Rechtsprechung
| OLG Hamm, 22.07.2010 - III-3 RBs 200/10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Burhoff online
§§ 73, 74 OWiG
Terminsverlegungsantrag, Ablehnung, Verwergung, Einspruch - openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- verkehrslexikon.de
Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Ablehnung eines Terminsverlegungsantrags des Verteidigers
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
OWiG § 73 Abs. 2; OWiG § 74 Abs. 2
Verletzung des gerichtlichen Gehörs im Bußgeldverfahren durch Ablehnung einer Terminsverlegung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Terminierung/Terminsverlegung: Auch im OWi-Verfahren Anspruch auf den Verteidiger des Vertrauens
- strafrecht-bundesweit.de (Kurzinformation)
Ablehnung einer Terminsverlegung kann Grundsatz des rechtlichen Gehörs verletzen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verletzung des gerichtlichen Gehörs im Bußgeldverfahren durch Ablehnung einer Terminsverlegung
Verfahrensgang
- AG Bielefeld - 35 OWi 23 Js 259/10
- OLG Hamm, 22.07.2010 - III-3 RBs 200/10
Papierfundstellen
- NStZ 2011, 450
- zfs 2010, 649
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 05.07.2010 - 2 BvR 759/10
Informationelle Selbstbestimmung im Ordnungswidrigkeitenverfahren; …
Auszug aus OLG Hamm, 22.07.2010 - 3 RBs 200/10
Rn. 19 Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat bereits jetzt im Hinblick auf das vom Verteidiger vorgebrachte Beweiserhebungs- und Verwertungsverbot auf seine bisherige ständige Rechtsprechung, nach der § 100 h StGB in Verbindung mit § 46 OWiG eine ausreichende Ermächtigungsgrundlage für die Geschwindigkeitsmessung darstellt und die Entscheidung des BVerfG vom 5. Juli 2010 -- 2 BvR 759/10 - hin. - OLG Hamm, 06.03.2006 - 4 Ss OWi 44/06
Verwerfung des Einspruchs; genügende Entschuldigung; Rat des Verteidigers; …
Auszug aus OLG Hamm, 22.07.2010 - 3 RBs 200/10
Bestehen hinreichende Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der von der Verteidigung erteilten Auskunft, muss dem durch Nachfrage bei Gericht nachgegangen werden; anderenfalls ist er nicht entschuldigt (OLG Hamm, Beschluss v. 06.03.2006 - 4 Ss OWi 44/06 -). - BGH, 25.05.1960 - 4 StR 193/60
Auszug aus OLG Hamm, 22.07.2010 - 3 RBs 200/10
Vielmehr ist ein Vertrauen auf derartige Hinweise des Verteidigers dann nicht gerechtfertigt, wenn sich dem Betroffenen nach der konkreten Sachlage Zweifel aufdrängen müssen, ob der Hinweis des Verteidigers zutreffend ist (zu vgl. BGHSt 14, 306 ff).
- OLG Hamm, 22.03.2011 - 3 RBs 61/11
Anforderungen an die Rechtsbeschwerde bei Freispruch wegen eines …
Der Senat vertritt, - soweit ersichtlich - wie die anderen Bußgeldsenate des Oberlandesgerichts- Hamm im Lichte der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 11.08.2009 (NJW 2009, 3293) und 05.07.2010 (NJW 2010, 2717) weiterhin die Auffassung, dass die Vorschrift des § 100h StPO dann als Rechtsgrundlage für eine Geschwindigkeitsmessung heranzuziehen ist, wenn der Verdacht einer Verkehrsordnungswidrigkeit besteht (vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 25.05.2010 - III-3 RBs 119/10 (BeckRS 2010, 17282) und 22.07.2010 - III-3 RBs 200/10; OLG Hamm Beschlüsse vom 11.03.2010 - 5 RBs 13/10 (BeckRS 2010, 11121) und 22.10.2009 - 4 Ss OWi 800/09 (BeckRS 2010, 01868)). - OLG Bamberg, 20.10.2011 - 3 Ss OWi 1364/11
Rechtsbeschwerde im Bußgeldverfahren: Notwendiger Vortrag zur Verfahrensrüge …
Ob das Gericht einem Verlegungsantrag unbeschadet des Rechts des Betroffenen, sich gemäß § 137 Abs. 1 Satz 1 StPO i.V.m. § 46 Abs. 1 OWiG in jeder Lage des Verfahrens des Beistandes durch einen Rechtsanwalt seines Vertrauens zu bedienen (vgl. auch Art. 6 Abs. 3c MRK), stattgeben muss, hängt vielmehr maßgeblich von den Umständen des Einzelfalls, insbesondere der Bedeutung der Sache, der Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage, der Lage des Verfahrens bei Eintritt des Verhinderungsfalls, dem Anlass, der Voraussehbarkeit und der voraussichtlichen Dauer der Verhinderung ab (vgl. z.B. OLG Koblenz NZV 2009, 569 f. = StraFo 2009, 523 f. = StV 2010, 476 f. und zuletzt auch OLG Hamm zfs 2010, 649 f.). - LG Neubrandenburg, 13.02.2012 - 8 Qs 21/12
Berücksichtigung des berechtigten Interesses eines Betroffenen auf Verteidigung …
Gleichwohl ist dem berechtigten Interesse des Betroffenen auf Verteidigung durch einen Rechtsbeistand seiner Wahl im Rahmen der erforderlichen Abwägung mit dem Interesse der Justiz an einer möglichst reibungslosen Durchführung des Verfahrens angemessen zu berücksichtigen, wobei dem Verteidigungsinteresse im Zweifel Vorrang gebührt (OLG Hamm, Beseht. v. 22.07.2010, Az.: RBs 200/10, 3 RBs 200/10 m.w.N., zitiert nach [...]). - LG Neubrandenburg, 18.03.2011 - 8 Qs 20/11
Bußgeldverfahren - Ablehnung eines Terminsverlegungsantrags
Gleichwohl ist dem berechtigten Interesse des Betroffenen auf Verteidigung durch einen Rechtsbeistand seiner Wahl im Rahmen der erforderlichen Abwägung mit dem Interesse der Justiz an einer möglichst reibungslosen Durchführung des Verfahrens angemessen zu berücksichtigen, wobei dem Verteidigungsinteresse im Zweifel Vorrang gebührt (OLG Hamm, Beschl. v. 22.07.2010, Az.: III-3 RBs 200/10, 3 RBs 200/10 m. w. N., zitiert nach juris).
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