Rechtsprechung
| OVG Saarland, 27.04.2016 - 1 A 3/15 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
§ 15 Abs 2 GewO, § 33i GewO, Art 12 GG, Art 14 GG, Art 3 Abs 1 GG
Schließung einer Spielhalle - zur Verfassungsmäßigkeit des neuen Spielhallenrechts - vdai.de
Das Saarländische Spielhallengesetz ist formell verfassungsmäßig. Das Mindestabstandsgebot in Verbindung mit der Übergangsregelung ist verfassungsgemäß. Die zuständige Behörde muss das Willkürverbot achten, aber nicht jede Einzelfallhärte ausräumen.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ABSTANDSGEBOT; AUSLEGUNG; BEFREIUNG; BESTANDSSCHUTZ; BETREIBER; EINJÄHRIG; ERLAUBNIS; ERMESSEN; GESETZGEBER; GESETZGEBUNGSKOMPETENZ; GESTALTUNGSSPIELRAUM; GLÜCKSSPIEL; GRUNDRECHT; HANDHABUNG; HÄRTEFALL; LAND; MINDESTABSTAND; MINISTERPRÄSIDENTENKONFERENZ; MITNAHMEEFFEKT; ...
- rechtsportal.de
Formelle Verfassungsmäßigkeit des Saarländischen Spielhallengesetzes im Hinblick auf das Mindestabstandsgebot
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Schließung einer Spielhalle wegen fehlender Spielhallenerlaubnis
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Formelle Verfassungsmäßigkeit des Saarländischen Spielhallengesetzes im Hinblick auf das Mindestabstandsgebot
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 06.11.2014 - 1 K 1341/13
- OVG Saarland, 27.04.2016 - 1 A 3/15
Papierfundstellen
- ZfWG 2016, 264
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (24)
- VGH Hessen, 05.09.2014 - 8 B 1036/14
Übergangsregelung für Spielhallenkonzessionen
Auszug aus OVG Saarland, 27.04.2016 - 1 A 3/15
Auch eine gleichheitswidrige Ungleichbehandlung von natürlichen und juristischen Personen finde - wie der Hessische Verwaltungsgerichtshof am 5.9.2014 - 8 B 1036/14 - entschieden habe - nicht statt.Eine Ein-Mann-GmbH benötigte nach den §§ 33 i Abs. 1 GewO ("Wer gewerbsmäßig … betreiben will"), 13 Abs. 1 GmbHG ("Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung als solche hat selbständig ihre Rechte und Pflichten") für den Betrieb einer Spielhalle als eigenständige juristische Person eine eigene gewerberechtliche Erlaubnis.(OVG Hamburg, Beschluss vom 20.1.2004 - 1 Bs 387/03 - juris Rdnrn. 6 f.) Dessen ungeachtet beurteilt sich die Zuverlässigkeit bei juristischen Personen allgemein und damit auch bei einer Ein-Mann-GmbH danach, ob der Vertretungsberechtigte den Anforderungen gerecht wird.(…Hahn in Friauf, Kommentar zur Gewerbeordnung, 285. Erg.lief. Juli 2015, § 33 c Rdnr. 24; HessVGH., Beschluss vom 5.9.2014 - 8 B 1036/14 -, juris Rdnr. 14) Bei einer Übertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge, die mit einem Wechsel der vertretungsberechtigten Person verknüpft ist, bedarf es daher ebenfalls einer neuen Spielhallenerlaubnis.
Voraussetzung ist, dass die Einführung des Stichtags und die Wahl des Zeitpunkts sich am gegebenen Sachverhalt orientieren und damit sachlich vertretbar sind.(BVerwG…, Urteil vom 10.12.2015 - 2 C 46.13 - Rdnr. 12 m.w.N.) Die gerichtliche Prüfung von Stichtagsregelungen muss den gesetzgeberischen Gestaltungsspielraum respektieren und sich darauf beschränken, ob der Gesetzgeber den ihm zukommenden Spielraum in sachgerechter Weise genutzt und die für die zeitliche Anknüpfung in Betracht kommenden Faktoren hinreichend gewürdigt hat; die gefundene Lösung muss sich im Hinblick auf den gegebenen Sachverhalt und das System der Gesamtregelung durch sachliche Gründe rechtfertigen lassen.(HessVGH; Beschluss vom 5.9.2014, a.a.O., Rdnr. 20) Diesen Anforderungen wird die Stichtagsregelung angesichts ihrer Zielsetzung gerecht.
Rn. 69 Der Hessische Verwaltungsgerichtshof(HessVGH, Beschluss vom 5.9.2014, a.a.O., Rdnrn. 24 und 39) hat ebenfalls die Problematik besonderer Härten im Einzelfall thematisiert, konnte sich aber insoweit auf den bereits erwähnten Umstand zurückziehen, dass das hessische Landesrecht zugunsten aller Spielhallenbetreiber eine Härtefallregelung vorhält.
- OVG Berlin-Brandenburg, 11.06.2015 - 1 B 5.13
Keine Unanwendbarkeit der Regelungen des Spielhallengesetzes Berlin für …
Auszug aus OVG Saarland, 27.04.2016 - 1 A 3/15
Die formelle Verfassungsmäßigkeit des neuen Spielhallenrechts wird auch in den Entscheidungen anderer Obergerichte sowie in der bisher ergangenen (landes-)verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung nicht angezweifelt.(aus neuerer Zeit ausführlich zur Problematik: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.7.2015 - 6 S 679/15 -, juris Rdnrn. 15 ff., und OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.6.2015 - 1 B 5.13 -, juris Rdnrn. 98 ff. m.w.N., 114 ff.) Diese Rechtsprechung findet auch in der Literatur Akzeptanz.( Beaukamp , Verfassungsrechtsfragen des Spielhallenrechts der Länder, DVBl. 2015, 1473, 1474 ff.).In die Bundeszuständigkeit für das Bodenrecht aus Art. 74 Abs. 1 Nr. 18 GG wird durch die eine ausschließlich ordnungsrechtliche Zielsetzung verfolgende Vorgabe eines Mindestabstands nicht eingegriffen.(OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.6.2015, a.a.O., Rdnr. 134 m.w.N.) Sie knüpft nicht an eine übermäßige Bodennutzung an und soll auch nicht sicherstellen, dass die Nutzung unter städtebaulichen Gesichtspunkten im Einklang mit dem Gebietscharakter erfolgt.(…StGH BW, a.a.O., Rdnr. 353) Ist die Errichtung einer Spielhalle bereits bauplanungsrechtlich unzulässig, so stellt sich die Frage, ob der Erteilung einer spielhallenrechtlichen Erlaubnis für ihre Inbetriebnahme ein landesrechtliches Mindestabstandsgebot entgegensteht, nicht mehr.
Rn. 51 In der bisher zur Problematik ergangenen obergerichtlichen und landesverfassungsgerichtlichen Rechtsprechung(OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.6.2015, a.a.O., Rdnrn. 143 ff.;… StGH Baden-Württemberg, a.a.O., Rdnrn. 355 ff.;… BayVerfGH, a.a.O., Rdnrn. 85 ff.) besteht mit überzeugender Argumentation Einvernehmen, dass das Mindestabstandsgebot in Verbindung mit den Übergangsvorschriften des § 29 Abs. 4 GlüStV keine rechtsstaatlich unzulässige unechte Rückwirkung entfaltet und die Grundrechtsgarantien der Art. 12, 14 und 3 Abs. 1 GG durch das Zusammenwirken des Mindestabstandsgebots mit den Übergangsregelungen zwar in ihrem Schutzbereich berührt, aber nicht in verfassungswidriger Weise verletzt werden.
- BVerwG, 10.12.2015 - 2 C 46.13
Dienstunfall; Krankheit; Berufskrankheit; Erkrankung; Zeitpunkt der Erkrankung; …
Auszug aus OVG Saarland, 27.04.2016 - 1 A 3/15
Voraussetzung ist, dass die Einführung des Stichtags und die Wahl des Zeitpunkts sich am gegebenen Sachverhalt orientieren und damit sachlich vertretbar sind.(BVerwG, Urteil vom 10.12.2015 - 2 C 46.13 - Rdnr. 12 m.w.N.) Die gerichtliche Prüfung von Stichtagsregelungen muss den gesetzgeberischen Gestaltungsspielraum respektieren und sich darauf beschränken, ob der Gesetzgeber den ihm zukommenden Spielraum in sachgerechter Weise genutzt und die für die zeitliche Anknüpfung in Betracht kommenden Faktoren hinreichend gewürdigt hat; die gefundene Lösung muss sich im Hinblick auf den gegebenen Sachverhalt und das System der Gesamtregelung durch sachliche Gründe rechtfertigen lassen.(HessVGH;… Beschluss vom 5.9.2014, a.a.O., Rdnr. 20) Diesen Anforderungen wird die Stichtagsregelung angesichts ihrer Zielsetzung gerecht.Rn. 97 Schließlich hat das Bundesverwaltungsgericht erst kürzlich hervorgehoben, die von Stichtagsregelungen typischerweise ausgehenden Härten könnten allein durch vom Gesetz- oder Verordnungsgeber zu schaffendes Übergangsrecht abgemildert, nicht aber in einem gerichtlichen Verfahren beseitigt werden.(BVerwG, Urteil vom 10.12.2015, a.a.O., Rdnr. 12 a.E.) Demzufolge ist es nicht originäre Aufgabe der Behörde, jede Härte, die trotz einer vom Gesetzgeber geschaffenen verfassungsrechtlich unbedenklichen Übergangsregelung verbleibt, im Rahmen der Rechtsanwendung auszuräumen oder abzumildern.
- OVG Saarland, 03.02.2014 - 1 B 479/13
Neue glücksspielrechte Anforderungen an Spielhallen; Vereinbarkeit des …
Auszug aus OVG Saarland, 27.04.2016 - 1 A 3/15
Rn. 52 Unter anderem in dem von der Klägerin angestrengten einstweiligen Rechtsschutzverfahren hat der Senat die verfassungsrechtliche Problematik unter Fortentwicklung der Rechtsprechung des früher für das Spielhallenrecht zuständig gewesenen 3. Senats des Oberverwaltungsgerichts(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 20.8.2013 - 3 B 387/13 -, juris) ausführlich geprüft(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 5.2.2014 - 1 B 489/13 -, juris) und diese Rechtsprechung in weiteren Eilrechtsschutzverfahren bekräftigt.(OVG des Saarlandes, grundlegend: Beschlüsse vom 3.2.2014 - 1 B 479/13 -, vom 10.2.2014 - 1 B 470 und 476/13 -, vom 14.3.2014 - 1 B 102/14 -, vom 27.3.2014 - 1 B 216/14 - (Zwischenentscheidung), vom 24.6.2014 - 1 B 216/14 -, jew. juris) Hiernach wird der unterschiedlichen Verfestigung der Rechtspositionen je nachdem, ob die maßgebliche Erlaubnis vor oder nach dem Stichtag erteilt worden ist, durch eine zeitlich abgestufte Übergangsregelung, die in Bezug auf Spielhallen, deren Erlaubnis vor dem 28.10.2011 erteilt wurde, mit einer Härtefälle berücksichtigenden Befreiungsmöglichkeit (§ 12 Abs. 2 SSpielhG) gekoppelt ist, Rechnung getragen.Wollten die Landesgesetzgeber in dieser Situation unerwünschte Mitnahmeeffekte möglichst vermeiden, so drängte sich das Datum der grundlegenden Einigung als zur Zielerreichung geeigneter Stichtag förmlich auf.(in diesem Sinn bereits: BayVerfGH, a.a.O., Rdnr. 96, und seither die obergerichtliche Rechtsprechung, ausführlich u.a.: Beschluss des Senats vom 3.2.2014, a.a.O., Rdnrn. 27 ff.) Dies rechtfertigt es, ein Vertrauen bzw. die Hoffnung, aufgrund eines erst kurz vor oder nach diesem Datum erstmalig gefassten Entschlusses, eine Erlaubnis zu beantragen, die dann nach diesem Datum erteilt wurde, künftig noch in den Genuss eines weitestgehenden Bestandsschutzes zu gelangen, als nur eingeschränkt schützenswert zu behandeln.
- OVG Saarland, 14.03.2014 - 1 B 102/14
Neue glücksspielrechtliche Anforderungen an Spielhallen: Verbot von …
Auszug aus OVG Saarland, 27.04.2016 - 1 A 3/15
Rn. 52 Unter anderem in dem von der Klägerin angestrengten einstweiligen Rechtsschutzverfahren hat der Senat die verfassungsrechtliche Problematik unter Fortentwicklung der Rechtsprechung des früher für das Spielhallenrecht zuständig gewesenen 3. Senats des Oberverwaltungsgerichts(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 20.8.2013 - 3 B 387/13 -, juris) ausführlich geprüft(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 5.2.2014 - 1 B 489/13 -, juris) und diese Rechtsprechung in weiteren Eilrechtsschutzverfahren bekräftigt.(OVG des Saarlandes, grundlegend: Beschlüsse vom 3.2.2014 - 1 B 479/13 -, vom 10.2.2014 - 1 B 470 und 476/13 -, vom 14.3.2014 - 1 B 102/14 -, vom 27.3.2014 - 1 B 216/14 - (Zwischenentscheidung), vom 24.6.2014 - 1 B 216/14 -, jew. juris) Hiernach wird der unterschiedlichen Verfestigung der Rechtspositionen je nachdem, ob die maßgebliche Erlaubnis vor oder nach dem Stichtag erteilt worden ist, durch eine zeitlich abgestufte Übergangsregelung, die in Bezug auf Spielhallen, deren Erlaubnis vor dem 28.10.2011 erteilt wurde, mit einer Härtefälle berücksichtigenden Befreiungsmöglichkeit (§ 12 Abs. 2 SSpielhG) gekoppelt ist, Rechnung getragen.Rn. 74 Zunächst ist daran festzuhalten, dass der Umstand der Einbeziehung der bestehenden gewerbe- und baurechtlich genehmigten Spielhallen in den Anwendungsbereich der Neuregelungen und die insoweit vorgesehene Übergangsregelung der §§ 29 Abs. 4 Satz 1 bis 3, 12 SSpielhG keine das Rechtsstaatsprinzip verletzende unzulässige Rückwirkung zum Gegenstand haben und die Stichtagsregelung als solche keine gleichheitswidrige Behandlung der Erlaubnisinhaber zum Gegenstand hat.(vgl. z.B. den im Eilrechtsschutzverfahren der Klägerin ergangenen Beschluss des Senats vom 5.2.2014, amtl. Abdr. S. 6 ff.; ferner Beschlüsse vom 10.2.2014, a.a.O., Rdnrn. 9-38).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2015 - 4 B 407/15
Rechtmäßigkeit einer Untersagungsverfügung (hier: Betriebsuntersagung einer …
Auszug aus OVG Saarland, 27.04.2016 - 1 A 3/15
Eine solche Konstellation kann vorliegen, wenn die baurechtliche Genehmigung lange vor dem Stichtag erteilt, und der Antrag auf die spielhallenrechtliche Erlaubnis ebenfalls in deutlichem zeitlichen Abstand vor diesem Datum gestellt, diese aber erst nach dem Stichtag ausgestellt worden ist(vgl. etwa den dem Vergleichsvorschlag des OVG Nordrhein-Westfalen zugrundeliegenden Sachverhalt, Beschluss vom 27.8.2015 - 4 B 407/15 -, juris), oder wenn es um eine "faktisch alteingesessene" Spielhalle geht, die zeitweise - insbesondere am Stichtag - ohne Erlaubnis betrieben worden ist.Rn. 70 Schließlich hegt auch das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen(OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27.8.2015, a.a.O.) hinsichtlich bestimmter Konstellationen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des § 29 Abs. 4 Satz 3 GlüStV, die es zu einem Vergleichsvorschlag (vorübergehende Duldung einer nicht erlaubnisfähigen Spielhalle) bewegt haben, den beide Beteiligten angenommen haben.
- EuGH, 04.02.2016 - C-336/14
Das Unionsrecht kann der Ahndung einer ohne Erlaubnis erfolgten …
Auszug aus OVG Saarland, 27.04.2016 - 1 A 3/15
Rn. 81 In Bezug auf die Rüge einer Missachtung der Notifizierungspflicht sei ergänzt, dass der Europäische Gerichtshof zu den Folgen mangelnder Notifizierung entschieden hat, dass eine hieraus resultierende Unanwendbarkeit von Vorschriften nicht alle Bestimmungen eines Gesetzes, das technische Vorschriften enthält, erfasse, sondern sich auf die - die Notifizierungspflicht auslösenden - technischen Vorschriften beschränke, sowie dass nationale Bestimmungen, die lediglich die Voraussetzungen für die Niederlassung oder die Erbringung von Dienstleistungen durch Unternehmen vorsehen, wie Bestimmungen, die die Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit von einer vorherigen Erlaubnis abhängig machen, keine technischen Vorschriften im Sinn der Definition des Art. 1 Nr. 11 RL 98/34/EG seien.(EuGH, Urteil vom 4.2.2016 - C - 336/14 -, juris Rdnrn. 68 und 76) Damit ist die behauptete Missachtung der Notifizierungspflicht nicht entscheidungserheblich. - BVerwG, 20.03.2014 - 4 C 11.13
Streitgegenstand; Beschränkung des ~; Klageerweiterung; Berufungsbegründung; …
Auszug aus OVG Saarland, 27.04.2016 - 1 A 3/15
Der Respekt vor der gesetzgebenden Gewalt verbietet, dass die Deutung dazu führt, dass das gesetzgeberische Ziel in einem wesentlichen Punkt verfehlt oder verfälscht wird.(BVerwG, Urteil vom 20.3.2014 4 C 11/13 -, juris Rdnr. 21) Nicht nur die verfassungskonforme Auslegung, sondern auch die einfachrechtliche Auslegung findet ihre Grenzen dort, wo sie zum klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers in Widerspruch treten würde. - BVerfG, 31.03.2016 - 2 BvR 929/14
Nichtannahmebeschluss: Zur Geltung des deutschen Arzneimittelpreisrechts auch für …
Auszug aus OVG Saarland, 27.04.2016 - 1 A 3/15
Selbst in diesem Fall könne die fragliche Norm Grundrechte einschränken.(BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 31.3.2016 - 2 BvR 929/14 -, juris). - BVerwG, 23.11.1998 - 4 B 99.98
Auszug aus OVG Saarland, 27.04.2016 - 1 A 3/15
Rn. 87 Bei der Ausübung des durch § 15 Abs. 2 GewO eröffneten Ermessens hat die Behörde zunächst in Konstellationen, in denen sie aufgrund einer gesetzlichen Neuregelung in einer Vielzahl von Fällen zum gleichen Zeitpunkt zu einem Tätigwerden veranlasst ist, im Rahmen ihrer Verpflichtung, das Verbot der Willkür und offenbarer Unbilligkeiten zu beachten, zu gewährleisten, dass die Handhabung des neuen Rechts einem einheitlichen und sachlich vertretbaren System folgt.(OVG des Saarlandes, Urteil vom 1.12.2015 - 1A 393/14 -, juris Rdnrn. 42 ff.; vgl. ferner die Rechtsprechung zu den Anforderungen an die Ermessensbetätigung beim bauaufsichtlichen Einschreiten, wenn eine Vielzahl von Schwarzbauten abzuarbeiten ist: BVerwG, Beschluss vom 23.11.1998 - 4 B 99/98 -, juris Rdnr. 4; OVG des Saarlandes…, Urteil vom 18.6.2002 - 2 R 9/01 -, juris Rdnr. 37) Dem wird das Vorgehen des Beklagten gerecht. - VerfGH Saarland, 08.10.2013 - Lv 1/13
Einstweiliger Rechtsschutz; Betriebsuntersagung; einstweilige Anordnung; Begriff …
- OVG Saarland, 18.06.2002 - 2 R 9/01
Anfechtung einer Duldungsverfügung; Anordnung an einen Miteigentümer zur Duldung …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.07.2015 - 4 B 13/15
Betriebsuntersagung bzgl. des Betriebs von Spielhallen; Rechtmäßigkeit des …
- OVG Saarland, 27.03.2014 - 1 B 216/14
Schließung von Spielhallen, Erlass einer Zwischenentscheidung gemäß Art. 19 Abs. …
- OVG Saarland, 20.08.2013 - 3 B 387/13
Schließung einer ohne Erlaubnis betriebenen Spielhalle - Erlaubnisfiktion für …
- VerfGH Bayern, 28.06.2013 - 10-VII-12
Verfassungsmäßigkeit von Bestimmungen des Glücksspielstaatsvertrags
- OVG Niedersachsen, 15.04.2014 - 7 ME 121/13
Anordnung einer sofortigen Vollziehung der Schließung einer nach neuem …
- VGH Baden-Württemberg, 13.07.2015 - 6 S 679/15
Untersagung des weiteren Betriebs einer Spielhalle wegen Fehlens einer …
- OVG Saarland, 29.02.2016 - 1 B 201/15
Spielhalle; Flächenerweiterung; Erlöschen der Spielhallenerlaubnis
- OVG Hamburg, 24.06.2014 - 4 Bs 279/13
Erlaubnispflicht für bereits bestehende Spielhalle
- OVG Saarland, 08.03.2016 - 1 B 213/15
Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Schließung einer Spielhalle
- OVG Saarland, 16.01.2015 - 1 B 370/14
Schließung einer Spielhalle - Erlöschen der Betriebserlaubnis wegen wesentlicher …
- OVG Saarland, 08.12.2015 - 1 B 160/15
Umfang des Bestandsschutzes einer Erlaubnis nach GewO § 33i; wesentliche …
- VG Saarlouis, 06.11.2014 - 1 K 1341/13
Verhältnis von glückspielrechtlicher Übergangsregelung zur gewerberechtlichen …
- BVerwG, 05.04.2017 - 8 C 16.16
Fünf Jahre Bestandsschutz für Alt-Spielhallen auch bei Betreiberwechsel
Die Verkürzung der Übergangsfrist in § 29 Abs. 4 Satz 3 GlüStV auf ein Jahr dient dazu, solche unerwünschten Mitnahmeeffekte bei bislang nicht bestandsgeschützten Spielhallen zu verhindern (vgl. OVG Saarlouis, Urteil vom 27. April 2016 - 1 A 3/15 - ZfWG 2016, 264 Rn. 55). - OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2017 - 4 B 609/16
Vermittlung von Sportwetten in einem Gebäude mit einer Spielhalle
Rn. 15 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 29.2.2016 - 4 A 824/15 -, ZfWG 2016, 383 (red. Leitsatz) = juris, Rn. 4 ff., 7, m. w. N.; Sächs. OVG, Urteil vom 11.5.2016 - 3 A 314/15 -, NVwZ 2016, 1267 = juris, Rn. 21 ff. (34); OVG Saarl., Urteil vom 27.4.2016 - 1 A 3/15 -, ZfWG 2016, 264 = juris, Rn. 36, m. w. N. und Beschluss vom 10.5.2016 - 1 A 74/15 -, NVwZ-RR 2016, 692 = juris, Rn. 9.Rn. 27 Vgl. dazu OVG Saarl., Urteil vom 27.4.2016 - 1 A 3/15 -, ZfWG 2016, 264 = juris, Rn. 55.
- OVG Saarland, 05.07.2017 - 1 A 51/15
Vereinbarkeit des Saarländischen Spielhallengesetzes mit höherrangigem Recht
Rn. 134 Urteil des Senats vom 27.4.2016 - 1 A 3/15 -, juris.Rn. 136 BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 2.2.2017 - 2 BvR 787/16 -, juris; Urteil des Senats vom 27.4.2016 - 1 A 3/15 -, a.a.O.
- VG Berlin, 10.05.2017 - 4 L 134.17
Schließung einer Spielhalle; Versagung der Erlaubnis zum Weiterbetrieb einer …
Tatsächlich wird in Konstellationen, in denen die Behörde aufgrund einer gesetzlichen Neuregelung in einer Vielzahl von Fällen zum gleichen Zeitpunkt zu einem Tätigwerden veranlasst ist, eine solche einheitliche Handhabung schon aufgrund des Willkürverbots und zur Vermeidung offenbarer Unbilligkeiten gefordert (OVG des Saarlandes, Urteil vom 27. April 2016 - 1 A 3/15 -, juris, Rn. 87 m.w.N.).Der Antragstellerin bleibt unbenommen - nach Erteilung einer entsprechenden Erlaubnis -, an anderer Stelle einen neuen gleichartigen Betrieb zu eröffnen (OVG des Saarlandes, Urteil vom 27. April 2016, a.a.O., Rn. 95).
Diesem ist nach dem Willen des Gesetzgebers deswegen erhebliche Bedeutung beizumessen und die Schließung einer nicht erlaubnisfähigen Spielhalle auch dann vorgesehen, wenn den gegenläufigen privaten Interessen im Einzelfall beachtliches Gewicht zukommt (OVG des Saarlandes, Urteil vom 27. April 2016, a.a.O., Rn. 99).
- OVG Saarland, 12.05.2016 - 1 B 199/15
Einschreiten gegen Glücksspiel im Internet
Rn. 19 siehe hierzu OVG des Saarlandes, Urteil vom 27.4.2016 - 1 A 3/15 -, amtlicher Abdruck Seite 33. - VG Bremen, 17.03.2020 - 5 K 2875/18
Glücksspielrecht - Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle (Zuverlässigkeit, …
Verhältnismäßigkeitsprüfung relevanten Überlegungen auf die Abwägung zwischen einem zeitnahen Einschreiten und einer vorübergehenden Duldung des Spielhallenbetriebs konzentrieren (OVG SL, Urt. v. 27.04.2016 - 1 A 3/15 -, juris Rn. 98). - OVG Saarland, 10.05.2016 - 1 A 74/15
Schließung einer Spielhalle mit befristeter Erlaubnis - Übergangsregelung im …
Rn. 20 OVG des Saarlandes, Urteil vom 27.4.2016 - 1 A 3/15 - Beschlüsse vom 29.2.2016 - 1 B 201/15 - und 10.2.2014 - 1 B 470 und 476/13 - so bereits: Bayerischer VerfGH, Entscheidung vom 28.6.2013 - u.a. Vf 10-VII-12 -, Juris Rdnr. 79 ff., und StGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.6.2014 - 15/13, 1 BV 15/13 -, Juris Rdnr. 351 ff. - VG Bremen, 03.12.2020 - 5 K 420/19
Erteilung einer Spielhallenerlaubnis, Urteil vom 03.12.2020 - Betreiberwechsel; …
In Fällen der materiellen Rechtswidrigkeit, d.h. wenn eine Erlaubniserteilung wegen Fehlens einer Genehmigungsvoraussetzung ausgeschlossen ist, ist grundsätzlich von einem intendierten Ermessen auszugehen (…Winkler, in: Ennuschat/Wank/Winkler, 9. Aufl. 2020, GewO § 15 Rn. 25; OVG SL, Urt. v. 27.04.2016 - 1 A 3/15 -, juris Rn. 93). - VG Saarlouis, 06.11.2014 - 1 K 1341/13
Verhältnis von glückspielrechtlicher Übergangsregelung zur gewerberechtlichen …
Rechtsmittel-AZ: 1 A 3/15.
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