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Rechtsprechung
   BVerwG, 15.02.2013 - 8 B 58.12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,3189
BVerwG, 15.02.2013 - 8 B 58.12 (https://dejure.org/2013,3189)
BVerwG, Entscheidung vom 15.02.2013 - 8 B 58.12 (https://dejure.org/2013,3189)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Februar 2013 - 8 B 58.12 (https://dejure.org/2013,3189)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    Ablehnung eines Richters; Ablehnung von Gerichtspersonen; Ablehnungsgesuch; Befangenheit; Besorgnis der Befangenheit; Prozessbevollmächtigter; Vertretungszwang vor dem Bundesverwaltungsgericht; bloße Bezugnahme; rechtliche Durchdringung

  • rechtsinformationen.bund.de

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 132 Abs 2 VwGO
    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Einordnung von ehemaligem DDR-Recht als reversibles Bundesrecht i.S.d. § 137 Abs. 1 Nr. 1 VwGO im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Ansprüchen nach dem VermG

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    EV Art. 9 Abs. 2 und 4; VwGO §§ 86 Abs. 1, 88
    Fortgeltung ehemaligen DDR-Rechts; Umfang des Klagebegehrens; Untersuchungsgrundsatz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Möglichkeit der Einordnung von ehemaligem DDR-Recht als reversibles Bundesrecht i.S.d. § 137 Abs. 1 Nr. 1 VwGO im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Ansprüchen nach dem VermG

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZOV 2013, 40
 
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Wird zitiert von ... (70)Zitiert selbst (22)

  • BVerwG, 03.07.1992 - 8 C 72.90
    Auszug aus BVerwG, 15.02.2013 - 8 B 58.12
    Rn. 12 Nach § 88 VwGO darf das Gericht über das Klagebegehren nicht hinausgehen, ist aber an die Fassung der Anträge nicht gebunden; es hat vielmehr das tatsächliche Rechtsschutzbegehren zu ermitteln (Urteil vom 3. Juli 1992 - BVerwG 8 C 72.90 - Buchholz 310 § 88 VwGO Nr. 19 S. 4 f., Beschlüsse vom 5. Februar 1998 - BVerwG 2 B 56.97 - Buchholz 310 § 88 VwGO Nr. 25 …und vom 17. Dezember 2009 - BVerwG 6 B 30.09 - Buchholz 310 § 88 VwGO Nr. 38 Rn. 3).

    Maßgebend für den Umfang des Klagebegehrens ist das aus dem gesamten Parteivorbringen, insbesondere der Klagebegründung zu entnehmende wirkliche Rechtsschutzziel (stRspr, Urteil vom 3. Juli 1992 a.a.O., Beschluss vom 25. Juni 2009 - BVerwG 9 B 20.09 - Buchholz 310 § 88 VwGO Nr. 37 Rn. 2).

  • BVerwG, 28.11.2002 - 3 C 11.02

    DDR-Recht, Revisibilität übergeleiteten bzw. ausgelaufenen DDR-Rechts; …

    Auszug aus BVerwG, 15.02.2013 - 8 B 58.12
    Solche Bestimmungen sind revisionsrechtlich wie Tatsachenfeststellungen zu behandeln (Urteil vom 28. November 2002 - BVerwG 3 C 11.02 - BVerwGE 117, 233 = Buchholz 115 Sonst. Wiedervereinigungsrecht Nr. 44, Beschluss vom 28. August 2007 - BVerwG 8 B 31.07 - juris).

    Hierbei handelt es sich revisionsrechtlich um Tatsachenfeststellungen (Urteil vom 28. November 2002 - BVerwG 3 C 11.02 - BVerwGE 117, 233 = Buchholz 115 Sonst. Wiedervereinigungsrecht Nr. 44), die vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden können, ob dem Verwaltungsgericht Aufklärungsmängel unterlaufen sind, den Klägern nicht ausreichend rechtliches Gehör gewährt worden ist oder ein Verstoß gegen den Überzeugungsgrundsatz vorliegt.

  • BVerwG, 23.05.1986 - 8 C 10.84

    Wehrpflicht - Mitwirkungspflicht - Musterungsstreit - Ärztliche Untersuchung

    Auszug aus BVerwG, 15.02.2013 - 8 B 58.12
    Die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten in der Tatsacheninstanz, vor allem das Unterlassen von Beweisanträgen, zu kompensieren (Urteil vom 23. Mai 1986 - BVerwG 8 C 10.84 - BVerwGE 74, 222 = Buchholz 448.0 § 17 WPflG Nr. 7).
  • BVerwG, 06.09.1965 - VI C 57.63

    Revision/Vertretungszwang

    Auszug aus BVerwG, 15.02.2013 - 8 B 58.12
    Sein schriftsätzliches Vorbringen muss erkennen lassen, dass er selbst eine eigene Prüfung, Sichtung und rechtliche Durchdringung des vorgebrachten Streitstoffes vorgenommen hat (vgl. u.a. Beschluss vom 6. September 1965 - BVerwG 6 C 57.63 - BVerwGE 22, 38 = Buchholz 310 § 139 VwGO Nr. 21;… Kopp/Schenke, VwGO, 18. Aufl. 2010, § 67 Rn. 40 m.w.N.;… Eyermann/Schmidt, VwGO, 13. Aufl. 2010, § 67 Rn. 12 m.w.N.).
  • BVerwG, 16.12.1977 - VII C 59.74

    Verkehr - Verkehrsmitteln - Genehmigung eines Linienverkehrs - Verkehrsbedienung …

    Auszug aus BVerwG, 15.02.2013 - 8 B 58.12
    Rn. 23 Die Rüge der Verletzung des verwaltungsprozessualen Untersuchungsgrundsatzes erfordert zum einen eine substantiierte Darlegung, hinsichtlich welcher tatsächlichen Umstände Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche für geeignet und erforderlich gehaltene Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen wären und welche tatsächlichen Feststellungen bei Durchführung der unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären (Urteil vom 16. Dezember 1977 - BVerwG 7 C 59.74 - BVerwGE 55, 159 = Buchholz 442.01 PBefG Nr. 24).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …

    Auszug aus BVerwG, 15.02.2013 - 8 B 58.12
    Rn. 3 Die Grundsatzrüge setzt die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und für die Revisionsentscheidung erheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts voraus, der eine allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26).
  • BVerwG, 01.09.1997 - 8 B 144.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Anforderungen an die Begründungspflicht nach § 108 Abs. …

    Auszug aus BVerwG, 15.02.2013 - 8 B 58.12
    Die Divergenzrüge setzt die Darlegung voraus, dass dem angefochtenen Urteil ein entscheidungstragender Rechtssatz zugrunde liegt, der von einem ebensolchen entscheidungstragenden Rechtssatz der in der Beschwerde angegebenen höchstrichterlichen Entscheidung abweicht (stRspr, vgl. u.a. Beschluss vom 1. September 1997 - BVerwG 8 B 144.97 - Buchholz 406.11 § 128 BauGB Nr. 50).
  • BVerwG, 25.06.2009 - 9 B 20.09

    Ermittlung des tatsächlichen Rechtsschutzbegehrens gem. § 88 …

    Auszug aus BVerwG, 15.02.2013 - 8 B 58.12
    Maßgebend für den Umfang des Klagebegehrens ist das aus dem gesamten Parteivorbringen, insbesondere der Klagebegründung zu entnehmende wirkliche Rechtsschutzziel (stRspr, Urteil vom 3. Juli 1992 a.a.O., Beschluss vom 25. Juni 2009 - BVerwG 9 B 20.09 - Buchholz 310 § 88 VwGO Nr. 37 Rn. 2).
  • BVerwG, 02.11.1995 - 9 B 710.94

    Srilankische Staatsangehörige tamilischer Volkszugehörigkeit - Gruppenverfolgung …

    Auszug aus BVerwG, 15.02.2013 - 8 B 58.12
    Rn. 8 Die Zulassung der Revision wegen eines Verfahrensmangels setzt die Darlegung eines Verstoßes durch das Verwaltungsgericht gegen Normen voraus, die den äußeren Verfahrensablauf betreffen, nicht aber Verstöße gegen Regeln, die den inneren Vorgang der richterlichen Rechtsfindung bestimmen (Beschluss vom 2. November 1995 - BVerwG 9 B 710.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266).
  • BVerwG, 17.12.2009 - 6 B 30.09

    Auslegung eines Klageantrages i.R.d. Informationserhebung durch das Bundesamt für …

    Auszug aus BVerwG, 15.02.2013 - 8 B 58.12
    Rn. 12 Nach § 88 VwGO darf das Gericht über das Klagebegehren nicht hinausgehen, ist aber an die Fassung der Anträge nicht gebunden; es hat vielmehr das tatsächliche Rechtsschutzbegehren zu ermitteln (Urteil vom 3. Juli 1992 - BVerwG 8 C 72.90 - Buchholz 310 § 88 VwGO Nr. 19 S. 4 f., Beschlüsse vom 5. Februar 1998 - BVerwG 2 B 56.97 - Buchholz 310 § 88 VwGO Nr. 25 und vom 17. Dezember 2009 - BVerwG 6 B 30.09 - Buchholz 310 § 88 VwGO Nr. 38 Rn. 3).
  • BVerwG, 23.01.1996 - 11 B 150.95

    Recht der Landwirtschaft: Versagung der Grundstücksverkehrsgenehmigung, Anhörung …

  • BVerwG, 03.05.1996 - 4 B 46.96

    Bergrecht: Bergfreiheit für Sand- und Kiesvorkommen in der ehemaligen DDR

  • BVerwG, 09.03.1984 - 7 B 238.81

    Autoradios als Rundfunkempfangsgeräte im Sinne von Art. 2 Abs. 1 des …

  • BVerwG, 13.04.2000 - 7 C 84.99

    Restitution; Eigenheim; Teilbescheid; Feststellung Berechtigter; Bestandskraft; …

  • BVerwG, 25.05.2001 - 4 B 81.00

    Voraussetzungen für ein bauaufsichtliches Einschreiten - Rechtmäßigkeit von …

  • BVerwG, 06.12.2007 - 9 B 53.07

    Flurbereinigungsgericht; Trennungsbeschluss; Unanfechtbarkeit; …

  • BVerwG, 23.03.2011 - 8 C 6.10

    Arbeitsplatz; Aushilfskraft; Durchführungsfeststellung; …

  • BVerwG, 15.02.2013 - 8 B 64.12

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • BVerwG, 05.02.1998 - 2 B 56.97

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

  • BVerwG, 28.08.2007 - 8 B 31.07

    Rechtsträgernachweise als ausreichende Nachweise über das Vorhandensein eines …

  • BVerwG, 29.04.1993 - 7 C 29.92

    Vermögensgesetz - Verzinsung einer Kaufpreisforderung - Staatliches Konto

  • BVerwG, 15.06.2009 - 6 B 12.09

    Abweichung in einem tragenden abstrakten Rechtssatz bei Auseinanderfallen des …

  • BVerwG, 15.09.2026 - 1 B 16.26
    Des Weiteren muss dargetan werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 15. Februar 2013 - 8 B 58.12 - ZOV 2013, 40 , vom 18. März 2022 - 8 B 49.21 - juris Rn. 8 …und vom 2. Juli 2026 - 1 B 12.26 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 08.08.2018 - 1 B 25.18

    Abschiebungsverbot; Bulgarien; Extremgefahr; Flüchtlinge; Lebensverhältnisse; …

    Weiterhin muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, durch einen Beweisantrag hingewirkt worden ist und die Ablehnung der Beweiserhebung im Prozessrecht keine Stütze findet, oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 15. Februar 2013 - 8 B 58.12 - ZOV 2013, 40 …und vom 12. Juli 2018 - 7 B 15.17 - juris Rn. 23).
  • BVerwG, 22.09.2020 - 1 B 39.20

    Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde zur Asylrelevanz von Covid-19

    Weiterhin muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, durch einen Beweisantrag hingewirkt worden ist und die Ablehnung der Beweiserhebung im Prozessrecht keine Stütze findet, oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 15. Februar 2013 - 8 B 58.12 - ZOV 2013, 40 …und vom 12. Juli 2018 - 7 B 15.17 - Buchholz 451.224 § 36 KrWG Nr. 1 Rn. 23).
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