Hier: Gesetzesfassung vor Änderung durch das Grundsteuer-Reformgesetz | Zur neuen Fassung
Bewertungsgesetz a.F.
Zweiter Teil - Besondere Bewertungsvorschriften (§§ 17 - 203) |
Sechster Abschnitt - Vorschriften für die Bewertung von Grundbesitz, von nicht notierten Anteilen an Kapitalgesellschaften und von Betriebsvermögen für die Erbschaftsteuer ab 1. Januar 2009 (§§ 157 - 203) |
C. Grundvermögen (§§ 176 - 198) |
III. Bebaute Grundstücke (§§ 180 - 191) |
Alte Fassung
Zitiervorschläge
__paste_bez____paste_norm__ BewG a.F. (https://dejure.org/gesetze/0BewG02122019/__paste_norm__.html)
__paste_bez____paste_norm__ Bewertungsgesetz a.F. (https://dejure.org/gesetze/0BewG02122019/__paste_norm__.html)
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(1) 1Bebaute Grundstücke sind Grundstücke, auf denen sich benutzbare Gebäude befinden. 2Wird ein Gebäude in Bauabschnitten errichtet, ist der fertiggestellte Teil als benutzbares Gebäude anzusehen.
(2) Als Grundstück im Sinne des Absatzes 1 gilt auch ein Gebäude, das auf fremdem Grund und Boden errichtet oder in sonstigen Fällen einem anderen als dem Eigentümer des Grund und Bodens zuzurechnen ist, selbst wenn es wesentlicher Bestandteil des Grund und Bodens geworden ist.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts (Erbschaftsteuerreformgesetz) vom 24.12.2008
Änderungsübersicht
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.01.2009 | Gesetz zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts (Erbschaftsteuerreformgesetz) | 24.12.2008 |
§ 180Begriff der bebauten Grundstücke
§ 181Grundstücksarten
§ 182Bewertung der bebauten Grundstücke
§ 183Bewertung im Vergleichswert-
verfahren § 184Bewertung im Ertragswertverfahren § 185Ermittlung des Gebäudeertragswerts § 186Rohertrag des Grundstücks § 187Bewirtschaftungs-
kosten § 188Liegenschafts-
zinssatz § 189Bewertung im Sachwertverfahren § 190Ermittlung des Gebäudesachwerts § 191Wertzahlen
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verfahren § 184Bewertung im Ertragswertverfahren § 185Ermittlung des Gebäudeertragswerts § 186Rohertrag des Grundstücks § 187Bewirtschaftungs-
kosten § 188Liegenschafts-
zinssatz § 189Bewertung im Sachwertverfahren § 190Ermittlung des Gebäudesachwerts § 191Wertzahlen