Hier: Gesetzesfassung vor Änderung durch das Grundsteuer-Reformgesetz | Zur neuen Fassung
Bewertungsgesetz a.F.
Zweiter Teil - Besondere Bewertungsvorschriften (§§ 17 - 203) |
Erster Abschnitt - Einheitsbewertung (§§ 19 - 109a) |
D. Betriebsvermögen (§§ 95 - 109a) |
Alte Fassung
Zitiervorschläge
__paste_bez____paste_norm__ BewG a.F. (https://dejure.org/gesetze/0BewG02122019/__paste_norm__.html)
__paste_bez____paste_norm__ Bewertungsgesetz a.F. (https://dejure.org/gesetze/0BewG02122019/__paste_norm__.html)
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Dem Gewerbebetrieb steht die Ausübung eines freien Berufs im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes gleich; dies gilt auch für die Tätigkeit als Einnehmer einer staatlichen Lotterie, soweit die Tätigkeit nicht schon im Rahmen eines Gewerbebetriebs ausgeübt wird.
§ 95Begriff des Betriebsvermögens
§ 96Freie Berufe
§ 97Betriebsvermögen von Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen
§ 98(weggefallen)
§ 98a(weggefallen)
§ 99Betriebsgrundstücke
§ 100- § 102 (weggefallen)
§ 103Schulden und sonstige Abzüge
§ 103a(weggefallen)
§ 104(weggefallen)
§ 105- § 108 (weggefallen)
§ 109Bewertung
§ 109a(weggefallen)
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