Hier: Gesetzesfassung vor Änderung durch das Grundsteuer-Reformgesetz | Zur neuen Fassung
Bewertungsgesetz a.F.
Zweiter Teil - Besondere Bewertungsvorschriften (§§ 17 - 203) |
Sechster Abschnitt - Vorschriften für die Bewertung von Grundbesitz, von nicht notierten Anteilen an Kapitalgesellschaften und von Betriebsvermögen für die Erbschaftsteuer ab 1. Januar 2009 (§§ 157 - 203) |
C. Grundvermögen (§§ 176 - 198) |
III. Bebaute Grundstücke (§§ 180 - 191) |
Alte Fassung
Zitiervorschläge
__paste_bez____paste_norm__ BewG a.F. (https://dejure.org/gesetze/0BewG02122019/__paste_norm__.html)
__paste_bez____paste_norm__ Bewertungsgesetz a.F. (https://dejure.org/gesetze/0BewG02122019/__paste_norm__.html)
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(1) Bei Anwendung des Ertragswertverfahrens ist der Wert der Gebäude (Gebäudeertragswert) getrennt von dem Bodenwert auf der Grundlage des Ertrags nach § 185 zu ermitteln.
(2) Der Bodenwert ist der Wert des unbebauten Grundstücks nach § 179.
(3) 1Der Bodenwert und der Gebäudeertragswert (§ 185) ergeben den Ertragswert des Grundstücks. 2Es ist mindestens der Bodenwert anzusetzen. 3Sonstige bauliche Anlagen, insbesondere Außenanlagen, sind regelmäßig mit dem Ertragswert des Gebäudes abgegolten.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts (Erbschaftsteuerreformgesetz) vom 24.12.2008
Änderungsübersicht
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.01.2009 | Gesetz zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts (Erbschaftsteuerreformgesetz) | 24.12.2008 |
§ 180Begriff der bebauten Grundstücke
§ 181Grundstücksarten
§ 182Bewertung der bebauten Grundstücke
§ 183Bewertung im Vergleichswert-
verfahren § 184Bewertung im Ertragswertverfahren § 185Ermittlung des Gebäudeertragswerts § 186Rohertrag des Grundstücks § 187Bewirtschaftungs-
kosten § 188Liegenschafts-
zinssatz § 189Bewertung im Sachwertverfahren § 190Ermittlung des Gebäudesachwerts § 191Wertzahlen
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verfahren § 184Bewertung im Ertragswertverfahren § 185Ermittlung des Gebäudeertragswerts § 186Rohertrag des Grundstücks § 187Bewirtschaftungs-
kosten § 188Liegenschafts-
zinssatz § 189Bewertung im Sachwertverfahren § 190Ermittlung des Gebäudesachwerts § 191Wertzahlen