Hier: Gesetzesfassung vor Änderung durch das Grundsteuer-Reformgesetz | Zur neuen Fassung
Bewertungsgesetz a.F.
| Zweiter Teil - Besondere Bewertungsvorschriften (§§ 17 - 203) |
| Vierter Abschnitt - Vorschriften für die Bewertung von Grundbesitz für die Grunderwerbsteuer ab 1. Januar 1997 (§§ 138 - 150) |
| B. Land- und forstwirtschaftliches Vermögen (§§ 140 - 144) |
Alte Fassung
Zitiervorschläge
__paste_bez__ __paste_norm__ BewG a.F. (https://dejure.org/gesetze/0BewG02122019/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ Bewertungsgesetz a.F. (https://dejure.org/gesetze/0BewG02122019/__paste_norm__.html)
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§ 140Wirtschaftliche Einheit und Umfang des land-
und forstwirtschaft-
lichen Vermögens § 141Umfang des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft § 142Betriebswert § 143Wert der Betriebswohnungen und des Wohnteils § 144Zusammensetzung des land-
und forstwirtschaft-
lichen Grundbesitzwerts
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und forstwirtschaft-
lichen Vermögens § 141Umfang des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft § 142Betriebswert § 143Wert der Betriebswohnungen und des Wohnteils § 144Zusammensetzung des land-
und forstwirtschaft-
lichen Grundbesitzwerts
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