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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 01.08.2014 - I-15 W 427/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,37062
OLG Hamm, 01.08.2014 - I-15 W 427/13 (https://dejure.org/2014,37062)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01.08.2014 - I-15 W 427/13 (https://dejure.org/2014,37062)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01. August 2014 - I-15 W 427/13 (https://dejure.org/2014,37062)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Deutsches Notarinstitut

    GBO §§ 35 Abs. 1, 71, 73; BGB §§ 1903, 2229 Abs. 4 BGB
    Berechtigung des Grundbuchamtes zum Vorlageverlangen eines Erbscheins bei Zweifeln an der Testierfähigkeit des Erblassers

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    GBO § 35 Abs. 1 Satz 2; BGB § 2229 Abs. 4
    Vorlage eines Erbscheins zur Grundbuchberichtigung trotz Vorhandenseins notariellen Testaments bei Zweifeln an der Testierfähigkeit des Erblassers

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GBO § 35 Abs. 1 S. 2; BGB § 2229 Abs. 4
    Anforderungen an den Nachweis der Wirksamkeit der Erbeinsetzung gegenüber dem Grundbuchamt bei Zweifeln an der Testierfähigkeit des Erblassers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zweifelhafte Testierfähigkeit: Grundbuchamt kann Erbschein verlangen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Grundbuchamt bei Zweifeln an der Testierfähigkeit des Erbblassers Vorlage eines Erbscheins verlangen

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Grundbuchamt kann trotz notariellem Testament auf Erbschein bestehen, wenn Zweifel an der Testierfähigkeit des Erblassers bestehen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Grundbuchamt bei Zweifeln an der Testierfähigkeit des Erbblassers Vorlage eines Erbscheins verlangen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an den Nachweis der Wirksamkeit der Erbeinsetzung gegenüber dem Grundbuchamt bei Zweifeln an der Testierfähigkeit des Erblassers

Verfahrensgang

  • AG Meinerzhagen - ME-2101
  • OLG Hamm, 01.08.2014 - I-15 W 427/13

Papierfundstellen

  • ZfIR 2015, 216
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 12.11.1996 - 15 W 233/96

    Zum Umfang der Ermittlungspflicht bei behaupteter Testier- oder …

    Auszug aus OLG Hamm, 01.08.2014 - 15 W 427/13
    Vielmehr muss der Erblasser auch in der Lage sein, sich ein klares Urteil über die Tragweite seiner Anordnungen sowie über die Gründe, die für und gegen deren sittliche Berechtigung sprechen, zu bilden (vgl. etwa BGH NJW 1959, 1822; Senat OLGZ 1989, 273; ZEV 1997, 75 = FamRZ 1997, 1026).
  • BGH, 01.07.1959 - V ZR 169/58

    Testierfähigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 01.08.2014 - 15 W 427/13
    Vielmehr muss der Erblasser auch in der Lage sein, sich ein klares Urteil über die Tragweite seiner Anordnungen sowie über die Gründe, die für und gegen deren sittliche Berechtigung sprechen, zu bilden (vgl. etwa BGH NJW 1959, 1822; Senat OLGZ 1989, 273; ZEV 1997, 75 = FamRZ 1997, 1026).
  • OLG Düsseldorf, 20.07.2018 - 3 Wx 259/17

    Beschwerde gegen eine Zwischenverfügung des Grundbuchamtes

    Die Durchführung solcher weiterer Ermittlungen ist dem Nachlassgericht im Verfahren auf Erteilung eines Erbscheins vorbehalten, §§ 352 ff., 29 ff. FamFG (…vgl. Demharter, GBO, 29. Aufl., § 35 Rn. 39 f. m.w.N.;… BeckOK/Wilsch, § 35 GBO Rn. 124, m.w.N.; OLG Hamm BeckRS 2014, 22437).

    Irgendeine Bindungswirkung für ein späteres gerichtliches Verfahren, sei es ein Nachlassverfahren oder ein grundbuchrechtliches Eintragungsverfahren, ist mit dieser Feststellung nicht verbunden und auch aus der gesetzlichen Vorschrift des § 28 BeurkG, einer Soll-Vorschrift, nicht herzuleiten (vgl. OLG München MittBayNot 2015, 221; OLG Hamm, BeckRS 2014, 22437).

  • LG Arnsberg, 05.06.2025 - 4 O 84/24

    Pflichtteilsverzicht Testament unwirksam? Sohn scheitert mit Erbanspruch trotz …

    Die Überzeugungsbildung des Notars hat durchaus gewichtige Bedeutung und stellt jedenfalls ein Indiz für die Testierfähigkeit des jeweiligen Erblassers dar, auch wenn damit keine Bindungswirkung für ein gerichtliches Verfahren verbunden ist (vgl. OLG München MittBayNot 2015, 221; OLG Hamm, BeckRS 2014, 22437).
  • OLG München, 29.01.2016 - 34 Wx 50/15

    Zur Auslegung eines notariellen Erbvertrags durch das Grundbuchamt hinsichtlich …

    Vielmehr bedarf es "wirklicher" (OLG Hamm ZfIR 2015, 216; OLGZ 1969, 301), d. h. begründeter bzw. konkreter Zweifel (…Schöner/Stöber Grundbuchrecht 15. Aufl. Rn. 788), etwa gestützt auf fachärztliche Gutachten oder Urteile (…Hügel/Wilsch a. a. O.), die das Verlangen, einen Erbschein vorzulegen, rechtfertigen können, da eine weitere Aufklärung im Grundbuchverfahren nicht möglich, im Nachlassverfahren aber zu erwarten ist (siehe Senat vom 31.10.2014, 34 Wx 293/14 = FamRZ 2015, 698/700).
  • OLG München, 07.03.2016 - 34 Wx 32/16

    Konkurrenzverhältnis zwischen einem öffentlichen Testament und einer später …

    Auch wenn dem zeitnahen Gutachten vom 9.7.2007 in Verbindung mit den notariellen Feststellungen im Beurkundungstermin ein Beweiswert nicht abzusprechen ist (vgl. Senat vom 29.1.2016, 34 Wx 50/15, juris, m. w. N.; auch OLG Hamm ZfIR 2015, 216/217), so bestehen doch tatsächliche Zweifel über das Ausmaß der von beiden Gutachtern attestierten wahnhaften Störung.
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