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Rechtsprechung
   LG Hamburg, 29.05.2013 - 318 S 5/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,30198
LG Hamburg, 29.05.2013 - 318 S 5/13 (https://dejure.org/2013,30198)
LG Hamburg, Entscheidung vom 29.05.2013 - 318 S 5/13 (https://dejure.org/2013,30198)
LG Hamburg, Entscheidung vom 29. Mai 2013 - 318 S 5/13 (https://dejure.org/2013,30198)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Hamburg

    § 14 Nr 1 WoEigG, § 22 WoEigG, § 139 BGB
    Wohnungseigentumssache: Ungültigerklärung eines Mehrheitsbeschlusses über eine Baumfällung und Wegfall des entsprechenden Finanzierungsbeschlusses

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Fällen eines Baumes kann eine zustimmungspflichtige bauliche Veränderung darstellen; §§ 14 Nr. 1, 22 WEG, 139 BGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zustimmungserfordernis bei Entfernung einer (Schein-)Zypresse in Solitärstellung aus dem Gartenbereich einer WEG

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Entfernung eines Baums: Bauliche Veränderung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Eigentümergemeinschaft darf den Garten optisch prägende Scheinzypresse nicht gegen den Willen eines Wohnungseigentümers entfernen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Zypresse soll weichen - Wohnungseigentümer streiten um ein "Schmuckstück im Garten"

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Fällen eines Baumes als bauliche Veränderung

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Baumfällung erfordert Zustimmung aller Eigentümer

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Eigentümergemeinschaft darf den Garten optisch prägende Scheinzypresse nicht gegen den Willen eines Wohnungseigentümers entfernen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Baumfällen kann bauliche Veränderung sein

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Baumfällen kann bauliche Veränderung sein

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wohnungseigentumsrecht: Begriff der baulichen Veränderungen

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Zypresse Teil 2: Abwägung nach § 14 WEG in Fällen des § 22 Abs. 1 WEG (IMR 2014, 29)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Zypresse Teil 1: Definition einer baulichen Maßnahme nach § 22 Abs. 1 WEG? (IMR 2014, 28)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2013, 742
  • ZWE 2014, 45
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (8)

  • BGH, 14.12.2012 - V ZR 224/11

    Wohnungseigentum: Erfordernis der Zustimmung aller Wohnungseigentümer zu der eine …

    Auszug aus LG Hamburg, 29.05.2013 - 318 S 5/13
    Ebenso, wie ein einzelner Eigentümer benachteiligt wird, wenn die "Endlage" bzw. "Freiluftlage" seines Balkons durch die Errichtung eines höhergelegenen Balkons beeinträchtigt wird (vgl. Kammer, ZWE 2012, 287) oder er sich dem dauerhaften Anblick eines "Skulpturengartens" nicht entziehen kann (Kammer, Urt. V. 12.12.2012 - 318 S 31/12, abrufbar unter BeckRS 2013, 07041), vermag die Entfernung eines den Gartenbereich einer Wohnanlage prägenden Baumes wegen der damit verbundenen erheblichen Veränderung des optischen Gesamteindrucks einen Nachteil im Sinne von § 14 Ziff. 1 WEG zu begründen (vgl. dazu jüngst auch BGH, NJW 2013, 1439, Tz. 5).
  • BGH, 08.04.2011 - V ZR 210/10

    Wohnungseigentumssache: Nachträglicher Einbau einer Videoanlage im Klingeltableau …

    Auszug aus LG Hamburg, 29.05.2013 - 318 S 5/13
    Unter einem Nachteil in diesem Sinne ist jede nicht ganz unerhebliche Beeinträchtigung zu verstehen; nur konkrete und objektive Beeinträchtigungen gelten als ein solcher Nachteil, wobei entscheidend ist, ob sich nach der Verkehrsanschauung ein Wohnungseigentümer in der entsprechenden Lage verständlicherweise beeinträchtigt fühlen kann (std. Rspr.; siehe etwa nur BGH, NZM 2011, 512 m. w. N.).
  • BVerfG, 22.12.2004 - 1 BvR 1806/04

    Begriff der Beeinträchtigung im WEG -Verfahren

    Auszug aus LG Hamburg, 29.05.2013 - 318 S 5/13
    Bei der Bewertung, ob eine Beeinträchtigung tatsächlich erheblich ist, ist eine Interessenabwägung vorzunehmen, und zwar auch der grundrechtlich geschützten Positionen, wobei die Schwelle für das Vorliegen eines Nachteils im Lichte von Art. 14 GG insgesamt eher niedrig anzusetzen ist (BVerfG, NZM 2005, 182, 183).
  • LG Hamburg, 12.12.2012 - 318 S 31/12

    Mehrere Skulpturen im Garten: Keine "gärtnerische Nutzung"!

    Auszug aus LG Hamburg, 29.05.2013 - 318 S 5/13
    Ebenso, wie ein einzelner Eigentümer benachteiligt wird, wenn die "Endlage" bzw. "Freiluftlage" seines Balkons durch die Errichtung eines höhergelegenen Balkons beeinträchtigt wird (vgl. Kammer, ZWE 2012, 287) oder er sich dem dauerhaften Anblick eines "Skulpturengartens" nicht entziehen kann (Kammer, Urt. V. 12.12.2012 - 318 S 31/12, abrufbar unter BeckRS 2013, 07041), vermag die Entfernung eines den Gartenbereich einer Wohnanlage prägenden Baumes wegen der damit verbundenen erheblichen Veränderung des optischen Gesamteindrucks einen Nachteil im Sinne von § 14 Ziff. 1 WEG zu begründen (vgl. dazu jüngst auch BGH, NJW 2013, 1439, Tz. 5).
  • LG Hamburg, 10.09.2010 - 318 S 24/09

    Bei Regelung in der Teilungserklärung zur Schlüsselaufbewahrung in einem …

    Auszug aus LG Hamburg, 29.05.2013 - 318 S 5/13
    Rn. 17 Ob es sich bei einer gärtnerischen Maßnahme, die - wie hier - auf die Entfernung einer Pflanze im Gartenbereich gerichtet ist, um eine bauliche Veränderung oder lediglich um eine Maßnahme der ordnungsgemäßen Verwaltung im Sinne von § 21 Abs. 4 und 5 Nr. 2 WEG, die mit Stimmenmehrheit beschlossen werden kann, handelt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, insbesondere davon, ob die betreffende Pflanze die Anlage entscheidend prägt bzw. charakteristisch für den optischen Eindruck der Wohnanlage ist (vgl. OLG Köln, NJW-RR 1999, 1027, 1028; Kammer, NZM 2011, 589, 592).
  • OLG Köln, 29.01.1999 - 16 Wx 208/98

    Bauliche Veränderung durch Fällen von Bäumen

    Auszug aus LG Hamburg, 29.05.2013 - 318 S 5/13
    Rn. 17 Ob es sich bei einer gärtnerischen Maßnahme, die - wie hier - auf die Entfernung einer Pflanze im Gartenbereich gerichtet ist, um eine bauliche Veränderung oder lediglich um eine Maßnahme der ordnungsgemäßen Verwaltung im Sinne von § 21 Abs. 4 und 5 Nr. 2 WEG, die mit Stimmenmehrheit beschlossen werden kann, handelt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, insbesondere davon, ob die betreffende Pflanze die Anlage entscheidend prägt bzw. charakteristisch für den optischen Eindruck der Wohnanlage ist (vgl. OLG Köln, NJW-RR 1999, 1027, 1028; Kammer, NZM 2011, 589, 592).
  • OLG München, 09.05.2005 - 32 Wx 30/05

    Nachteilige Veränderung gegenüber anderen Wohnungseigentümern durch …

    Auszug aus LG Hamburg, 29.05.2013 - 318 S 5/13
    Es bedarf dazu jeweils der Bewertung aller Umstände des Einzelfalls (vgl. dazu OLG München, NZM 2005, 509, 510).
  • LG Hamburg, 29.02.2012 - 318 S 16/11

    Wann ist ein Balkon ein Balkon und keine Loggia?

    Auszug aus LG Hamburg, 29.05.2013 - 318 S 5/13
    Ebenso, wie ein einzelner Eigentümer benachteiligt wird, wenn die "Endlage" bzw. "Freiluftlage" seines Balkons durch die Errichtung eines höhergelegenen Balkons beeinträchtigt wird (vgl. Kammer, ZWE 2012, 287) oder er sich dem dauerhaften Anblick eines "Skulpturengartens" nicht entziehen kann (Kammer, Urt. V. 12.12.2012 - 318 S 31/12, abrufbar unter BeckRS 2013, 07041), vermag die Entfernung eines den Gartenbereich einer Wohnanlage prägenden Baumes wegen der damit verbundenen erheblichen Veränderung des optischen Gesamteindrucks einen Nachteil im Sinne von § 14 Ziff. 1 WEG zu begründen (vgl. dazu jüngst auch BGH, NJW 2013, 1439, Tz. 5).
  • LG Stuttgart, 10.06.2020 - 19 S 11/18

    Feststellungsinteresse und Aktivlegitimation bei WEG-Gartenumgestaltung

    Die Qualifikation als bauliche Veränderung hängt hierbei von den Umständen des Einzelfalles ab und unterliegt der tatrichterlichen Würdigung (OLG München ZWE 2006, 496), wobei eine bauliche Veränderung dann anzunehmen ist, wenn die vorherige Gestaltung des gemeinschaftlichen Grundstücks so nachhaltig beeinflusst wird, dass ihre Beseitigung/ Veränderung den Charakter der Außenanlage deutlich verändert (OLG Köln NZM 1999, 623; OLG Düsseldorf ZMR 1994, 376; LG Berlin ZWE 2016, 467; LG Hamburg ZWE 2014, 45; AG Braunschweig ZWE 2014, 283).
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