Wasserhaushaltsgesetz a.F.
| Zweiter Teil - Bestimmungen für oberirdische Gewässer (§§ 23 - 32) |
| Dritter Abschnitt - Unterhaltung und Ausbau (§§ 28 - 31) |
(1) 1Die Unterhaltung von Gewässern obliegt, soweit sie nicht Aufgabe von Gebietskörperschaften, von Wasser- und Bodenverbänden oder gemeindlichen Zweckverbänden ist, den Eigentümern der Gewässer, den Anliegern und denjenigen Eigentümern von Grundstücken und Anlagen, die aus der Unterhaltung Vorteile haben oder die die Unterhaltung erschweren. 2Die Länder können bestimmen, dass die Unterhaltung auch anderen Eigentümern von Grundstücken im Einzugsgebiet obliegt. 3Bestehende Verpflichtungen anderer zur Unterhaltung von Gewässerstrecken oder von Bauwerken im oder am Gewässer werden durch Satz 1 und durch eine nach Satz 2 ergehende Regelung nicht berührt. 4Die Länder bestimmen, in welcher Weise die Unterhaltungspflicht zu erfüllen ist; sie können für die Zeit bis zum 1. Januar 1965 die Unterhaltungslast abweichend regeln.
(2) Wird die Unterhaltungspflicht nach Absatz 1 nicht oder nicht genügend erfüllt, so ist sicherzustellen, dass die jeweils erforderlichen Unterhaltungsarbeiten durch eine Gebietskörperschaft oder einen Wasser- und Bodenverband oder einen gemeindlichen Zweckverband ausgeführt werden.
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Rechtsprechung zu § 29 WHG a.F.
91 Entscheidungen zu § 29 WHG a.F. in unserer Datenbank:
- VGH Baden-Württemberg, 14.09.1995 - 8 S 1108/95
Gewässerunterhaltung: "bestehende Verpflichtung" iSd WHG § 29 Abs 1 S 3
Zum selben Verfahren:
- BVerwG, 17.04.1996 - 4 B 284.95
Wasserrecht: Gewässerunterhaltung aufgrund besonderer Rechtstitel
- BVerwG, 17.04.1996 - 4 B 284.95
- OLG Jena, 20.09.2005 - 8 U 1119/04
Gewässerunterhaltungspflicht bei Durchlassbauwerken
- OVG Rheinland-Pfalz, 21.12.1995 - 1 A 10703/95
Verbandsgemeinden in Rheinland-Pfalz als Gemeindeverbände; Unterhaltungslast für ...
- OVG Sachsen-Anhalt, 06.12.2001 - 1 L 310/01
Wasserrecht - Gewässerunterhaltungsbeitrag, Flächenmaßstab, Vorteilsmaßstab
Zum selben Verfahren:
- BVerwG, 04.06.2002 - 9 B 15.02
Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; ...
- BVerwG, 04.06.2002 - 9 B 15.02
- BVerwG, 23.05.1973 - IV C 21.70
Anforderungen an Beitragsmaßstab eines Wasserverbands
- VGH Hessen, 25.03.1992 - 5 UE 3288/88
Heranziehung des Bundes als Zustandsstörer - Kostenersatz für einen ...
- BVerwG, 03.07.1992 - 7 B 149.91
Kommunale Selbstverwaltung - Erlaß einer Ortssatzung - Ersatzvornahme - ...