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Rechtsprechung
   BGH, 13.05.2016 - V ZR 152/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,21684
BGH, 13.05.2016 - V ZR 152/15 (https://dejure.org/2016,21684)
BGH, Entscheidung vom 13.05.2016 - V ZR 152/15 (https://dejure.org/2016,21684)
BGH, Entscheidung vom 13. Mai 2016 - V ZR 152/15 (https://dejure.org/2016,21684)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    WEG § 10 Abs. 2 Satz 3, § 23 Abs. 1, § 10 Abs. 2 Satz 3

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Wohnungseigentum: Anspruch auf Änderung der Gemeinschaftsordnung; Vorrang einer Auslegung der Gemeinschaftsordnung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 10 Abs 2 S 3 WoEigG, § 23 Abs 1 WoEigG
    Wohnungseigentum: Anspruch auf Änderung der Gemeinschaftsordnung; Vorrang einer Auslegung der Gemeinschaftsordnung

  • IWW

    § 10 Abs. 2 Satz 3 WEG, § 16 Abs. 3 WEG, § 256 ZPO, § 256 Abs. 1 ZPO, § 162 BGB, § 92 Abs. 1 ZPO

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG §§ 10 Abs. 2 S. 3, 23 Abs. 1
    Kein Ausschluss des Änderungsanspruchs der Wohnungseigentümer durch Belastungsverbot

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch der Wohnungseigentümer auf Zustimmung eines Mitglieds der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Anpassung einer Kostenbefreiungsregelung ; Einschränkung der Mehrheitsmacht der Wohnungseigentümer durch das Belastungsverbot; Vorrang der Auslegung der ...

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    WEG § 23 Abs. 1, § 10 Abs. 2 Satz 3
    Vorrang der Auslegung der Gemeinschaftsordnung/Teilungserklärung vor deren von Wohnungseigentümern gerichtlich geltend gemachter Anpassung

  • ra.de
  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    WEG §§ 23 Abs. 1, 10 Abs. 2 Satz 3
    Belastungsverbot schließt Änderungsanspruch nicht aus, vorrangige ergänzende Auslegung der Gemeinschaftsordnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 23 Abs. 1; WEG § 10 Abs. 2 S. 3
    Anspruch der Wohnungseigentümer auf Zustimmung eines Mitglieds der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Anpassung einer Kostenbefreiungsregelung; Einschränkung der Mehrheitsmacht der Wohnungseigentümer durch das Belastungsverbot; Vorrang der Auslegung der ...

  • rechtsportal.de

    WEG § 10 Abs. 2 S. 3; WEG § 23 Abs. 1
    Anspruch der Wohnungseigentümer auf Zustimmung eines Mitglieds der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Anpassung einer Kostenbefreiungsregelung; Einschränkung der Mehrheitsmacht der Wohnungseigentümer durch das Belastungsverbot; Vorrang der Auslegung der ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gemeinschaftsordnung: Auslegung geht vor Anpassung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Gemeinschaftsordnung - Auslegung oder Anpassung?

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Änderung einer Kostenbefreiungsregelung der Gemeinschaftsordnung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Auslegung der Gemeinschaftsordnung geht Anpassung vor

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vereinbarungen: Auslegung geht vor Anpassung! (IMR 2016, 378)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 1107
  • MDR 2016, 1133
  • NZM 2016, 727
  • ZMR 2016, 713
  • WM 2016, 577
  • ZfIR 2016, 719
 
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Wird zitiert von ... (31)Zitiert selbst (12)

  • BGH, 10.10.2014 - V ZR 315/13

    Wohnungseigentümerbeschluss: Schwebende Unwirksamkeit eines Mehrheitsbeschlusses …

    Auszug aus BGH, 13.05.2016 - V ZR 152/15
    Er verstößt gegen das Belastungsverbot, das jeden Wohnungseigentümer vor der Aufbürdung neuer - sich weder aus dem Gesetz noch aus der bisherigen Gemeinschaftsordnung ergebender - Leistungspflichten schützt (eingehend zum Belastungsverbot Senat, Urteil vom 10. Oktober 2014 - V ZR 315/13, BGHZ 202, 346 Rn. 14 ff.).

    Eine - wie hier in Ziff. 16 - in der Gemeinschaftsordnung vereinbarte allgemeine Öffnungsklausel ändert ebenfalls nichts daran, dass ein gegen das Belastungsverbot verstoßender Beschluss über die Änderung der Gemeinschaftsordnung bei Zustimmungsverweigerung des betroffenen Wohnungseigentümers materiell unwirksam ist (vgl. Senat, Urteil vom 10. Oktober 2014 - V ZR 315/13, BGHZ 202, 346 Rn. 14 ff.).

    Die Wohnungseigentümer müssen auch dort, wo eine Öffnungsklausel (wie sie hier in Ziffer 16 der Gemeinschaftsordnung enthalten ist) eine Mehrheitsentscheidung zulässt und damit formell legitimiert, bestimmte inhaltliche Schranken, darunter das Belastungsverbot, beachten (Senat, Urteil vom 10. Oktober 2014 - V ZR 315/13, BGHZ 202, 346 Rn. 16).

  • BGH, 17.04.2015 - V ZR 12/14

    Wohnungseigentum: Bildung getrennter Instandhaltungsrücklagen in einer …

    Auszug aus BGH, 13.05.2016 - V ZR 152/15
    Es kann dahinstehen, ob er mit der nach der Gemeinschaftsordnung erforderlichen qualifizierten Mehrheit gefasst wurde und welche Rechtsfolgen ein etwaiges Verfehlen des Quorums hat (vgl. Senat, Urteil vom 17. April 2015 - V ZR 12/14, NJW-RR 2015, 847 Rn. 26).

    Umstände außerhalb der Eintragung dürfen nur herangezogen werden, wenn sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (st. Rspr., vgl. Senat, Urteil vom 17. April 2015 - V ZR 12/14, NJW-RR 2015, 847 Rn. 12 mwN).

  • BGH, 15.01.2010 - V ZR 114/09

    Wohnungseigentum: Anfechtung eines Negativbeschlusses; Vorbefassung der …

    Auszug aus BGH, 13.05.2016 - V ZR 152/15
    Dessen Schutz gewährleistet das Gesetz, indem es hohe Hürden für einen Änderungsanspruch aufstellt und eine umfassende Abwägung der Rechte und Interessen aller Wohnungseigentümer verlangt (vgl. Senat, Urteil vom 15. Januar 2010 - V ZR 114/09, BGHZ 184, 88 Rn. 30 f.).
  • BGH, 04.07.2014 - V ZR 298/13

    Zahlungsklage eines Wohnungseigentümers gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft: …

    Auszug aus BGH, 13.05.2016 - V ZR 152/15
    Im Zweifel ist dasjenige gewollt, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der wohlverstandenen Interessenlage entspricht (st. Rspr., vgl. nur Senat, Urteil vom 4. Juli 2014 - V ZR 298/13, NJW 2014, 3314 Rn. 15 mwN).
  • BGH, 11.06.2010 - V ZR 174/09

    Wohnungseigentum: Anspruch auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels; …

    Auszug aus BGH, 13.05.2016 - V ZR 152/15
    Zweck der Regelung ist die Beseitigung unbilliger Härten bei dem die Änderung verlangenden Wohnungseigentümer, die diesem bei einem Festhalten an der bisherigen Regelung entstünden (vgl. Senat, Urteil vom 11. Juni 2010 - V ZR 174/09, BGHZ 186, 34 Rn. 19).
  • BGH, 07.10.2004 - V ZB 22/04

    Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels

    Auszug aus BGH, 13.05.2016 - V ZR 152/15
    Die (ggf. ergänzende, vgl. Senat, Beschluss vom 7. Oktober 2004 - V ZB 22/04, BGHZ 160, 354, 362) Auslegung der Gemeinschaftsordnung hat Vorrang vor einer Anpassung gemäß § 10 Abs. 2 Satz 3 WEG (…vgl. Timme/Dötsch, WEG, 2. Aufl., § 10 Rn. 304;… Jennißen, Die Verwalterabrechnung nach dem WEG, 7. Aufl., Rn. 93, 100; LG Nürnberg-Fürth, NJOZ 2010, 2223, 2224;… BT-Drucks. 16/887, S. 19).
  • BGH, 04.04.1962 - V ZR 110/60

    Begriff und Beweiskraft der Privaturkunde; stillschweigende Beantragung eines …

    Auszug aus BGH, 13.05.2016 - V ZR 152/15
    Inhaltlich beruht das Urteil jedoch nicht auf der Säumnis der Kläger, sondern auf einer Sachprüfung (vgl. Senat, Urteil vom 4. April 1962 - V ZR 110/60, BGHZ 37, 79, 82).
  • BGH, 02.03.2012 - V ZR 159/11

    Erbbaurechtsvertrag: Voraussetzungen einer Erbbauzinsanpassung nach der …

    Auszug aus BGH, 13.05.2016 - V ZR 152/15
    Rn. 23 b) Gegenstand einer Feststellungsklage nach § 256 ZPO kann nur das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses sein, d.h. der aus einem konkreten Lebenssachverhalt entstandenen Rechtsbeziehungen; nicht zulässig ist eine Feststellung zur Klärung einzelner Vorfragen, zur Klärung der Elemente eines Rechtsverhältnisses oder zur Klärung der Berechnungsgrundlagen eines Anspruchs oder einer Leistungspflicht (vgl. Senat, Urteil vom 2. März 2012 - V ZR 159/11, NJW-RR 2012, 1223 Rn. 16 mwN).
  • BGH, 24.01.1990 - VIII ZR 296/88

    Schriftform für Nachträge zum Mietvertrag - Anfall des Hilfsantrages bei Revision …

    Auszug aus BGH, 13.05.2016 - V ZR 152/15
    Rn. 22 a) Legt - wie hier - die beklagte Partei gegen ihre Verurteilung nach dem Hauptantrag Revision ein, so ist ohne weiteres auch der auf einem einheitlichen Sachverhalt beruhende Hilfsantrag des Klägers Gegenstand der Revisionsverhandlung (BGH, Urteil vom 24. Januar 1990 - VIII ZR 296/88, NJW-RR 1990, 518, 519; Urteil vom 17. September 1991 - XI ZR 256/90, NJW 1992, 112, 113).
  • BGH, 01.06.2012 - V ZR 225/11

    Wohnungseigentümerbeschluss: Erstmalige Begründung der Kostentragungspflicht …

    Auszug aus BGH, 13.05.2016 - V ZR 152/15
    Eine Befugnis zur Auferlegung der Kosten ergibt sich nicht aus § 16 Abs. 3 WEG; denn die erstmalige Begründung einer Kostentragungspflicht unter Aufhebung einer vereinbarten Kostenbefreiung stellt keine Veränderung des Kostenverteilungsschlüssels dar, sondern eine Erweiterung des Kreises der Kostenschuldner, die von der Regelung nicht erfasst ist (Senat, Urteil vom 1. Juni 2012 - V ZR 225/11, NJW 2012, 2578 Rn. 13 ff.).
  • BGH, 17.09.1991 - XI ZR 256/90

    Haftung bei Übernahme eines vollkaufmännischen Handelsgeschäfts - Haftung bei …

  • LG Nürnberg-Fürth, 26.08.2009 - 14 S 3582/09

    Wohnungseigentum: Anspruch auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels bei …

  • BGH, 11.11.2022 - V ZR 213/21

    Prozessführungsbefugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Geltendmachung von …

    Rn. 62 a) Gegenstand einer Feststellungsklage nach § 256 ZPO kann nur das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses sein, d.h. der aus einem konkreten Lebenssachverhalt entstandenen Rechtsbeziehungen; nicht zulässig ist eine Feststellung zur Klärung einzelner Vorfragen, zur Klärung der Elemente eines Rechtsverhältnisses oder zur Klärung der Berechnungsgrundlagen eines Anspruchs oder einer Leistungspflicht (Senat, Urteil vom 13. Mai 2016 - V ZR 152/15, WuM 2016, 577 Rn. 23 mwN).
  • BGH, 22.03.2024 - V ZR 81/23

    Änderung der Kostenverteilung für Erhaltungsmaßnahmen

    Die Bestimmung begründe hingegen nicht die Befugnis, einen Wohnungseigentümer, der nach einer bestehenden Vereinbarung von der Tragung bestimmter Kosten oder der Kostentragungspflicht insgesamt befreit sei, durch Beschluss erstmals an den Kosten zu beteiligen (vgl. Senat…, Urteil vom 1. Juni 2012 - V ZR 225/11, NJW 2012, 2578 Rn. 13; Urteil vom 13. Mai 2016 - V ZR 152/15, ZWE 2016, 374 Rn. 15).
  • BGH, 16.09.2022 - V ZR 69/21

    Verteilung des im Gebäudeversicherungsvertrag vereinbarten Selbstbehalts auf die …

    Er bietet gegenüber einer Feststellungsklage (vgl. dazu Senat, Urteil vom 13. Mai 2016 - V ZR 152/15, NZM 2016, 727 Rn. 23 f.) den Vorteil, dass sich die GdWE positionieren kann, ohne das Ergebnis eines unter Umständen langwierigen und aufwändigen Gerichtsverfahrens zu einer für die Verwaltungspraxis bedeutsamen Frage abwarten zu müssen.
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