Arzneimittelgesetz
| Vierzehnter Abschnitt - Informationsbeauftragter, Pharmaberater (§§ 74a - 76) |
(1) 1Pharmazeutische Unternehmer dürfen nur Personen, die die in Absatz 2 bezeichnete Sachkenntnis besitzen, beauftragen, hauptberuflich Angehörige von Heilberufen aufzusuchen, um diese über Arzneimittel fachlich zu informieren (Pharmaberater). 2Satz 1 gilt auch für eine fernmündliche Information. 3Andere Personen als in Satz 1 bezeichnet dürfen eine Tätigkeit als Pharmaberater nicht ausüben.
(3) Die zuständige Behörde kann eine abgelegte Prüfung oder abgeschlossene Ausbildung als ausreichend anerkennen, die einer der Ausbildungen der in Absatz 2 genannten Personen mindestens gleichwertig ist.
Fassung aufgrund des Gesetzes zum Erlass eines Tierarzneimittelgesetzes und zur Anpassung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften vom 27.09.2021
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 28.01.2022 | Gesetz zum Erlass eines Tierarzneimittelgesetzes und zur Anpassung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften | 27.09.2021 |
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Rechtsprechung zu § 75 AMG
36 Entscheidungen zu § 75 AMG in unserer Datenbank:
- BSG, 04.07.2012 - B 11 AL 21/11 R
Arbeitslosengeld - fiktive Bemessung - Zuordnung zur Qualifikationsgruppe - ...
Zum selben Verfahren:
- LSG Bayern, 15.06.2011 - L 10 AL 225/09
Arbeitslosengeld - fiktive Bemessung - Zuordnung zur Qualifikationsgruppe - ...
- LSG Bayern, 15.06.2011 - L 10 AL 225/09
- VG Bremen, 13.01.2026 - 1 K 711/25
Anerkennung als Pharmaberater bei Studienabschluss Humanmedizin in der Ukraine, ...
- BVerwG, 05.11.2020 - 3 C 7.19
Erforderliche Sachkenntnis der für den Arzneimittelgroßhandel verantwortlichen ...
Zum selben Verfahren:
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2019 - 13 A 873/17
Anforderungen an die Sachkenntnis der nach § 52a Abs. 2 Nr. 3 AMG zu benennenden ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2019 - 13 A 873/17
- BVerwG, 05.11.2020 - 3 C 9.19
Nachweis der erforderlichen Sachkenntnisse im Umgang mit den Arzneimitteln im ...
Zum selben Verfahren:
- BSG, 31.10.2012 - B 12 R 3/11 R
Rentenversicherung - Befreiung von der Versicherungspflicht - beschränkte ...
Zum selben Verfahren:
- LSG Baden-Württemberg, 01.03.2011 - L 11 R 4872/09
Rentenversicherung - Befreiung von der Versicherungspflicht - Mitgliedschaft von ...
- LSG Baden-Württemberg, 01.03.2011 - L 11 R 4872/09
- SG Gießen, 28.09.2015 - S 5 R 128/14
Querverweise
Auf § 75 AMG verweisen folgende Vorschriften:
- Arzneimittelgesetz (AMG)
- Straf- und Bußgeldvorschriften
- § 97 (Bußgeldvorschriften)