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   BGH, 28.01.1986 - VI ZR 30/85   

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BGH, 28.01.1986 - VI ZR 30/85 (https://dejure.org/1986,1200)
BGH, Entscheidung vom 28.01.1986 - VI ZR 30/85 (https://dejure.org/1986,1200)
BGH, Entscheidung vom 28. Januar 1986 - VI ZR 30/85 (https://dejure.org/1986,1200)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Arbeitgeber - Sozialkassen des Baugewerbes - Winterbauumlage

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 512
  • MDR 1986, 572
  • VersR 1986, 650
  • BauR 1986, 475
  • r+s 1986, 207 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Oldenburg, 23.04.1975 - 8 U 227/74

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Ersatz des gesamten Erwerbsschadens; Übergang von

    Auszug aus BGH, 28.01.1986 - VI ZR 30/85
    Entscheidend ist, ob es sich um zum Bruttolohn hinzutretende Leistungen des Arbeitgebers für den Arbeitnehmer und damit um einen Vorteil handelt, der diesem aus seiner Arbeit zufließt und ausschließlich ihm zugute kommt (vgl. Senatsurteil vom 27. April 1965 - VI ZR 124/64 - VersR 1965, 620, 621; OLG Oldenburg, VersR 1975, 719).

    Rechtsfehlerfrei betrachtet das Berufungsgericht aber auch die Beiträge, die der Kläger an die Einzugsstelle für die Sozialkassen des Baugewerbes in Höhe von 18, 1 % des an die bei dem Verkehrsunfall vom 2. März 1982 arbeitsunfähig gewordenen Arbeiter fortgezahlten Lohnes abgeführt hat, als anteiliges Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld in diesem Sinne (so im Ergebnis auch OLG Oldenburg VersR 1975, 719; KG, DAR 1977, 217; LG Berlin VersR 1973, 570; a.A. LG Köln, VersR 1972, 1181; LG Koblenz, VersR 1976, 102; LG Karlsruhe VersR 1983, 1065; Kaiser/Dunkl, Die Entgeltzahlung im Krankheitsfalle, 2. Aufl., S. 193).

    Auch insoweit handelt es sich um Entgelt für die Arbeitsleistung dieser Arbeitnehmer (vgl. auch LG Berlin VersR 1973, 570; OLG Oldenburg VersR 1975, 719; KG, DAR 1977, 217, a.A. LG Köln, LG Koblenz aaO; Kaiser/Dunkl, aaO, Rdn. 28; Schulte-Mimberg/Sabel, aaO, S. 193).

  • BGH, 04.07.1972 - VI ZR 114/71

    Abtretung des Anspruchs eines Angestellten auf bezahlten Urlaub

    Auszug aus BGH, 28.01.1986 - VI ZR 30/85
    Deshalb konnte der Senat auch in der Entscheidung BGHZ 59, 109, 113 f. ein in § 4 LFZG nicht genanntes anteiliges Urlaubsentgelt als übergangsfähig ansehen.

    Wie das Berufungsgericht zutreffend ausführt und wie bereits vorstehend unter 1b) erwähnt ist, hat der erkennende Senat bereits im BGHZ 59, 109, 113 f. entschieden, daß das auf die Zeit der Arbeitsunfähigkeit entfallende und vom Arbeitgeber (später) gezahlte Urlaubsgeld anteilig zum Arbeitsentgelt i.S. des Lohnfortzahlungsgesetzes gehört (vgl. auch Anm. Nüßgens zu diesem Urteil in LM § 249 (Cb) BGB Nr. 18).

  • BGH, 11.11.1975 - VI ZR 128/74

    Erstattungsfähigkeit von Beiträgen des Arbeitgebers zur Berufsgenossenschaft

    Auszug aus BGH, 28.01.1986 - VI ZR 30/85
    Da somit § 4 LFZG an einen Verdienstausfallschaden des verletzten Arbeitnehmers anknüpft, ist für die Beantwortung der Frage, ob vom Arbeitgeber gezahlte Beiträge von dieser Vorschrift erfaßt werden, wie dies auch das Berufungsgericht getan hat, jede einzelne Leistung allein danach zu bewerten, ob sie ein Entgelt für die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers darstellt und sie somit haftungsrechtlich dessen Erwerb i. S. des § 842 BGB zuzurechnen ist (Senatsurteil vom 11. November 1975 - VI ZR 128/74 - VersR 1976, 340 ).

    Der Arbeitgeber erbringt die Leistung nicht, wie die Beiträge zur Berufsgenossenschaft, aufgrund seiner Mitgliedschaft in einem genossenschaftlichen Verbund der Arbeitgeber nach einem Umlagensystem, das auf die Teilhabe seines Unternehmens an der Risikogemeinschaft der Arbeitgeber zugeschnitten ist, mit der Folge, daß diese Beiträge nicht dem Erwerb des Arbeitnehmers i.S. des § 842 BGB zuzurechnen sind und deshalb nicht von § 4 LFZG erfaßt werden (Senatsurteile vom 11. November 1975 - VI ZR 128/74 - aaO und vom 13. Juli 1976 - VI ZR 230/75 - VersR 1976, 1158, 1159).

  • LG Berlin, 12.10.1972 - 4 O 222/72
    Auszug aus BGH, 28.01.1986 - VI ZR 30/85
    Rechtsfehlerfrei betrachtet das Berufungsgericht aber auch die Beiträge, die der Kläger an die Einzugsstelle für die Sozialkassen des Baugewerbes in Höhe von 18, 1 % des an die bei dem Verkehrsunfall vom 2. März 1982 arbeitsunfähig gewordenen Arbeiter fortgezahlten Lohnes abgeführt hat, als anteiliges Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld in diesem Sinne (so im Ergebnis auch OLG Oldenburg VersR 1975, 719; KG, DAR 1977, 217; LG Berlin VersR 1973, 570; a.A. LG Köln, VersR 1972, 1181; LG Koblenz, VersR 1976, 102; LG Karlsruhe VersR 1983, 1065; Kaiser/Dunkl, Die Entgeltzahlung im Krankheitsfalle, 2. Aufl., S. 193).

    Auch insoweit handelt es sich um Entgelt für die Arbeitsleistung dieser Arbeitnehmer (vgl. auch LG Berlin VersR 1973, 570; OLG Oldenburg VersR 1975, 719; KG, DAR 1977, 217, a.A. LG Köln, LG Koblenz aaO; Kaiser/Dunkl, aaO, Rdn. 28; Schulte-Mimberg/Sabel, aaO, S. 193).

  • BGH, 27.04.1965 - VI ZR 124/64

    Umfang des Anspruchs auf Ersatz des Erwerbsschadens eines vorübergehend

    Auszug aus BGH, 28.01.1986 - VI ZR 30/85
    Entscheidend ist, ob es sich um zum Bruttolohn hinzutretende Leistungen des Arbeitgebers für den Arbeitnehmer und damit um einen Vorteil handelt, der diesem aus seiner Arbeit zufließt und ausschließlich ihm zugute kommt (vgl. Senatsurteil vom 27. April 1965 - VI ZR 124/64 - VersR 1965, 620, 621; OLG Oldenburg, VersR 1975, 719).
  • BSG, 20.04.1977 - 7 RAr 55/75

    Anspruch auf Wintergeld - Verfahren - Betriebsvertretung - Notwendige Beiladung -

    Auszug aus BGH, 28.01.1986 - VI ZR 30/85
    Der Gesetzgeber wollte mit diesem System der Winterbauförderung die Bauunternehmer von Winterbaumehrkosten entlasten und dadurch eine Steigerung der Bauproduktion im Winter und infolgedessen eine gleichmäßigere Verteilung der Bautätigkeit auf alle Jahreszeiten, verbunden mit einer zunehmenden Sicherung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft, erreichen (vgl. Knigge/Ketelsen/Marschall/Wittrock, Kommentar zum Arbeitsförderungsgesetz , § 74 Anm. 35; vgl. auch BSG, Urt. v. 20. April 1977 - 7 Rar 55/75 - SozR 4100 § 80 [ AFG ] Nr. 1).
  • BGH, 13.07.1976 - VI ZR 230/75

    Güterwagen - Bundesbahn - Entladen - Einhaltung der EBBO - Revision -

    Auszug aus BGH, 28.01.1986 - VI ZR 30/85
    Der Arbeitgeber erbringt die Leistung nicht, wie die Beiträge zur Berufsgenossenschaft, aufgrund seiner Mitgliedschaft in einem genossenschaftlichen Verbund der Arbeitgeber nach einem Umlagensystem, das auf die Teilhabe seines Unternehmens an der Risikogemeinschaft der Arbeitgeber zugeschnitten ist, mit der Folge, daß diese Beiträge nicht dem Erwerb des Arbeitnehmers i.S. des § 842 BGB zuzurechnen sind und deshalb nicht von § 4 LFZG erfaßt werden (Senatsurteile vom 11. November 1975 - VI ZR 128/74 - aaO und vom 13. Juli 1976 - VI ZR 230/75 - VersR 1976, 1158, 1159).
  • LG Koblenz, 26.11.1974 - 6 S 342/73
    Auszug aus BGH, 28.01.1986 - VI ZR 30/85
    Rechtsfehlerfrei betrachtet das Berufungsgericht aber auch die Beiträge, die der Kläger an die Einzugsstelle für die Sozialkassen des Baugewerbes in Höhe von 18, 1 % des an die bei dem Verkehrsunfall vom 2. März 1982 arbeitsunfähig gewordenen Arbeiter fortgezahlten Lohnes abgeführt hat, als anteiliges Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld in diesem Sinne (so im Ergebnis auch OLG Oldenburg VersR 1975, 719; KG, DAR 1977, 217; LG Berlin VersR 1973, 570; a.A. LG Köln, VersR 1972, 1181; LG Koblenz, VersR 1976, 102; LG Karlsruhe VersR 1983, 1065; Kaiser/Dunkl, Die Entgeltzahlung im Krankheitsfalle, 2. Aufl., S. 193).
  • LG Köln, 20.12.1971 - 19 O 87/71
    Auszug aus BGH, 28.01.1986 - VI ZR 30/85
    Rechtsfehlerfrei betrachtet das Berufungsgericht aber auch die Beiträge, die der Kläger an die Einzugsstelle für die Sozialkassen des Baugewerbes in Höhe von 18, 1 % des an die bei dem Verkehrsunfall vom 2. März 1982 arbeitsunfähig gewordenen Arbeiter fortgezahlten Lohnes abgeführt hat, als anteiliges Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld in diesem Sinne (so im Ergebnis auch OLG Oldenburg VersR 1975, 719; KG, DAR 1977, 217; LG Berlin VersR 1973, 570; a.A. LG Köln, VersR 1972, 1181; LG Koblenz, VersR 1976, 102; LG Karlsruhe VersR 1983, 1065; Kaiser/Dunkl, Die Entgeltzahlung im Krankheitsfalle, 2. Aufl., S. 193).
  • BGH, 22.11.2016 - VI ZR 40/16

    Haftung und Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Verletzung eines Arbeitnehmers als

    (a) In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass Urlaubsgeld und Urlaubsentgelt Entgelte für die geleistete Arbeit darstellen, die zum Verdienst des Arbeitnehmers gehören und die der Arbeitgeber deshalb im Wege des Schadensersatzes - sobald die Forderung auf ihn übergegangen ist bzw. ihm übertragen wurde - gegen den Schädiger geltend machen kann (Senatsurteile vom 13. August 2013 - VI ZR 389/12, VersR 2013, 1274 Rn. 15 [Urlaubsentgelt]; vom 28. Januar 1986 - VI ZR 30/85, VersR 1986, 650, 651 [Urlaubsgeld]; vom 4. Juli 1972 - VI ZR 114/71, BGHZ 59, 109, 111 ff. [Urlaubsentgelt]).
  • BGH, 07.05.1996 - VI ZR 102/95

    Umfang des Schadensersatzes bei unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit

    Sie gehört zum Verdienst des Arbeitnehmers und kann daher im Wege des Schadensersatzes nach Forderungsübergang vom Arbeitgeber oder Dienstherrn gegen den Schädiger geltend gemacht werden, wie dies der Senat auch für das Urlaubsgeld angenommen hat (Urteil vom 28. Januar 1986 - VI ZR 30/85 - VersR 1986, 650, 651).
  • AG Kerpen, 02.03.2012 - 104 C 257/11

    Darstellung der Arbeitgeberbeiträge zur Rentenversicherung als vom Arbeitnehmer

    Einigkeit herrscht in der Rechtsprechung und Literatur darüber, dass § 6 Abs. 1 EFZG (früher: § 4 LohnFG) "keine abschließende Aufzählung der übergangsfähigen Lohnnebenkosten enthält" (vgl. dazu nur BGH, Urteil vom 28.1.1986 - VI ZR 30/85 - NJW 1986, 512 [513]).

    Nach der ganz herrschenden Meinung ist die Abgrenzung ("Welche Leistungen stellen einen ersatzfähigen Schaden beim Arbeitgeber dar?") im übrigen in der Weise durchzuführen, dass für jede einzelne Leistung eine Differenzierung danach vorgenommen werden muss, ob sie im Interesse des Arbeitnehmers erbracht wurde und ihm zugute kommen soll, weil er sie durch seine Arbeitsleistung erworben hat und sie deshalb ein Entgelt dafür darstellt (vgl. BGH, Urteil vom 28.1.1986 - VI ZR 30/85 - , NJW-RR 1986, 512).

    Zutreffend hat dazu der BGH ausgeführt, dass der Gesetzgeber (damals noch für § 4 LohnFG) "mit der von ihm getroffenen Aufzählung lediglich die bereits vorher von der Rechtsprechung gewonnenen Ergebnisse zu der Frage des Anspruchs eines verletzten Arbeitnehmers auf Ersatz seines Erwerbsschadens billigen (wollte)" (vgl. BGH, Urteil vom 28.1.1986 - VI ZR 30/85 - NJW 1986, 512 [513]).

  • BGH, 07.07.1998 - VI ZR 241/97

    Ersatz von Aufwendungen für die betriebliche Altersversorgung eines geschädigten

    Dies hat der Senat in bezug auf Prämienzahlungen anerkannt, die der Arbeitgeber zur zusätzlichen Altersversorgung seiner Arbeitnehmer an eine Kapital-(Lebens-)Versicherung zahlt (Urteil vom 28. Januar 1986 - VI ZR 30/85 - VersR 1986, 650 zu 2 b)).
  • LAG Hessen, 09.12.1991 - 15 Sa 40/91

    Sozialkassentarifverträge des Baugewerbes ; Baugewerbe im tariflichen Sinne ;

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  • LG Nürnberg-Fürth, 31.03.1993 - 8 O 8800/92

    Anspruch eines Arbeitgebers auf Ersatz von aus einer Altersversorgungszusage an

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Rechtsprechung
   BGH, 11.03.1986 - VI ZR 64/85   

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https://dejure.org/1986,1244
BGH, 11.03.1986 - VI ZR 64/85 (https://dejure.org/1986,1244)
BGH, Entscheidung vom 11.03.1986 - VI ZR 64/85 (https://dejure.org/1986,1244)
BGH, Entscheidung vom 11. März 1986 - VI ZR 64/85 (https://dejure.org/1986,1244)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • verkehrslexikon.de

    Zum Regressanspruch des Sozialversicherungsträgers wegen Zahlung vorgezogenen Altersruhegelds an einen unfallbedingt Schwerbehinderten

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Übergang eines Anspruchs eines Verletzten auf Erstattung seines Verdienstausfallschadens gegen den Schädiger auf den zur Zahlung des vorgezogenen Altersruhegeldes verpflichteten Versicherungsträger - Eintritt der Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des vorgezogenen ...

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 2762
  • MDR 1986, 745
  • VersR 1986, 812
  • r+s 1986, 207
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 10.11.1981 - VI ZR 262/79

    Bemessung des Dienstausfalls bei vorgezogener Altersrente des Geschädigten

    Auszug aus BGH, 11.03.1986 - VI ZR 64/85
    Vielmehr müssen die Interessen des Schädigers hinter dem sozialen Anliegen, das der Regelung des § 1248 Abs. 1 RVO zugrunde liegt, zurücktreten; die Wahrnehmung dieser Rechte ist schon begrifflich nicht Verschulden gegen sich selbst (vgl. Senatsurteil vom 10. November 1981 - VI ZR 262/79 - VersR 1982, 166).

    Im Urteil vom 10. November 1981 - VI ZR 262/79 - a.a.O. - hat der Senat entschieden, daß die Zahlung von Altersruhegeld nach Vollendung des 63. Lebensjahres gemäß § 1248 Abs. 1 RVO mangels Kongruenz nicht zum Anspruchsübergang auf den sozialen Leistungsträger führt.

  • BGH, 20.03.1984 - VI ZR 14/82

    Ersatzansprüche eines Erwerbslosen

    Auszug aus BGH, 11.03.1986 - VI ZR 64/85
    Die Klägerin kann wegen der von ihr erbrachten Aufwendungen von der Beklagten aus übergegangenem Recht gemäß § 1542 RVO a.F. nur dann Ersatz verlangen, wenn ihre Leistungen mit dem ersatzpflichtigen Schaden des R. in einem inneren Zusammenhang standen, d.h. diesem sachlich und zeitlich kongruent waren (vgl. BGHZ 90, 334, 335).
  • BGH, 29.02.1956 - VI ZR 352/54

    Ersatzpflicht hinsichtlich seelischer Störungen

    Auszug aus BGH, 11.03.1986 - VI ZR 64/85
    Die schon im Unfallzeitpunkt bestehende Minderung der Erwerbsfähigkeit des R. muß die Beklagte hinnehmen; wer einen gesundheitlich geschwächten Menschen verletzt, kann nicht verlangen, so gestellt zu werden, als habe er einen gesunden Menschen verletzt (BGHZ 20, 137, 139 [BGH 29.02.1956 - VI ZR 352/54]; Senatsurteile vom 5. Mai 1959 - VI ZR 26/58 - VersR 1959, 752, 753 und vom 10. Mai 1966 - VI ZR 243/64 - VersR 1966, 737, 738).
  • BGH, 10.05.1966 - VI ZR 243/64

    Deliktsrechtlicher Haftungsumfang bei Vorschädigung des Geschädigten; Kausalität

    Auszug aus BGH, 11.03.1986 - VI ZR 64/85
    Die schon im Unfallzeitpunkt bestehende Minderung der Erwerbsfähigkeit des R. muß die Beklagte hinnehmen; wer einen gesundheitlich geschwächten Menschen verletzt, kann nicht verlangen, so gestellt zu werden, als habe er einen gesunden Menschen verletzt (BGHZ 20, 137, 139 [BGH 29.02.1956 - VI ZR 352/54]; Senatsurteile vom 5. Mai 1959 - VI ZR 26/58 - VersR 1959, 752, 753 und vom 10. Mai 1966 - VI ZR 243/64 - VersR 1966, 737, 738).
  • BGH, 13.07.1959 - II ZR 192/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.03.1986 - VI ZR 64/85
    Die schon im Unfallzeitpunkt bestehende Minderung der Erwerbsfähigkeit des R. muß die Beklagte hinnehmen; wer einen gesundheitlich geschwächten Menschen verletzt, kann nicht verlangen, so gestellt zu werden, als habe er einen gesunden Menschen verletzt (BGHZ 20, 137, 139 [BGH 29.02.1956 - VI ZR 352/54]; Senatsurteile vom 5. Mai 1959 - VI ZR 26/58 - VersR 1959, 752, 753 und vom 10. Mai 1966 - VI ZR 243/64 - VersR 1966, 737, 738).
  • Drs-Bund, 08.12.1971 - BT-Drs VI/2916
    Auszug aus BGH, 11.03.1986 - VI ZR 64/85
    Dieser aus der getroffenen Regelung ableitbare gesetzgeberische Wille findet in der Entstehungsgeschichte des Anspruchs auf vorgezogenes Altersruhegeld wegen Schwerbehinderung seine Bestätigung, Nach den im Gesetzgebungsverfahren zum Ausdruck gelangten Vorstellungen sollte für die Gruppe der Schwerbehinderten gerade deshalb, weil sie schweren körperlichen und seelischen Belastungen ausgesetzt und aus diesem Grund in aller Regel vorzeitig gealtert sind, eine besondere Altersgrenze eingeführt werden; dem berechtigten Anliegen dieser Versicherten, die - durch ein persönliches Lebensschicksal betroffen - unter besonders schwierigen Bedingungen im Alter arbeiten müssen, sollte Rechnung getragen und es sollte berücksichtigt werden, daß ihre Gesundheitsbeeinträchtigung gerade im Alter zu einer Herabsetzung ihrer individuellen Leistungsfähigkeit führt (BT-Drucks. VI/2916 vom 8. Dezember 1971 Anlage 2 S. 71 und BT-Drucks. VI/3767 vom 13. September 1972 S. 6).
  • Drs-Bund, 13.09.1972 - BT-Drs VI/3767
    Auszug aus BGH, 11.03.1986 - VI ZR 64/85
    Dieser aus der getroffenen Regelung ableitbare gesetzgeberische Wille findet in der Entstehungsgeschichte des Anspruchs auf vorgezogenes Altersruhegeld wegen Schwerbehinderung seine Bestätigung, Nach den im Gesetzgebungsverfahren zum Ausdruck gelangten Vorstellungen sollte für die Gruppe der Schwerbehinderten gerade deshalb, weil sie schweren körperlichen und seelischen Belastungen ausgesetzt und aus diesem Grund in aller Regel vorzeitig gealtert sind, eine besondere Altersgrenze eingeführt werden; dem berechtigten Anliegen dieser Versicherten, die - durch ein persönliches Lebensschicksal betroffen - unter besonders schwierigen Bedingungen im Alter arbeiten müssen, sollte Rechnung getragen und es sollte berücksichtigt werden, daß ihre Gesundheitsbeeinträchtigung gerade im Alter zu einer Herabsetzung ihrer individuellen Leistungsfähigkeit führt (BT-Drucks. VI/2916 vom 8. Dezember 1971 Anlage 2 S. 71 und BT-Drucks. VI/3767 vom 13. September 1972 S. 6).
  • BGH, 05.05.1959 - VI ZR 26/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.03.1986 - VI ZR 64/85
    Die schon im Unfallzeitpunkt bestehende Minderung der Erwerbsfähigkeit des R. muß die Beklagte hinnehmen; wer einen gesundheitlich geschwächten Menschen verletzt, kann nicht verlangen, so gestellt zu werden, als habe er einen gesunden Menschen verletzt (BGHZ 20, 137, 139 [BGH 29.02.1956 - VI ZR 352/54]; Senatsurteile vom 5. Mai 1959 - VI ZR 26/58 - VersR 1959, 752, 753 und vom 10. Mai 1966 - VI ZR 243/64 - VersR 1966, 737, 738).
  • Drs-Bund, 14.09.1978 - BT-Drs 8/2101
    Auszug aus BGH, 11.03.1986 - VI ZR 64/85
    Auch die Herabsetzung der Altersgrenze für Schwerbehinderte vom 62. auf das 60. Lebensjahr diente primär dem Ziel, die besondere Situation dieser Gruppe der Versicherten in der Rentenversicherung zu verbessern (BT-Drucks. 8/2101 vom 14. September 1978 S. 5 und 8/2119 vom 22. September 1978 S. 7).
  • BGH, 30.04.1996 - VI ZR 55/95

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Wer einen gesundheitlich schon geschwächten Menschen verletzt, kann nicht verlangen, so gestellt zu werden, als wenn der Betroffene gesund gewesen wäre (BGHZ 20, 137, 139; 107, 359, 363; Senatsurteil vom 7. Oktober 1960 - VI ZR 136/59 - VersR 1960, 1092, 1093; vom 11. März 1986 - VI ZR 64/85 - VersR 1986, 812, 813).

    28 Die Tatsache, daß der Kläger durch frühere Unfälle in seiner seelischen Widerstandskraft soweit vorgeschädigt war, daß nur noch ein geringfügiger Anlaß genügte, um psychische Fehlreaktionen auszulösen, kann die Beklagte nicht entlasten (vgl. Senatsurteil vom 11. März 1986 aaO S. 813).

  • BGH, 20.12.2016 - VI ZR 664/15

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Kürzung der Altersrente wegen des Bezugs der

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der vom Berufungsgericht für seine gegenteilige Auffassung herangezogenen Senatsrechtsprechung (Urteile vom 10. November 1981 - VI ZR 262/79, VersR 1982, 166 und vom 11. März 1986 - VI ZR 64/85, VersR 1986, 212).

    In diesen Entscheidungen handelte es sich um Fälle von Sozialleistungen, die mit einem Erwerbsschaden der dortigen Kläger kongruent waren, etwa die vorgezogene Altersrente und der Verdienstausfallschaden (vgl. Senatsurteil vom 11. März 1986 aaO Rn. 12).

  • BGH, 26.07.2022 - VI ZR 58/21

    Verkehrsunfallbedingter Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld;

    Insbesondere entlastet es den Schädiger grundsätzlich nicht, wenn der Geschädigte durch frühere Unfälle in seiner seelischen Widerstandskraft soweit vorgeschädigt war, dass nur noch ein geringfügiger Anlass genügte, um psychische Fehlreaktionen auszulösen (vgl. Senatsurteile vom 30. April 1996 - VI ZR 55/95, BGHZ 132, 341, juris Rn. 28; vom 11. März 1986 - VI ZR 64/85, VersR 1986, 812, juris Rn. 8).
  • BGH, 04.05.1993 - VI ZR 283/92

    Ansprüche bei selbstgefährdendem Verhalten nach "Herausforderung"

    Diesen Vorschaden muß der Beklagte hinnehmen; wer einen gesundheitlich geschwächten Menschen verletzt, kann nicht verlangen, so gestellt zu werden, als habe er einen gesunden Menschen verletzt (vgl. Senatsurteil vom 11. März 1986 - VI ZR 64/85 - VersR 1986, 812, 813 m.w.N.).
  • BGH, 18.05.2010 - VI ZR 142/09

    Aufwendungsersatzanspruch der gesetzlichen Rentenversicherung wegen Leistungen an

    (1) Der Senat hat im Urteil vom 11. März 1986 (- VI ZR 64/85 - VersR 1986, 812) entschieden, dass das gemäß § 1248 Abs. 1 RVO anerkannten Schwerbehinderten nach Vollendung des 60. Lebensjahrs zu zahlende Altersruhegeld dem Ausgleich unfallbedingter Erwerbseinbußen dient.

    Hierfür war die Erwägung maßgebend, dass das Altersruhegeld für Schwerbehinderte - anders als das unter der Regelvoraussetzung der Vollendung des 63. Lebensjahrs in Anspruch genommene (vgl. Senatsurteil vom 10. November 1981 - VI ZR 262/79 - VersR 1982, 166, 167) - nicht allein aufgrund des Erreichens der Altersgrenze, sondern nur unter der weiteren Voraussetzung geleistet wird, dass der Versicherte als Schwerbehinderter im Sinne des § 1 SchwbG anerkannt war (Senatsurteil vom 11. März 1986 - VI ZR 64/85 - aaO, S. 813).

    Dieses zusätzliche Erfordernis einer wenigstens 50 v.H. betragenden Minderung der Erwerbsfähigkeit gab dem vorgezogenen Altersruhegeld wegen Schwerbehinderung das Gepräge (Senatsurteil vom 11. März 1986 - VI ZR 64/85 - aaO; vgl. auch Senatsurteil vom 7. November 2000 - VI ZR 400/99 - VersR 2001, 196, 197).

    Das - dem vorgezogenen Altersruhegeld wegen Schwerbehinderung sein Gepräge gebendes (vgl. Senatsurteil vom 11. März 1986 - VI ZR 64/85 - aaO) - zusätzliche Erfordernis einer wenigstens 50 v.H. betragenden Minderung der Erwerbsfähigkeit des Versicherten wurde beibehalten.

  • OLG Jena, 25.03.2009 - 7 U 701/08

    Vorgezogene Altersrente für unfallbedingt schwerbehinderte Menschen

    Auch die Altersrente, die schwerbehinderte Menschen zwischen dem 63. und 65. Lebensjahr beziehen - § 37 SGB VI - wird zum Ausgleich unfallbedingter Erwerbseinbußen geleistet und ist deshalb kongruent im Sinne von § 116 SGB X. (Fortführung von BGH VI ZR 64/85 vom 11.03.1986 = NJW 1986, 2762 = VerR 1986, 812).

    Diese Lücke habe er durch eine Entscheidung vom 11.03.1986 (BGH Urt. v. 11.03.1986, VI ZR 64/85, NJW 1986, 2762 ff.) geschlossen und eine Kongruenz bejaht.

    Demgegenüber bejaht der Bundesgerichtshof eine Kongruenz (und nimmt daher einen Forderungsübergang kraft Gesetzes auf den Sozialversicherungsträger gemäß § 116 SGB X bzw. § 1542 RVO an) bzw. verneint eine Anrechnung, wenn der Verletzte unfallbedingt das sog. vorgezogene Altersruhegeld für Schwerbehinderte nach § 37 SGB VI bzw. § 1248 Absatz 1, 2. Alternative RVO in Anspruch nimmt (BGH VersR 1986, 812; Koppenfels-Spies, VersR 2005, 1511 ff.).

    Der Bundesgerichtshof, dem der erkennende Senat darin folgt, führt dazu aus, dass dieses eine Fürsorgeleistung darstelle und nicht allein wegen Erreichens der Altersgrenze gezahlt werde, sondern zum Ausgleich unfallbedingter Erwerbseinbußen; das Erfordernis einer gesundheitlichen Schädigung gebe dem vorgezogenen Altersruhegeld wegen Schwerbehinderung gerade das Gepräge (BGH VersR 1986, 812; Koppenfels-Spies, VersR 2005, 1511 ff.).

  • OLG Braunschweig, 27.10.2015 - 7 U 61/14

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall - Ersatz des sog. Rentenkürzungsschadens

    Dieses zusätzliche Erfordernis lasse erkennen, dass für den Gesetzgeber in solchen Fällen die gesundheitliche Schädigung des betreffenden Personenkreises im Vordergrund gestanden habe (BGH VersR 1986, 812 - in Juris Rz. 6ff, insbes. 9, 14-18 - im gleichen Sinne BGH VersR 1982, 166 - in Juris Rz.14, 20 -).
  • BGH, 07.11.2000 - VI ZR 400/99

    Ersatz des Verdienstausfalls bei Vorruhestand

    Das unterscheidet es von der ab Vollendung des 60. Lebensjahrs eintretenden Vergünstigung einer vorgezogenen Altersrente, die auf einer fürsorgerischen Entscheidung des Gesetzgebers für Schwerbehinderte, Berufsunfähige und Erwerbsunfähige (vgl. § 37 SGB VI in der bis 31.12.2000 geltenden Fassung; früher: § 1248 Abs. 1 zweiter Fall RVO) beruht und die der Entscheidung des Senats vom 11. März 1986 (- VI ZR 64/85 - VersR 1986, 812) zugrunde gelegen hat.
  • OLG Oldenburg, 01.03.1994 - 5 U 127/93

    Schadensersatz; Begutachtung; Vermögensübertragung; Fehlerhafte Begutachtung;

    Ohne Belang ist, daB die Pflege eventuell auch durch eine ihr Vermögen nicht beeinträchtigende anderweitige Maßnahme hätte erreicht werden können, denn ihr Verhalten stellt sich als gerechtfertigt erscheinende Reaktion auf das schädigende Ereignis dar (vgl. BGH NJW 78, 1005, 1006; NJW 86, 2762, 2763).
  • LG Coburg, 13.12.2005 - 13 O 427/05
    Wenn daher durch eine zum Schadensersatz verpflichtende Handlung die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des vorgezogenen Atersruhegeldes für Schwerbehinderte nach § 1248 RVO eingetreten sind, geht der Anspruch auf Ersatz des Verdienstausfallschadens gegen den Schädiger nach § 1542 RVO auf den zur Zahlung des vorgezogenen Altersruhegeld verpflichteten Versicherungsträger in Höhe seiner-Leistungen über (vgl. BGH VersR 1986, 812 f.).

    Dieser Umstand führt letzendlich auch dazu, dass das für den Anspruchsübergang nach § 1542 RVO vorausgesetzte Kongruenzerfordernis gegeben ist (vgl. BGH VersR 1986, 812, 813).

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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 28.02.1985 - 1 U 49/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,2297
OLG Oldenburg, 28.02.1985 - 1 U 49/83 (https://dejure.org/1985,2297)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 28.02.1985 - 1 U 49/83 (https://dejure.org/1985,2297)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 28. Februar 1985 - 1 U 49/83 (https://dejure.org/1985,2297)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    Verdienstausfall; Halbtagstätigkeit einer Friseuse; Behinderung als Hausfrau

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verdienstausfall; Halbtagstätigkeit einer Friseuse; Behinderung als Hausfrau

Papierfundstellen

  • VersR 1986, 1220
  • r+s 1986, 207 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 10.04.1979 - VI ZR 151/75

    Berücksichtigung über die Unterhaltspflicht hinausgehender Unterhaltsbeträge bei

    Auszug aus OLG Oldenburg, 28.02.1985 - 1 U 49/83
    Andererseits scheidet bei diesem Anspruch der Gesichtspunkt einer möglichen Mitarbeitspflicht der Kinder aus (vgl. BGH, VersR 1979, 670, 671).

    Das Landgericht hat die Tätigkeit der Klägerin unter Berücksichtigung der Ausführungen des BGH in VersR 1979, 670, 671 (= NJW 1979, 1501 ), sowie der Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 2.12.1976 (VersR 1977, 553) und des von der Klägerin vorgelegten Einkommenstarifvertrags vom 30.5.1980 mit 1.100 DM monatlich bemessen.

  • OLG Oldenburg, 02.12.1976 - 3 U 36/76

    Ausfall von Eigenleistungen: Haushaltsführungsschaden einer Hausfrau, Bemessung,

    Auszug aus OLG Oldenburg, 28.02.1985 - 1 U 49/83
    Daher hängt die Höhe des gesamten Anspruchs der Klägerin maßgeblich davon ab, welche Arbeiten sie im Haushalt wegen der Unfallverletzung nicht mehr wie früher in gleicher Weise ausüben kann (vgl. BGH, NJW 1974, 1651, 1652; OLG Oldenburg, VersR 1977, 553).

    Das Landgericht hat die Tätigkeit der Klägerin unter Berücksichtigung der Ausführungen des BGH in VersR 1979, 670, 671 (= NJW 1979, 1501 ), sowie der Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 2.12.1976 (VersR 1977, 553) und des von der Klägerin vorgelegten Einkommenstarifvertrags vom 30.5.1980 mit 1.100 DM monatlich bemessen.

  • BGH, 07.05.1974 - VI ZR 10/73

    Umfang des Ersatzanspruchs wegen Beeinträchtigung in der Führung des Haushalts

    Auszug aus OLG Oldenburg, 28.02.1985 - 1 U 49/83
    Daher hängt die Höhe des gesamten Anspruchs der Klägerin maßgeblich davon ab, welche Arbeiten sie im Haushalt wegen der Unfallverletzung nicht mehr wie früher in gleicher Weise ausüben kann (vgl. BGH, NJW 1974, 1651, 1652; OLG Oldenburg, VersR 1977, 553).
  • BGH, 08.02.1983 - VI ZR 201/81

    Bemessung des Unterhaltsbedarfs der Hinterbliebenen einer getöteten Ehefrau und

    Auszug aus OLG Oldenburg, 28.02.1985 - 1 U 49/83
    Denn durch überobligationsmäßige Eigenleistung wird der Anspruch auf Schadensersatz nicht aufgehoben (vgl. BGH, VersR 1983, 458, 459 und NJW 1972, 1131).
  • BGH, 24.10.1978 - VI ZR 142/77

    Höhe des Ersatzes für einen Verdienstausfall

    Auszug aus OLG Oldenburg, 28.02.1985 - 1 U 49/83
    Ausgangspunkt für die Bemessung des Rentenanspruchs ist der Wert der von der Klägerin zu 2) erbrachten Arbeitsleistungen, der gemäß § 287 ZPO zu ermitteln ist (vgl. BGH, VersR 1978, 1170).
  • BGH, 08.12.1971 - IV ZR 81/70

    Aufhebung einer Ehe ohne Schuldspruch - Vorliegen einer unheilbaren Schizophrenie

    Auszug aus OLG Oldenburg, 28.02.1985 - 1 U 49/83
    Denn durch überobligationsmäßige Eigenleistung wird der Anspruch auf Schadensersatz nicht aufgehoben (vgl. BGH, VersR 1983, 458, 459 und NJW 1972, 1131).
  • BGH, 24.10.1961 - VI ZR 23/61

    Pflicht des Unfallverletzten zur ärztlichen Behandlung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 28.02.1985 - 1 U 49/83
    Allerdings hat sich ein Verletzter im Rahmen seiner Pflicht zur Schadensminderung einer ärztlichen Behandlung nur dann zu unterziehen, wenn sie gefahrlos und erfolgversprechend ist und der Schädiger für den Ersatz der entstehenden Kosten und anderer Vermögenseinbußen einsteht (vgl. BGH, VersR 1961, 1125 ).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 14.05.1986 - 3 U 284/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,4793
OLG Celle, 14.05.1986 - 3 U 284/85 (https://dejure.org/1986,4793)
OLG Celle, Entscheidung vom 14.05.1986 - 3 U 284/85 (https://dejure.org/1986,4793)
OLG Celle, Entscheidung vom 14. Mai 1986 - 3 U 284/85 (https://dejure.org/1986,4793)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • r+s 1986, 207 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.07.1965 - 4 StR 282/65

    Zum Linksabbiegen an einer trichterförmig erweiteren Einmündung

    Auszug aus OLG Celle, 14.05.1986 - 3 U 284/85
    Der Vorfahrtsbereich des aus einer trichterförmig erweiterten Einmündung nach links einbiegenden Vorfahrtsberechtigten (des Klägers) umfasst aber die gesamte Fläche der Fahrbahn bis zum Endpunkt dieser Erweiterung einschließlich der für den Wartepflichtigen (hier den Beklagten zu 1)) rechten Fahrbahnhälfte (vgl. BGH, NJW 1965, 1772 m.w.N.).
  • OLG München, 19.01.2011 - 20 U 4661/10

    Haftung bei Skiunfall: Kollision von Teilnehmern an einem Skikurs; Schmerzensgeld

    Hierbei wurden als Vergleichsfälle insbesondere die Urteile des OLG Saarbrücken vom 04.01.1985, 3 U 128/83, und vom 08.10.1993, 3 U 123/92, des OLG Celle vom 14.05.1986, r+s 1986, 207, und des OLG Hamm vom 08.06.2000, 27 U 29/00, herangezogen.
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Rechtsprechung
   AG Köln, 05.02.1986 - 262 C 628/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,4003
AG Köln, 05.02.1986 - 262 C 628/85 (https://dejure.org/1986,4003)
AG Köln, Entscheidung vom 05.02.1986 - 262 C 628/85 (https://dejure.org/1986,4003)
AG Köln, Entscheidung vom 05. Februar 1986 - 262 C 628/85 (https://dejure.org/1986,4003)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • VersR 1988, 582
  • r+s 1986, 207 (Ls.)
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 06.02.1986 - 5 U 221/84   

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https://dejure.org/1986,6171
OLG Celle, 06.02.1986 - 5 U 221/84 (https://dejure.org/1986,6171)
OLG Celle, Entscheidung vom 06.02.1986 - 5 U 221/84 (https://dejure.org/1986,6171)
OLG Celle, Entscheidung vom 06. Februar 1986 - 5 U 221/84 (https://dejure.org/1986,6171)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • r+s 1986, 207 (Ls.)
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 16.04.1986 - 15 U 142/85   

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https://dejure.org/1986,4911
OLG Düsseldorf, 16.04.1986 - 15 U 142/85 (https://dejure.org/1986,4911)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.04.1986 - 15 U 142/85 (https://dejure.org/1986,4911)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. April 1986 - 15 U 142/85 (https://dejure.org/1986,4911)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • r+s 1986, 207 (Ls.)
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Rechtsprechung
   AG Bonn, 07.11.1985 - 4 C 368/85   

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https://dejure.org/1985,14772
AG Bonn, 07.11.1985 - 4 C 368/85 (https://dejure.org/1985,14772)
AG Bonn, Entscheidung vom 07.11.1985 - 4 C 368/85 (https://dejure.org/1985,14772)
AG Bonn, Entscheidung vom 07. November 1985 - 4 C 368/85 (https://dejure.org/1985,14772)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • r+s 1986, 207 (Ls.)
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   LG Trier, 12.12.1985 - 3 S 233/85   

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https://dejure.org/1985,4245
LG Trier, 12.12.1985 - 3 S 233/85 (https://dejure.org/1985,4245)
LG Trier, Entscheidung vom 12.12.1985 - 3 S 233/85 (https://dejure.org/1985,4245)
LG Trier, Entscheidung vom 12. Dezember 1985 - 3 S 233/85 (https://dejure.org/1985,4245)
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Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • r+s 1986, 207 (Ls.)
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Rechtsprechung
   LG Aachen, 10.01.1986 - 3 S 241/85   

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https://dejure.org/1986,4991
LG Aachen, 10.01.1986 - 3 S 241/85 (https://dejure.org/1986,4991)
LG Aachen, Entscheidung vom 10.01.1986 - 3 S 241/85 (https://dejure.org/1986,4991)
LG Aachen, Entscheidung vom 10. Januar 1986 - 3 S 241/85 (https://dejure.org/1986,4991)
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Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • r+s 1986, 207 (Ls.)
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