 - a.a.O.) - abgeleitet, dass Zeugenaussagen oder Parteivernehmungen von Gesetzes wegen als Nachweis für die Entziehung von beweglichen Gegenständen ausscheiden.

  • BVerwG, 26.09.2001 - 8 C 20.00

    Mitnahme von Wertgegenständen durch einen Stasi-Bediensteten bei einer …

    Auszug aus BVerwG, 28.11.2005 - 7 B 45.05
    Das Verwaltungsgericht hat daraus - in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 26. September 2001 - BVerwG 8 C 20.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 29;… Urteil vom 17. Januar 2002 - BVerwG 7 C 23.01 - a.a.O.) - abgeleitet, dass Zeugenaussagen oder Parteivernehmungen von Gesetzes wegen als Nachweis für die Entziehung von beweglichen Gegenständen ausscheiden.
  • VG Frankfurt/Oder, 31.10.2007 - 4 K 1315/02

    Vermögensrechtliche Entschädigung für den Verlust einer Zahnarztpraxis bei …

    Dieser Nachweis kann auch nicht durch Zeugenaussagen ersetzt werden (BVerwG, Beschluss vom 28. November 2005 - 7 B 45/05 -, ZOV 2006, 282).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 11.01.2006 - 7 B 70.05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,24905
BVerwG, 11.01.2006 - 7 B 70.05 (https://dejure.org/2006,24905)
BVerwG, Entscheidung vom 11.01.2006 - 7 B 70.05 (https://dejure.org/2006,24905)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Januar 2006 - 7 B 70.05 (https://dejure.org/2006,24905)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZOV 2006, 282
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 17.07.2003 - 7 B 62.03

    Gerichtsbescheid; Antrag auf mündliche Verhandlung; Nichtzulassungsbeschwerde; …

    Auszug aus BVerwG, 11.01.2006 - 7 B 70.05
    Mängel der Tatsachenfeststellung können nur im Berufungsverfahren behoben werden (Beschluss vom 17. Juli 2003 - BVerwG 7 B 62.03 - Buchholz 310 § 135 VwGO Nr. 4).
  • BVerwG, 12.01.2004 - 3 B 101.03

    Voraussetzungen der Verwirkung

    Auszug aus BVerwG, 11.01.2006 - 7 B 70.05
    Das ist insbesondere der Fall, wenn der Verpflichtete in Folge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nach so langer Zeit nicht mehr geltend machen werde, der Verpflichtete ferner tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt werde, und sich in Folge dessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (Beschluss vom 12. Januar 2004 - BVerwG 3 B 101.03 - NVwZ-RR 2004, 314).
  • BVerwG, 24.06.1999 - 7 C 20.98

    Offene Vermögensfragen - Restitutionsanspruch; Anmeldung Wirksamkeit; Vertreter …

    Auszug aus BVerwG, 11.01.2006 - 7 B 70.05
    Rn. 13 a) Die Klägerin entnimmt dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Juni 1999 - BVerwG 7 C 20.98 - (BVerwGE 109, 169 = ZOV 1999, 305) den abstrakten Rechtssatz, eine wirksame Anmeldung könne nur vom Berechtigten selbst oder von einem ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter ausgehen; die Genehmigung einer vollmachtlos erklärten Anmeldung sei nach dem Ende der Anmeldefrist nicht mehr möglich.
  • BVerwG, 10.03.1997 - 7 B 39.97

    Prüfungsumfang im Revisionsverfahren - Zulässigkeit einer Globalanmeldung einer …

    Auszug aus BVerwG, 11.01.2006 - 7 B 70.05
    Rn. 14 b) Die Klägerin entnimmt dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. März 1997 - BVerwG 7 B 39.97 - (Buchholz 428 § 30a VermG Nr. 3 = ZOV 1997, 201) den abstrakten Rechtssatz, die Ausschlussfrist des § 30a VermG sei nur dann gewahrt, wenn die Person des Berechtigten in der Anmeldung konkret bezeichnet sei.
  • BVerwG, 21.10.1999 - 8 B 307.99

    Umfang der Rügepflicht einer Verletzung rechtlichen Gehörs - Hinreichende …

    Auszug aus BVerwG, 11.01.2006 - 7 B 70.05
    Sie hätte vielmehr stattdessen gemäß § 84 Abs. 2 Nr. 4 VwGO mündliche Verhandlung beantragen müssen, wenn sie meint, über die Streitsache hätte nicht durch Gerichtsbescheid, sondern nur auf Grund mündlicher Verhandlung entschieden werden dürfen (Beschluss vom 21. Oktober 1999 - BVerwG 8 B 307.99 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 3 VwGO Nr. 24).
  • VG Karlsruhe, 24.07.2015 - 3 K 3496/15

    Untersagung der Nutzung einer doppelstöckigen Zelthalle; VIP-Zelt für einen …

    Ein Recht ist insbesondere dann verwirkt, wenn der Verpflichtete in Folge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nach so langer Zeit nicht mehr geltend machen werde, der Verpflichtete ferner tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt werde, und sich in Folge dessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (BVerwG, Urt. v. 11.01.2006 - 7 B 70.05 -, juris).
  • BVerwG, 03.03.2016 - 3 PKH 3.15

    Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung; Soldat auf Zeit; Unteroffizier; Umwandlung …

    Entscheiden sie sich für die Revision, müssen sie sich mit der festgestellten Tatsachengrundlage abfinden (…BVerwG, Beschlüsse vom 17. Juli 2003 - 7 B 62.03 - Buchholz 310 § 135 VwGO Nr. 4 - juris Rn. 17 und vom 11. Januar 2006 - 7 B 70.05 - ZOV 2006, 282 - juris Rn. 20;… Bamberger, in: Wysk, VwGO, 2011, § 84 Rn. 26;… Geiger, in: Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 84 Rn. 25;… Aschke, in: Gärditz, VwGO, 2013, § 84 Rn. 47).
  • OVG Niedersachsen, 03.09.2014 - 4 LC 109/13

    Bestimmtheitsgebot einer gesetzlichen Grundlage für die Heranziehung zu einem …

    Danach darf ein Recht nicht mehr ausgeübt werden, wenn seit der Möglichkeit der Geltendmachung längere Zeit verstrichen ist und besondere Umstände hinzutreten, die die verspätete Geltendmachung des Rechts als Verstoß gegen Treu und Glauben erscheinen lassen; letzteres ist insbesondere dann der Fall, wenn der Verpflichtete infolge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nach so langer Zeit nicht mehr geltend machen werde, der Verpflichtete ferner tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt werde, und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen so eingerichtet hat, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.1.2006 - 7 B 70/05 -, m.w.N.).
  • VG Karlsruhe, 28.04.2009 - 5 K 424/07

    Erteilung einer Linienverkehrsgenehmigung bei mehreren Bewerbern

    Ein Recht darf nicht mehr ausgeübt werden, wenn seit der Möglichkeit der Geltendmachung längere Zeit verstrichen ist und besondere Umstände hinzutreten, die die verspätete Geltendmachung als Verstoß gegen Treu und Glauben erscheinen lassen (BVerwG, Beschl. v. 11.01.2006 - 7 B 70.05 - juris).

    Rn. 26 Ein Recht ist insbesondere dann verwirkt, wenn der Verpflichtete in Folge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nach so langer Zeit nicht mehr geltend machen werde, der Verpflichtete ferner tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt werde, und sich in Folge dessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (BVerwG, Urt. v. 11.01.2006 - 7 B 70.05 - Juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2013 - 8 A 1668/13

    Anordnung der Führung eines Fahrtenbuchs bei "Unmöglichkeit" der Feststellung …

    Rn. 33 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Januar 2006 - 7 B 70.05 -, ZOV 2006, 282 = juris Rn. 18, sowie vom 21. Oktober 1999 - 8 B 307.99 -, Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 3 VwGO Nr. 24 = juris Rn. 2; Seibert, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl. 2010, § 124 Rn. 196.
  • VG Karlsruhe, 30.07.2009 - 5 K 1631/09

    Nutzunguntersagung für bordellähnlichen Betrieb als Vergnügungsstätte

    Ein Recht ist insbesondere dann verwirkt, wenn der Verpflichtete in Folge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nach so langer Zeit nicht mehr geltend machen werde, der Verpflichtete ferner tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt werde, und sich in Folge dessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (BVerwG, Urt. v. 11.01.2006 - 7 B 70.05 - juris).
  • BVerwG, 29.11.2021 - 8 B 15.21

    Bewilligung von Ausgleichsleistungen als Verfolgte im Sinne des Beruflichen …

    Eine fehlerhafte Beurteilung verwaltungsverfahrensrechtlicher Fragen durch das Verwaltungsgericht stellt vielmehr einen Fehler bei der Anwendung des maßgeblichen materiellen Rechts dar (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Januar 2006 - 7 B 70.05 - ZOV 2006, 282 - juris Rn. 16), der nicht zur Zulassung der Revision wegen eines Verfahrensmangels führen kann.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2013 - 3 A 1539/11
    Rn. 39 Vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Dezember 2001 - 4 C 2.00 -, NVwZ 2002, 718, und Beschlüsse vom 12. Januar 2004 - 3 B 101.03 -, NVwZ-RR 2004, 314, sowie vom 11. Januar 2006 - 7 B 70.05 -, juris; BGH, Urteil vom 27. Juni 1957 - II ZR 15/56 -, BGHZ 25, 47 (52); OLG Hamm, Urteil vom 17. Oktober 1990 - 20 U 135/90 -, juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2008 - 13 A 354/08

    Unzulässigkeit einer Klage wegen fehlender Klagebefugnis der Klägerin; …

    Rn. 18 Vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 11. Januar 2006 - 7 B 70.05 - und vom 17. Juli 2003 - 7 B 62.03 -, NVwZ-RR 2003, 902.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2008 - 13 A 353/08

    Abweisung einer Klage wegen fehlender Klagebefugnis der Klägerin; …

    Rn. 19 Vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 11. Januar 2006 - 7 B 70.05 - und vom 17. Juli 2003 - 7 B 62.03 -, NVwZ-RR 2003, 902.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.03.2024 - 12 E 779/23

    Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe mangels Erfolgsaussicht; Streit …

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