Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853) |
| Abschnitt 8 - Einzelne Schuldverhältnisse (§§ 433 - 853) |
| Titel 16 - Gesellschaft (§§ 705 - 740c) |
| Untertitel 2 - Rechtsfähige Gesellschaft (§§ 706 - 739) |
| Kapitel 1 - Sitz; Registrierung (§§ 706 - 707d) |
(1) 1Die Eintragung im Gesellschaftsregister hat die in § 707 Absatz 2 Nummer 1 bis 3 genannten Angaben zu enthalten. 2Eine Gesellschaft soll als Gesellschafter nur eingetragen werden, wenn sie im Gesellschaftsregister eingetragen ist.
(2) 1Mit der Eintragung ist die Gesellschaft verpflichtet, als Namenszusatz die Bezeichnungen "eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts" oder "eGbR" zu führen. 2Wenn in einer eingetragenen Gesellschaft keine natürliche Person als Gesellschafter haftet, muss der Name eine Bezeichnung enthalten, welche die Haftungsbeschränkung kennzeichnet.
(3) 1Die Eintragung bewirkt, dass § 15 des Handelsgesetzbuchs mit der Maßgabe entsprechend anzuwenden ist, dass das Fehlen der Kaufmannseigenschaft nicht an der Publizität des Gesellschaftsregisters teilnimmt. 2Die Eintragung lässt die Pflicht, die Gesellschaft zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden (§ 106 Absatz 1 des Handelsgesetzbuchs), unberührt.
(4) Nach Eintragung der Gesellschaft findet die Löschung der Gesellschaft nur nach den allgemeinen Vorschriften statt.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz - MoPeG) vom 10.08.2021
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.01.2024 | Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz - MoPeG) | 10.08.2021 |
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Rechtsprechung zu § 707a BGB
11 Entscheidungen zu § 707a BGB in unserer Datenbank:
- KG, 20.02.2025 - 22 W 59/24
Idealvereine als Gesellschafter einer eGbR; Eintragung ins Vereinsregister
- OLG Hamburg, 22.04.2024 - 11 W 19/24
Gesellschaftsregister: Platzierung des Rechtformzusatzes "eGbR"
- OLG Brandenburg, 10.07.2024 - 7 W 41/24
Zurückweisung der beschwerde gegen eine gerichtlich verfügte Frist zur Behebung ...
- OLG Karlsruhe, 12.08.2024 - 14 W 52/24
Gesellschaftsregister: Eintragung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts als ...
- LG Bochum, 12.09.2025 - 10 S 41/25
Auch eine eGbR kann wegen Eigenbedarfs ihrer Gesellschafter kündigen!
- KG, 09.07.2024 - 22 W 19/24
Platzierung des Zusatzes eGbR im Namen einer Gesellschaft
- OLG Köln, 24.04.2024 - 4 Wx 4/24
Zusatz "eGbR" muss nicht am Ende des von einer eGbR geführten Namens stehen
Zum selben Verfahren:
- OLG Köln, 22.04.2024 - 4 Wx 4/24
Eintragung einer eGbR im Gesellschaftsregister; Anfügung des Zusatzes eGbR; keine ...
- OLG Köln, 22.04.2024 - 4 Wx 4/24
- BGH, 03.07.2025 - V ZB 17/24
Vor Eintragung als eGbR keine Grundstücksübertragung möglich!