Rechtsprechung
| OLG München, 15.09.2010 - 32 Wx 16/10 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Wohnungseigentumsverfahren: Abstimmung eines Verwalters als Vertreter anderer Wohnungseigentümer über seine eigene Abberufung
- Deutsches Notarinstitut
WEG § 25 Abs. 5
Kein Stimmrechtsverbot des WEG-Verwalters bei Beschluss über seine Abberufung, wenn Verwalter nicht selbst Wohnungseigentümer ist - zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Kein Ausschluss des eine Stimmrechtsvollmacht innehabenden Verwalters bei Beschlussfassung über seine eigene Abberufung
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Verwalter ist als Stimmrechtsvertreter über seine Abberufung stimmberechtigt, § 25 Abs. 5 WEG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 25 Abs. 5
Zulässigkeit der Teilnahme des Verwalters als Vertreter anderer Wohnungseigentümer bei der Abstimmung über seine Abberufung - rechtsportal.de
WEG § 25 Abs. 5
Ausschluss des Verwalters als Vertreter anderer Wohnungseigentümer von der Abstimmung über seine Abberufung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verwalter hat bei eigener Abberufung Stimmrecht!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Beschlussfassung der WEG über Abberufung des WEG-Verwalters - Stimmrechtsverbot für Verwalter?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Ausschluss des Verwalters als Vertreter anderer Wohnungseigentümer von der Abstimmung über seine Abberufung
Besprechungen u.ä. (2)
- mietrb.de
, S. 18 (Entscheidungsbesprechung)
§ 25 Abs. 5 WEG
WEG-Versammlung: Stimmrecht des Verwalters als Vertreter (Dr. Oliver Elzer; MietRB 2010, 362) - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
WEG-Verwalter hat bei eigener Abberufung immer ein Stimmrecht als Vertreter! (IMR 2010, 482)
Verfahrensgang
- AG München - 484 UR II 1596/06
- LG München I, 04.07.2010 - 36 T 2118/08
- OLG München, 15.09.2010 - 32 Wx 16/10
Papierfundstellen
- MDR 2011, 21
- ZMR 2011, 148
- ZWE 2010, 461
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- BGH, 19.09.2002 - V ZB 30/02
Abstimmung über die Abberufung eines zum Verwalter bestellten Wohnungseigentümers
Auszug aus OLG München, 15.09.2010 - 32 Wx 16/10
Rn. 17 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. NJW 2002, 3704) handelt es sich bei der Bestellung oder Abberufung eines Verwalters um Beschlüsse, die auf die unmittelbare Begründung bzw. Aufhebung wohnungseigentumsrechtlicher Befugnisse und Pflichten gerichtet sind.24 (2) Der Senat ist, wie der Bundesgerichtshof (BGH NJW 2002, 3704 = ZMR 2002, 930), der Auffassung, dass die Vorschrift des § 25 Abs. 5 WEG als Ausnahmevorschrift nur bestimmte Fälle der Interessenkollision erfassen, einen Wohnungseigentümer aber nicht generell daran hindern soll, an Entscheidungen über die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums mitzuwirken.
- BayObLG, 10.04.2002 - 2Z BR 97/01
Auschluss einzelner Eigentümern von der Eigentümerversammlung - …
Auszug aus OLG München, 15.09.2010 - 32 Wx 16/10
2 Z 64/82|BayObLG; 03.08.1982; 2 Z 2/82|BGH; 24.09.1982; V ZR 96/81">Rpfl 1983, 15; NZM 2002, 616) und durch die Entfernung der Antragstellerin aus der Wohnungseigentümerversammlung eine Beschneidung dieser Mitwirkungsrechte stattgefunden hat, die die Anfechtbarkeit der in der Versammlung gefassten Sachbeschlüsse begründet, wenn sie für die jeweilige Beschlussfassung im Ergebnis ursächlich geworden ist.Rn. 30 (1) Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts, der sich der Senat anschließt, scheidet eine Ungültigerklärung ausnahmsweise dann aus, wenn eindeutig feststeht, dass bei Anwesenheit der ausgeschlossenen Wohnungseigentümer (oder Vertreter) die Beschlüsse ebenso gefasst worden wären (BayObLG NZM 2002, 616 m.w.N.).
- BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05
Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von …
Auszug aus OLG München, 15.09.2010 - 32 Wx 16/10
Rn. 15 (1) Auch nach der Anerkennung der partiellen Rechtsfähigkeit der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, soweit sie bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums am Rechtsverkehr teilnimmt, durch Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 2.6.2005 (NJW 2005, 2061) besteht weiterhin die Möglichkeit, dass der Abschluss (oder die Aufhebung oder Kündigung) des Verwaltervertrages von allen Wohnungseigentümern vorgenommen wird (…Rieke/Schmid/Abramenko Fachanwaltskommentar zum Wohnungseigentumsrecht, 3. Aufl., § 26 Rn. 39).
- BayObLG, 14.09.1987 - BReg. 2 Z 38/87
Zustimmungsvorbehalt; Gebrauchsüberlassung; Wohnung; Dritte; Vereinbarung; …
Auszug aus OLG München, 15.09.2010 - 32 Wx 16/10
Rn. 20 (1) Feststellungsanträge sind im Wohnungseigentumsverfahren grundsätzlich entsprechend § 256 ZPO zulässig (BayObLG NJW-RR 1988, 17), für sie ist jedoch als besondere Verfahrensvoraussetzung das behauptete (Nicht-) Bestehen eines Rechtsverhältnisses sowie ein rechtliches Interesse an dessen alsbaldiger Feststellung erforderlich. - BayObLG, 26.08.1999 - 2Z BR 66/99
Anforderungen an die Bestimmtheit von Anträgen in Wohnungseigentumssachen
Auszug aus OLG München, 15.09.2010 - 32 Wx 16/10
Rn. 12 (1) An Anträge im Wohnungseigentumsverfahren nach WEG a.F. sind grundsätzlich weniger strenge Anforderungen hinsichtlich ihrer Bestimmtheit zu stellen, als an Anträge im Zivilprozess (BayObLG NZM 2000, 515). - BayObLG, 28.04.1975 - BReg. 2 Z 22/75
Auszug aus OLG München, 15.09.2010 - 32 Wx 16/10
Bei der Auslegung hat das Wohnungseigentumsgericht den Willen des Antragstellers zu erforschen und ohne Bindung an den Wortlaut des gestellten Antrags die nach pflichtgemäßem Ermessen gebotene Entscheidung zu treffen (BayObLGZ 1975, 161/164).
- LG Köln, 07.07.2016 - 29 S 180/15
Verwalter kann als Vertreter nicht über die eigene Abberufung abstimmen!
Rn. 7 Die Auffassung des Amtsgericht wird jedoch durch die Entscheidung des OLG München (Beschluss vom 15.9.2010 - 32 Wx 16/10 - juris) gestützt. - AG Schwarzenbek, 02.11.2021 - 2 C 54/19
Stimmrechtsverbot bezüglich Abberufung von WEG-Verwalter bei …
Denn der grundsätzlich stimmberechtigte Eigentümer soll aufgrund einer drohenden Kollision von Gemeinschafts- und Privatinteressen nicht über seine eigene Abberufung mitentscheiden, wenn die Gemeinschaft darüber aufgrund einer schweren Pflichtverletzung des Verwalters entscheidet (OLG München vom 15.9.2010, Az. 32 Wx 16/10, Rn. 25; OLG Düsseldorf vom 20.7.2001, Az. 3 Wx 174/01; offen geblieben in BGH vom 19.9.2002, Az. V ZB, 30/02;… Merle, in: Bärmann, Wohnungseigentumsgesetz, 14. Aufl. 2018, § 25 Rn. 138;… Becker, in: Bärmann, Wohnungseigentumsgesetz, 14. Aufl. 2018, § 26 Rn. 213;… Häublein, in: Staudinger BGB, Neubearbeitung 2018 Stand 28.2.2020, WEG, § 25 Rn. 229;… Hügel/Elzer, Wohnungseigentumsgesetz, 3. Aufl. 2021, § 25 Rn. 105).
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 16.08.2010 - I-16 W 25/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de
GKG § 49a; WEG § 43 Nr. 2
Streitwert einer Klage auf Entziehung des Wohnungseigentums - ibr-online
Streitwert bei Klage auf Entziehung des Wohnungseigentums
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Streitwert einer Klage auf Entziehung des Wohnungseigentums
Besprechungen u.ä.
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Streitwert der Entziehungsklage: Verkehrswert des Wohnungseigentums! (IMR 2010, 543)
Verfahrensgang
- AG Köln, 25.06.2009 - 202 C 324/08
- LG Köln, 08.06.2010 - 29 T 108/09
- OLG Köln, 16.08.2010 - I-16 W 25/10
Papierfundstellen
- NZM 2011, 553
- ZMR 2010, 977
- AnwBl 2011, 104
- ZWE 2010, 461
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 21.09.2006 - V ZR 28/06
Streitwert der Eigentumsentziehungsklage
Auszug aus OLG Köln, 16.08.2010 - 16 W 25/10
Sie stützen sich auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 21.9.2006 (NJW 2006, 3428), wonach der Streitwert der Eigentumsentziehungsklage sich nach dem Verkehrswert des zu veräußernden Wohnungs- oder Teileigentums bestimmt.Rn. 9 2. Der Senat schließt sich der überwiegenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur an, wonach sich das Interesse der Beteiligten nach dem Verkehrswert des zu veräußernden Wohnungs- bzw. Teileigentums richtet (BGH NJW 2006, 3428; OLG Rostock, ZMR 2006, 476; Timme/Elzer, WEG, § 43 Rn 217; Timme/Hogenschurz, WEG, § 18 Rn 56;… Riecke/Schmid/Abramenko, WEG, 3. Aufl., Anh. zu § 50 Rn 5).
- OLG Rostock, 07.03.2006 - 7 W 63/05
Streitwertfestsetzung eines Anspruch aus § 18 Abs. 1 , Abs. 2 Nr. 2 WEG
Auszug aus OLG Köln, 16.08.2010 - 16 W 25/10
Rn. 9 2. Der Senat schließt sich der überwiegenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur an, wonach sich das Interesse der Beteiligten nach dem Verkehrswert des zu veräußernden Wohnungs- bzw. Teileigentums richtet (BGH NJW 2006, 3428; OLG Rostock, ZMR 2006, 476; Timme/Elzer, WEG, § 43 Rn 217; Timme/Hogenschurz, WEG, § 18 Rn 56;… Riecke/Schmid/Abramenko, WEG, 3. Aufl., Anh. zu § 50 Rn 5). - OLG Köln, 15.01.1999 - 16 Wx 193/98
Auszug aus OLG Köln, 16.08.2010 - 16 W 25/10
Soweit der Senat in einer früheren Entscheidung auf den Wert der Störung, deren Beseitigung die Entziehungsklage dient, abgestellt hat (OLG Köln, ZMR 1999, 284;… ähnlich Jennißen/Heinemann, WEG, 2. Aufl., § 19 Rn 18 ff.), hält er hieran nach Erlass der Entscheidung des Bundesgerichtshofs und im Interesse der Rechtsklarheit nicht mehr fest.
- BGH, 19.12.2013 - V ZR 96/13
Zuständigkeit des Wohnungseigentumsgerichts: Einordnung einer Entziehungsklage …
Nach nahezu einhelliger Meinung gilt dies auch für die Entziehungsklage, die gemäß § 43 Nr. 1 oder Nr. 2 WEG als wohnungseigentumsrechtliche Streitigkeit einzuordnen sei (OLG Köln, ZWE 2010, 461;… Klein in Bärmann, WEG, 12. Aufl., § 43 Rn. 74;… Spielbauer/Then, WEG, 2. Aufl., § 18 Rn. 14;… Heinemann in Jennißen, WEG, 3. Aufl., § 19 Rn. 7;… Niedenführ in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 10. Aufl., § 43 Rn. 67;… BeckOK WEG/Hogenschurz, Edition 18, § 18 Rn. 52;… Lemke/Müller, Immobilienrecht, § 18 WEG Rn. 8, § 43 Rn. 2;… Palandt/Bassenge, BGB, 73. Aufl., § 18 WEG Rn. 6, unklar § 43 Rn. 3, in der nur § 18 Abs. 3 WEG genannt ist;… aA Riecke/Schmidt/Abramenko, WEG, 3. Aufl., § 43 Rn. 10;… Bärmann/Pick, WEG, 19. Aufl., § 18 Rn. 14, offen gelassen in dem Beschluss des Senats vom 10. Oktober 2013 - V ZR 281/12, WuM 2013, 760).Das Interesse beider Parteien entspricht dem Verkehrswert des Wohnungseigentums der Beklagten; gemäß § 49a Abs. 1 Satz 2 GKG ist für eine Entziehungsklage daher der volle Verkehrswert maßgeblich (OLG Köln, ZWE 2010, 461;… Suilmann in Jennißen, WEG, 3. Aufl., § 49a GKG Rn. 15a; so schon für die Rechtslage vor dem 1. Juli 2007 Senat, Beschluss vom 21. September 2006 - V ZR 28/06, NZM 2006, 873).
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