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Rechtsprechung
   OLG München, 28.09.2015 - 34 Wx 84/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,26678
OLG München, 28.09.2015 - 34 Wx 84/14 (https://dejure.org/2015,26678)
OLG München, Entscheidung vom 28.09.2015 - 34 Wx 84/14 (https://dejure.org/2015,26678)
OLG München, Entscheidung vom 28. September 2015 - 34 Wx 84/14 (https://dejure.org/2015,26678)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW

    § 158 Abs 1 BGB; § 876 BGB; § 877 BGB; § 7 Abs 3 WoEigG; § 10 Abs 2 WoEigG; § 10 Abs 3 WoEigG; § 13 Abs 2 WoEigG; § 15 Abs 1 WoEigG

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 158 Abs. 1, 876, 877; WEG §§ 10 Abs. 2 u. 3, 13 Abs. 2, 15 Abs. 1
    Hinreichend bestimmte Bezeichnung von Grundstücksflächen bei zeitlich gestreckter Begründung von Sondernutzungsrechten durch Zuweisung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eintragung der aufschiebend bedingte Begründung von Sondernutzungsrechten im Falle der Vorratsteilung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sondernutzungsrechte an Grundstückflächen: Genaue Bezeichnung erforderlich!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an die Eintragung eines Sondernutzungsrechts aufgrund einer Verwaltererklärung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anforderungen an die Eintragung eines Sondernutzungsrechts aufgrund einer Verwaltererklärung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Eintragung der aufschiebend bedingte Begründung von Sondernutzungsrechten im Falle der Vorratsteilung

Papierfundstellen

  • ZWE 2016, 19
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 24.10.1989 - BReg. 2 Z 115/89

    Zuordnung von Sondernutzungsrechten ohne Zustimmung der dinglich Berechtigten an …

    Auszug aus OLG München, 28.09.2015 - 34 Wx 84/14
    Rn. 23 a) Unter dem Sondernutzungsrecht für einen Wohnungs- oder Teileigentümer wird eine nach § 10 Abs. 2 Satz 2, § 15 Abs. 1 WEG vereinbarte Nutzungsregelung verstanden, die einem bestimmten Wohnungseigentümer hinsichtlich eines Teils des gemeinschaftlichen Eigentums das ausschließliche Recht zum Gebrauch einräumt, den anderen Wohnungseigentümern also insoweit ihr Recht zum Mitgebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums nach § 13 Abs. 2 Satz 1 WEG nimmt (vgl. nur BayObLG Rpfleger 1990, 63).

    Bei einem nachträglich zu bestellenden Sondernutzungsrecht müssen somit alle Wohnungseigentümer die Eintragung im Grundbuch gemäß § 19 GBO bewilligen, außer der teilende Alleineigentümer hat schon einseitig durch entsprechende Regelung in der Teilungserklärung die Begründung von Sondernutzungsrechten vorgesehen (Vorratsteilung nach § 8 WEG, vgl. BayObLG Rpfleger 1990, 63).

    Deshalb ist die Mitwirkung der übrigen Wohnungseigentümer sowie der Grundpfandgläubiger in diesem Fall bei der Eintragung des Sondernutzungsrechts im Grundbuch entbehrlich (vgl. BayObLG Rpfleger 1990, 63; OLG Düsseldorf Rpfleger 1988, 63).

  • BayObLG, 08.11.1985 - BReg. 2 Z 119/84

    Eintragung eines Sondernutzungsrechts im Grundbuch

    Auszug aus OLG München, 28.09.2015 - 34 Wx 84/14
    Das Sondernutzungsrecht hat zwei Komponenten: dem Eigentümer einer bestimmten Wohnung wird (positiv) die Befugnis zum Gebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums eingeräumt, alle übrigen Eigentümer werden (negativ) von der ihnen als Miteigentümern zustehenden Befugnis zum Mitgebrauch ausgeschlossen (vgl. BayObLGZ 1985, 378/380 f.).

    Das Ereignis, mit dessen Eintritt der Ausschluss wirksam sein soll, ist die Zuordnungserklärung des teilenden Eigentümers oder Verwalters (vgl. BayObLGZ 1985, 378/381).

  • OLG Hamm, 07.12.2011 - 15 W 26/11

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine Zwischenverfügung im Verfahren der …

    Auszug aus OLG München, 28.09.2015 - 34 Wx 84/14
    Ein Rechtsmittel wäre damit in Wahrheit gegen eine - nach Meinung der Beteiligten - von Anfang an unrichtige Eintragung selbst gerichtet und nach herrschender Meinung nur in beschränktem Umfang nach § 71 Abs. 2 GBO mit dem Ziel der Eintragung eines Amtswiderspruchs zulässig (vgl. OLG Hamm FGPrax 2012, 54;… Hügel/Kramer GBO 2. Aufl. § 71 Rn. 163;… Demharter GBO 29. Aufl. § 71 Rn. 30).
  • OLG Düsseldorf, 16.12.1992 - 3 Wx 110/92

    Vorbehalt der späteren Zuordnung von Sondernutzungsrechten in der …

    Auszug aus OLG München, 28.09.2015 - 34 Wx 84/14
    Ihr Sondereigentum wird durch die Begründung des Sondernutzungsrechts zugunsten des Begünstigten nicht mehr (zusätzlich) verändert, so dass Drittberechtigte dadurch nicht beeinträchtigt werden können (vgl. auch OLG Düsseldorf Rpfleger 1993, 193).
  • OLG Düsseldorf, 13.07.1987 - 3 Wx 206/87

    Nachträgliche Zuordnung von Stellplätzen durch den teilenden Eigentümer

    Auszug aus OLG München, 28.09.2015 - 34 Wx 84/14
    Deshalb ist die Mitwirkung der übrigen Wohnungseigentümer sowie der Grundpfandgläubiger in diesem Fall bei der Eintragung des Sondernutzungsrechts im Grundbuch entbehrlich (vgl. BayObLG Rpfleger 1990, 63; OLG Düsseldorf Rpfleger 1988, 63).
  • OLG Frankfurt, 10.03.2016 - 20 W 70/15

    Gestreckte Begründung von Sondernutzungsrechten

    Entgegen der Meinung des Antragstellers ist dem für das Sondernutzungsrecht, das mit dinglicher Wirkung ausgestattet sein soll, hinsichtlich der Bevollmächtigung bzw. der Eintragungsbewilligung geltenden Bestimmtheitserfordernis (vgl. den bereits zitierten Senatsbeschluss vom 18.08.1997, Rpfleger 1998, 20, 21 [OLG Frankfurt am Main 18.08.1997 - 20 W 71/96] ; Oberlandesgericht München ZWE 2016, 19, zit. nach juris;… Schultzky in Jennißen, a. a. O., Rdnr. 74) Genüge getan und zwar bereits durch die Eintragung im Bestandsverzeichnis der betroffenen Grundbücher vom 09.12.1985, in der wegen Gegenstand und Inhalt des Sondereigentums auf die Bewilligung vom 11.10.1985/02.12.1985 Bezug genommen wird.

    Daher bedurfte es weder ihrer Zustimmung, noch der Zustimmung ihrer dinglichen Gläubiger (Oberlandesgericht München Rpfleger 1999, 123 und ZWE 2016, 19, 20 zitiert nach juris; Oberlandesgericht Hamm FGPrax 2012, 244=ZWE 2015, 211 zitiert nach juris; Senat, Beschluss vom 18.08.1997 -20 W 71/96- = Rpfleger 1998, 20;… Bärmann/Suilmann: WEG, 13. Aufl., § 13 Rdnr. 89;… Palandt/Bassenge: WEG, 75. Aufl., § 13, Rdnr. 10;… Schultzky in: Jennißen, WEG, 4. Aufl., 2015, § 13, Rdnr. 82 m. w. H.).

  • OLG Nürnberg, 06.02.2018 - 15 W 1753/17

    Antrag auf Eintragung in das Grundbuch und Vollzug der …

    Dazu gehört es, dass in der Teilungserklärung eine Vereinbarung getroffen worden ist, die einen bestimmten Inhalt hat (OLG Hamm…, Beschluss vom 01.12.1997 - 15 W 384/97 -, juris Rn. 23; OLG München, Beschluss vom 28.09.2015 - 34 Wx 84/14 -, juris Rn. 25).
  • LG Düsseldorf, 16.01.2017 - 25 T 107/16

    Sondernutzungsrecht muss in das Grundbuch eingetragen werden!

    Rn. 16 Unter dem Sondernutzungsrecht für einen Wohnungs- oder Teileigentümer wird eine nach § 10 Abs. 2 Satz 2, § 15 Abs. 1 WEG vereinbarte Nutzungsregelung verstanden, die einem bestimmten Wohnungseigentümer hinsichtlich eines Teils des gemeinschaftlichen Eigentums das ausschließliche Recht zum Gebrauch einräumt, den anderen Wohnungseigentümern also insoweit ihr Recht zum Mitgebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums nach § 13 Abs. 2 Satz 1 WEG nimmt (vgl. nur OLG München, Beschluss vom 28. September 2015 - 34 Wx 84/14).
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