Aktiengesetz

   Erstes Buch - Aktiengesellschaft (§§ 1 - 277)   
   Sechster Teil - Satzungsänderung. Maßnahmen der Kapitalbeschaffung und Kapitalherabsetzung (§§ 179 - 240)   
   Zweiter Abschnitt - Maßnahmen der Kapitalbeschaffung (§§ 182 - 221)   
   Erster Unterabschnitt - Kapitalerhöhung gegen Einlagen (§§ 182 - 191)   
Gliederung
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Textdarstellung

  

§ 190

(weggefallen)

Aufgehoben durch das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister vom 10.11.2006 (BGBl. I S. 2553) mit Wirkung vom 01.01.2007 Gesetzesbegründung verfügbar

Vorherige Gesetzesfassungen

Änderungsübersicht
InkrafttretenÄnderungsgesetzAusfertigungFundstelle
01.01.2007
Änderung
Vorherige Fassung und Synopse über buzer.de (öffnet in neuem Tab)
Änderung
Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister10.11.2006BGBl. I S. 2553

Rechtsprechung zu § 190 AktG

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