Hier: Fassung aufgrund des Grundsteuer-Reformgesetzes | Zur alten Fassung
Bewertungsgesetz
Zweiter Teil - Besondere Bewertungsvorschriften (§§ 17 - 263) |
Zweiter Abschnitt - Sondervorschriften und Ermächtigungen (§§ 110 - 124) |
Zitiervorschläge
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Rechtsprechung zu § 121a BewG
89 Entscheidungen zu § 121a BewG in unserer Datenbank:
- FG Hamburg, 25.08.2015 - 3 K 200/15
FGO/AO/ErbStG/BewG: I. Ungeordnete Nichtigkeitsklage; entgegenstehende ...
- FG Niedersachsen, 26.04.1995 - III 62/93
Übertragung von Bankguthaben und Wertpapiere nach dem Tode; Abgrenzung zwischen ...
- BFH, 01.09.1976 - II R 39/76
Grundstückserwerb - Rettung eines Grundpfandrechts - Einziehung der Nachsteuer - ...
- FG Niedersachsen, 26.04.1995 - III 211/90
Anforderungen an eine Richtervorlage; Darstellung der Problematik sowie Ausmaß ...
- FG Baden-Württemberg, 18.09.1998 - 9 K 43/97
Entstehungszeitpunkt der Schenkungsteuer bei Grundstücksschenkung durch noch ...
- BFH, 30.03.1988 - II R 149/85
Steuerbefreiung nach saarländischen Grunderwerbsteuerbefreiungsgesetz bei ...
- FG Sachsen-Anhalt, 14.05.2004 - 2 K 408/01
Anteilsveräußerung; Grunderwerbsteuer; keine erneute Bekanntgabe der ...
- BSG, 25.01.1984 - 9a RV 48/82
- FG Baden-Württemberg, 14.05.1997 - 6 V 16/97
Weitere Anwendung der Regelungen zur Vermögensbesteuerung für zurückliegende ...
- BVerfG, 14.12.1993 - 1 BvL 25/88
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
Querverweise
Auf § 121a BewG verweisen folgende Vorschriften:
- Bewertungsgesetz (BewG)
- Besondere Bewertungsvorschriften
- Einheitsbewertung
- A. Allgemeines
- § 17 (Geltungsbereich)