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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 08.03.2012 - 3 W 146/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,12238
OLG Zweibrücken, 08.03.2012 - 3 W 146/11 (https://dejure.org/2012,12238)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 08.03.2012 - 3 W 146/11 (https://dejure.org/2012,12238)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 08. März 2012 - 3 W 146/11 (https://dejure.org/2012,12238)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 891 BGB, § 19 GBO, § 22 GBO, § 29 GBO, § 71 Abs 1 GBO
    Grundbuchverfahren: Erforderlichkeit eines Unrichtigkeitsnachweises für die Löschung einer im Grundbuch eingetragenen Auflassungsvormerkung

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB § 891; GBO §§ 19, 22, 71 Abs. 1, 78 Abs. 2 Nr. 1 und 2
    Jeden Zweifel ausschließender Nachweis für nicht erfolgte Aufladung einer Vormerkung erforderlich (Unrichtigskeitsnachweis)

  • notar-drkotz.de

    Grundbuchverfahren - Unrichtigkeitsnachweises für Löschung einer Auflassungsvormerkung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 891
    Unrichtigkeit des Grundbuchs hinsichtlich einer Auflassungsvormerkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Löschung einer Auflassungsvormerkung bei der Übertragung des Eigentums an dem Grundstück i.R.d. vorweggenommenen Erbfolge; Fehlen der erforderlichen Bewilligungserklärung bzw. Genehmigung der Bewilligung durch die Erben eines Vormerkungsberechtigten als Zwischenverfügung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfIR 2012, 324
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (12)

  • OLG Köln, 25.11.2009 - 2 Wx 98/09

    Voraussetzungen der Löschung einer Auflassungsvormerkung im Wege der Berichtigung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 08.03.2012 - 3 W 146/11
    Rn. 12 a) Der Senat schließt sich der Rechtsansicht an, wonach zulässiger Gegenstand einer Zwischenverfügung hier das Fehlen der erforderlichen Bewilligungserklärungen bzw. der Genehmigung der Bewilligung durch die Erben des Vormerkungsberechtigten sein kann (OLG Hamm, DNotZ 2011, 691; OLG Frankfurt, Beschluss vom 13.4.2011, 20 W 146/11; OLG Köln FGPrax 2010, 14).

    Ebenso konnten die Vertragsparteien den Übereignungsanspruch des Vaters an sonstige Voraussetzungen knüpfen, zu deren Inhalt nichts bekannt ist und deren Nichteintritt deshalb auch nicht nach § 29 GBO nachzuweisen ist (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 13.4.2011, 20 W 146/11, OLG Schleswig FGPrax 2010, 282, und Beschluss vom 10.11.2010, 2 W 144/10; KG, Beschluss vom 24.02.2011, 1 W 472/10; OLG Köln FGPrax 2010, 14; OLG Bremen MDR 2011, 288).

  • OLG Frankfurt, 13.04.2011 - 20 W 146/11

    Grundbuch: "Aufladen" einer Vormerkung mit anderen Ansprüchen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 08.03.2012 - 3 W 146/11
    Rn. 12 a) Der Senat schließt sich der Rechtsansicht an, wonach zulässiger Gegenstand einer Zwischenverfügung hier das Fehlen der erforderlichen Bewilligungserklärungen bzw. der Genehmigung der Bewilligung durch die Erben des Vormerkungsberechtigten sein kann (OLG Hamm, DNotZ 2011, 691; OLG Frankfurt, Beschluss vom 13.4.2011, 20 W 146/11; OLG Köln FGPrax 2010, 14).

    Ebenso konnten die Vertragsparteien den Übereignungsanspruch des Vaters an sonstige Voraussetzungen knüpfen, zu deren Inhalt nichts bekannt ist und deren Nichteintritt deshalb auch nicht nach § 29 GBO nachzuweisen ist (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 13.4.2011, 20 W 146/11, OLG Schleswig FGPrax 2010, 282, und Beschluss vom 10.11.2010, 2 W 144/10; KG, Beschluss vom 24.02.2011, 1 W 472/10; OLG Köln FGPrax 2010, 14; OLG Bremen MDR 2011, 288).

  • BGH, 07.12.2007 - V ZR 21/07

    Erweiterung des Sicherungszwecks einer Rückauflassungsvormerkung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 08.03.2012 - 3 W 146/11
    Zu berücksichtigen ist aber, dass es den Vertragsparteien frei stand, den durch die Vormerkung gesicherten Anspruch außerhalb des Grundbuchs zu ändern oder auch auszutauschen (BGH NJW 2008, 578).
  • BayObLG, 08.06.2000 - 2Z BR 29/00

    Eidesstattliche Versicherung anstelle eines Erbscheins

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 08.03.2012 - 3 W 146/11
    Im Übrigen ist sie kein im Grundbuchverfahrensrecht allgemein zugelassenes Nachweismittel (BayObLG Rpfleger 2000, 451).
  • OLG Schleswig, 09.07.2010 - 2 W 94/10

    Entscheidung des Beschwerdegerichts über eine Zwischenverfügung des …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 08.03.2012 - 3 W 146/11
    Ebenso konnten die Vertragsparteien den Übereignungsanspruch des Vaters an sonstige Voraussetzungen knüpfen, zu deren Inhalt nichts bekannt ist und deren Nichteintritt deshalb auch nicht nach § 29 GBO nachzuweisen ist (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 13.4.2011, 20 W 146/11, OLG Schleswig FGPrax 2010, 282, und Beschluss vom 10.11.2010, 2 W 144/10; KG, Beschluss vom 24.02.2011, 1 W 472/10; OLG Köln FGPrax 2010, 14; OLG Bremen MDR 2011, 288).
  • OLG Hamm, 11.01.2011 - 15 W 629/10

    Anforderungen an die Feststellung des Erlöschens des durch eine Vormerkung …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 08.03.2012 - 3 W 146/11
    Rn. 12 a) Der Senat schließt sich der Rechtsansicht an, wonach zulässiger Gegenstand einer Zwischenverfügung hier das Fehlen der erforderlichen Bewilligungserklärungen bzw. der Genehmigung der Bewilligung durch die Erben des Vormerkungsberechtigten sein kann (OLG Hamm, DNotZ 2011, 691; OLG Frankfurt, Beschluss vom 13.4.2011, 20 W 146/11; OLG Köln FGPrax 2010, 14).
  • OLG Düsseldorf, 02.03.2011 - 3 Wx 266/10

    Voraussetzungen der Löschung einer ein Vorkaufsrecht sichernden Vormerkung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 08.03.2012 - 3 W 146/11
    Ihre Eintragung unterliegt aber der Berichtigung nach § 22 GBO, sofern in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise der Nachweis geführt wird, dass die wirkliche Rechtslage mit dem Inhalt des Grundbuchs deshalb nicht übereinstimmt, weil der durch die Vormerkung gesicherte schuldrechtliche Anspruch auf dingliche Rechtsänderung nicht mehr besteht und auch nicht mehr entstehen kann, so dass die - ursprünglich zu Recht eingetragene - Auflassungsvormerkung das Grundbuch unrichtig macht (BayObLG NJW-RR 1997, 590; OLG Düsseldorf RNotZ 2011, 295; Senat Rpfleger 2005, 597).
  • OLG Zweibrücken, 06.06.2005 - 3 W 16/05

    Grundbuchberichtigung: Löschung einer Auflassungsvormerkung zur Sicherung eines …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 08.03.2012 - 3 W 146/11
    Ihre Eintragung unterliegt aber der Berichtigung nach § 22 GBO, sofern in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise der Nachweis geführt wird, dass die wirkliche Rechtslage mit dem Inhalt des Grundbuchs deshalb nicht übereinstimmt, weil der durch die Vormerkung gesicherte schuldrechtliche Anspruch auf dingliche Rechtsänderung nicht mehr besteht und auch nicht mehr entstehen kann, so dass die - ursprünglich zu Recht eingetragene - Auflassungsvormerkung das Grundbuch unrichtig macht (BayObLG NJW-RR 1997, 590; OLG Düsseldorf RNotZ 2011, 295; Senat Rpfleger 2005, 597).
  • OLG Schleswig, 10.11.2010 - 2 W 144/10

    Löschung einer Vormerkung im Wege der Grundbuchberichtigung nach Erlöschen des …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 08.03.2012 - 3 W 146/11
    Ebenso konnten die Vertragsparteien den Übereignungsanspruch des Vaters an sonstige Voraussetzungen knüpfen, zu deren Inhalt nichts bekannt ist und deren Nichteintritt deshalb auch nicht nach § 29 GBO nachzuweisen ist (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 13.4.2011, 20 W 146/11, OLG Schleswig FGPrax 2010, 282, und Beschluss vom 10.11.2010, 2 W 144/10; KG, Beschluss vom 24.02.2011, 1 W 472/10; OLG Köln FGPrax 2010, 14; OLG Bremen MDR 2011, 288).
  • OLG Bremen, 03.11.2010 - 3 W 17/10

    Voraussetzungen der Löschung einer Rückauflassungsvormerkung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 08.03.2012 - 3 W 146/11
    Ebenso konnten die Vertragsparteien den Übereignungsanspruch des Vaters an sonstige Voraussetzungen knüpfen, zu deren Inhalt nichts bekannt ist und deren Nichteintritt deshalb auch nicht nach § 29 GBO nachzuweisen ist (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 13.4.2011, 20 W 146/11, OLG Schleswig FGPrax 2010, 282, und Beschluss vom 10.11.2010, 2 W 144/10; KG, Beschluss vom 24.02.2011, 1 W 472/10; OLG Köln FGPrax 2010, 14; OLG Bremen MDR 2011, 288).
  • KG, 24.02.2011 - 1 W 472/10

    Grundbuchverfahrensrecht: Voraussetzungen der Löschung einer Vormerkung zur …

  • BayObLG, 07.11.1996 - 2Z BR 111/96

    Löschung einer Auflassungsvormerkung im Wege der Grundbuchberichtigung; keine …

  • OLG Zweibrücken, 03.07.2013 - 3 W 32/13

    Löschung einer Auflassungsvormerkung: Zulässigkeit einer Zwischenverfügung

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats kann zulässiger Gegenstand einer Zwischenverfügung das Fehlen der erforderlichen Bewilligungserklärungen bzw. der Genehmigung der Bewilligung durch die Erben des Vormerkungsberechtigten sein (vgl. zuletzt Senat, BeckRS 2012, 09964, nachfolgend BGH BeckRS 2012, 21395; ebenso OLG Hamm, DNotZ 2011, 691; OLG Frankfurt, Beschluss vom 13.4.2011, 20 W 146/11; OLG Köln FGPrax 2010, 14).

    In dem von dem BGH in dem Verfahren V ZB 258/11 (NJW 2012, 2032), V ZB 57/12 (BeckRS 2012, 21395) und dem vom Senat in dem Verfahren 3 W 146/11 (BeckRS 2012, 09964) entschiedenen Fällen war der durch die Vormerkung gesicherte Anspruch auf die Lebenszeit der Anspruchsberechtigten befristet bzw. durch das Längerleben des Berechtigten bedingt und auch die Vererblichkeit dieses Anspruchs, selbst wenn er schon entstanden war, ausdrücklich ausgeschlossen.

  • OLG Frankfurt, 05.06.2014 - 20 W 77/14

    Eintragungsfähigkeit eines Wirksamkeitsvermerks im Grundbuch

    Hier ist die Rechtslage nicht anders, als wenn es um das Bestehen oder Nichtbestehen der zu sichernden Ansprüche geht; auch diese Tatsachen können im Grundbuchantragsverfahren grundsätzlich nicht festgestellt werden; eine Ausnahme gilt allenfalls dann, wenn in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise und in der Form des § 29 GBO nachgewiesen ist, dass das Bestehen oder Entstehen des zu sichernden Anspruchs ausgeschlossen ist (vgl. dazu BayObLG DNotZ 1994, 182; Rpfleger 1997, 151; OLG Zweibrücken ZfIR 2012, 324, je zitiert nach juris).
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