Rechtsprechung
| LG Berlin, 28.09.2010 - 55 S 87/10 WEG |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 10 Abs 1 Nr 2 ZVG, § 74a ZVG, § 16 Abs 2 WoEigG, § 883 BGB
Wohnungseigentum: Klage gegen den teilenden Eigentümer auf Duldung der Zwangsvollstreckung wegen Wohngeldrückständen bei Eintragung einer Auflassungsvormerkung zu Gunsten des Wohnungskäufers - zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Duldung der Zwangsvollstreckung bei Auseinanderfallen von Wohngeldschuldner und Wohnungseigentümer
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Duldung der Zwangsvollstreckung des teilenden Eigentümers bei Wohngeldrückständen des werdenden Eigentümers gem. §§ 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG, 16 Abs. 2 WEG
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
ZVG § 10 Abs. 1 Nr. 2; ZPO § 883
Wohngeld-Beitragsrückstände des Bauträgers; Duldung der Zwangsvollstreckung in das Wohnungseigentumsrecht; teilender Eigentümer; Vormerkung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Zur dinglichen Haftung von Wohnungseigentum
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Mitte, 28.01.2010 - 22 C 36/09
- LG Berlin, 28.09.2010 - 55 S 87/10 WEG
Papierfundstellen
- ZWE 2011, 97
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BGH, 12.02.2009 - IX ZB 112/06
Anwendbarkeit des Vollstreckungsverbots nach § 89 Abs. 1 Insolvenzordnung ( InsO …
Auszug aus LG Berlin, 28.09.2010 - 55 S 87/10
So hat dieser am 12.02.2009 (NZM 2009, 439) entschieden, dass für die dem § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG unterfallenden Wohngeldansprüche aufgrund der gesetzlichen Neuregelung ein Recht auf Befriedigung aus dem Grundstück besteht, das im Insolvenzverfahren im Wege der abgesonderten Befriedigung verfolgt werden kann, ohne dass eine Beschlagnahme des Wohnungseigentums vor Insolvenzeröffnung vorausgesetzt wäre (so auch LG Berlin, ZMR 2010, 142, nach juris). - BGH, 18.12.1987 - V ZR 163/86
Pfändung von Eigentümergrundschulden durch die Finanzbehörde
Auszug aus LG Berlin, 28.09.2010 - 55 S 87/10
Nach Auffassung des BGH (vgl. BGHZ 103, 30, nach juris) und der herrschenden Literatur (…vgl. etwa Zöller-Stöber, 27. Aufl., vor § 803 ZPO Rn. 1) ist unter einer Geldforderung im Sinne der § 803 ff. ZPO aber nicht nur eine auf Leistung in Geld gerichtete Forderung zu verstehen, sondern auch die Haftung für eine Geldleistung als Duldungsschuldner. - BGH, 14.05.2009 - V ZB 178/08
Beitritt der Wohnungseigentümergemeinschaft zum Zwangsversteigerungsverfahren
Auszug aus LG Berlin, 28.09.2010 - 55 S 87/10
Auch der Nachweis nach § 10 Abs. 3 S. 1 ZVG, wonach sich der Wohnungseigentümer mit seinen Wohngeldverpflichtungen in Höhe von 3 % des Einheitswerts seines Wohnungseigentums länger als drei Monate im Verzug befinden muss (§ 18 Abs. 2 Nr. 2 WEG), kann nach Auffassung des BGH (vgl. Grundeigentum 2009, 985, nach juris) durch eine Mitteilung des Finanzamts auf Ersuchen des Vollstreckungsgerichts getroffen werden. - LG Berlin, 22.07.2009 - 85 S 18/09
Insolvenz: Privilegierte Hausgeldforderung
Auszug aus LG Berlin, 28.09.2010 - 55 S 87/10
So hat dieser am 12.02.2009 (NZM 2009, 439) entschieden, dass für die dem § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG unterfallenden Wohngeldansprüche aufgrund der gesetzlichen Neuregelung ein Recht auf Befriedigung aus dem Grundstück besteht, das im Insolvenzverfahren im Wege der abgesonderten Befriedigung verfolgt werden kann, ohne dass eine Beschlagnahme des Wohnungseigentums vor Insolvenzeröffnung vorausgesetzt wäre (so auch LG Berlin, ZMR 2010, 142, nach juris).
- BGH, 13.09.2013 - V ZR 209/12
Erwerber von Wohnungseigentum haften nicht für Hausgeldrückstände des …
Folglich sei auch ein Erwerber, der nicht Hausgeldschuldner ist, im Umfang des Vorrechts zur Duldung der Zwangsversteigerung des Wohnungseigentums verpflichtet (LG Berlin, ZWE 2011, 97 ff.; LG Heilbronn, ZWE 2013, 230 f.;… Becker in Bärmann, WEG, 12. Aufl., § 16 Rn. 186 ff.;… Riecke/Schmidt/Elzer, WEG, 3. Aufl., § 16 Rn. 220;… Stöber, ZVG, 20. Aufl., § 10 Rn. 4.7;… Rellermeyer in Dassler/Schiffhauer/Hintzen/Engels/Rellermeyer, ZVG, 14. Aufl., § 10 Rn. 21.1 und Rn. 80.1; Suilmann, in: Drei Jahre nach der WEG-Reform - eine Zwischenbilanz (2011), S. 111, 116 ff.; Alff, Rpfleger 2013, 15 ff.; Hintzen/Alff, ZinsO 2008, 480, 486; Becker, ZMR 2012, 930, 932; Derleder, ZWE 2008, 13, 20; Mayer, ZWE 2013, 51; Schneider, ZMR 2009, 165, 166 ff.; ders., ZWE 2012, 440, 441; ders., ZMR 2012, 749, 754 ff.; Sinz/Hiebert, ZinsO 2012, 205, 207 f.).Entgegen der Auffassung der Revision müsste bereits im Erkenntnisverfahren feststehen, wegen welcher Ansprüche das Grundstück haftet; denn aus dem Titel muss sich ergeben, dass und inwieweit der Eigentümer die Zwangsversteigerung dulden muss (ebenso für den Duldungsanspruch des Insolvenzverwalters BGH…, Urteil vom 21. Juli 2010 - IX ZR 120/10, aaO, Rn. 30; unzutreffend LG Berlin, ZWE 2011, 97, 99; Mayer, ZWE 2013, 51).
- LG Heilbronn, 21.12.2012 - 1 T 231/12
Zwangsversteigerung - Vorrecht der WEG auf Befriedigung von Hausgeldrückständen
Nach mittlerweile herrschender Meinung nicht nur in der Literatur (…vgl. Stöber, ZVG, 19. Aufl., § 10 Rn. 4.7, 16.8; Böttcher, ZFIR 2010, 521, jew. m.w.N.), sondern auch in der Rechtsprechung (BGH, Beschluss vom 12.02.2009, AZ: IX ZB 112/06, NJW-RR 2009, 923 - 924; BGH, Urteil vom 21.07.2011, AZ: IX ZR 120/10, NJW 2011, 3098 - 3102; LG Berlin, Urteil vom 28.09.2010, AZ: 55 S 87/10 WEG, ZMR 2011, 156 - 158; LG Landau (Pfalz), Urteil vom 17.08.2012, AZ: 3 S 11/12, ZMR 2012, 813 - 815, jew. m.w.N.) gewährt § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG der Wohnungseigentümergemeinschaft ein bevorrechtigtes dingliches Recht auf Befriedigung aus dem Wohnungseigentum, welches insbesondere nicht von der Person des Eigentümers abhängig ist und keinen persönlichen Anspruch gegen den Eigentümer voraussetzt.
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