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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 16.10.2008

Rechtsprechung
   BVerwG, 12.09.2008 - 8 B 62.08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,15586
BVerwG, 12.09.2008 - 8 B 62.08 (https://dejure.org/2008,15586)
BVerwG, Entscheidung vom 12.09.2008 - 8 B 62.08 (https://dejure.org/2008,15586)
BVerwG, Entscheidung vom 12. September 2008 - 8 B 62.08 (https://dejure.org/2008,15586)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Klärungsbedürftigkeit der Beurteilung der "Gemeinsamen Anweisung" in ihrer weiten Auslegung als geeignete Rechtsgrundlage für eine Inanspruchnahme zum Zeitpunkt der Baumaßnahme

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    VermG § 1 Abs. 3; AufbauG § 14
    Unlautere Machenschaften; Machtmissbrauch; vorgeschobene Enteignung nach dem Baulandgesetz; Aufbauenteignung; Fehlerkorrektur; Aufbaugebiet; Massenorganisationen; Baumaßnahme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZOV 2009, 45
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 19.01.1990 - 4 C 28.89

    Indizienbeweis - Verstoß gegen die Denkgesetze - Beweiswürdigung - …

    Auszug aus BVerwG, 12.09.2008 - 8 B 62.08
    Die Beweiswürdigung des Tatrichters ist aufgrund des § 137 Abs. 2 VwGO vom Revisionsgericht nur auf die Verletzung allgemein verbindlicher Beweisgrundsätze überprüfbar, zu denen die allgemeinen Auslegungsgrundsätze (§§ 133, 157 BGB), die gesetzlichen Beweisregeln, die Denkgesetze und die allgemeinen Erfahrungssätze gehören (Urteil vom 19. Januar 1990 - BVerwG 4 C 28.89 - BVerwGE 84, 271 = Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 225).

    Derartige Verstöße können allerdings nur dann als Verfahrensfehler geltend gemacht werden, wenn sich der Fehler auf die tatsächliche Würdigung beschränkt (Urteil vom 19. Januar 1990 a.a.O.; Beschluss vom 3. April 1996 - BVerwG 4 B 253.95 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 269. Von einem Verstoß gegen diese Grundsätze kann vorliegend keine Rede sein.

  • BVerwG, 28.03.2000 - 7 B 19.00

    Einordnung der Enteignung als Schädigungsmaßnahme - Versäumung der …

    Auszug aus BVerwG, 12.09.2008 - 8 B 62.08
    Hiervon zu unterscheiden ist der Fall, dass die Enteignung zum Zeitpunkt der Durchführung der Baumaßnahmen auf der Grundlage des damaligen DDR-Rechts nicht zu verwirklichen war (Beschlüsse vom 28. März 2000 - BVerwG 7 B 19.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 12 und vom 2. März 2004 - BVerwG 7 B 35.03 - juris; Urteil vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 25.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 113).

    Im Hinblick auf eine versehentlich unterbliebene Aufbauenteignung, die 13 Jahre später nachgeholt wurde, hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass unter dem Blickwinkel der Willkür die Durchführung einer Enteignung, die der nachträglichen Fehlerkorrektur dient, offenkundig anders zu beurteilen ist als die mit einer Enteignung beabsichtigte Verfestigung einer "materiellen" Gesetzwidrigkeit (Beschluss vom 28. März 2000 a.a.O.).

  • BVerwG, 03.04.1996 - 4 B 253.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Tatrichterlicher Verstoß gegen Denkgesetze; …

    Auszug aus BVerwG, 12.09.2008 - 8 B 62.08
    Derartige Verstöße können allerdings nur dann als Verfahrensfehler geltend gemacht werden, wenn sich der Fehler auf die tatsächliche Würdigung beschränkt (Urteil vom 19. Januar 1990 a.a.O.; Beschluss vom 3. April 1996 - BVerwG 4 B 253.95 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 269. Von einem Verstoß gegen diese Grundsätze kann vorliegend keine Rede sein.
  • BVerwG, 26.06.1997 - 7 C 25.96

    Enteignung - Entschädigung - Unlautere Machenschaften - Staatlicher Verwalter - …

    Auszug aus BVerwG, 12.09.2008 - 8 B 62.08
    Hiervon zu unterscheiden ist der Fall, dass die Enteignung zum Zeitpunkt der Durchführung der Baumaßnahmen auf der Grundlage des damaligen DDR-Rechts nicht zu verwirklichen war (Beschlüsse vom 28. März 2000 - BVerwG 7 B 19.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 12 und vom 2. März 2004 - BVerwG 7 B 35.03 - juris; Urteil vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 25.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 113).
  • BVerwG, 05.03.1998 - 7 C 8.97

    Wassermühle; Enteignung Grundstück; Aufbaugesetz; Volkseigentum; Veräußerung an …

    Auszug aus BVerwG, 12.09.2008 - 8 B 62.08
    Danach waren Erklärungen zum Aufbaugebiet und Inanspruchnahmen von Grundstücken nach dem insoweit maßgebenden Rechtsverständnis der DDR zugunsten aller volkseigenen Betriebe, Organe und Institutionen, zur Durchführung von Baumaßnahmen sozialistischer Genossenschaften sowie für Vorhaben der Parteien und Massenorganisationen zulässig (Urteile vom 5. März 1998 - BVerwG 7 C 8.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 140 und vom 25. Juli 2001 - BVerwG 8 C 3.01 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 28).
  • BVerwG, 25.07.2001 - 8 C 3.01

    Entschädigungslose Enteignung; Enteignung, entschädigungslose; Enteignung, gegen …

    Auszug aus BVerwG, 12.09.2008 - 8 B 62.08
    Danach waren Erklärungen zum Aufbaugebiet und Inanspruchnahmen von Grundstücken nach dem insoweit maßgebenden Rechtsverständnis der DDR zugunsten aller volkseigenen Betriebe, Organe und Institutionen, zur Durchführung von Baumaßnahmen sozialistischer Genossenschaften sowie für Vorhaben der Parteien und Massenorganisationen zulässig (Urteile vom 5. März 1998 - BVerwG 7 C 8.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 140 und vom 25. Juli 2001 - BVerwG 8 C 3.01 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 28).
  • BVerwG, 02.03.2004 - 7 B 35.03

    Nachträgliche Inanspruchnahme eines Grundstücks zum Zweck der Sicherung in der …

    Auszug aus BVerwG, 12.09.2008 - 8 B 62.08
    Hiervon zu unterscheiden ist der Fall, dass die Enteignung zum Zeitpunkt der Durchführung der Baumaßnahmen auf der Grundlage des damaligen DDR-Rechts nicht zu verwirklichen war (Beschlüsse vom 28. März 2000 - BVerwG 7 B 19.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 12 und vom 2. März 2004 - BVerwG 7 B 35.03 - juris; Urteil vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 25.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 113).
  • VG Berlin, 16.02.2012 - 29 K 21.09

    Rückübertragung von Grundstücken in der ehemaligen DDR

    Es handelt sich insoweit um eine nachträgliche Fehlerkorrektur, die eine entstandene "formelle" Gesetzwidrigkeit beseitigen soll (Beschluss vom 12. September 2008 - 8 B 62.08 -, ZOV 2009, 45 = juris Rdnr. 3 m.w.N.).
  • VG Frankfurt/Oder, 26.11.2008 - 6 K 1469/07

    Klage auf Rückübertragung der von einem Inanspruchnahmebescheid betroffenen …

    Wie bereits in dem zwischen den Beteiligten ergangenem Urteil vom 30. April 2008 im Verfahren 6 K 1467/07 (s. hierzu BVerwG, Beschluss vom 12. September 2008 - 8 B 62.08) ausgeführt, ist aus den Altakten ersichtlich, dass die "übergeordnete" Aufbaumaßnahme "Zementwerk IV" mehrere Bauvorhaben und damit auch mehrere konkret benannter Inanspruchnahmeverfahren umfasste (vgl. insoweit und auch zu der dem Verfahren 6 K 1086/03 zugrundeliegende Maßnahme: S. 10 UA).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 16.10.2008 - 3 C 10.08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,17655
BVerwG, 16.10.2008 - 3 C 10.08 (https://dejure.org/2008,17655)
BVerwG, Entscheidung vom 16.10.2008 - 3 C 10.08 (https://dejure.org/2008,17655)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Oktober 2008 - 3 C 10.08 (https://dejure.org/2008,17655)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Gewährung eines Vermögenswertes zum Zwecke des Schadensausgleichs unter Einschluss des Surrogats als "Schadensausgleichsleistung"; Schenkung unter Lebenden und gemischte Schenkung als Fall der Rechtsnachfolge i.S.d. § 349 Abs. 5 S. 2 Lastenausgleichsgesetz (LAG)

  • grundeigentum-verlag.de

    LAG § 349 Abs. 5 Satz 2
    Schadensausgleich; Schadensausgleichsleistung; Rechtsnachfolger des Rückzahlungsverpflichteten; Rückforderung von Lastenausgleich wegen Schadensausgleich; Mithaftung für Rückzahlungspflicht; Übertragung ohne angemessene Gegenleistung

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZOV 2009, 45
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 28.02.2007 - 3 C 40.06

    Schadensausgleich; Rückforderung von Lastenausgleich wegen Schadensausgleich; …

    Auszug aus BVerwG, 16.10.2008 - 3 C 10.08
    Mit "Schadensausgleichsleistung" meint das Gesetz hier demzufolge den Vermögenswert, der zum Zwecke des Schadensausgleichs gewährt wurde oder wird, unter Einschluss des Surrogats (vgl. Urteile vom 18. Mai 2006 -- BVerwG 3 C 29.05 -- Buchholz 428 § 11 VermG Nr. 4 und vom 28. Februar 2007 -- BVerwG 3 C 40.06 -- Buchholz 427.3 § 349 LAG Nr. 12).

    Die Schenkung unter Lebenden ist ebenso wie die gemischte Schenkung der typische Fall der Rechtsnachfolge im Sinne des § 349 Abs. 5 Satz 2 LAG (vgl. Beschluss vom 14. Februar 2006 -- BVerwG 3 B 105.05 -- juris und Urteil vom 28. Februar 2007 -- BVerwG 3 C 40.06 -- a.a.O.).

    Dies hat der Senat mit Billigung des Bundesverfassungsgerichts bereits entschieden (Urteil vom 28. Februar 2007 -- BVerwG 3 C 40.06 -- a.a.O. sowie Beschluss vom 6. Juni 2006 -- BVerwG 3 B 169.05 -- juris; BVerfG, Kammerbeschluss vom 7. September 2006 -- 1 BvR 1798/06 -- WM 2006, 2019).

  • BVerwG, 18.05.2006 - 3 C 29.05

    Kontoguthaben; Auszahlung von Kontoguthaben; Kontoguthaben als Surrogat; …

    Auszug aus BVerwG, 16.10.2008 - 3 C 10.08
    Mit "Schadensausgleichsleistung" meint das Gesetz hier demzufolge den Vermögenswert, der zum Zwecke des Schadensausgleichs gewährt wurde oder wird, unter Einschluss des Surrogats (vgl. Urteile vom 18. Mai 2006 -- BVerwG 3 C 29.05 -- Buchholz 428 § 11 VermG Nr. 4 und vom 28. Februar 2007 -- BVerwG 3 C 40.06 -- Buchholz 427.3 § 349 LAG Nr. 12).
  • BVerwG, 18.06.2008 - 3 C 30.07

    Schadensausgleich; Schadensausgleichsleistung; Rechtsnachfolger des …

    Auszug aus BVerwG, 16.10.2008 - 3 C 10.08
    Hieran ist festzuhalten (BVerwG, vgl. Urteil vom 18. Juni 2008 -- BVerwG 3 C 30.07 -- juris).
  • BVerwG, 06.06.2006 - 3 B 169.05

    Inanspruchnahme als Erwerberin einer Schadensausgleichsleistung nach § 349 Abs. 5 …

    Auszug aus BVerwG, 16.10.2008 - 3 C 10.08
    Dies hat der Senat mit Billigung des Bundesverfassungsgerichts bereits entschieden (…Urteil vom 28. Februar 2007 -- BVerwG 3 C 40.06 -- a.a.O. sowie Beschluss vom 6. Juni 2006 -- BVerwG 3 B 169.05 -- juris; BVerfG, Kammerbeschluss vom 7. September 2006 -- 1 BvR 1798/06 -- WM 2006, 2019).
  • BVerwG, 14.02.2006 - 3 B 105.05

    Inanspruchnahme auf Rückzahlung von Lastenausgleich wegen erfolgten …

    Auszug aus BVerwG, 16.10.2008 - 3 C 10.08
    Die Schenkung unter Lebenden ist ebenso wie die gemischte Schenkung der typische Fall der Rechtsnachfolge im Sinne des § 349 Abs. 5 Satz 2 LAG (vgl. Beschluss vom 14. Februar 2006 -- BVerwG 3 B 105.05 -- juris …und Urteil vom 28. Februar 2007 -- BVerwG 3 C 40.06 -- a.a.O.).
  • BVerfG, 07.09.2006 - 1 BvR 1798/06
    Auszug aus BVerwG, 16.10.2008 - 3 C 10.08
    Dies hat der Senat mit Billigung des Bundesverfassungsgerichts bereits entschieden (…Urteil vom 28. Februar 2007 -- BVerwG 3 C 40.06 -- a.a.O. sowie Beschluss vom 6. Juni 2006 -- BVerwG 3 B 169.05 -- juris; BVerfG, Kammerbeschluss vom 7. September 2006 -- 1 BvR 1798/06 -- WM 2006, 2019).
  • BVerwG, 01.06.2015 - 3 B 37.14

    Lastenausgleich; Rückforderung; Schadensausgleich; Rechtsnachfolger; Schenkung; …

    Die Beschwerde hat keine sich widersprechenden tragenden Rechtssätze aus der angefochtenen Entscheidung und dem herangezogenen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Oktober 2008 - 3 C 10.08 - ( ZOV 2009, 45) herausgearbeitet und einander gegenübergestellt, wie es § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO verlangt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 11. August 1999 - 11 B 61.98 - VIZ 2000, 27 m.w.N. …und vom 12. April 2012 - 3 B 68.11 - juris Rn. 7).

    Der Einwand des Klägers, das Verwaltungsgericht habe fehlerhaft darauf abgestellt, dass der Schadensausgleich unmittelbar bei ihm als Rechtsnachfolger von Frau B. eingetreten sei und sich deshalb zu Unrecht auf die in Bezug genommene Passage der Senatsentscheidung vom 16. Oktober 2008 - 3 C 10.08 - (ZOV 2009, 45 ) gestützt, ist zwar berechtigt; denn das Verwaltungsgericht hat ausgeblendet, dass zunächst Frau P. als Erbin den Schadensausgleich erlangt hat und Rückzahlungspflichtige im Sinne von § 349 Abs. 5 Satz 1 LAG geworden ist.

  • BVerwG, 19.07.2013 - 3 B 74.12

    Rückforderung von Lastenausgleichsentschädigung; Mithaftung des …

    Das wird durch Sinn und Zweck der Mithaftung des Einzelrechtsnachfolgers bestätigt: Die Mithaftung soll dagegen vorsorgen, dass Rückzahlungsansprüche notleidend werden, weil der Rückzahlungspflichtige das zurückerlangte Vermögen ohne angemessene Gegenleistung an Dritte weitergibt, selbst aber durch die Übertragung vermögenslos wird (Urteil vom 16. Oktober 2008 - BVerwG 3 C 10.08 - ZOV 2009, 45 unter Hinweis auf BTDrucks 14/866 S. 16).
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