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Rechtsprechung
   LG Hildesheim, 02.02.2004 - 7 T 3/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,21981
LG Hildesheim, 02.02.2004 - 7 T 3/04 (https://dejure.org/2004,21981)
LG Hildesheim, Entscheidung vom 02.02.2004 - 7 T 3/04 (https://dejure.org/2004,21981)
LG Hildesheim, Entscheidung vom 02. Februar 2004 - 7 T 3/04 (https://dejure.org/2004,21981)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Versagung der Restschuldbefreiung: Unvollständige Angaben des Schuldners im Forderungsverzeichnis

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 4 InsO; § 6 InsO; § 289 Abs. 2 InsO; § 567 ZPO; § 569 Abs. 1 S. 1 ZPO; § 38 InsO; § 174 InsO; § 290 Abs. 1 InsO; § 305 Abs. 1 Nr. 3 InsO
    Anordnung des Eröffnungsantrages und Stundungsantrages durch das Insolvenzgericht; Vorlage eines Verzeichnisses der Gläubiger und eines Verzeichnisses der Forderungen durch den Schuldner; Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung

  • zvi-online.de

    InsO § 290 Abs. 1 Nr. 6
    Versagung der Restschuldbefreiung wegen unvollständiger Angaben bei Nichtaufnahme eines Gläubigers trotz Mahnungen vor Insolvenzantrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anordnung des Eröffnungsantrages und Stundungsantrages durch das Insolvenzgericht; Vorlage eines Verzeichnisses der Gläubiger und eines Verzeichnisses der Forderungen durch den Schuldner; Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZVI 2004, 545
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.03.2003 - IX ZB 388/02

    Versagung der Restschuldbefreiung; Umfang der Auskunftspflicht über Einkünfte aus …

    Auszug aus LG Hildesheim, 02.02.2004 - 7 T 3/04
    Rn. 9 a) Nach § 290 Abs. 1 InsO ist die Restschuldbefreiung zu versagen, wenn einer der in dieser Vorschrift genannten Versagungsgründe vorliegt und die Versagung von einem Insolvenzgläubiger in dem Schlusstermin beantragt wird (BGH NJW 2003, 2167, 2168).

    Dann kann auch über den Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung im schriftlichen Verfahren entschieden werden (BGH NJW 2003, 2167, 2169).

  • BGH, 11.09.2003 - IX ZB 37/03

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung bei Versagung der Restschuldbefreiung; …

    Auszug aus LG Hildesheim, 02.02.2004 - 7 T 3/04
    Rn. 14 Der Gläubiger hat einen solchen Versagungsgrund nach § 4 InsO, § 294 ZPO glaubhaft gemacht, § 290 Abs. 2 InsO (vgl. BGH NJW 2003, 3558).
  • AG Gifhorn, 11.04.2007 - 36 IK 51/05

    Pflicht zur Offenlegung sämtlicher Verbindlichkeiten und Gläubiger im …

    Rn. 19 Dies führt dazu, daß der Schuldner zur Überzeugung des Gerichts gehalten ist, alle gegen ihn gerichteten Forderungen im Gläubiger- und Forderungsverzeichnis anzugeben, auch wenn er deren Bestand im Grunde für unberechtigt hält (vgl. LG Kassel, ZInsO 2002, 1147, LG Hildesheim, ZVI 2004, 545, zit. nach juris, HambKomm-Streck, § 305, Rz. 24 m.w.N.).
  • AG Duisburg, 08.05.2007 - 62 IK 9/07

    Anforderungen an die Sorgfaltspflicht eines die Restschuldbefreiung anstrebenden …

    Ein zahlungsunfähiger Schuldner, der durch ein Insolvenzverfahren Restschuldbefreiung anstrebt, hat seine verfahrensrechtlichen Pflichten und Obliegenheiten mit der gesteigerten Sorgfalt eines redlichen, d.h. besonders pflichtbewussten und gewissenhaften Schuldners wahrzunehmen (§ 1 Satz 2 InsO, vgl. LG Duisburg NZI 2000, 184; NZI 2005, 48 f. = ZVI 2004, 534; LG Göttingen NZI 2001, 220 = ZVI 2002, 433; NZI 2002, 564 = ZVI 2002, 383; LG Hildesheim ZVI 2004, 545).
  • LG Landshut, 29.02.2008 - 32 T 499/08

    Voraussetzungen für die Versagung einer Restschuldbefreiung wegen unvollständiger …

    Ein zahlungsunfähiger Schuldner, der durch ein Insolvenzverfahren Restschuldbefreiung anstrebt, hat seine verfahrensrechtlichen Pflichten und Obliegenheiten mit der gesteigerten Sorgfalt eines redlichen, d.h. besonders pflichtbewussten und gewissenhaften Schuldners wahrzunehmen ( § 1 S. 2 InsO ; LG Hildesheim, ZVI 2004, 545 [LG Hildesheim 02.02.2004 - 7 T 3/04] m.w.N.).
  • LG Frankfurt/Main, 03.04.2006 - 9 T 773/05

    Angaben hinsichtlich der vom Gläubiger gegenüber dem Schuldner geltend gemachten …

    Denn ein Schuldner, der verpflichtet ist, eine vollständige Auflistung seiner Gläubiger zu erstellen und die Forderung eines Gläubigers nicht angibt, welcher kurz zuvor die Zahlung unter Androhung gerichtlicher Durchsetzung angemahnt hat, handelt zumindest grob fahrlässig (LG Hildesheim, ZVI 2004, 545 [LG Hildesheim 02.02.2004 - 7 T 3/04] ).
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