Hier: Gesetzesfassung vor Änderung durch das Grundsteuer-Reformgesetz | Zur neuen Fassung
Bewertungsgesetz a.F.
Zweiter Teil - Besondere Bewertungsvorschriften (§§ 17 - 203) |
Sechster Abschnitt - Vorschriften für die Bewertung von Grundbesitz, von nicht notierten Anteilen an Kapitalgesellschaften und von Betriebsvermögen für die Erbschaftsteuer ab 1. Januar 2009 (§§ 157 - 203) |
B. Land- und forstwirtschaftliches Vermögen (§§ 158 - 175) |
II. Besonderer Teil (§§ 169 - 175) |
e) Übrige land- und forstwirtschaftliche Nutzungen (§ 175) |
Alte Fassung
Zitiervorschläge
__paste_bez____paste_norm__ BewG a.F. (https://dejure.org/gesetze/0BewG02122019/__paste_norm__.html)
__paste_bez____paste_norm__ Bewertungsgesetz a.F. (https://dejure.org/gesetze/0BewG02122019/__paste_norm__.html)
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(1) Zu den übrigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen gehören
1. | die Sondernutzungen Hopfen, Spargel, Tabak und andere Sonderkulturen, | |
2. | die sonstigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen. |
(2) Zu den sonstigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen gehören insbesondere
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts (Erbschaftsteuerreformgesetz) vom 24.12.2008
Änderungsübersicht
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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01.01.2009 | Gesetz zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts (Erbschaftsteuerreformgesetz) | 24.12.2008 |