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Bundesrechtsanwaltsordnung
| Siebenter Teil - Anwaltsgerichtliches Verfahren (§§ 116 - 161a) |
| Erster Abschnitt - Allgemeines (§§ 116 - 118g) |
| Erster Unterabschnitt - Allgemeine Verfahrensregeln (§§ 116 - 118b) |
Zitiervorschläge
__paste_bez__ __paste_norm__ Bundesrechtsanwaltsordnung (https://dejure.org/gesetze/BRAO/__paste_norm__.html)
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§ 116Vorschriften für das Verfahren und den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren
§ 117Keine Verhaftung des Rechtsanwalts
§ 117aVerteidigung
§ 117bAkteneinsicht
§ 118Verhältnis des anwaltsgerichtlichen Verfahrens zum Straf- oder Bußgeldverfahren
§ 118aVerhältnis des anwaltsgerichtlichen Verfahrens zu berufsaufsichtlichen Verfahren nach anderen Berufsgesetzen
§ 118bAussetzung des anwaltsgerichtlichen Verfahrens
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Rechtsprechung zu § 117 BRAO
5 Entscheidungen zu § 117 BRAO in unserer Datenbank:
- AGH Berlin, 18.09.2024 - II AGH 14/23
Berufung im anwaltgerichtliches Verfahren: Pflicht des betroffenen Rechtsanwalts ...
- OLG Stuttgart, 30.06.2006 - 8 W 140/06
Verfahren zur Bestellung eines Betreuers im anwaltsgerichtlichen Verfahren: ...
- BGH, 08.05.1978 - AnwSt (R) 3/78
Hauptverhandlung vor dem Ehrengericht trotz Ausbleibens des Rechtsanwalts
- BGH, 31.10.1966 - AnwSt (R) 6/66
Rechtsmittel
- BGH, 27.02.1978 - AnwSt (R) 13/77
Anwaltliches Standesrecht (BGHSt 37, 366: Gebühr für Teilleistung bei ...