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Weitere Entscheidung unten: AG Kleve, 25.09.2002

Rechtsprechung
   AG Köln, 19.09.2002 - 71 IN 292/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,15846
AG Köln, 19.09.2002 - 71 IN 292/02 (https://dejure.org/2002,15846)
AG Köln, Entscheidung vom 19.09.2002 - 71 IN 292/02 (https://dejure.org/2002,15846)
AG Köln, Entscheidung vom 19. September 2002 - 71 IN 292/02 (https://dejure.org/2002,15846)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • NZI 2002, 618
  • ZVI 2002, 414
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.07.2002 - IX ZR 264/01

    Ersatzaussonderung der Rechte aus einer Direktversicherung im Konkurs der …

    Auszug aus AG Köln, 19.09.2002 - 71 IN 292/02
    Es entspricht nahezu einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, dass bei einem Antrag, dessen Unzulässigkeit endgültig feststeht, die Entscheidung bereits vor dem Schlusstermin ergehen kann (OLG Köln ZInsO 2000, 334, 335; LG Köln DZWIR 2002, 477, 478;… FKAhrens, 3. Aufl., § 289 Rdn. 6a -jeweils m.w.N.) .
  • OLG Köln, 24.05.2000 - 2 W 76/00

    Entscheidung über unzulässigen Restschuldbefreiungsantrag bereits vor dem …

    Auszug aus AG Köln, 19.09.2002 - 71 IN 292/02
    Es entspricht nahezu einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, dass bei einem Antrag, dessen Unzulässigkeit endgültig feststeht, die Entscheidung bereits vor dem Schlusstermin ergehen kann (OLG Köln ZInsO 2000, 334, 335; LG Köln DZWIR 2002, 477, 478;… FKAhrens, 3. Aufl., § 289 Rdn. 6a -jeweils m.w.N.) .
  • BGH, 16.12.2004 - IX ZB 72/03

    Versagung der Stundung bei Verletzung von Mitwirkungspflichten des Schuldners

    Eine Stundung braucht auch dann nicht gewährt zu werden, wenn die Restschuldbefreiung aus anderen Gründen, die nicht unter § 290 InsO fallen, offensichtlich nicht erreicht werden kann (…Kübler/Prütting/Wenzel, § 4a InsO Rn. 38a), etwa weil der Schuldnerantrag unzulässig ist (AG Köln NZI 2002, 618) oder die wesentlichen am Verfahren teilnehmenden Forderungen gemäß § 302 InsO von der Restschuldbefreiung ausgenommen sind (AG Siegen ZInsO 2003, 478; AG Marburg ZVI 2002, 275; AG München ZVI 2003, 369, 370).
  • BGH, 21.09.2006 - IX ZB 24/06

    Versagung der Stundung der Verfahrenskosten wegen herbeigeführter …

    Eine Stundung braucht dann nicht gewährt zu werden, wenn die Restschuldbefreiung aus anderen Gründen, die nicht unter § 290 InsO fallen, offensichtlich nicht erreicht werden kann (…Kübler/Prütting/Wenzel, aaO § 4a Rn. 38 a), etwa weil der Schuldnerantrag unzulässig ist (AG Köln NZI 2002, 618) oder die wesentlichen am Verfahren teilnehmenden Forderungen gemäß § 302 InsO von der Restschuldbefreiung ausgenommen sind (AG Siegen ZInsO 2003, 478; AG Marburg ZVI 2002, 275 f; AG München ZVI 2003, 369, 370).
  • BGH, 08.07.2004 - IX ZB 209/03

    Voraussetzungen der Restschuldbefreiung im Verbraucherinsolvenzverfahren

    bb) Die Gegenmeinung (…vgl. Kübler/Prütting/Wenzel, InsO § 287 Rn. 3a;… HK-InsO/Landfermann, 3. Aufl. § 287 Rn. 2c; Pape ZVI 2002, 235, 231 und NZI 2002, 186, 187; Heyer ZInsO 2002, 59; Fuchs NZI 2002, 299; AG Hamburg ZVI 2002, 475, 476; AG Köln ZVI 2002, 414, 415) stellt darauf ab, daß sich die Argumentation der amtlichen Begründung zur Änderung des § 287 Abs. 1 InsO nur auf das im Rahmen des Verbraucherinsolvenzverfahrens durchzuführende außergerichtliche und gerichtliche Schuldenbereinigungsplanverfahren beziehe.
  • AG Alzey, 21.02.2003 - IK 8/02

    Insolvenzverfahren: Widerruf der Stundung der Verfahrenskosten während des …

    anerkannt, dass die Ziffer 5 bereits dann erfüllt ist, wenn die Restschuldbefreiung noch nicht versagt ist, aber deren Voraussetzungen vorliegen (AG Köln NZI 02, 618).
  • AG Marburg, 27.04.2005 - 25 IN 17/05

    Zulässigkeit der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens; Sinn und Zweck des …

    Da der Beschluss vom 21.01.2003 rechtskräftig geworden ist, führt er zu der materiellrechtlichen Folge, dass Restschuldbefreiung nicht erlangt wurde und somit auch nicht mehr erlangt werden kann (vgl. dazu auch LG Koblenz NZI 2004 679; Amtsgericht Köln NZI 2002 618).
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Rechtsprechung
   AG Kleve, 25.09.2002 - 31 IK 8/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,20374
AG Kleve, 25.09.2002 - 31 IK 8/02 (https://dejure.org/2002,20374)
AG Kleve, Entscheidung vom 25.09.2002 - 31 IK 8/02 (https://dejure.org/2002,20374)
AG Kleve, Entscheidung vom 25. September 2002 - 31 IK 8/02 (https://dejure.org/2002,20374)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • zvi-online.de

    InsO § 4a Abs. 1 Satz 1, § 35
    Berücksichtigung der pfändbaren Einkünfte des Schuldners bei der Bewilligung von Verfahrenskostenstundung nur in Höhe des pfändungsfreien Betrages eines Monats

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Restschuldbefreiung; Bewilligung einer ratenzahlungsfreien Stundung der Verfahrenskosten für die Eröffnung und Durchführung des Insolvenzverfahrens; Wirksamkeit von Lohnpfändungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZVI 2002, 414
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • LG Krefeld, 19.04.2002 - 6 T 75/02

    Stundung statt ratenweiser Zahlung der Kosten des Insolvenzverfahrens

    Auszug aus AG Kleve, 25.09.2002 - 31 IK 8/02
    Rn. 11 Allerdings können die pfändbaren Einkünfte des Schuldners nur insoweit berücksichtigt werden, wenn und soweit sie zur Deckung der Verfahrenskosten durch eine Einmalzahlung, d.h. mittels des pfändungsfreien Betrages eines Monats, ausreichen (LG Krefeld, Beschluss vom 19.04.2002, ZVI 2002, 161).
  • LG Münster, 25.04.2002 - 5 T 133/02

    Stundung von Verfahrenskosten für das Hauptverfahren und das …

    Auszug aus AG Kleve, 25.09.2002 - 31 IK 8/02
    Der Vermögensbegriff richtet sich nach § 35 InsO, so dass auch der während des Insolvenzverfahrens anfallende Vermögenszuwachs und somit u.a. die während dieses Zeitraums regelmäßig monatlich anfallenden pfändbaren Einküfte (im Sinne von lfd. Nr. 23 der Anlage 4) nach der Tabelle zu § 850c ZPO (LG Münster ZInsO 2002, 778) darunterfallen.
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