Wasserhaushaltsgesetz a.F.
Zweiter Teil - Bestimmungen für oberirdische Gewässer (§§ 23 - 32) |
Vierter Abschnitt - Hochwasserschutz (§§ 31a - 32) |
(1) 1Oberirdische Gewässer sind so zu bewirtschaften, dass so weit wie möglich Hochwasser zurückgehalten, der schadlose Wasserabfluss gewährleistet und der Entstehung von Hochwasserschäden vorgebeugt wird. 2Gebiete, die bei Hochwasser überschwemmt werden können oder deren Überschwemmung dazu dient, Hochwasserschäden zu mindern, sind nach Maßgabe der Vorschriften dieses Abschnitts zu schützen.
(2) Jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, ist im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor Hochwassergefahren und zur Schadensminderung zu treffen, insbesondere die Nutzung von Grundstücken den möglichen Gefährdungen von Mensch, Umwelt oder Sachwerten durch Hochwasser anzupassen.
(3) Durch Landesrecht wird geregelt, wie die zuständigen staatlichen Stellen und die Bevölkerung in den betroffenen Gebieten über Hochwassergefahren, geeignete Vorsorgemaßnahmen und Verhaltensregeln informiert und vor zu erwartendem Hochwasser rechtzeitig gewarnt werden.
Vorschrift eingefügt durch das Gesetz zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes vom 03.05.2005
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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10.05.2005 | Gesetz zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes | 03.05.2005 |
Rechtsprechung zu § 31a WHG a.F.
21 Entscheidungen zu § 31a WHG a.F. in unserer Datenbank:
- OVG Niedersachsen, 20.07.2007 - 12 ME 210/07
Anfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum ...
- VG Regensburg, 25.02.2008 - RN 8 K 07.1579
Art. 62 Abs. 2 BayWG 2008 (= Art. 62 Abs. 1 BayWG a.F.) kann taugliche ...
- VG Regensburg, 13.10.2008 - RN 8 K 08.535
Maisanbauverbot an der Donau
- VG Neustadt, 13.12.2007 - 4 K 1230/06
Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss über die Hochwasserrückhaltung in den ...
- VG Würzburg, 30.06.2009 - W 4 K 08.1713
Rechtsweg; öffentlich-rechtliche Geschäftsführung ohne Auftrag
- VG München, 11.03.2008 - M 2 K 07.641
Planfeststellung; Hochwasserschutzmaßnahmen an der ... (BA 02/05); ...
- VG Aachen, 09.10.2009 - 7 K 1417/09
Zulässigkeit der Errichtung einer 0,96 m hohen Hohlblock-Betonmauer auf einem ...
- VG Augsburg, 25.02.2008 - Au 5 K 06.286
Unbegründete Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Baugenehmigung zur ...
- VG Neustadt, 13.12.2007 - 4 K 1219/06
Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss über die Hochwasserrückhaltung in den ...
- VG Augsburg, 25.02.2008 - Au 5 K 06.285
Unbegründete Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Baugenehmigung zur ...
Querverweise
Auf § 31a WHG a.F. verweisen folgende Vorschriften:
- Wasserhaushaltsgesetz
- Bußgeld- und Schlussbestimmungen
- § 42 (Anpassung des Landesrechts)