Hier: Fassung aufgrund des Grundsteuer-Reformgesetzes | Zur alten Fassung
Bewertungsgesetz
| Zweiter Teil - Besondere Bewertungsvorschriften (§§ 17 - 263) |
| Dritter Abschnitt - Vorschriften für die Bewertung von Vermögen in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet (§§ 125 - 137) |
| C. Betriebsvermögen (§§ 134 - 137) |
Zitiervorschläge
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Rechtsprechung zu § 134 BewG
Entscheidung zu § 134 BewG in unserer Datenbank:
- FG Berlin, 07.10.2002 - 1 K 1096/01
Bestimmter Sachverhalt im Sinne des § 174 AO bei sukzessiver ...