Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
| Sechster Teil - Institutionelle Bestimmungen und Finanzvorschriften (Art. 223 - 334) |
| Titel II - Finanzvorschriften (Art. 310 - 325) |
| Kapitel 4 - Ausführung des Haushaltsplans und Entlastung (Art. 317 - 319) |
Die Kommission führt den Haushaltsplan zusammen mit den Mitgliedstaaten gemäß der nach Artikel 322 festgelegten Haushaltsordnung in eigener Verantwortung und im Rahmen der zugewiesenen Mittel entsprechend dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung aus. Die Mitgliedstaaten arbeiten mit der Kommission zusammen, um sicherzustellen, dass die Mittel nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung verwendet werden.
In der Haushaltsordnung sind die Kontroll- und Wirtschaftsprüfungspflichten der Mitgliedstaaten bei der Ausführung des Haushaltsplans sowie die damit verbundenen Verantwortlichkeiten geregelt. Darin sind ferner die Verantwortlichkeiten und die besonderen Einzelheiten geregelt, nach denen jedes Organ an der Vornahme seiner Ausgaben beteiligt ist.
Die Kommission kann nach der gemäß Artikel 322 festgelegten Haushaltsordnung Mittel von Kapitel zu Kapitel oder von Untergliederung zu Untergliederung übertragen.
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu Art. 317 AEUV
69 Entscheidungen zu Art. 317 AEUV in unserer Datenbank:
- EuGH, 16.02.2022 - C-157/21
Maßnahmen zum Schutz des Haushalts der Union: Das Plenum des Gerichtshofs weist ...
Zum selben Verfahren:
- Generalanwalt beim EuGH, 02.12.2021 - C-157/21
Polen/ Parlament und Rat - Nichtigkeitsklage - Art. 151 Abs. 1 der ...
- Generalanwalt beim EuGH, 02.12.2021 - C-157/21
- EuGH, 16.02.2022 - C-156/21
Maßnahmen zum Schutz des Haushalts der Union: Das Plenum des Gerichtshofs weist ...
- Generalanwalt beim EuGH, 12.03.2026 - C-790/24
Rechtsmittel - Finanzregelung der Europäischen Union - Entwicklungszusammenarbeit ...
Zum selben Verfahren:
- EuG, 04.09.2024 - T-509/21
Indirekte Mittelverwaltung des EU-Haushalts: Das Gericht hält den Beschluss der ...
- EuG, 04.09.2024 - T-509/21
- EuGH, 17.10.2024 - C-701/22
MFE - Vorlage zur Vorabentscheidung - Europäischer Fonds für regionale ...
Zum selben Verfahren:
- Generalanwalt beim EuGH, 07.03.2024 - C-701/22
MFE - Vorlage zur Vorabentscheidung - Wirtschaftlicher, sozialer und ...
- Generalanwalt beim EuGH, 07.03.2024 - C-701/22
- EuG, 02.07.2025 - T-131/24
CR/ Kommission - Öffentlicher Dienst - Beamte - Ruhegehalt - Reformen des Statuts ...
- EuG, 24.02.2021 - T-108/18
Universität Koblenz-Landau/ EACEA - Schiedsklausel - Tempus-IV-Programme - ...
- EuGH, 19.12.2024 - C-392/23
Rustrans - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame Fischereipolitik - ...
Art. 317 AEUV in Nachschlagewerken
- Art. 317 AEUV wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Haushalt der Europäischen Union